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| OLG Stuttgart, 13.10.1995 - 2 U 148/95 |
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Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 17.11.1995 - 2 U 175/95
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Möbelhändlers mit …
Dies wäre nur dann der Fall, wenn kein einziger Preis um diesen Prozentsatz reduziert wäre oder wenn diese Preisreduzierung nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebots nicht ins Gewicht fallenden Teil der Waren vorgenommen worden wäre und wenn außerdem die übrigen Preisherabsetzungen beträchtlich hinter 50 % zurückblieben (BGH GRUR 1966, 382, 384 - Jubiläum; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.10.95, 2 U 148/95).Für das Klagerecht der Antragstellerin ist deshalb eine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs nicht erforderlich (vgl. dazu umfassend die Ausführungen des Senats im Urteil vom 13.10.1995 im Rechtsstreit der Parteien - 2 U 148/95).
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