Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- autokaufrecht.info
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Sachmangels
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung von Mängeln eines Pkw
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kaufvertrag/Rücktritt: Entbehrlichkeit der Fristsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Luxus-Geländefahrzeug mit Macke - Käufer gibt ihn zurück: Streit um die Zahl der Nachbesserungsversuche
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung von Mängeln eines Pkw
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Rücktritt setzt Nachbesserungsversuche voraus - Frist zur Nacherfüllung muss gesetzt werden
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 07.09.2009 - 5 O 339/08
- OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09
- OLG Koblenz, 29.04.2010 - 2 U 1120/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1501
- MDR 2010, 921
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 334/06
Ansprüche des Käufers beim Rücktritt vom Autokauf, wenn der Fahrzeughändler das …
Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09
Wird beim PKW-Kaufvertrag ein Fahrzeug in Zahlung gegeben und löst der Verkäufer eine noch laufende Finanzierung für das Altfahrzeug ab, handelt sich um einen einheitlichen Kaufvertrag (in Anknüpfung BGHZ 175, 286 = Urteil vom 20.02.2008 - VIII ZR 334/06 - = NJW 2008, 2028 ).Die Beklagte ist unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.02.2008 - VIII ZR 334/06 - BGHZ 175, 286 = NJW 2008, 2028 ) dem Vortrag des Klägers entgegengetreten, dass es sich um zwei selbständige Kaufverträge, sondern um einen einheitlichen Kaufvertrag gehandelt habe.
- BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07
Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum
Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09
Der Rücktritt vom Vertrag war aber bereits deshalb ausgeschlossen, weil zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung am 25.06.2008 und Durchführung der Reparaturmaßnahmen der Mangel nach eigenem Vortrag des Klägers nicht mehr aufgetreten ist (vgl. BGH, NJW 2009, 508 ). - BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 274/07
Beweislast für das Fehlschlagen einer Nachbesserung des Verkäufers
Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09
Zutreffend führt das Landgericht aus, dass eine Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen gilt (BGH Urteil vom 11.02.2009 - VIII ZR 274/07 - VRS 116, 174 ; BGH Urteil vom 15.11.2006 - VIII ZR 166/06 - NJW 2007, 504 ; OLG Düsseldorf Urteil vom 29.01.2007 I -1 U 59/07). - BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06
"Neuwagenkauf"; Auslegung von Klauseln in einem Neuwagen-Kaufvertrag; …
Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09
Zutreffend führt das Landgericht aus, dass eine Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen gilt (BGH Urteil vom 11.02.2009 - VIII ZR 274/07 - VRS 116, 174 ; BGH Urteil vom 15.11.2006 - VIII ZR 166/06 - NJW 2007, 504 ; OLG Düsseldorf Urteil vom 29.01.2007 I -1 U 59/07). - OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 59/07
Fehlgeschlagene Nacherfüllung nach 2. Nachbesserungsversuch bei Motorproblemen …
Auszug aus OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09
Zutreffend führt das Landgericht aus, dass eine Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen gilt (BGH Urteil vom 11.02.2009 - VIII ZR 274/07 - VRS 116, 174 ; BGH Urteil vom 15.11.2006 - VIII ZR 166/06 - NJW 2007, 504 ; OLG Düsseldorf Urteil vom 29.01.2007 I -1 U 59/07).
- OLG Koblenz, 06.11.2015 - 10 U 354/14
Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen gekauften Rumpfmotor für einen Pkw …
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 1. April 2010 i. V. m . Zurückweisungsbeschluss vom 29. April 2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 ff.).Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt (…§ 440 S. 1, S. 2 BGB ; vgl. hierzu OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 1. April 2010 i. V. m . Zurückweisungsbeschluss vom 29. April 2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 ff.).
- OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13
Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur …
Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29. April 2010, 2 U 1120/09, NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).Eine Frist zur Nachbesserung war auch nicht entbehrlich.Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921)..
- OLG Koblenz, 08.03.2013 - 3 U 1498/12
Rücktritt vom Neuwagenkauf: Quietschende Geräusche im Gasbetrieb eines mit Benzin …
Der Käufer eines mit Benzin und Gas betriebenen PKW Chevrolet ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorliegen (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 1. April 2010, 2 U 1120/09, ZGS 2010, 378-380 = MDR 2010, 921 = NJW-RR 2010, 1501-1502).Liegen mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vor, ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 01.04.2010 - 2 U 1120/09 - ZGS 2010, 378-380 = MDR 2010, 921 = NJW-RR 2010, 1501-1502).
- OLG Koblenz, 09.12.2013 - 3 U 751/13
Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur …
Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).*).Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).
- OLG Koblenz, 10.04.2013 - 3 U 1498/12
Rücktritt wegen störender Quietschgeräusche bei einem Neuwagen
Liegen mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vor, ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt ( OLG Koblenz, Beschl. v. 01.04.2010 - 2 U 1120/09, ZGS 2010, 378 = MDR 2010, 921 = NJW-RR 2010, 1501).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 29.04.2010 - 2 U 1120/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 434; BGB § 323
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln des verkauften Fahrzeugs - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln des verkauften Fahrzeugs
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 07.09.2009 - 5 O 339/08
- OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09
- OLG Koblenz, 29.04.2010 - 2 U 1120/09
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13
Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur …
Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29. April 2010, 2 U 1120/09, NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).Eine Frist zur Nachbesserung war auch nicht entbehrlich.Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921)..
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