Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 02.09.2009 - 2 U 204/09 (1) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 2169 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2169 Abs. 3
Rechtsfolgen der Veräußerung eines Vermächtnisgegenstandes durch den Erblasser - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen der Veräußerung eines Vermächtnisgegenstandes durch den Erblasser
Verfahrensgang
- LG Mainz, 14.01.2009 - 9 O 366/07
- OLG Koblenz, 02.09.2009 - 2 U 204/09 (1)
- OLG Koblenz, 29.09.2009 - 2 U 204/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58
Erbvertragsvermächtnis
Auszug aus OLG Koblenz, 02.09.2009 - 2 U 204/09
Der Grundsatz des § 2169 Abs. 3 BGB kann aber nicht zu einerallgemeinen Surrogationsregel erweitert werden (BGHZ 22, 357, 359; 31, 13 22;… Bamberger/Roth-Christmann, Online-Kommentar, Edition 13, Rn. 10 m.w.N.).Ob ein solcher Wille des Erblassers bestanden hat, ist im Rahmen einer ergänzenden Testamentsauslegung zu bestimmen (BGHZ 31, 13, 22).
- BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56
Veräußerung des vermachten Gegenstandes
- OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 140/20
Vermachter Gegenstand nicht mehr im Nachlass
Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421; OLG Rostock ZEV 2009, 624; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052;… Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16;… Linnartz in Damrau/ Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14). - OLG Koblenz, 26.11.2020 - 12 U 140/20
Unwirksamkeit eines Vermächtnisses bei Veräußerung des zugewandten Gegenstandes …
Die Vorschrift kann auf diesen Fall nicht entsprechend angewendet werden, da sie nicht Niederschlag eines das bürgerliche Recht beherrschenden allgemeinen Surrogationsprinzips ist; insbesondere kennt das Vermächtnisrecht eine allgemeine Surrogationsregelung nicht (vgl. BGHZ 22, 357 = NJW 1957, 421 ; OLG Rostock ZEV 2009, 624 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 02. September 2009 und 29. September 2009, 2 U 204/09, BeckRS 2009, 88052;… Otte in Staudinger BGB § 2169 Rdnr. 16;… Linnartz in Damrau/Tanck, Erbrecht 4. Auflage § 2169 Rdnr. 14).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 29.09.2009 - 2 U 204/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 2169 Abs. 3; ; ZPO § 286; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de
BGB § 2169 Abs. 3
Rechtsfolgen der Veräußerung eines Vermächtnisgegenstandes durch den Erblasser - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nicht erfüllbares Vermächtnis - und nun?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Wertersatz bei nicht erfüllbarem Vermächtnis
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsfolgen der Veräußerung eines Vermächtnisgegenstandes durch den Erblasser
Verfahrensgang
- LG Mainz, 14.01.2009 - 9 O 366/07
- OLG Koblenz, 02.09.2009 - 2 U 204/09
- OLG Koblenz, 29.09.2009 - 2 U 204/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58
Erbvertragsvermächtnis
Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2009 - 2 U 204/09
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 31, 13, 22) ist im Rahmen einer ergänzenden Testamentauslegung zu bestimmen, ob ein solcher Wille des Erblassers bestanden hat.
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 2 U 204/09 |
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 06.08.2009 - 21 O 3378/07
- OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 2 U 204/09
- BGH, 10.10.2013 - VII ZR 228/12
- BGH, 01.06.2017 - VII ZR 277/15
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