Rechtsprechung
| BGH, 29.08.2024 - 2 StR 90/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 52 StGB; § 263 StGB; § 263a StGB; § 267 StGB
Konkurrenzen (Tateinheit: Betrug, Computerbetrug, Urkundenfälschung, natürliche Handlungseinheit, einheitlich zusammengehöriges Tun, subjektives Element) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverurteilung wegen Computerbetrugs u.a.: Konkurrenzverhältnis bei Vornahme unberechtigter Geldüberweisungen durch den Mitarbeiter einer Sparkasse
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 53 StGB, § 263 StGB, § 263a StGB, § 267 StGB
Strafverurteilung wegen Computerbetrugs u.a.: Konkurrenzverhältnis bei Vornahme unberechtigter Geldüberweisungen durch den Mitarbeiter einer Sparkasse - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
Schuldspruch wegen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung und wegen Computerbetrugs - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Bonn, 23.10.2023 - 50 KLs 36/22
- BGH, 29.08.2024 - 2 StR 90/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.07.2013 - 4 StR 29/13
Konkurrenzbeurteilung für mehrere Tatbeteiligte (Tatbeiträge)
Auszug aus BGH, 29.08.2024 - 2 StR 90/24
Angesichts der Einsatzstrafe von einem Jahr und zwei Monaten (Fall 5 der Urteilsgründe) sowie der weiteren verbleibenden 15 Einzelfreiheitsstrafen von einmal sechs Monaten, sechsmal sieben Monaten, fünfmal acht Monaten, einmal neun Monaten und zweimal einem Jahr kann der Senat ausschließen, dass die Strafkammer bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses, die den Unrechtsund Schuldgehalt des Tuns des Angeklagten unberührt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, Rn. 7), auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte. - BGH, 11.07.2017 - 5 StR 202/17
Rechtsfehlerhafte Annahme von Tatmehrheit bei innerhalb kürzester Zeitspanne …
Auszug aus BGH, 29.08.2024 - 2 StR 90/24
Eine natürliche Handlungseinheit ist dann anzunehmen, wenn zwischen einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich bedeutsamer Betätigungen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint und die einzelnen Betätigungsakte auch durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 5 StR 202/17, Rn. 3, mwN).
- BGH, 18.12.2024 - 5 StR 489/24
Weitgehende Verwerfung der Revision als unbegründet
Auswirkungen auf die Gesamtfreiheitsstrafe hat dies angesichts der weiteren Einzelfreiheitsstrafen nicht, zumal die bloße Änderung der Konkurrenzverhältnisse den Unrechtsund Schuldgehalt regelmäßig unberührt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2024 - 2 StR 90/24 mwN).
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