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Rechtsprechung
   BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2364
BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R (https://dejure.org/2008,2364)
BSG, Entscheidung vom 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R (https://dejure.org/2008,2364)
BSG, Entscheidung vom 18. März 2008 - B 2 U 13/07 R (https://dejure.org/2008,2364)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher Zusammenhang - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - besondere Gefahr - objektiv höhere Gefährdung - geselliges Beisammensein - Weg zum Hotelzimmer - Sturz auf steiler Wendeltreppe

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; Dienstreise; sachlicher Zusammenhang; eigenwirtschaftliche Tätigkeit; besondere Gefahr; objektiv höhere Gefährdung; geselliges Beisammensein; Weg zum Hotelzimmer; Sturz auf steiler Wendeltreppe

  • Judicialis

    SGB VII § 8 Abs 1; ; RVO § 548 Abs 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff des Arbeitsunfalles i.S.v. § 548 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO); Voraussetzungen der Einordnung eines Unfalls auf dem Weg zum Hotelzimmer während einer beruflichen Fortbildung dienenden Dienstreise bzw. Geschäftsreise als Arbeitsunfall; Begriff des ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Geschäftsreise - Sturz auf einer Wendeltreppe - gefährliche Einrichtung - keine besondere, vom Üblichen abweichende Gefahrenquelle - kein Abstellen auf die konkreten Wohn- und Arbeitsverhältnisse des Versicherten - allgemeine Üblichkeit der baulichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 548 Abs. 1; SGB VII § 8 Abs. 1
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Dienstreise

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 288
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (17)

  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74

    Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche …

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R
    Einen lückenlosen Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen mit der Erwägung, dass der Reisende gezwungen sei, sich an einem fremden Ort in einer fremden Umgebung aufzuhalten, hat das Bundessozialgericht (BSG) aber stets abgelehnt (…grundlegend bereits BSGE 8, 48, 50 f = SozR Nr. 13 zu § 542 RVO aF; vgl ferner BSGE 39, 180 = SozR 2200 § 548 Nr. 7;… SozR 2200 § 548 Nr. 21 und Nr. 33;… SozR 3-2200 § 539 Nr. 17; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 21/01 R - USK 2002-79; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: 2007, § 8 SGB VII RdNr 100 mwN).

    Auch auf Geschäftsreisen entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von seinen betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen widmet (Beispiele: BSGE 39, 180 = SozR 2200 § 548 Nr. 7: Bad im Hotelswimmingpool;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21: Besuch des Oktoberfestes im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110: privater Spaziergang während der arbeitsfreien Zeit;… ausführlich dazu: Krasney, aaO, § 8 SGB VII RdNr 102 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Denn ein rechtlich wesentlicher innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit kann nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch dadurch begründet werden, dass der Reisende gezwungen ist, sich bei seiner privaten Lebensgestaltung am Aufenthaltsort Risiken auszusetzen, die ihm während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (vgl BSGE 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7 S 15;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110 S 306;… BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 17 S 65; BSG Urteil vom 29. August 1974 -2 RU 189/72 - USK 74128;… siehe auch Krasney, aaO, § 8 SGB VII RdNr 107, 108).

    Dagegen begründen Gefährdungen, denen sich der Reisende bei privaten Unternehmungen am Aufenthaltsort freiwillig aussetzt, keinen Versicherungsschutz (Beispiele: BSGE 39, 180 = SozR 2200 § 548 Nr. 7: Sprung vom Dreimeterbrett des Hotelswimmingpools;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110: Absturz bei einem privaten Spaziergang im Gebirge;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21: Verkehrsunfall beim Besuch des Oktoberfestes).

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91

    Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R
    Einen lückenlosen Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen mit der Erwägung, dass der Reisende gezwungen sei, sich an einem fremden Ort in einer fremden Umgebung aufzuhalten, hat das Bundessozialgericht (BSG) aber stets abgelehnt (…grundlegend bereits BSGE 8, 48, 50 f = SozR Nr. 13 zu § 542 RVO aF;… vgl ferner BSGE 39, 180 = SozR 2200 § 548 Nr. 7;… SozR 2200 § 548 Nr. 21 und Nr. 33; SozR 3-2200 § 539 Nr. 17; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 21/01 R - USK 2002-79; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: 2007, § 8 SGB VII RdNr 100 mwN).

    Denn ein rechtlich wesentlicher innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit kann nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch dadurch begründet werden, dass der Reisende gezwungen ist, sich bei seiner privaten Lebensgestaltung am Aufenthaltsort Risiken auszusetzen, die ihm während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (…vgl BSGE 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7 S 15;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110 S 306; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 17 S 65; BSG Urteil vom 29. August 1974 -2 RU 189/72 - USK 74128;… siehe auch Krasney, aaO, § 8 SGB VII RdNr 107, 108).

    Weitere Voraussetzung für die Annahme eines betrieblichen Zusammenhangs ist, dass es sich um eine Gefahrenquelle handelt, die in ihrer besonderen Eigenart dem Versicherten am Wohn- oder Betriebsort nicht begegnet wäre (…BSG SozR Nr. 3 und Nr. 5 zu § 548 RVO;… SozR 2200 § 539 Nr. 110 S 306; SozR 3-2200 § 539 Nr. 17).

  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75

    Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes - …

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R
    Einen lückenlosen Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen mit der Erwägung, dass der Reisende gezwungen sei, sich an einem fremden Ort in einer fremden Umgebung aufzuhalten, hat das Bundessozialgericht (BSG) aber stets abgelehnt (…grundlegend bereits BSGE 8, 48, 50 f = SozR Nr. 13 zu § 542 RVO aF;… vgl ferner BSGE 39, 180 = SozR 2200 § 548 Nr. 7; SozR 2200 § 548 Nr. 21 und Nr. 33;… SozR 3-2200 § 539 Nr. 17; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 21/01 R - USK 2002-79; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: 2007, § 8 SGB VII RdNr 100 mwN).

    Auch auf Geschäftsreisen entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von seinen betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen widmet (…Beispiele: BSGE 39, 180 = SozR 2200 § 548 Nr. 7: Bad im Hotelswimmingpool; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21: Besuch des Oktoberfestes im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110: privater Spaziergang während der arbeitsfreien Zeit;… ausführlich dazu: Krasney, aaO, § 8 SGB VII RdNr 102 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Dagegen begründen Gefährdungen, denen sich der Reisende bei privaten Unternehmungen am Aufenthaltsort freiwillig aussetzt, keinen Versicherungsschutz (…Beispiele: BSGE 39, 180 = SozR 2200 § 548 Nr. 7: Sprung vom Dreimeterbrett des Hotelswimmingpools;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110: Absturz bei einem privaten Spaziergang im Gebirge; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21: Verkehrsunfall beim Besuch des Oktoberfestes).

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 21/01 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Dienstreise - eigenwirtschaftliche …

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R
    Einen lückenlosen Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen mit der Erwägung, dass der Reisende gezwungen sei, sich an einem fremden Ort in einer fremden Umgebung aufzuhalten, hat das Bundessozialgericht (BSG) aber stets abgelehnt (…grundlegend bereits BSGE 8, 48, 50 f = SozR Nr. 13 zu § 542 RVO aF;… vgl ferner BSGE 39, 180 = SozR 2200 § 548 Nr. 7;… SozR 2200 § 548 Nr. 21 und Nr. 33;… SozR 3-2200 § 539 Nr. 17; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 21/01 R - USK 2002-79; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: 2007, § 8 SGB VII RdNr 100 mwN).

    Ebenso hat der Senat Unfälle beim - wegen einer Erkrankung notwendigen -Saunabesuch oder beim Duschen während eines auswärtigen Arbeitseinsatzes nicht als Arbeitsunfall anerkannt, weil die latent vorhandene Gefahr, auf nassen Fliesen in Saunabädern oder Duschräumen auszurutschen, allgemein bekannt sei und deshalb die Annahme einer besonderen Gefahrenquelle am Ort der Dienstreise nicht gerechtfertigt sei (…Urteile vom 27. Juli 1989 - 2 RU 3/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 95 und vom 4. Juni 2002 - B 2 U 21/01 R - USK 2002-79).

  • BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines …

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R
    Einen lückenlosen Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen mit der Erwägung, dass der Reisende gezwungen sei, sich an einem fremden Ort in einer fremden Umgebung aufzuhalten, hat das Bundessozialgericht (BSG) aber stets abgelehnt (grundlegend bereits BSGE 8, 48, 50 f = SozR Nr. 13 zu § 542 RVO aF;… vgl ferner BSGE 39, 180 = SozR 2200 § 548 Nr. 7;… SozR 2200 § 548 Nr. 21 und Nr. 33;… SozR 3-2200 § 539 Nr. 17; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 21/01 R - USK 2002-79; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: 2007, § 8 SGB VII RdNr 100 mwN).

    Ein betrieblicher Bezug ist deshalb gegeben, wenn besondere gefahrbringende Umstände am Ort des Dienstgeschäfts Unfälle beispielsweise bei der Nachtruhe, der Körperreinigung oder der Nahrungsaufnahme einschließlich der damit zusammenhängenden Wege verursachen (Beispiele: BSGE 8, 48 = SozR Nr. 13 zu § 542 RVO aF: Riss des Fahrstuhlseils auf dem Weg zur Nachtruhe;… BSG SozR Nr. 3 zu § 548 RVO: Sturz aus einem ungesicherten Hotelfenster während einer Unterbrechung der Nachtruhe;… BSG SozR Nr. 5 zu § 548 RVO: Sturz aus dem Schlafwagen des für eine Dienstreise benutzten Nachtzuges wegen Verwechslung der Toilettentür mit der Außentür; BSG Urteil vom 22. Oktober 1975 - 8 RU 148/74 - USK 75123: Ausrutschen auf glattem Boden beim Ankleiden im Hotel;… ähnlich: BSG SozR 2200 § 539 Nr. 72: Sturz eines Krankenhauspatienten beim Versuch, die Füße in einem zu hoch angebrachten Waschbecken zu waschen; BSG Urteil vom 12. Mai 1981 - 2 RU 7/80 - USK 81106: Sturz eines Krankenhauspatienten beim Verstellen der Lautstärke eines an der Wand hoch angebrachten Fernsehgeräts).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R
    Bereits das nachfolgende gemeinsame Abendessen der Lehrgangsteilnehmer war nicht mehr Teil des Dienstgeschäftes, denn es gibt keine Hinweise, dass es sich um ein sog Arbeitsessen (wie im Urteil des Senats vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R - USK 2007-17) oder ein aus anderen Gründen für die Teilnehmer verpflichtendes Gemeinschaftsessen (…wie zB im Urteil vom 24. Februar 2000 - SozR 3-2700 § 8 Nr. 2) gehandelt haben könnte.
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche …

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R
    Die bloße Wiedergabe von Aussagen Dritter in wörtlicher Rede oder mit dem Zusatz "nach Angabe von ..." reicht als Tatsachenfeststellung nicht aus (…BSG SozR 4-1500 § 163 Nr. 1; SozR 4-2700 § 8 Nr. 12; siehe auch Urteil des 12. Senats des BSG vom 22. Juni 2005 - B 12 RA 14/04 R).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R
    Maßgebend ist, ob die zum Unfall führende Handlung der versicherten Tätigkeit dienen sollte und ob diese Handlungstendenz des Versicherten durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 5 RdNr 5, 6 mwN).
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R

    Unfallversicherungsschutz während der Nahrungsaufnahme eines Lehrgangsteilnehmers …

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R
    Bereits das nachfolgende gemeinsame Abendessen der Lehrgangsteilnehmer war nicht mehr Teil des Dienstgeschäftes, denn es gibt keine Hinweise, dass es sich um ein sog Arbeitsessen (wie im Urteil des Senats vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R - USK 2007-17) oder ein aus anderen Gründen für die Teilnehmer verpflichtendes Gemeinschaftsessen (wie zB im Urteil vom 24. Februar 2000 - SozR 3-2700 § 8 Nr. 2) gehandelt haben könnte.
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts …

    Auszug aus BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R
    Die bloße Wiedergabe von Aussagen Dritter in wörtlicher Rede oder mit dem Zusatz "nach Angabe von ..." reicht als Tatsachenfeststellung nicht aus (BSG SozR 4-1500 § 163 Nr. 1;… SozR 4-2700 § 8 Nr. 12; siehe auch Urteil des 12. Senats des BSG vom 22. Juni 2005 - B 12 RA 14/04 R).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 14/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer selbstständigen Aerobic-Trainerin …

  • BSG, 29.10.1980 - 2 RU 41/78

    Unfallversicherungsschutz der Rehabilitanden nach RVO

  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 3/89

    Unfallversicherungsschutz bei Saunabesuch während Dienstreise

  • BSG, 12.05.1981 - 2 RU 7/80

    Unfallversicherungsschutz bei stationärer Behandlung - Sturz beim Einstellen …

  • BSG, 26.01.1983 - 9b/8 RU 38/81
  • BSG, 22.10.1975 - 8 RU 148/74
  • BSG, 29.08.1974 - 2 RU 189/72
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche …

    Rn. 22 c) Schließlich stand der Verletzte auch nicht deshalb unter Versicherungsschutz, weil er durch die Umstände einer Dienstreise besonderen Gefahren ausgesetzt war, die ihm während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (vgl dazu BSG vom 18.3.2008 - B 2 U 13/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 26 = Juris RdNr 14;… vom 4.8.1992 - 2 RU 43/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 17;… vom 30.5.1985 - 2 RU 9/84 - SozR 2200 § 539 Nr. 110 S 306 …und vom 29.8.1974 - 2 RU 189/72 - Juris RdNr 16 sowie BSG Urteil vom 13.2.1975 - 8 RU 86/74 - BSGE 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7 S 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Rn. 36 Trotz des eigenwirtschaftlichen Charakters einer Verrichtung ist ausnahmsweise ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit anzunehmen, wenn eine objektiv gefährliche Betriebseinrichtung den Unfall des Versicherten wesentlich verursacht hat (BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R: verneint für Wendeltreppe im Hotelzimmer bei auswärtiger Geschäftsreise; BSG, Urteil vom 29.05.1984, 5a RKnU 3/83: bejaht für vom Versicherten übersprungene Bahngleise eines zu einem Steinkohlebergwerk gehörenden Tagesbetriebes; Urteil vom 22.06.1976, 8 RU 146/75: bejaht für Drehtür der Werkskantine).

    Dabei müssen sich die aus dieser Betriebseinrichtung erwachsenden Unfallgefahren nach Art und Ausmaß von den vielfältigen alltäglichen Risiken abheben, denen jeder Mensch auch in seinem gewohnten Lebensumfeld ausgesetzt ist (BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R, auch zum Folgenden).

  • LSG Hessen, 13.08.2019 - L 3 U 198/17

    Sturz im Hotel wegen eines Telefonats aus privaten Gründen ist kein Arbeitsunfall

    Auch die BSG-Entscheidung vom 18. März 2008 (B 2 U 13/07 R) führe nicht zu einem anderen Ergebnis.

    Das Sozialgericht verkenne die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. März 2008 B 2 U 13/07 R).

    Der Versicherungsschutz entfällt bei Dienstreisen, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von seinen betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen widmet (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 13/07 R mit zahlreichen Rechtsprechungsbeispielen).

    Als dienstreisebedingt und damit in einem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehend sind nur solche Unfallgefahren zu bewerten, die sich nach Art und Ausmaß von den vielfältigen alltäglichen Risiken abheben, denen jeder Mensch ausgesetzt ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2008 - B 2 U 13/07 R - juris, Leitsatz).

    Die damit verbundene Ausweitung des Versicherungsschutzes hat Ausnahmecharakter (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2008, a. a. O., juris Rdnr. 14 ff.).

    Die Rechtsprechung stellt für die Abgrenzung u. a. darauf ab, ob es sich um gängige bauliche Einrichtungen handelte, deren Unfallrisiken auch solchen Versicherten vertraut sind, die in ihrer Wohnung nicht selbst hierüber verfügen (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2008, a. a. O., juris Rdnr. 17 mit zahlreichen Nachweisen).

  • BSG, 24.03.2026 - B 2 U 18/23 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Wegeunterbrechung zwecks …

    Beschäftigte sind zwar gegen Gefahren aus dem Bereich ihres Arbeitsplatzes versichert, wenn sie sich im Wesentlichen wegen der versicherten Beschäftigung dort aufhalten und sich eine spezifische Gefahr - rechtlich wesentlich - verwirklicht, der sie durch die Eingliederung in den Betrieb ausgesetzt sind (vgl BSG Urteil vom 18.3.2008 - B 2 U 13/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 26 RdNr 14 mwN).

    Für Dienstreisende gilt zwar ein weitergehender Versicherungsschutz, wenn sie aufgrund der besonderen Umstände der Dienstreise auch bei privaten Verrichtungen einer spezifischen Gefährdung ausgesetzt sind (vgl BSG Urteil vom 18.3.2008 - B 2 U 13/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 26 RdNr 14 mwN; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand Dezember 2025, § 8 RdNr 83;… Wagner in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl 2022, § 8 RdNr 98 mwN, Stand 18.3.2026).

    Demgemäß bedarf es in solchen Fällen einer besonderen, vom Üblichen abweichenden Gefahrensituation, der sich der Betreffende nicht entziehen kann (vgl BSG Urteil vom 18.3.2008 aaO RdNr 15)..

  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 13/19 R

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Freiwilliges …

    Dem liegt zugrunde, dass der Unternehmer durch die konkrete Gestaltung der Verhältnisse der Seminarreise wie zB die Wahl der Unterkunft, Zusammenstellung der Seminargruppe, Unterweisung der Seminarteilnehmer, Beaufsichtigung der Seminarteilnehmer spezifische Gefahren für das Ausleben des unbändigen Spieltriebs und gruppendynamischer Prozesse schaffen bzw minimieren kann (s zum Umfang des Versicherungsschutzes auf Geschäftsreisen von Erwachsenen: BSG Urteile vom 30.3.2017 - B 2 U 15/15 R - juris RdNr 15; vom 18.3.2008 - B 2 U 13/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 26 RdNr 14;… vom 4.8.1992 - 2 RU 43/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 17;… vom 30.5.1985 - 2 RU 9/84 - SozR 2200 § 539 Nr. 110 S 306 …sowie vom 13.2.1975 - 8 RU 86/74 - BSGE 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7 S 15)..
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 13 VS 1/07

    Witwenversorgung für hinterbliebene Ehefrau eines Bundeswehrsoldaten; …

    Rn. 28 Mit Urteil vom 18. März 2008 (BSG - B 2 U 13/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 26 = NZS 2009, 288, zit. nach juris) hat das Bundessozialgericht unter umfassender Inbezugnahme seiner vorherigen Rechtsprechung klargestellt, die Tatsache eines Unfalls während einer Dienstreise reiche für sich allein zur Begründung eines rechtlich bedeutsamen inneren Zusammenhanges mit der versicherten Tätigkeit nicht aus (…a. a. O., Rz. 12).

    Denn ein rechtlich wesentlicher innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch dadurch begründet werden, dass der Reisende gezwungen ist, sich bei seiner privaten Lebensgestaltung am Aufenthaltsort Risiken auszusetzen, die ihm während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (BSG, Urteil vom 18. März 2008, a. a. O, Rz. 14).

    Rn. 29 Im genannten Urteil vom 18. März 2008 (a. a. O., Rz. 15) hat das Bundessozialgericht hierzu Folgendes konkretisiert: Eine am Ort der auswärtigen Beschäftigung bestehende Gefahrenquelle sei nur unter bestimmten Voraussetzungen der versicherten Tätigkeit zuzurechnen.

    Dagegen begründeten Gefährdungen, denen sich der Reisende bei privaten Unternehmungen am Aufenthaltsort freiwillig aussetzt, keinen Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 18. März 2008, a. a. O., mit weiteren Nachweisen).

    Das Meer am Strand vor dem Hotel war - selbst wenn man entgegen der Überzeugung des Senats davon ausgehen würde, dass es zu den Betriebseinrichtungen des Hotels zu zählen sein sollte - keine derartige Einrichtung, die der Ehemann der Klägerin hätte benutzen müssen (BSG, Urteil vom 18. März 2008, a. a. O., Rz. 18) bzw. die zu benutzen er gezwungen gewesen wäre (…a. a. O., Rz. 17).

  • SG Düsseldorf, 05.11.2015 - S 31 U 427/14

    Sturz bei nächtlichem Toilettengang auf Dienstreise ist kein Arbeitsunfall

    Denn allein die Durchführung einer Dienstreise reicht entgegen dem Vortrag des Klägers für sich alleine zur Begründung eines rechtlich bedeutsamen inneren Zusammenhanges mit der versicherten Tätigkeit nicht aus (vgl. zum Folgenden BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R).

    So kann ein rechtlich wesentlicher innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit auch dadurch begründet werden, dass der Reisende gezwungen ist, sich bei seiner privaten Lebensgestaltung am Aufenthaltsort Risiken auszusetzen, die ihm während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (zuletzt BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R m.w.N.).

    Dies hätte nämlich zur Folge, dass Versicherte auf Geschäftsreisen über die Figur der dienstreisespezifischen Unfallgefahr auch bei privaten Verrichtungen einen weitgehenden Versicherungsschutz genießen würden, da sich die Verhältnisse am Wohn- und Arbeitsort und auswärtigem Dienstort praktisch nie vollkommen gleichen (so BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2026 - L 15 U 444/25
    Auch auf Geschäftsreisen entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von seinen betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen widmet (BSG, Urteil vom 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Rn. 58 Ein rechtlich wesentlicher innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit kann nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch dadurch begründet werden, dass der Reisende gezwungen ist, sich bei seiner privaten Lebensgestaltung am Aufenthaltsort Risiken auszusetzen, die ihm während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (BSG, Urteil vom 18.03.2008, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.).

    Die damit verbundene Ausweitung des Versicherungsschutzes hat jedoch Ausnahmecharakter; sie ist nur gerechtfertigt, soweit sich die aus der Dienstreise erwachsenden Unfallgefahren nach Art und Ausmaß von den vielfältigen alltäglichen Risiken abheben, denen jeder Mensch auch in seinem gewohnten Lebensumfeld ausgesetzt ist (BSG, Urteil vom 18.03.2008, a.a.O., Rn. 17).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 2131/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Geschäftsreise - sachlicher …

    Einen lückenlosen Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen mit der Erwägung, dass der Reisende gezwungen ist, sich an einem fremden Ort in einer fremden Umgebung aufzuhalten, hat die Rechtsprechung aber stets abgelehnt (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 13/07 R -, juris, Rz. 12).

    Es muss sich also um Gefahren handeln, die ohne die Dienst- oder Geschäftsreise bereits typischerweise nicht vorgelegen hätten (vgl. zu allem BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 13/07 R -, juris, Rz. 18).

  • LSG Bayern, 24.10.2018 - L 2 U 300/17

    Zum Feststellungsinteresse nach § 109 SGB VII - Voraussetzungen von …

    Dass sich der Beigeladene wegen dieser dienstlichen Besprechungen auf einer Dienstreise in Rumänien befand, begründet keinen Versicherungsschutz während des dortigen Aufenthalts "rund um die Uhr", auch wenn ein innerer Zusammenhang am Ort einer auswärtigen Beschäftigung oftmals eher anzunehmen ist als am Wohn- oder Betriebsort (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R - Juris RdNr. 12).

    Vielmehr kommt es auch hier darauf an, ob die konkrete unfallbringende Verrichtung nach den objektiven Umständen jeweils in innerem bzw. sachlichem Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht, weil sie eine rechtlich bedeutsame Beziehung zu der betrieblichen Tätigkeit am auswärtigen Dienstort aufweist, die die Annahme eines inneren Zusammenhangs rechtfertigt (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R - Juris RdNr. 12).

    So besteht auf Geschäfts- oder Dienstreisen kein Versicherungsschutz, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von seinen betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen widmet (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R - Juris RdNr. 12 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher …

  • LSG Bayern, 24.05.2016 - L 3 U 175/13

    Kein Arbeitsunfall bei Workshop "Fechten"

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - L 3 U 46/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Abweg - dritter Ort als …

  • SG Aachen, 06.10.2017 - S 6 U 135/16

    Sturz während eines auf einer Dienstreise durchgeführten betrieblichen …

  • LSG Bayern, 12.02.2015 - L 17 U 21/14

    Abweg, Alternativroute, Betriebsweg

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2021 - L 14 U 79/21

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeistunfall; Anspruch auf vorläufige …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 28/12

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unterbrechung …

  • SG Osnabrück, 07.11.2019 - S 19 U 16/19

    Anerkennung eines Sturzes eines Autisten im Internatszimmer als Arbeitsunfall im …

  • SG Frankfurt/Main, 23.11.2017 - S 8 U 47/16

    Kein Arbeitsunfall bei Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise

  • LSG Bayern, 31.10.2013 - L 17 U 180/12

    Sturz beim Autowaschen kein Arbeitsunfall

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2025 - L 17 U 253/23
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 41/17

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Einführungsseminar zu einem Freiwilligen …

  • SG Berlin, 01.10.2018 - S 115 U 309/17

    Unfall nach Betriebsfeier auf Oktoberfest - Wann haftet die Unfallversicherung?

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 252/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

  • LSG Bayern, 06.03.2019 - L 2 U 148/17

    Kein Unfallversicherungsschutz für die Teilnahme an einem Fußballturnier in …

  • LSG Hessen, 29.03.2021 - L 3 U 157/18

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen …

  • LSG Bayern, 28.09.2011 - L 18 U 354/09

    Arbeitsunfalls, widersprüchliches Vorbringen, persönliche Verrichtung, …

  • LSG Hessen, 01.12.2020 - L 3 U 169/17

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • SG Wiesbaden, 07.06.2018 - S 19 U 86/17
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2014 - L 17 U 422/12

    Treppensturz eines freiwillig versicherten selbständigen Personalberaters im …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 17 U 434/13

    Anerkennung und Entschädigung eines Motorradunfalls als Arbeitsunfall (hier …

  • LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 298/14

    Gespaltene Handlungstendenz, Vorbereitungshandlung

  • SG Düsseldorf, 04.08.2009 - S 6 U 82/06

    Verletzung auf der Rodelbahn ist kein Arbeitsunfall

  • LSG Thüringen, 28.02.2013 - L 1 U 1473/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

  • LSG Bayern, 25.05.2011 - L 18 U 13/06

    Zur Frage des Vorliegens eines Arbeitsunfalls bei unaufklärbaren Geschehensablauf

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - L 6 U 9/08

    Abgrenzung der betrieblichen Zurechnung von der privaten bei einem Unfallereignis

  • LSG Bayern, 27.05.2009 - L 2 U 213/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Abweichen …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2008 - L 4 U 47/07

    Unfall beim Wasserskifahren ist kein Arbeitsunfall

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - L 6 U 4/10

    Ausschluss der Anerkennung eines Unfalls im häuslichen Bereich als Arbeitsunfall

  • SG Wiesbaden, 27.09.2018 - S 19 U 153/17
  • SG Nürnberg, 03.02.2020 - S 2 U 185/19

    Betriebliche Tätigkeit, Arbeitsunfall, abhängige Beschäftigung

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 U 4542/15
  • SG Detmold, 19.03.2015 - S 1 U 14/13

    Anspruch auf die Gewährung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen …

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2008 - L 9 U 4550/07
  • BSG, 11.06.2010 - B 2 U 62/10 B
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2009 - L 9 U 988/08
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2009 - L 9 U 5317/07
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2009 - L 9 U 3060/07
  • LSG Hamburg, 23.08.2016 - L 3 U 56/14
  • SG Hamburg, 28.10.2014 - S 36 U 295/12

    Anerkennung eines erlittenen Unfalls eines Versicherten als Arbeitsunfall i.R.e. …

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 2 U 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12623
OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 2 U 13/07 (https://dejure.org/2007,12623)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.09.2007 - 2 U 13/07 (https://dejure.org/2007,12623)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. September 2007 - 2 U 13/07 (https://dejure.org/2007,12623)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Bausachverständiger"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes durch die irreführende Werbung für eine Tätigkeit als "Bausachverständiger"; Voraussetzungen einer Führung der Bezeichnung "Sachverständiger"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung Bausachverständiger irreführend, wenn Bestelltenor anders lautet

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bierdeckelwerbung mit der Bezeichnung "Bausachverständiger" kann unlauter sein! (IBR 2008, 1035)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2008, 326
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • LG Tübingen, 02.02.2007 - 20 O 34/06

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung eines für das Maurer- und Betonbauerhandwerk …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 2 U 13/07
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Vorsitzenden der 20. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Tübingen vom 02. Februar 2007 (Az.: 20 O 34/06) abgeändert und wie folgt neugefasst :.

    Rn. 2 Wegen des Sachverhalts nimmt der Senat auf die tatsächlichen Feststellungen in dem Urteil des Vorsitzenden der 20. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Tübingen vom 02. Februar 2007 (Az.: 20 O 34/06 - GA 97/106) nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug.

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 2 U 13/07
    Zum anderen verfügt der Senat auf Grund seiner ständigen Befassung mit Wettbewerbssachen über die erforderliche Sachkunde, um eigenständig beurteilen zu können, wie die angesprochenen Kreise die Werbeaussagen verstehen (BGH, GRUR 2004, 244, 245 - [Marktführerschaft]; Senat, Urteil vom 26. Juli 2007 - 2 U 5/07).
  • BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06

    Erhöhung des Streitwerts durch nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 2 U 13/07
    Dies widerspricht der mittlerweile vom Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - VI ZB 18/06 - bei Juris, m.w.N.) bestätigten Senatsrechtsprechung.
  • BGH, 23.05.1984 - I ZR 140/82

    Irreführung durch Werbung mit Anerkennung als Sachverständiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 2 U 13/07
    Ausnahmsweise können die zu fordernden überdurchschnittlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auch autodidaktisch erworben werden (vgl. BGH, GRUR 1984, 740 [Anerkannter Kfz-Sachverständiger]; OLG Köln, NJWE-WettbR 1998, 3; LG Saarbrücken, WRP 2002, 1463;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl. [2007], Rdnr. 5.141 ff., 144, zu § 5 UWG).
  • BGH, 28.06.1984 - I ZR 93/82

    Bestellter Kfz-Sachverständiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 2 U 13/07
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der nach der HandwO zum Sachverständigen für das Kraftfahrzeugmechanikerhandwerk bestellt ist, beim Angebot und bei der Erstattung von Gutachten über Kfz-Unfallschäden nicht hierauf hinweisen darf, wenn er in den Gutachten - über den Umfang seiner öffentlichen Bestellung hinaus - auch Feststellungen über die Art und die Unfallbedingtheit der Schäden und/oder über den Minder- oder Restwert des Fahrzeugs trifft (BGH, GRUR 1985, 56, 57 - [Bestellter Kfz-Sachverständiger]).
  • OLG Hamm, 07.12.1982 - 4 U 178/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 2 U 13/07
    Rn. 28 Gibt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sein Bestellungsgebiet nicht im Wortlaut der Bestellung an, sondern indem er einen inhaltlich weiteren Begriff verwendet, so nimmt er damit nicht nur die besondere Erfahrung und Sachkunde über die gesamte Reichweite des verwendeten Begriffes für sich in Anspruch, sondern wirbt auch damit, diese in vollem Umfang in einem Prüfungsverfahren nachgewiesen zu haben (vgl. OLG Hamm, GRUR 1983, 673), obgleich solches nicht zutrifft.
  • LG Bonn, 10.06.2015 - 16 O 38/14

    Werbung mit der Bezeichnung "Zertifizierter Bausachverständiger" irreführend?

    Bei der Frage, ob in der konkreten Verwendung ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG und damit gegen das UWG liegt, ist darauf abzustellen, ob die Angaben so gestaltet sind, dass sie bei einem nicht unerheblichen Teil der durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, die das Geschehen mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgen, über wesentliche Merkmale der beworbenen Leistung eine Fehlvorstellung verursachen (vgl. OLG Stuttgart NZBau 2008, 326;… Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 2.67 m.w.N.).

    Rn. 39 Von einem "Sachverständigen" wird erwartet, dass er über die erforderliche Sachkunde in einem bestimmten Fachgebiet verfügt, d.h. über ein uneingeschränkt fundiertes Fach- und Erfahrungswissen sowie regelmäßig einen entsprechenden berufsqualifizierenden Ausbildungs- oder Studienabschluss (vgl. BGH GRUR 1997, 758, 759; OLG Stuttgart NZBau 2008, 326, 327).

    Rn. 42 Es besteht nach Auffassung der Kammer keine darüber hinausgehende schützenswerte Erwartung dahingehend, dass derjenige Bausachverständige, der den Begriff ohne eingrenzende Benennung eines konkreten Fachbereichs verwendet, damit die besondere Erfahrung und Sachkunde für das Bauwesen in seiner gesamten Reichweite in Anspruch nimmt (vgl. LG Augsburg, Urteil vom 29.05.2012 - 2 HK O 323/12, BeckRS 2012, 19251; ebenso LG Frankfurt, GUG 2006, 52, 53 und LG Hamburg MD 2006, 264 - beide zitiert nach Klute, NZBau 2008, 556, 559; a.A. OLG Stuttgart, NZBau 2008, 326, 327; LG Regensburg, WRP 2003, 122).

    Rn. 50 Der Fall liegt insofern anders als der vom OLG Stuttgart (WRP 2008, 151) entschiedene Fall, in dem ein für ein bestimmtes Gebiet öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger sein Bestellungsgebiet nicht angab, sondern sich ohne inhaltliche Eingrenzung als "öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger" bezeichnete.

  • LG Bonn, 07.09.2011 - 16 O 15/11

    Rechtmäßigkeit der Bezeichnung als "Bau-Sachverständiger" bei geschäftlichen …

    Bei der Frage, in welcher Weise der angesprochene Verkehr die Werbung versteht, ist darauf abzustellen, ob die Angaben so gestaltet sind, dass sie bei einem nicht unerheblichen Teil der durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, die das Geschehen mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgen, über wesentliche Merkmale der beworbenen Leistung eine Fehlvorstellung verursachen (OLG Stuttgart, Urt. v. 27.9.2007 - 2 U 13/07, WRP 2008, 151).

    Nach dieser Maßgabe verstößt eine Werbung mit der Bezeichnung als "Bau-Sachverständiger" ohne Angabe von Sachgebieten nicht gegen § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG (…ebenso LG Hamburg, Urt. v. 2.8.2005 - 312 O 211/05, MD 2006, 264; offenlassend LG Tübingen, Urt. v. 2.2.2007 - 20 O 34/06, WRP 2008, 151;… a.A. LG Regensburg, Urt. v. 28.2.2002 - 1 HK O 1970/01, WRP 2003, 122).

    Rn. 30 Von einem "Sachverständigen" wird erwartet, dass er über die erforderliche Sachkunde in einem bestimmten Fachgebiet, d.h. über uneingeschränkt fundiertes Fach- und Erfahrungswissen sowie einen entsprechenden Ausbildungs- oder Studienabschluss verfügt (…BGH, Urt. v. 6.2.1997 - I ZR 234/94, MDR 1997, 1049; OLG Stuttgart, Urt. v. 27.9.2007 - 2 U 13/07, WRP 2008, 151;… LG Hamburg, Urt. v. 2.8.2005 - 312 O 211/05, MD 2006, 264).

    Rn. 31 Die für die Werbung als "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" aufgestellten Grundsätze (…vgl. BGH, Urt. v. 28.6.1984 - I ZR 93/82, MDR 1985, 27 - bestellter Kfz-Sachverständiger;… OLG Hamm, Urt. v. 7.12.1982 - 4 U 178/82, GRUR 1983, 673; OLG Stuttgart, Urt. v. 27.9.2007 - 2 U 13/07, WRP 2008, 151) rechtfertigen keine abweichende Bewertung.

  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 39/19
    Ausnahmsweise können die zu fordernden überdurchschnittlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auch autodidaktisch erworben werden (vgl. BGH, GRUR 1984, 740 - "Anerkannter Kfz-Sachverständiger"; OLG Köln, NJWE-WettbR 1998, 3; OLG Stuttgart NZBau 2008, 326).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 86/08

    Lebensmittelwerbung: Irreführende Bezeichnung eines Safts aus …

    Denn das Gericht muss sich bei der Aufklärung des Verständnisses des angesprochenen Verkehrs dann keiner sachverständigen Hilfe bedienen, wenn die entscheidenden Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (BGHZ 156, 250 = NJW 2004, 1163, 1164 [II. 2. b] - Marktführerschaft ; NJW 2000, 588 - Last-Minute-Reise ; Senat NZBau 2008, 326, 327 [II. 1. a]), Gegenstände des allgemeinen Bedarfs mit einem Begriff beworben werden, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinne einfach und naheliegend ist, und wenn keine Gründe vorliegen, welche Zweifel an dem vom Gericht angenommenen Verkehrsverständnis wecken können (BGH NJW 2000, 588 - Last-Minute-Reise ).
  • LG Bonn, 30.09.2011 - 16 O 104/10

    Nach einem entsprechendem Anerkenntnis besteht ein Anspruch auf Unterlassung der …

    Rn. 37 Bei der Frage, in welcher Weise der angesprochene Verkehr die Werbung versteht, ist darauf abzustellen, ob die Angaben so gestaltet sind, dass sie bei einem nicht unerheblichen Teil der durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, die das Geschehen mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgen, über wesentliche Merkmale der beworbenen Leistung eine Fehlvorstellung verursachen (OLG Stuttgart, Urt. v. 27.9.2007 - 2 U 13/07, WRP 2008, 151).
  • LG Augsburg, 29.05.2012 - 2 HKO 323/12

    Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Selbstbezeichnung eines Sachverständigen als …

    Rn. 60 Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 27.09.2007, AZ 2 U 13/07 entschieden, dass eine Werbung eines von der Handwerkskammer für das Maurer und Betonhandwerk öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als "öffentlich und bestellter und vereidigter Bausachverständiger (Maurer-, Beton und Stahlbeton) unter Hinweis auf weitere Sachgebiete irreführend sei.
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Rechtsprechung
   BSG, 21.08.2007 - B 2 U 13/07 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,57150
BSG, 21.08.2007 - B 2 U 13/07 S (https://dejure.org/2007,57150)
BSG, Entscheidung vom 21.08.2007 - B 2 U 13/07 S (https://dejure.org/2007,57150)
BSG, Entscheidung vom 21. August 2007 - B 2 U 13/07 S (https://dejure.org/2007,57150)
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Volltextveröffentlichung

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - VI-2 U (Kart) 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,78358
OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - VI-2 U (Kart) 13/07 (https://dejure.org/2008,78358)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2008 - VI-2 U (Kart) 13/07 (https://dejure.org/2008,78358)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2008 - VI-2 U (Kart) 13/07 (https://dejure.org/2008,78358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Franchisevertrages bei fehlender Annahme eines Angebots nach Änderung von bestimmten Vertragsbestandteilen; Zustandekommen eines Kooperationsvertrages nebst Finanzierungsvereinbarung für ein Mobilfunkgeschäft bei fehlender Unterzeichnung von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - 2 U (Kart) 13/07
    Danach haften die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts analog § 128 ff HGB auch persönlich sowie mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (vgl. BGHZ 142, 315, 321; BGHZ 146, 341, 358; 150, 1,3; 154, 88, 94; 154, 370, 372).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - 2 U (Kart) 13/07
    Danach haften die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts analog § 128 ff HGB auch persönlich sowie mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (vgl. BGHZ 142, 315, 321; BGHZ 146, 341, 358; 150, 1,3; 154, 88, 94; 154, 370, 372).
  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - 2 U (Kart) 13/07
    Danach haften die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts analog § 128 ff HGB auch persönlich sowie mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (vgl. BGHZ 142, 315, 321; BGHZ 146, 341, 358; 150, 1,3; 154, 88, 94; 154, 370, 372).
  • BGH, 24.02.2003 - II ZR 385/99

    Eintrittspflicht der BGB -Gesellschaft für Verhalten ihrer Gesellschafter; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - 2 U (Kart) 13/07
    Danach haften die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts analog § 128 ff HGB auch persönlich sowie mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (vgl. BGHZ 142, 315, 321; BGHZ 146, 341, 358; 150, 1,3; 154, 88, 94; 154, 370, 372).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - 2 U (Kart) 13/07
    Rn. 52 Das Vorliegen einer Anscheinsvollmacht setzt aber in aller Regel voraus, dass der Vertreter in der Vergangenheit wiederholt für den Vertretenen aufgetreten ist und dieser das vollmachtslose Handeln bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können (…vgl. zu den Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht: BGH, Urt. v. 15.2.2005, XI ZR 396/03, Tz. 19, BB 2005, 1701; BGH, Urt. v. 5.3.1998, III ZR 183/96, NJW 1998, 1854, 1855 m.w.N.).
  • BGH, 21.01.2002 - II ZR 2/00

    Haftung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - 2 U (Kart) 13/07
    Danach haften die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts analog § 128 ff HGB auch persönlich sowie mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (vgl. BGHZ 142, 315, 321; BGHZ 146, 341, 358; 150, 1,3; 154, 88, 94; 154, 370, 372).
  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 88/04

    Zurechnung von Rechtshandlungen eines Gschäftsbesorgers; Anwendbarkeit der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - 2 U (Kart) 13/07
    Voraussetzung dafür ist, dass der Vertretene das Verhalten des nicht von ihm bevollmächtigten Vertreters kannte und nicht dagegen eingeschritten ist, obgleich ihm das möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 21.6.2005, XI ZR 88/04, Tz.24, NJW 2005, 2985).
  • BGH, 18.12.2007 - X ZR 137/04

    Verpflichtung des Franchisegebers oder anderer Franchisenehmer nach …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - 2 U (Kart) 13/07
    Es oblag der Klägerin darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.2007, X ZR 137/04, Tz. 11), dass A.
  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 396/03

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vollstreckungstitels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - 2 U (Kart) 13/07
    Rn. 52 Das Vorliegen einer Anscheinsvollmacht setzt aber in aller Regel voraus, dass der Vertreter in der Vergangenheit wiederholt für den Vertretenen aufgetreten ist und dieser das vollmachtslose Handeln bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können (vgl. zu den Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht: BGH, Urt. v. 15.2.2005, XI ZR 396/03, Tz. 19, BB 2005, 1701;… BGH, Urt. v. 5.3.1998, III ZR 183/96, NJW 1998, 1854, 1855 m.w.N.).
  • BGH, 28.02.1985 - III ZR 183/83

    Beweislast des handelnden Vertreters bei Abschluss eines Darlehensvertrages; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - 2 U (Kart) 13/07
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 1986, 1675) entschieden, dass dann, wenn im kaufmännischen Verkehr ein schriftlicher Vertrag ausdrücklich mit einem Unternehmen (im Namen eines Unternehmens) geschlossen wird und sich der Vertragsinhalt auf einen zu dem Unternehmensbereich gehörenden Gegenstand erstreckt, grundsätzlich der Betriebsinhaber Vertragspartner wird, ohne dass es darauf ankommt, ob der den Vertrag Unterzeichnende selbst der Inhaber ist oder er als Vertreter handelt und dies auch kenntlich macht.
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Rechtsprechung
   BSG, 15.03.2007 - B 2 U 13/07 B   

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BSG, 15.03.2007 - B 2 U 13/07 B (https://dejure.org/2007,59433)
BSG, Entscheidung vom 15.03.2007 - B 2 U 13/07 B (https://dejure.org/2007,59433)
BSG, Entscheidung vom 15. März 2007 - B 2 U 13/07 B (https://dejure.org/2007,59433)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit - …

    Auszug aus BSG, 15.03.2007 - B 2 U 13/07 B
    Dazu ist zunächst darzutun, welcher bestimmten abstrakten Rechtsfrage in dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des …

    Auszug aus BSG, 15.03.2007 - B 2 U 13/07 B
    Die Klägerin hätte darlegen müssen, welchem konkreten Beweisantrag iS der Zivilprozessordnung das LSG nicht gefolgt sein soll, und sie hätte diesen Beweisantrag so genau bezeichnen müssen, dass er für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbar ist (vgl BSGE 40, 40, 41 = SozR 1500 § 160a Nr. 4; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 215).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 15.03.2007 - B 2 U 13/07 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordern diese Vorschriften, dass der Zulassungsgrund schlüssig dargetan wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47 und 58;… vgl hierzu auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, IX, RdNr 177 und 179 mwN).
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Rechtsprechung
   BSG, 12.02.2008 - B 2 U 13/07 BH   

Zitiervorschläge
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BSG, 12.02.2008 - B 2 U 13/07 BH (https://dejure.org/2008,60238)
BSG, Entscheidung vom 12.02.2008 - B 2 U 13/07 BH (https://dejure.org/2008,60238)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - B 2 U 13/07 BH (https://dejure.org/2008,60238)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Kiel - S 5 U 135/03
  • LSG Schleswig-Holstein - L 1 U 92/05
  • BSG, 12.02.2008 - B 2 U 13/07 BH
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