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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2019 - 2 StR 590/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11080
BGH, 27.03.2019 - 2 StR 590/18 (https://dejure.org/2019,11080)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2019 - 2 StR 590/18 (https://dejure.org/2019,11080)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2019 - 2 StR 590/18 (https://dejure.org/2019,11080)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO
    Unbegründete Anhörungsrüge

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 45 StPO, § 356a StPO, § 300 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 465 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Rahmen einer Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 356a
    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Rahmen einer Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.03.2016 - 1 StR 518/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begriff der Frist: Frist zur Abgabe …

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 590/18
    Außerhalb des Rechtsbehelfs aus § 356a StPO zur Nachholung rechtlichen Gehörs ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Abschluss des Revisionsverfahrens nicht mehr möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496, 497).

    Eine Pflicht des Revisionsgerichts, auf weiteres Vorbringen zu warten, besteht selbst dann nicht, wenn es angekündigt oder "vorbehalten' wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496, 497).

  • BGH, 30.07.2008 - 2 StR 234/08

    Anhörungsrüge (Abwarten einer Gegenerklärung nach Fristablauf)

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 590/18
    Sie lässt sich nicht verlängern (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 2 StR 234/08, NStZ-RR 2008, 352).
  • BGH, 02.09.2015 - 1 StR 207/15

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 590/18
    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - 1 StR 207/15, NStZ-RR 2016, 151).
  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 134/12

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

    Auszug aus BGH, 27.03.2019 - 2 StR 590/18
    Ein Verschulden seines Verteidigers müsste sich der Antragsteller gegebenenfalls zurechnen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 5 StR 134/12).
  • BGH, 24.01.2022 - 2 StR 66/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Eine Pflicht, auf weiteres mögliches Vorbringen nach Fristablauf zu warten, besteht selbst dann nicht, wenn es angekündigt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 590/18).
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