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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 13.06.1996

Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.12.1996 - 2 U 2/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5591
OLG Celle, 18.12.1996 - 2 U 2/96 (https://dejure.org/1996,5591)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.12.1996 - 2 U 2/96 (https://dejure.org/1996,5591)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 2 U 2/96 (https://dejure.org/1996,5591)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 AGBG; § 287 Abs. 1 S. 2 ZPO; § 287 Abs. 2 ZPO
    Ansprüche bei Vorenthaltung des Leasingfahrzeuges nach Ablauf der Vertragszeit; Bindung des Leasingnehmers an den geschätzten Händlereinkaufspreis für ein Fahrzeug; Prüfung der Zulässigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB); Verwendung eines Privatgutachtens im ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche bei Vorenthaltung des Leasingfahrzeuges nach Ablauf der Vertragszeit; Bindung des Leasingnehmers an den geschätzten Händlereinkaufspreis für ein Fahrzeug; Prüfung der Zulässigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB); Verwendung eines Privatgutachtens im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1008
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 57/95

    Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Abrechnung eines vorzeitig …

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.1996 - 2 U 2/96
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfüllt der Leasinggeber seine Pflicht zur bestmöglichen Verwertung der zurückgegebenen Leasingsache jedoch nicht ausnahmslos durch die Veräußerung an einen Händler zu dessen Einkaufspreis (vgl. BGH NJW 1991, 221; 1996, 455) [BGH 22.11.1995 - VIII ZR 57/95].

    Hinsichtlich des in Ziff. XVI 6 der AGB der Klägerin niedergelegten Drittkäuferbenennungsrechts des Leasingnehmers kann offen bleiben, ob die Erwägungen, aus denen der BGH diese Klausel (vgl. BGH NJW 1996, 455 [BGH 22.11.1995 - VIII ZR 57/95]) bei einem Schadenersatzanspruch wegen vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages nach fristloser Kündigung für unwirksam gehalten hat, auch im vorliegenden Fall einer vertragsgemäßen Beendigung des Leasingvertrags, durchgreifen.

  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 296/89

    Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages wegen Zahlungsverzugs; …

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.1996 - 2 U 2/96
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfüllt der Leasinggeber seine Pflicht zur bestmöglichen Verwertung der zurückgegebenen Leasingsache jedoch nicht ausnahmslos durch die Veräußerung an einen Händler zu dessen Einkaufspreis (vgl. BGH NJW 1991, 221; 1996, 455) [BGH 22.11.1995 - VIII ZR 57/95].
  • OLG Celle, 22.05.1996 - 2 U 173/95

    Zur Restwertgarantie-Klausel im Kfz-Leasingvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.1996 - 2 U 2/96
    Dies hat der Senat bereits für eine gleichlautende Regelung entschieden (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1996 - 2 U 173/95 - Seite 4-7).
  • OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97

    Restwertausgleichsansprüche aus einem beendeten Teilamortisationsleasingvertrag; …

    Der Beklagte schuldet aus der in Ziff. 2 S. 1 des Vertragstextes wirksam übernommenen Restwertgarantie (BGH WM 1997, 1904 unter II 2 a [ "Lancia" ]; BGH WM 1996, 1690 unter III 3 c; OLG Celle NJW-RR 1997, 1008, 1009) [OLG Celle 18.12.1996 - 2 U 2/96] noch einen Betrag von 2.111,73 DM brutto.

    Die Regelungen in Ziff. 2 Sätze 2 und 3 des Formularvertragstextes, die (ebenfalls) Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, halten einer Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 1 AGBG nicht stand (ebenso zur identischen Klausel OLG Celle NJW-RR 1997, 1008, 1009 f) [OLG Celle 18.12.1996 - 2 U 2/96].

    Der Senat teilt im Ergebnis und hinsichtlich der wesentlichen Erwägungen die Auffassung, die das OLG Celle zur selben Klausel vertreten hat (NJW-RR 1997, 1008, 1009 f [OLG Celle 18.12.1996 - 2 U 2/96]; vgl. ferner BGH WM 1996, 311 unter II 1 a bb: dort kam der Klausel bereits mangels hinreichend transparenter Ausgestaltung der Rechtsfolgen im Falle einer Abrechnung nach vorzeitiger Kündigung [Nr. XV ABG] keine Bedeutung zu).

    Es ist nicht ersichtlich, dass es ihr unzumutbar gewesen wäre, beispielsweise Anzeigen in regionalen Zeitungen und/oder Fachzeitschriften zu schalten (vgl. OLG Celle NJW-RR 1997, 1008, 1010 [OLG Celle 18.12.1996 - 2 U 2/96]; das OLG Frankfurt [NJW-RR 1989, 435, 436 [OLG Frankfurt am Main 24.01.1989 - 5 U 25/88]] rechnet die Veräußerung von Gebrauchtwagen und die Aufgabe von Inseraten, allerdings aus der Perspektive des Leasingnehmers, zu den "alltäglichen Geschäften des Durchschnittsbürgers" ), und dass derartige Bemühungen keinen oder nur geringfügigen Erfolg gehabt hätten.

  • OLG Dresden, 28.06.2000 - 8 U 339/00

    Überraschende Klausel in Kfz-Leasingvertrag - Restwertgarantie

    Auch wenn außer Frage steht, dass eine Restwertgarantie leasingtypisch und auch sonst rechtlich unbedenklich ist (vgl. BGH, WM 1997, 1904 unter II.2.a; WM 1996, 1690 unter III.3.c; OLG Celle, NJW-RR 1997, 1008, 1009), so wird ein Anspruch des Leasinggebers auf Restwertausgleich doch nur dann begründet, wenn der Leasingnehmer im Vertrag eine Restwertgarantie auch tatsächlich übernommen hat.
  • OLG Saarbrücken, 10.07.2013 - 2 U 35/13

    Kraftfahrzeugleasingvertrag: Umsatzsteuerpflicht eines Minderwertausgleichs nach …

    Die Funktion des "kalkulierten Restwerts" als Berechnungsfaktor im Rahmen des von dem Leasingnehmer insgesamt geschuldeten Leasingentgelts ermöglicht den Parteien des Leasingvertrags gerade auch einen an den jeweiligen Bedürfnissen des Leasingnehmers orientierte Vertragsgestaltung in Bezug auf die gewünschte Fälligkeit der jeweils einzelnen Teile (Leasingraten, Sonderzahlungen, Restwert) der Gegenleistung (OLG Celle, NJW-RR 1997, 1008), was dazu führen kann, aber nicht zwangsläufig dazu führen muss, dass bei der Wahl hoher Leasingraten statt eines Mindererlöses ein Mehrerlös erzielt wird bzw. bei der Wahl von niedrigeren Leasingraten ein ausgleichspflichtiger Minderwert verbleibt.
  • OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 12 U 89/12

    Restwertausgleich bei Kfz-Leasing

    Rn. 39 Die Funktion des "kalkulierten Restwerts" als Berechnungsfaktor im Rahmen des von dem Leasingnehmer insgesamt geschuldeten Leasingentgelts ermöglicht den Parteien des Leasingvertrags gerade auch eine an den jeweiligen Bedürfnissen des Leasingnehmers orientierte Vertragsgestaltung in Bezug auf die gewünschte Fälligkeit der Bestandteile der Gegenleistung, hier Leasingraten und vereinbarter Restwert ohne Sonderzahlung ( OLG Celle, 2 U 1/96, NJW-RR 1997, 1008), was dazu führen kann, dass bei der Wahl hoher Leasingraten statt eines Mindererlöses ein Mehrerlös erzielt wird bzw. bei der Wahl von niedrigeren Leasingraten ein ausgleichspflichtiger Mindererlös verbleiben kann.
  • AG Karlsruhe-Durlach, 13.07.2000 - 1 Ds 26 Js 31893/98

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen unerlaubter Veranstaltung eines …

    1997 festgestellt worden, dass Fußballwetten nicht das Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB betreffen (NJW-RR 1997, 1008 = Bd. IV, Seite 455).
  • LG Düsseldorf, 27.05.2005 - 7 O 222/04
    In diesem Fall wäre der Kläger so zu stellen, als wenn die Beklagte ihre Verpflichtung erfüllt hätte (OLG Celle NJW-RR 1997, 1008, 1010), so daß ein von dem Kläger behaupteter höherer Marktwert zum damaligen Zeitpunkt Berücksichtigung finden würde.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.06.1996 - 2 U 2/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10437
OLG Düsseldorf, 13.06.1996 - 2 U 2/96 (https://dejure.org/1996,10437)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.06.1996 - 2 U 2/96 (https://dejure.org/1996,10437)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 2 U 2/96 (https://dejure.org/1996,10437)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach …

    Nur ausnahmsweise kann daher etwas anderes gelten, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, das die Frist zweckwidrig ohne Grund ausgenutzt und so zu erkennen gegeben wird, dass die Sache dem Anspruchsteller nicht eilig sei (vgl. auch OLG Köln, WRP 1980, 503; OLG Düsseldorf, NJWE-WettbR 1997, 27, 28;… Köhler, a.a.O., m.w.N.; s. auch OLG Karlsruhe, WRP 2005, 1188, 1189; OLG Celle, GRUR-RR 2008, 441, 442; KG, GRUR-RR 2008, 368; Traub, GRUR 1996, 709, 710 f., m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96

    Handy für 0,49 DM; Kopplungsgeschäft; Folgeverträge

    Rn. 86 Nach alledem ist (in Übereinstimmung mit OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 U 2/96 - und OLG Frankfurt, WRP 1997/99 f. und den Ausführungen des Senats im Urteil vom 30. August 1996, 6 U 74/96) die beanstandete Werbung der Beklagten als gem. § 1 UWG unlauter zu werten.
  • OLG Köln, 07.03.1997 - 6 U 79/96

    Handy für DM 0,49, Kopplungsgeschäft, Folgeverträge

    Rn. 98 Nach alledem ist (in Übereinstimmung mit OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 U 2/96 - und OLG Frankfurt, WRP 1997/99 f. und den Ausführungen des Senats im Urteil vom 30. August 1996, 6 U 74/96) die beanstandete Werbung der Beklagten als gem. § 1 UWG unlauter zu werten.
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