Rechtsprechung
| BGH, 27.04.2016 - 2 StR 80/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 20 StGB; § 261 StPO
Schuldunfähigkeit (tatrichterlicher Beweiswürdigung: Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten, paranoide Schizophrenie als Schuldausschlussgrund) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 21 StGB, § 20 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Nachprüfung der Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Hinreichende Darlegung der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit des Unterzubringenden aufgrund eines psychischen Defekts bei der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in der Psychiatrie - und die Schuldunfähigkeit wegen Schizophrenie
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - 2 StR 80/16
Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).Allein die Diagnose einer solchen Erkrankung führt für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).
- BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12
Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - 2 StR 80/16
Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines akuten Schubs der Erkrankung sowie die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der jeweiligen Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15). - BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - 2 StR 80/16
Hierfür muss vom Tatrichter im Einzelnen dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der konkreten Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstat auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 mwN).
- BGH, 17.02.2016 - 2 StR 545/15
Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil: …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - 2 StR 80/16
Die Annahme, dass es sich bei der Erkrankung des Angeklagten um einen "überdauernden Zustand' handele und nicht - wie es sonst bei paranoiden Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis regelmäßig der Fall ist - um eine nur schubweise auftretende Erkrankung, ist ebenso wenig durch Tatsachen belegt, wie eine in subakuten Zuständen möglicherweise überdauernd bestehende erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15;… Müller-Isberner/Eusterschulte in Venzlaff/Foerster/Dreßing/Habermeyer, Psychiatrische Begutachtung, 6. Aufl., S. 227, 236). - BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15
Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil: …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - 2 StR 80/16
Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines akuten Schubs der Erkrankung sowie die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der jeweiligen Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15). - BGH, 14.09.2010 - 5 StR 229/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - 2 StR 80/16
Der Senat war durch den Umstand, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat, nicht gehindert, auch den Freispruch aufzuheben (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, StraFo 2011, 55 mwN). - BGH, 24.04.2012 - 5 StR 150/12
Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit der Befundanalyse …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - 2 StR 80/16
Allein die Diagnose einer solchen Erkrankung führt für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN). - BGH, 14.04.2010 - 5 StR 123/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beweiswürdigung; …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - 2 StR 80/16
Die Strafkammer schließt sich insoweit lediglich der Beurteilung des Sachverständigen an, ohne dessen dafür wesentlichen Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2010 - 5 StR 123/10 mwN).
- BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Sie darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2016 - 2 StR 80/16, juris Rn. 5; vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 f. mwN). - BGH, 01.08.2018 - 5 StR 336/18
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Die eher allgemein gehaltenen Ausführungen des Landgerichts zu krankheitsbedingten Persönlichkeitseinschränkungen belegen vor dem Hintergrund der Vorgeschichte des Angeklagten nicht, dass die neuerlichen Taten nunmehr ihren Grund in der Erkrankung des Angeklagten finden (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. April 2016 - 2 StR 80/16, und vom 19. September 2017 - 5 StR 385/17).
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