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Rechtsprechung
   BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,300
BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R (https://dejure.org/2006,300)
BSG, Entscheidung vom 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R (https://dejure.org/2006,300)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R (https://dejure.org/2006,300)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: keine Bindung des Revisionsgerichts an tatrichterliche Feststellung - gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische Voraussetzung - haftungsbegründende Kausalität - ...

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: keine Bindung des Revisionsgerichts an tatrichterliche Feststellung; gesetzliche Unfallversicherung; Berufskrankheit; arbeitstechnische Voraussetzung; haftungsbegründende Kaus ...

  • Judicialis

    BKV Anl 1 Nr 2110; ; SGG § 163

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anerkennung einer Lendenwirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Vorliegens der arbeitstechnischen Voraussetzungen für die Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankeit; Kausalitätsbeurteilung bei Berufskrankheiten; Bandscheibenbedingte Erkrankung durch Ganzkörperschwingungen; Bestimmung des Maßes an ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Bandscheibenbedingte Erkrankung - Ganzkörperschwingungen - Ursachenzusammenhang - Wissenschaftlicher Erkenntnisstand - Prüfungskompetenz des BSG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Anl. 1 Nr. 2110; SGG § 163
    Bindung des Revisionsgerichts an tatrichterliche Feststellung im sozialgerichtlichen Verfahren, Prüfung der Kausalität bei Berufskrankheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Möglichkeiten der Krankheitsverursachung unterliegen als Rechtstatsachen nicht der Bindung des Revisionsgerichts an tatrichterliche Feststellungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 96, 291
  • NZS 2007, 328 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (489)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz - …

    Auszug aus BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
    Rechtstatsachen, die für die Auslegung, dh für die Bestimmung des Inhalts einer Rechtsnorm benötigt werden, unterliegen nicht der in § 163 SGG angeordneten Bindung des Revisionsgerichts an tatrichterliche Feststellungen (teilweise Aufgabe von BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 13/02 R = SozR 3-2200 § 551 Nr. 16; BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1).

    Der Senat hat schon früher darauf hingewiesen, dass der Verordnungsgeber bei der Formulierung der BK-Tatbestände vielfach bewusst auf die Angabe konkreter Belastungsarten und Belastungsgrenzwerte verzichtet und stattdessen auslegungsbedürftige unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet hat, um bei der späteren Rechtsanwendung Raum für die Berücksichtigung neuer, nach Erlass der Verordnung gewonnener oder bekannt gewordener wissenschaftlicher Erkenntnisse zu lassen (…vgl Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 16/00 R = SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 S 82; Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 13/02 R = BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1 RdNr 10; so ausdrücklich auch schon die Begründung zur 1. BKVO vom 12. Mai 1925, RArbBl - Amtl Teil - 1925, 262).

    Der Senat hat diesbezügliche Feststellungen der Instanzgerichte deshalb in der Vergangenheit dem Anwendungsbereich des § 163 SGG zugerechnet und sich außerstande gesehen, sie auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen oder gar durch eigene Feststellungen zu ersetzen oder zu ergänzen (…so BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 S 83; BSGE 91, 23, 29 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1 RdNr 12, jeweils mwN).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung - …

    Auszug aus BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
    Der Senat hat schon früher darauf hingewiesen, dass der Verordnungsgeber bei der Formulierung der BK-Tatbestände vielfach bewusst auf die Angabe konkreter Belastungsarten und Belastungsgrenzwerte verzichtet und stattdessen auslegungsbedürftige unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet hat, um bei der späteren Rechtsanwendung Raum für die Berücksichtigung neuer, nach Erlass der Verordnung gewonnener oder bekannt gewordener wissenschaftlicher Erkenntnisse zu lassen (vgl Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 16/00 R = SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 S 82;… Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 13/02 R = BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1 RdNr 10; so ausdrücklich auch schon die Begründung zur 1. BKVO vom 12. Mai 1925, RArbBl - Amtl Teil - 1925, 262).

    Von daher ist es notwendig, die Begriffe auf der Grundlage des im Entscheidungszeitpunkt erreichten Forschungsstandes zu konkretisieren und festzustellen, wie danach die beruflichen Einwirkungen beschaffen sein müssen, um die betreffende Krankheit hervorrufen zu können (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 S 83).

    Der Senat hat diesbezügliche Feststellungen der Instanzgerichte deshalb in der Vergangenheit dem Anwendungsbereich des § 163 SGG zugerechnet und sich außerstande gesehen, sie auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen oder gar durch eigene Feststellungen zu ersetzen oder zu ergänzen (so BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 S 83;… BSGE 91, 23, 29 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1 RdNr 12, jeweils mwN).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
    Die Frage, welcher Einwirkungen es mindestens bedarf, um eine BK zu verursachen bzw die Anerkennung einer BK unter Einbeziehung weiterer Kriterien zu rechtfertigen, ist unter Zuhilfenahme medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Sachkunde nach dem im Entscheidungszeitpunkt aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu beantworten (allgemein dazu: Senatsurteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen;… vgl auch BSG SozR 3850 § 51 Nr. 9;… BSG SozR 1500 § 128 Nr. 31 = SGb 1988, 506 mit Anm K. Müller;… BSG SozR 3-3850 § 52 Nr. 1;… Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, Kap III RdNr 47, 57; Rauschelbach, MedSach 2001, 97;… Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl 2003, Kap 2.3.4.3, S 146).
  • BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 21/04 R

    Ermittlung von generellen Tatsachen durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf …

    Auszug aus BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
    Mit dem Zweck der Revision, die Einheit des Rechts zu wahren und eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten, wäre es nicht vereinbar, wenn eine Rechtsvorschrift des Bundesrechts von den LSGen unterschiedlich ausgelegt werden könnte, ohne dass das Ergebnis der Auslegung einer revisionsgerichtlichen Prüfung zugänglich wäre (…BSG aaO; siehe auch BSG Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 1 KR 21/04 R - SozR 4-2500 § 18 Nr. 5 RdNr 18).
  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung hier: Manualtherapie …

    Auszug aus BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
    Solche Rechtstatsachen (…zur Begriffsbildung: BSG SozR 3-2500 § 34 Nr. 4 S 19; BSGE 84, 90, 94 f = SozR 3-2500 § 18 Nr. 4 S 16 f;… Dreher, Rechtsfrage und Tatfrage in der Rechtsprechung des BSG, Festschrift 50 Jahre BSG, 2004, S 791, 793 f) unterliegen nicht der in § 163 SGG angeordneten Bindung des Revisionsgerichts an tatrichterliche Feststellungen.
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte …

    Auszug aus BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
    Es obliegt deshalb dem BSG, Feststellungen, die der Konkretisierung einer im Tatbestand der BK geforderten arbeitstechnischen Voraussetzung dienen, auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen (so schon zum Begriff einer bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS im Rahmen der BK Nr. 2108 Anl BKV: Senatsurteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 12/04 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge - …

    Auszug aus BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
    Die Frage, welcher Einwirkungen es mindestens bedarf, um eine BK zu verursachen bzw die Anerkennung einer BK unter Einbeziehung weiterer Kriterien zu rechtfertigen, ist unter Zuhilfenahme medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Sachkunde nach dem im Entscheidungszeitpunkt aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu beantworten (allgemein dazu: Senatsurteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch BSG SozR 3850 § 51 Nr. 9;… BSG SozR 1500 § 128 Nr. 31 = SGb 1988, 506 mit Anm K. Müller;… BSG SozR 3-3850 § 52 Nr. 1;… Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, Kap III RdNr 47, 57; Rauschelbach, MedSach 2001, 97;… Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl 2003, Kap 2.3.4.3, S 146).
  • BSG, 17.12.1997 - 9 RVi 1/95

    Prüfung der Richtigkeit der herrschenden medizinischen Lehrmeinung im …

    Auszug aus BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
    Die Frage, welcher Einwirkungen es mindestens bedarf, um eine BK zu verursachen bzw die Anerkennung einer BK unter Einbeziehung weiterer Kriterien zu rechtfertigen, ist unter Zuhilfenahme medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Sachkunde nach dem im Entscheidungszeitpunkt aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu beantworten (allgemein dazu: Senatsurteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen;… vgl auch BSG SozR 3850 § 51 Nr. 9;… BSG SozR 1500 § 128 Nr. 31 = SGb 1988, 506 mit Anm K. Müller; BSG SozR 3-3850 § 52 Nr. 1;… Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, Kap III RdNr 47, 57; Rauschelbach, MedSach 2001, 97;… Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl 2003, Kap 2.3.4.3, S 146).
  • BSG, 25.10.1994 - 1 RK 57/93

    Krankenversicherung - Leistungsausschluß - Hörgerätebatterien - Prüfung - …

    Auszug aus BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
    Solche Rechtstatsachen (zur Begriffsbildung: BSG SozR 3-2500 § 34 Nr. 4 S 19;… BSGE 84, 90, 94 f = SozR 3-2500 § 18 Nr. 4 S 16 f;… Dreher, Rechtsfrage und Tatfrage in der Rechtsprechung des BSG, Festschrift 50 Jahre BSG, 2004, S 791, 793 f) unterliegen nicht der in § 163 SGG angeordneten Bindung des Revisionsgerichts an tatrichterliche Feststellungen.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher …

    Die Leistungsminderung muss wesentlich (Theorie der wesentlichen Bedingung, vgl BSGE 96, 291, 293 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 RdNr 15) auf einer Krankheit oder Behinderung (den versicherten Risiken) beruhen und nicht auf sonstigen Umständen wie Lebensalter, fehlenden Sprachkenntnissen (…Senatsurteil vom 15.5.1991 - 5 RJ 92/89 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 11 S 38 f;… BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 9 S 34 f;… SozR 2200 § 1246 Nr. 61) oder Arbeitsentwöhnung (BSGE 7, 66).
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht: …

    Aus dem Vorliegen der arbeitstechnischen Voraussetzungen kann angesichts der multifaktoriellen Entstehung von bandscheibenbedingten Erkrankungen der LWS (…BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - BSGE 99, 162 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 5, RdNr 26) nicht automatisch auf das Bestehen der Anspruchsvoraussetzungen der BK 2108 geschlossen werden; vielmehr müssen medizinische Kriterien hinzukommen (BSG vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, RdNr 19;… BSG vom 30.1.2007 - B 2 U 15/05 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4104 Nr. 2, RdNr 23; vgl BSG vom 27.6.2006 - B 2 U 7/05 R - UV-Recht Aktuell 2006, 510 zur BK nach Nr. 4302 der Anlage zur BKV; BSG vom 7.9.2004 - B 2 U 34/03 R - USK 2004-107).

    Die naturwissenschaftliche Kausalitätsprüfung ist zwar eine der Bindung fähige tatsächliche Feststellung der Instanzgerichte (vgl Heinz in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 163 RdNr 9), jedoch sind nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats die die einzelnen Tatbestandsmerkmale der jeweiligen BK unterfütternden allgemeinen (generellen) Tatsachen, die für alle einschlägigen BK-Fälle gleichermaßen von Bedeutung sind, anhand des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands auch revisionsrechtlich überprüfbar (grundlegend: BSG vom 27.6.2006 - B 2 U 5/05 R - BSGE 96, 297 = SozR 4-5671 § 6 Nr. 2, RdNr 19 sowie BSG vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, RdNr 23;… s auch BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 25/10 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4111 Nr. 3 RdNr 23;… s zur älteren Senatsrechtsprechung, wonach diesbezügliche Feststellungen dem Anwendungsbereich des § 163 SGG zugerechnet wurden: BSG vom 2.5.2001 - B 2 U 16/00 R - SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 S 83 = SozR 3-2700 § 9 Nr. 4 = SozR 3-5670 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 4, Juris RdNr 28;… BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 13/02 R - BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1, RdNr 15, jeweils mwN).

    Die heranzuziehenden Quellen, Fachbücher, Standardwerke, Merkblätter des zuständigen Ministeriums, Begründungen des Sachverständigenbeirats, Konsensempfehlungen etc hat das Gericht eigenständig kritisch zu würdigen und auf ihre Aktualität hin - ggf durch Sachverständige - zu überprüfen (…vgl BSG vom 24.7.2012 - B 2 U 100/12 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 24 RdNr 18;… BSG vom 24.7.2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44 RdNr 68 f;… BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 25/10 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4111 Nr. 3 RdNr 20; vgl auch BSG vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, RdNr 20;… BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 mwN).

    Der vom LSG aufgestellte allgemeine Erfahrungssatz kann vom Revisionsgericht zwar in den oben aufgezeigten Grenzen überprüft werden, denn die Feststellungen des LSG zum aktuellen medizinischen Erkenntnisstand im Recht der BKen unterliegen nicht von vornherein der in § 163 SGG angeordneten Bindung des Revisionsgerichts an tatrichterliche Feststellungen (vgl zB BSG vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7).

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte …

    Die Mindestbelastungswerte müssen naturgemäß niedriger angesetzt werden, weil sie ihrer Funktion als Ausschlusskriterium auch noch in besonders gelagerten Fällen, etwa beim Zusammenwirken des Hebens und Tragens mit anderen schädlichen Einwirkungen, gerecht werden müssen (BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 RdNr 19).

    Welches Maß an belastenden Einwirkungen mindestens erforderlich ist, um eine BK - ggf unter Einbeziehung weiterer Kriterien - anzuerkennen oder umgekehrt, wo die Mindestgrenze liegt, bis zu der ein rechtlich relevanter Ursachenzusammenhang ohne weitere Prüfung ausgeschlossen werden kann, ist unter Zuhilfenahme medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Sachkunde nach dem im Entscheidungszeitpunkt aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu entscheiden (…Urteile des Senats vom 9. Mai 2006 -B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 und vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 RdNr 18).

    Grenzwerte, die aus solchen Modellen abgeleitet werden, müssen deshalb so bemessen werden, dass im Falle ihrer Unterschreitung auch in besonders gelagerten Fällen und unter Berücksichtigung der multifaktoriellen Entstehung von bandscheibenbedingten Erkrankungen der LWS, ein rechtlich relevanter Kausalzusammenhang ohne weitere medizinische Prüfung ausgeschlossen ist (Senatsurteil vom 27. Juni 2006 - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 RdNr 19).

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 23.09.2004 - 2 U 20/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9612
OLG Bremen, 23.09.2004 - 2 U 20/04 (https://dejure.org/2004,9612)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23.09.2004 - 2 U 20/04 (https://dejure.org/2004,9612)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23. September 2004 - 2 U 20/04 (https://dejure.org/2004,9612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 538 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de

    BGB § 538 Abs. 1 (a.F.)
    Haftung des Vermieters wegen lediglich eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit einer Gaststätte durch den Mieter aufgrund einer wohnungseigentumsrechtlichen Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Vermieters für Sollvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mangelnde Durchführbarkeit einer Sollvereinbarung eines Mietvertrags; Vorliegen eines Sachmangels auf Grund der Teilungserklärung eines Wohngebäudes; Wohnungseigentumsrechtliche eindeutige Verankerung einer Einschränkung des Wohngebrauchs in der Teilungserklärung

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dejure.org Übersicht OLG Bremen

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 2 U 20/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,36336
OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 2 U 20/04 (https://dejure.org/2010,36336)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.07.2010 - 2 U 20/04 (https://dejure.org/2010,36336)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 2 U 20/04 (https://dejure.org/2010,36336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 4b O 430/02

    Magnetspule

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 2 U 20/04
    Eine Haftung kommt in derartigen Fällen in Betracht, wenn und soweit festgestellt werden kann, dass der Verletzer den Umsatz mit dem betreffenden Peripheriegerät allein dem Umstand verdankt, dass er den patentgeschützten Gegenstand in einer patentgemäßen - und nicht in einer schutzrechtsfreien - Ausgestaltung angeboten hat, und der Geschäftsabschluss feststellbar auch auf keine andere Ursache zurückzuführen ist (vgl. LG Düsseldorf, InstGE 6, 136 - Magnetspule; OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II).

    Rn. 209 Ob diese Voraussetzungen hier vorliegen, bedarf keiner Entscheidung, weil die Klägerin vorliegend einen entsprechenden Schadensersatzfeststellungsantrag nicht stellt (vgl. dazu LG Düsseldorf, InstGE 6, 136 - Magnetspule).

    Ist ein Kausalzusammenhang zwischen der Patentverletzung und dem Vertrieb von Peripheriegeräten denkbar, so ist der Patentverletzer auch insoweit zur Rechnungslegung verpflichtet, als er mitzuteilen hat, in welchen Fällen und wem gegenüber er den patentverletzenden Gegenstand zusammen mit einem Peripheriegerät angeboten oder verkauft hat (LG Düsseldorf, InstGE 6, 136 - Magnetspule).

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 2 U 20/04
    Ausführungsbeispiele dienen grundsätzlich der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens; sie erlauben daher regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe;… Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 14 PatG Rdnr. 30 m. w. Nachw.).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob die Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnung ergibt, dass nur bei Befolgung einer solchen engeren technischen Lehre derjenige technische Erfolg erzielt wird, der erfindungsgemäß mit den im Anspruch bezeichneten Mitteln erreicht werden soll (BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 2 U 20/04
    Rn. 112 Zwar ist zweifelhaft, ob die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundespatentgerichts ihrem Inhalt nach Teil der Beschreibung geworden sind (vgl. dazu BGH, GRUR 2007, 778, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit, m. w. Nachw.).

    Ausführungsbeispiele dienen grundsätzlich der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens; sie erlauben daher regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe;… Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 14 PatG Rdnr. 30 m. w. Nachw.).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 2 U 20/04
    Ausführungsbeispiele dienen grundsätzlich der Beschreibung von Möglichkeiten der Verwirklichung des Erfindungsgedankens; sie erlauben daher regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe;… Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 14 PatG Rdnr. 30 m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 2 U 20/04
    Die Ausführungen im Nichtigkeitsurteil stellen zumindest eine sachkundige Äußerung von erheblichem Gewicht dar (vgl. BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbecken; Mitt. 2010, 307, 308 - Walzenformgebungsmaschine), die das gefundene Auslegungsergebnis stützt und auch von beiden gerichtlichen Sachverständigen bestätigt worden ist.
  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 2 U 20/04
    Die Ausführungen im Nichtigkeitsurteil stellen zumindest eine sachkundige Äußerung von erheblichem Gewicht dar (vgl. BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbecken; Mitt. 2010, 307, 308 - Walzenformgebungsmaschine), die das gefundene Auslegungsergebnis stützt und auch von beiden gerichtlichen Sachverständigen bestätigt worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05

    Berechnung des Verletzergewinns bei Veräußerung patentverletzender Gegenstände …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 2 U 20/04
    Eine Haftung kommt in derartigen Fällen in Betracht, wenn und soweit festgestellt werden kann, dass der Verletzer den Umsatz mit dem betreffenden Peripheriegerät allein dem Umstand verdankt, dass er den patentgeschützten Gegenstand in einer patentgemäßen - und nicht in einer schutzrechtsfreien - Ausgestaltung angeboten hat, und der Geschäftsabschluss feststellbar auch auf keine andere Ursache zurückzuführen ist (vgl. LG Düsseldorf, InstGE 6, 136 - Magnetspule; OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II).
  • SG Landshut, 19.11.1959 - 58/59
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 2 U 20/04
    Rn. 131 Dass in der Patentbeschreibung nur konstruktive Lösungen mit Hydraulikmotoren erörtert werden, liegt offenbar daran, dass diese Variante am Prioritätstag des Klagepatents die Regel bildete (vgl. Spalte 6, Zeile 58/59), weshalb dieser Umstand schon deshalb nichts darüber sagt, dass Elektromotoren ausscheiden.
  • LG Düsseldorf, 31.05.2022 - 4a O 70/20

    Zweiteiliges Zahnimplantatsystem

    Eine Haftung kommt in derartigen Fällen in Betracht, wenn und soweit festgestellt werden kann, dass der Verletzer den Umsatz mit dem betreffenden Peripheriegerät allein dem Umstand verdankt, dass er den patentgeschützten Gegenstand in einer patentgemäßen - und nicht in einer schutzrechtsfreien - Ausgestaltung angeboten hat, und der Geschäftsabschluss feststellbar auch auf keine andere Ursache zurückzuführen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.7.2010 - I-2 U 20/04, BeckRS 2010, 147420 Rn. 117 - Schwingungserregungsvorrichtung; vgl. LG Düsseldorf, InstGE 6, 136 - Magnetspule; OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II).

    Denn nur so erhält der Schutzrechtsinhaber die Chance, weitere Nachforschungen anzustellen und gegebenenfalls Beweismittel zu sichern (…LG Düsseldorf Urt. v. 21.9.2017 - 4a O 18/16, GRUR-RS 2017, 142249 Rn. 149; vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 22.7.2010 - I-2 U 20/04, BeckRS 2010, 147420 Rn. 119 - Schwingungserregungsvorrichtung; LG Düsseldorf, InstGE 6, 136 - Magnetspule).

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Rechtsprechung
   LSG Thüringen, 14.12.2006 - L 2 U 20/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30384
LSG Thüringen, 14.12.2006 - L 2 U 20/04 (https://dejure.org/2006,30384)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 14.12.2006 - L 2 U 20/04 (https://dejure.org/2006,30384)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - L 2 U 20/04 (https://dejure.org/2006,30384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfordernis eines Vollbeweises hinsichtlich der den Versorgungsschutz begründenden Tatsachen und der das schädigende Ereignis kennzeichnenden Umstände; Erforderlichkeit des Nachweises eines Verursachungszusammenhangs mit der beruflichen Tätigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer isolierten Leistungsklage - …

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.12.2006 - L 2 U 20/04
    Die Krankheit "obstruktive Atemwegserkrankung" ist ein Sammelbegriff für verschiedene akute und chronische Krankheiten des bronchopulmonalen Systems, die mit obstruktiven Ventilationsstörungen einhergehen (BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 24/04 R).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 7/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ursachenzusammenhang - …

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.12.2006 - L 2 U 20/04
    Dabei müssen für die Anerkennung einer Erkrankung als BK folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Versicherte muss aufgrund seiner versicherten Tätigkeit allergisierenden (BK 4301) bzw. chemisch-irritativ oder toxisch wirkenden (BK 4302) Stoffen ausgesetzt gewesen sein, er muss an einer obstruktiven Atemwegserkrankung leiden, diese Erkrankung muss durch die versicherten Einwirkungen verursacht worden sein und den Versicherten zum Unterlassen aller gefährdenden Tätigkeiten gezwungen haben (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 7/05 R).
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