Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 2 Ta 79/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, Eigenkündigung, Anfechtung, Beweislast, Darlegungslast, Anforderungen, Hirnleistungsschwäche, Auswirkung
- Judicialis
ZPO § 114; ; BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 105 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 119; ; BGB § 123 Abs. 1
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Prozesskostenhilfe - Anfechtung einer Eigenkündigung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Prozesskostenhilfe, Anfechtung einer Eigenkündigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Erfolgsaussicht einer Feststellungsklage bei unsubstantiierter Anfechtung der Eigenkündigung eines Analphabeten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Annahme der Unwirksamkeit einer Eigenkündigung wegen fehlender Geschäftsfähigkeit; Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit aufgrund des Bestehens einer Hirnleistungsschwäche; Anforderungen an die Darlegungslast bei Anfechtung einer Eigenkündigung; Gewährung von ...
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 17.03.2008 - 2 Ca 2952b/07
- LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 2 Ta 79/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95
Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 2 Ta 79/08
Ein Ausschluss der freien Willensbestimmung liegt vor, wenn jemand nicht imstande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von einer vorliegenden Geistesstörung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (st. Rspr., vgl. etwa BGH v. 05.12.1995 - XI ZR 70/95 - NJW 1996, 918). - BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04
Zulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeverfahren
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 2 Ta 79/08
Kommt eine Beweisaufnahme für den schlüssigen Vortrag ernsthaft in Betracht, darf die Prozesskostenhilfe nicht versagt werden, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für ein negatives Ergebnis vorliegen (BVerfG v. 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04, NJW-RR 2005, 140 m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 7 U 210/95
Geschäftsfähigkeit - Krankhafte Störung der Geistestätigkeit - Beweislast
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 2 Ta 79/08
Da es im Rahmen der Feststellung der Geschäftsunfähigkeit aber zum einen vorrangig auf das Willensmoment und weniger auf die intellektuellen Fähigkeiten ankommt, reicht es für die Annahme von Geschäftsunfähigkeit etwa nicht aus, wenn jemand die Tragweite vermögensrechtlicher Entscheidungen nicht voll ermessen kann (OLG Düsseldorf v. 06.03.1998 - 7 U 210/95 -FamRZ 1998, 1064).
- BGH, 11.03.1988 - V ZR 27/87
Umfang des Bereicherungsanspruchs bei ungleichartigen Leistungen
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 2 Ta 79/08
Der Gegner muss das Vorliegen eines lichten Augenblicks beweisen, und zwar erst dann, wenn ein Zustand feststeht, welcher geeignet ist, Geschäftsunfähigkeit gerade für den Zeitpunkt der Abgabe der maßgeblichen Willenserklärung zu begründen (BGH v. 11.03.1988 - V ZR 27/87 - NJW 1988, 3011). - BGH, 06.05.1965 - III ZR 229/64
Vermutung der Geschäftsunfähigkeit bei bestehender krankhafter Störung der …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 2 Ta 79/08
Eine Vermutung für den Ausschluss der freien Willensbestimmung liegt auch dann nicht vor, wenn der Betroffene seit längerem an geistigen Störungen leidet (BGH v. 06.05.1965 - III ZR 229/64 - WM 1965, 895). - OLG Düsseldorf, 11.07.1995 - 4 U 169/94
Willenbestimmungsfähigkeit; Intellektuelle Fähigkeit; IQ; Einbruch; Besondere …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 2 Ta 79/08
Zudem führt ein Intelligenzquotient von weniger als 60 zum Ausschluss der Willensbestimmung (OLG Düsseldorf v. 11.07.1995 - 4 U 169/94 - VersR 1996, 1493 unter Verweis auf den begriffsähnlichen Ausschluss der strafrechtlichen Verantwortung). - BGH, 28.01.2002 - II ZR 385/00
Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Gesellschaftern einer BGB -Gesellschaft
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 2 Ta 79/08
Die Willenserklärung ist danach so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (st. Rspr., vgl. etwa BGH v. 28.01.2002 - II ZR 385/00 - ZfR 2004, 170;… Palandt/Heinrichs/Ellenberger, a. a. O., § 133 Rz 9 m. w. N.). - LAG Düsseldorf, 29.11.1999 - 15 Ta 553/99
Prozesskostenhilfe: Erfolgsprognose
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 2 Ta 79/08
Keineswegs ist eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erforderlich (LAG Düsseldorf, 29.11.1999 - 15 Ta 553/99 - LAGE § 114 ZPO Nr. 36).
- BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09
Prozessfähigkeit
Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BGH 5. Dezember 1995 - XI ZR 70/95 - NJW 1996, 918; LAG Schleswig-Holstein 30. April 2008 - 2 Ta 79/08 - Rn. 14 f.).Allein aus fehlenden oder eingeschränkten Fähigkeiten zum Lesen, Schreiben oder Rechnen sowie Schwierigkeiten, schriftliche Unterlagen zu verstehen, ergibt sich deshalb noch keine Geschäftsunfähigkeit, weil daraus nicht folgt, dass der Betroffene keine eigene Willensentscheidung treffen kann (vgl. LAG Schleswig-Holstein 30. April 2008 - 2 Ta 79/08 - Rn. 14 f.).
- LAG Köln, 19.08.2009 - 8 Sa 544/09
Aufhebungsvertrag aufgrund Verlust der Geschäftsfähigkeit
Rn. 40 Für einen Ausschluss der freien Willensbestimmung besteht auch dann keine Vermutung, wenn der Betroffene seit längerem an geistigen Störungen leidet (BGH, Urteil vom 06.05.1965 - III ZR 229/64 - WM 1965, 895; BayObLG, Beschluss vom 14.09.2001 - 1Z BR 124/00 - FamRZ 2002, 1066; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.04.2008 - 2 Ta 79/08 - n. v. juris Rn. 14).So hat das LAG Schleswig-Holstein zu Recht bei einer Hirnleistungsschwäche, die zu einem Grad der Behinderung von 60 führte, die Geschäftsfähigkeit bejaht (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.04.2008 - 2 Ta 79/08 - n. v. juris Rn. 14).
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