Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 03.06.2020 - 2 Ta 57/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,15346
LAG Nürnberg, 03.06.2020 - 2 Ta 57/20 (https://dejure.org/2020,15346)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03.06.2020 - 2 Ta 57/20 (https://dejure.org/2020,15346)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 2 Ta 57/20 (https://dejure.org/2020,15346)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,15346) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 68 Abs. 1 GKG, § ... 63 Abs. 2 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG, § 32 Abs. 2 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO, § 48 Abs. 2 GKG, § 48 Abs. 3 GKG, § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 3 ZPO, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 61 GKG, § 23 Abs. 3 RVG, § 78 Satz 3 ArbGG, § 68 Abs. 3 GKG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 42 Abs. 2, 48, 61 GKG, 23 Abs. 3 RVG, 3 ZPO
    Streitwert - ehrverletzende Äußerung - Unterlassung - Widerruf - Kündigung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzprozess und die Unterlassungsklage wegen ehrverletzender Äußerung ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BAG, 02.03.1998 - 9 AZR 61/96

    Bestimmung des Streitwertes

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.06.2020 - 2 Ta 57/20
    Rn. 16 Will der Kläger mit den Unterlassungs- bzw. Widerrufsansprüchen seine persönliche Ehre schützen, so sind solche Ansprüche grundsätzlich nichtvermögensrechtlicher Art (BAG 02.03.1998 - 9 AZR 61/96 (A)).
  • BGH, 01.02.1983 - VI ZR 116/82

    Nichtvermögensrechtliche Natur der Unterlassungsklage und Widerrufsklage einer …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.06.2020 - 2 Ta 57/20
    Rn. 17 Vermögensrechtlich ist eine Streitigkeit dann, wenn materielle, wirtschaftliche Interessen verfolgt werden oder wenn der Anspruch einem vermögensrechtlichen Rechtsverhältnis entstammt (z.B. BGH 01.02.1983 - VI ZR 116/82 st. Rspr.).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.03.2008 - 3 Ta 45/08

    Streitwert eines Antrags auf Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wege einer …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.06.2020 - 2 Ta 57/20
    Steht daher das wirtschaftliche Interesse am ungestörten Bestand des Arbeitsverhältnisses oder an der Wahrung der Chancen, auf dem Arbeitsmarkt ein neues Arbeitsverhältnis begründen zu können, im Vordergrund, liegt eine vermögensrechtliche Streitigkeit vor (LAG Baden-Württemberg 06.03.2008 - 3 Ta 45/08 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2007 - 1 Ta 209/07

    Gegenstandswert - einstweilige Verfügung - Unterlassen von Äußerungen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.06.2020 - 2 Ta 57/20
    Rn. 18 Verfolgt der Kläger beide Aspekte (Ehrschutz und Interesse am Bestand des Arbeitsverhältnisses) gleichrangig nebeneinander ist der Streitwert sowohl nach § 48 Abs. 1 GKG (vermögensrechtlich) als auch nach § 48 Abs. 2 GKG (nichtvermögensrechtlich) zu ermitteln und nach § 48 Abs. 3 GKG der höhere Wert festzusetzen (LAG Rheinland-Pfalz 10.09.2007 - 1 Ta 209/07 - juris; GK-Schleußener § 12 ArbGG, Rn 260).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.01.2025 - 3 Ta 98/24

    Streitwert in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten - reformatio in peius bei …

    Rn. 19 aa) Will der Kläger mit den Unterlassungs- bzw. Widerrufsansprüchen seine persönliche Ehre schützen, so sind solche Ansprüche grundsätzlich nichtvermögensrechtlicher Art (vgl. LAG Nürnberg 3. Juni 2020 - 2 Ta 57/20 - Rn. 18, juris; BAG 2. März 1998 - 9 AZR 61/96 (A) - unter I. der Gründe, juris).

    Steht daher das wirtschaftliche Interesse am ungestörten Bestand des Arbeitsverhältnisses oder an der Wahrung der Chancen, auf dem Arbeitsmarkt ein neues Arbeitsverhältnis begründen zu können, im Vordergrund, liegt eine vermögensrechtliche Streitigkeit vor (vgl. LAG Nürnberg 3. Juni 2020 - 2 Ta 57/20 - Rn. 17, juris; LAG Baden-Württemberg 6. März 2008 - 3 Ta 45/08 - unter II. 2. der Gründe, juris).

    Rn. 21 cc) Verfolgt der Kläger beide Aspekte (Ehrschutz und Interesse am Bestand des Arbeitsverhältnisses) gleichrangig nebeneinander ist der Streitwert sowohl nach § 48 Abs. 1 GKG (vermögensrechtlich) als auch nach § 48 Abs. 2 GKG (nichtvermögensrechtlich) zu ermitteln und nach § 48 Abs. 3 GKG der höhere Wert festzusetzen (vgl. LAG Nürnberg 3. Juni 2020 - 2 Ta 57/20 - Rn. 18, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Nürnberg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht