Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß: Prospektwerbung für Telefondienstleistungen; Aussage der Rückerstattung einer Grundgebühr bei Garantieverstoß als Verkaufsförderungsmaßnahme; Zusammenfassung von Fußnoten am Prospektende; Verkehrsverständnis der Aussage "inklusive Sicherheitspaket ...
- Justiz Baden-Württemberg
§ 3 UWG, § 4 Nr 4 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG
Wettbewerbsverstoß: Prospektwerbung für Telefondienstleistungen; Aussage der Rückerstattung einer Grundgebühr bei Garantieverstoß als Verkaufsförderungsmaßnahme; Zusammenfassung von Fußnoten am Prospektende; Verkehrsverständnis der Aussage "inklusive Sicherheitspaket ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung mit der Angabe "Mit der Internetgeschwindigkeit surfen, die auch bestellt wurde, garantiert"; Unterlassungsbegehren mehrerer Werbeaussagen eines Telekommunikationsanbieters auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage; Anspruch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 27.09.2012 - 36 O 16/12
- OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (24)
- BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10
Marktführer Sport
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12
Einzelne uninformierte Verbraucher seien nicht maßgebend (BGH, Urteil vom 08. März 2012 - I ZR 202/10 - "Marktführer Sport"); Täuschung trete bei einem erheblichen Teil der Verbraucher nicht ein.Rn. 83 Nach BGH, Urteil vom 08. März 2012 - I ZR 202/10 - Marktführer Sport, sei eine Werbung nur dann irreführend, wenn sie geeignet sei, bei einem erheblichen Teil der Verkehrskreise einen Irrtum hervorzurufen.
Diese Rechtsprechung zu ändern gibt auch die höchstrichterliche Rechtsprechung, die seither ergangen ist, keinen Anlass, weder zur Verkehrsauffassung noch zum Teil der getäuschten Personen (BGH, Urteil vom 08. März 2012 - I ZR 202/10 - "Marktführer Sport").
- BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07
Sondernewsletter
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12
Tatsächlich liege aber ohnehin eine Blickfangwerbung vor (vgl. BGH, WRP 2010, 1023 ff.).Rn. 76 Aufgrund der Gebührenprogression hätte das Landgericht den Erstattungsanspruch nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung bestimmen müssen (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744 - Sondernewsletter;… vgl. Ahrens/Scharen, Rn. 36 Fn. 170).
Rn. 113 Das Wort "surfen" wird durch das Wort "Garantie" im Kontext mit dem Wort "Internetgeschwindigkeit" so überlagert, dass die Kenntnisse, die der Verbraucher über maximale Datenraten bei DSL-Anschlüssen im Laufe der Jahre gewonnen hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744 = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter), ihn nicht mehr zu der Erkenntnis führen, es handele sich bei der Internetgeschwindigkeit nur um die Maximalgeschwindigkeit.
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06
Geld-zurück-Garantie II
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12
Rn. 87 Es würde nicht dem Wesen einer Garantie widersprechen, dass bei mehreren Verletzungsfällen innerhalb eines Monats als Erstattungsbetrag nur eine monatliche Grundgebühr ausgelobt wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 194/06, "Geld-zurück-Garantie II").Daran geht der Einwand der Beklagten unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 194/06 - Geld-zurück-Garantie II, vorbei, sie sei in der Ausgestaltung ihrer Garantieversprechen frei.
- BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11
Biomineralwasser
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12
Sie nimmt damit nur das Risiko auf sich, dass der Senat eine Verurteilung auf einen Aspekt stützt, der ihr nicht minder wichtig ist und andere unbehandelt lässt (vgl. BGHZ 194, 314, bei juris Rz. 19 ff. - Biomineralwasser). - BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98
Das Beste jeden Morgen
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12
Rn. 92 Eine Werbung werde nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gemäß ihres Wortsinns verstanden (BGH, GRUR 2002, 182 - Das Beste jeden Morgen). - EuGH, 04.04.2000 - C-465/98
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12
Rn. 97 Selbst bei einer Blickfangwerbung könnten erläuternde Hinweise auch an einer Stelle, die nicht unmittelbar am Blickfang teilhabe, gegeben werden (…Dreyer, in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, § 5 Kap. B Rn. 107 ff., der die deutsche Rechtsprechung hierzu als europarechtswidrig ansehe; EuGH, GRUR Int. 2000, 756 ff., Tz. 22 ff.). - OLG Oldenburg, 22.01.2013 - 2 U 47/12
Mängel an Photovoltaikanlage: Gewährleistungsfrist 2 oder 5 Jahre?
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12
Rn. 130 Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. Januar 2013 - 2 U 47/12 - unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Aussage verboten, deren Kern in der Behauptung lag, mit dem Angebot der hiesigen Beklagten benötige der Kunde keinen herkömmlichen Telefonanschluss mehr. - OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 149/12
Lackschäden bei einem Neuwagen - Beweislastumkehr nach § 476 BGB
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12
Neben den von den Parteien zitierten Senatsentscheidungen sei vorab verwiesen auf die Senatsurteile vom 16. Mai 2013 - 2 U 125/12 und 2 U 149/12; vom 13. Juni 2013 - 2 U 160/12; vom 17. Januar 2013 - 2 U 47/12und vom 26. November 2012 - 2 U 80/12, den Parteien sämtlich bekannt, da in ihren Rechtssachen ergangen. - OLG Köln, 22.09.2009 - 6 U 26/09
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer nicht näher erläuterten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12
Der von der Beklagten verteidigend herangezogene Hinweis auf eine Sternchenauflösung in ihrem Prospekt entspricht nicht dem Gebot des Gesetzgebers, die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme "klar und eindeutig" anzugeben, da sie die plakative Aussage, bei einem Garantieverstoß eine Grundgebühr zurückerstatten zu wollen, nicht nur ausgestaltet, indem sie Bedingungen für die Inanspruchnahme der Vertragsstrafe nennt, sondern die Ankündigung wieder einfängt und dabei in ihr Gegenteil verkehrt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22. September 2009 - 6 U 26/09, GRUR-RR 2010, 293, bei juris Rz. 13). - OLG Köln, 06.03.2013 - 2 U 160/12
Pfändbarkeit des Pflichtteilsanspruchs
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12
Neben den von den Parteien zitierten Senatsentscheidungen sei vorab verwiesen auf die Senatsurteile vom 16. Mai 2013 - 2 U 125/12 und 2 U 149/12; vom 13. Juni 2013 - 2 U 160/12; vom 17. Januar 2013 - 2 U 47/12und vom 26. November 2012 - 2 U 80/12, den Parteien sämtlich bekannt, da in ihren Rechtssachen ergangen. - OLG Düsseldorf, 10.10.2013 - 2 U 80/12
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum …
- SG Nürnberg, 27.03.2017 - S 2 U 125/12
Einordnung in die Gefahrtarifstelle 25 (Herstellung von Bekleidung) und 26 …
- BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09
Leistungspakete im Preisvergleich
- BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01
Zulässigkeit von Kopplungsangeboten
- BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97
00 DM - Übertriebenes Anlocken, Handy für 0
- BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97
Falsche Herstellerpreisempfehlung
- BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01
BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel
- BGH, 27.02.2003 - I ZR 253/00
Gesamtpreisangebot
- BGH, 11.12.2003 - I ZR 83/01
Play Station
- BGH, 10.04.2003 - I ZR 291/00
Buchclub-Kopplungsangebot
- BGH, 02.05.1991 - I ZR 227/89
Honoraranfrage - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung
- BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90
Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst
- BGH, 15.06.1988 - I ZR 51/87
"Fachkrankenhaus"; Umfang des Werbeverbots für Krankenhäuser; Zulässigkeit der …
- BGH, 08.03.1990 - I ZR 239/87
Krankengymnastik - Irreführung/Inhaber oder Personal
- OLG Stuttgart, 22.10.2015 - 2 U 35/15 Da sich die Angaben an das allgemeine Publikum richten, ist für die Beurteilung entscheidend, wie die beanstandete Werbebehauptung von diesem Verkehrskreis aufgefasst wird (vgl. statt vieler BGH, Urteile vom 3. Mai 2001 - I ZR 318/98, GRUR 2002, 182, 184 = WRP 2002, 74 - Das Beste jede Morgen; …und vom 8. März 2012 - I ZR 202/10, MDR 2012, 1238, bei juris Rz. 22 - Marktführer Sport), was der Senat vorliegend aus eigener Kenntnis beurteilen kann, das seine Mitglieder zu dem angesprochenen Personenkreis gehören (st. Rspr.; vgl. nur OLG Stuttgart, Urteile vom 18. Juli 2013 - 2 U 175/12; und vom 13. November 2014 - 2 U 30/14).
- OLG Stuttgart, 13.11.2014 - 2 U 30/14
Irreführende Werbung: Plakatwerbung eines Telekommunikationsunternehmens mit der …
Dies kann der aus Verbrauchern zusammengesetzte Senat aus eigener Kenntnis beurteilen (st. Rspr.; vgl. nur OLG Stuttgart, Urteil vom 18. Juli 2013 - 2 U 175/12 ).Rn. 44 Wegen der rechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine Aussage über einen Sternchenhinweis ergänzt, erläutert oder klargestellt werden kann, nimmt der Senat Bezug auf seine den Parteien bekannte, da in ihren Angelegenheiten ergangene Rechtsprechung (s. schon OLG Stuttgart, Urteile vom 19. November 2012 - 2 U 80/12; vom 17. Januar 2013 - 2 U 47/12 und vom 18. Juli 2013 - 2 U 175/12 ), um Wiederholungen zu vermeiden.
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Rechtsprechung
| BSG, 19.07.2012 - B 2 U 175/12 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Landshut, 05.04.2011 - S 15 U 101/09
- LSG Bayern, 29.02.2012 - L 2 U 196/11
- BSG, 19.07.2012 - B 2 U 175/12 B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10
Nichtannahmebeschluss: Reichweite der Begründungserleichterungen für …
Auszug aus BSG, 19.07.2012 - B 2 U 175/12 B
Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines entsprechenden Vorgehens vgl BVerfG Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 = NJW 2011, 1497 = FamRZ 2011, 540).
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Rechtsprechung
| SG Lüneburg, 05.03.2015 - S 2 U 175/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 25.02.2015 - S 2 U 175/12
- SG Lüneburg, 05.03.2015 - S 2 U 175/12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BSG, 20.03.2007 - B 2 U 27/06 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig …
Auszug aus SG Lüneburg, 05.03.2015 - S 2 U 175/12
Rn. 55 Ein anderes Ergebnis wäre nur dann möglich gewesen, wenn die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgängerinnen die Unfallfolgen zur Gänze in einem weiteren förmlichen Verfahren entweder gem. § 45 SGB X (vgl. hierzu BSG: Urt. v. 20.03.2007 - B 2 U 27/06) oder im Rahmen des § 48 SGB X aberkannt hätten. - BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87
Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten - …
Auszug aus SG Lüneburg, 05.03.2015 - S 2 U 175/12
Falls die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage verglichen werden muss, ist nämlich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein arbeitsunfallbedingter Gesundheitsschaden nur dann nicht anzunehmen, wenn die Krankheitsanlage so stark ausgeprägt ist, dass die Auslösung akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedarf, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit oder in naher Zukunft die Erscheinung ausgelöst hätte (vgl. BSGE 62, 220, 222, 223). - BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
Auszug aus SG Lüneburg, 05.03.2015 - S 2 U 175/12
Um mit einer derartigen Vorerkrankung argumentieren zu können, muss diese aber bewiesen sein (BSGE 61, 127, 130;… Bayerisches LSG, Urt. v. 27.07.2005 - L 3 U 211/03, m. w. N.), Da die Feststellung eines derartig ausgeprägten Vorschadens hier jedoch nicht möglich ist, kann auch der Einwand der sog. Gelegenheitsursache nicht greifen.
- LSG Bayern, 27.07.2005 - L 3 U 211/03
Bewertung eines Risses der körperfernen (distalen) Bizepssehne beim Entleeren …
Auszug aus SG Lüneburg, 05.03.2015 - S 2 U 175/12
Um mit einer derartigen Vorerkrankung argumentieren zu können, muss diese aber bewiesen sein (BSGE 61, 127, 130; Bayerisches LSG, Urt. v. 27.07.2005 - L 3 U 211/03, m. w. N.), Da die Feststellung eines derartig ausgeprägten Vorschadens hier jedoch nicht möglich ist, kann auch der Einwand der sog. Gelegenheitsursache nicht greifen. - OLG Hamm, 07.10.1993 - 2 U 82/93
Vertetung einer Kirchengemeinde
Auszug aus SG Lüneburg, 05.03.2015 - S 2 U 175/12
Rn. 32 Mit der hiergegen erhobene Klage beim SG Lüneburg (S 2 U 82/93) wurde geltend gemacht, dass beim Kläger als Ursache für die Schmerzen seit 10 Jahren ein Morbus Sudeck vorliegen würde, der nicht erkannt worden und als Ursache für die Schmerzen anzusehen sei. - OLG Stuttgart, 15.03.1991 - 2 U 119/90
Unwirksame und sittenwidrige Bürgschaftserklärung
Auszug aus SG Lüneburg, 05.03.2015 - S 2 U 175/12
Rn. 28 Im nachfolgenden Klageverfahren beim SG Lüneburg (S 2 U 119/90) machte der Kläger eine Verschlimmerung des unfallbedingten Schmerzzustands geltend. - OLG Hamm, 16.09.1985 - 2 U 54/85
Auszug aus SG Lüneburg, 05.03.2015 - S 2 U 175/12
Rn. 22 Im nachfolgenden Klageverfahren beim Sozialgericht (= SG) Lüneburg (S 2 U 54/85) erstattete Prof. Dr. M. unter den 20.03.1987 ein Gutachten.
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Rechtsprechung
| SG Lüneburg, 25.02.2015 - S 2 U 175/12 |
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 25.02.2015 - S 2 U 175/12
- SG Lüneburg, 05.03.2015 - S 2 U 175/12
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