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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.08.2007 - 2 U 229/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21496
OLG Frankfurt, 10.08.2007 - 2 U 229/06 (https://dejure.org/2007,21496)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.08.2007 - 2 U 229/06 (https://dejure.org/2007,21496)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. August 2007 - 2 U 229/06 (https://dejure.org/2007,21496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 3 BGB, § 543 Abs 2 S 2 BGB, § 581 Abs 2 BGB
    Pachtvertrag für Gewerberäume und Freiflächen zum Betrieb eines "Event-Clubs": Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei versehentlicher, teilweiser Nichtzahlung des Mietzinses

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 543 Abs. 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 543 Abs. 3 Nr. 3
    Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs; Erfordernis einer vorherigen Abmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs; Erfordernis einer vorherigen Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.2006 - XII ZR 178/03

    Umfang der Rechtskraft eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2007 - 2 U 229/06
    Dies ergibt sich zweifelsfrei sowohl aus dem im Kündigungsschreiben enthaltenen Räumungsverlangen als auch aus der Fortführung des bereits rechtshängigen Räumungsverfahrens (vgl. BGH in NZM 06, 699 dort Rz. 25).
  • BGH, 15.06.2005 - XII ZR 291/01

    Wirksamkeit einer fristlos4en Kündigung des Mietverhältnisses bei auflaufenden …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2007 - 2 U 229/06
    Zwar kann die Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB eine unzulässige Rechtsausübung darstellen und als verwirkt angesehen werden, wenn sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausgeübt wird (vgl. BGH NJW 05, 2775).
  • OLG Hamm, 24.04.1998 - 33 U 97/97

    Abmahnung vor fristloser Kündigung wegen Mietrückständen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.08.2007 - 2 U 229/06
    Wenn es bei einer derartigen Sachlage an einer Abmahnung fehlt, verstößt die Kündigung des Vermieters/Verpächters gegen Treu und Glauben (vgl. ZB OLG Hamm in ZMR 1998, 493; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2004, Az. 10 O 109/03).
  • KG, 17.12.2012 - 8 U 246/11

    Zwangsvollstreckung: Gewährung einer Räumungsfrist für Räumung eines gewerblichen …

    Rn. 40 Jedoch kann eine Kündigung ohne Abmahnung ausnahmsweise treuwidrig sein, wenn der Mieter auf Grund besonderer Umstände ohne eine solche von einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs überrascht würde (vgl. OLG Hamm ZMR 1998, 493, 494; OLG Frankfurt, Urt. v. 10.08.2007, 2 U 229/06, bei Juris Tz 36; OLG München ZMR 1998, 632, 633;… Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn XII 135).
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