Rechtsprechung
| BGH, 31.01.2007 - 2 StR 605/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 54 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche; Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; Urteilsgründe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 30 Abs. 2; ; StGB § 54
- Wolters Kluwer
Qualifikationstatbestand der gewerbsmäßigen Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 § 29a Abs. 1 Nr. 1
Verhältnis Handeltreiben - Abgabe an Jugendliche - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 339
- StV 2007, 298
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.09.1996 - 4 StR 173/96
Besonderheiten beim Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige; …
Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 2 StR 605/06
Überdies träte bei anderer Auslegung der Widerspruch auf, dass das entgeltliche Vertreiben von Betäubungsmitteln (auch an Jugendliche) nur ein Vergehen darstellen, die uneigennützige Abgabe aber den Verbrechenstatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfüllen würde (vgl. BGH NStZ 1997, 89, 90).
- BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09
Gesamtstrafenbildung (rechtsfehlerhafte Orientierung an der Summe der …
Es ist zu besorgen, dass sich das Landgericht bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Gesamtzahl der Einzeltaten und der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (…vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 m.w.N.; BGH StV 2007, 298; NStZ 2007, 326). - BGH, 08.01.2015 - 2 StR 252/14
Konkurrenzen bei den Betäubungsmitteldelikten
Diese erfasst auch das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (siehe Senat, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 2 StR 605/06). - OLG Schleswig, 28.11.2019 - 1 OLG 4 Ss 84/19
Zur Gesamtstrafenbildung durch eine deutliche Erhöhung der verwirkten höchsten …
Stützt sich aber das Tatgericht bei der Bemessung der Höhe der Gesamtstrafe im Wesentlichen auf die bloße Anzahl der Einzeltaten, ohne den Zusammenhang der Taten und ihren Gesamtunrechtsgehalt hinreichend zu würdigen, so ist dies rechtsfehlerhaft (so der Bundesgerichtshof für die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren für 300 Fälle der Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche mit einer Einsatzstrafe von sechs Monaten, 2. Strafsenat, Beschluss vom 31. Januar 2007, 2 StR 605/06 zitiert nach juris).
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