Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
BGB §§ 2012, 2057, 2314; ZPO § 254
Erbrecht; Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten bei komplexem Vermögen; Anspruch auf Erstellung des Nachlaßverzeichnisses unter seiner Hinzuziehung; prozessuale Behandlung des Anspruchs auf sachverständige Ermittlung des Wertes von Nachlaßgegenständen. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Feststellung der wirksamen Entziehung eines Pflichtteilsanspruchs; Erhebung der Zwischenfeststellungsklage in der Berufungsinstanz ; Angabe des Grundes der Pflichtteilsentziehung im Testament ; Durch Auslegung zu ermittelnder Kern des Sachverhaltes, den der Erblasser für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal - 3 O 309/80
- OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81
- BGH, 05.12.1986 - IVa ZR 247/86
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 1197
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74
Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81
Es genügt vielmehr schon die bloße Möglichkeit, daß das inzident ohnehin zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien noch über den gegenwärtigen Streitgegenstand hinaus Bedeutung hat oder gewinnen kann (BGHZ 69, 37/42). - BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59
Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs bei Erhebung einer Stufenklage
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81
Identität zwischen Hauptklage und Zwischenfeststellungsklage wie im Falle BGH MDR 1961, 751 liegt hier nicht vor. - BGH, 27.11.1969 - X ZR 22/67
Handstrickapparat
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81
Die Zwischenfeststellungsklage kann noch in der Berufungsinstanz erhoben werden (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 41.Aufl., Anm. 7 B a zu § 256;… Stein/Jonas, ZPO, 19. Aufl., Anm. II 4, zu § 280; vgl. auch BGHZ 53, 92).
- BGH, 13.10.1967 - V ZR 83/66
Befreiung von jeglicher Haftung - Formnichtigkeit des Ankauferechts - Annahme des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81
Davon abgesehen muß ein rechtliches Interesse der Klägerin an der begehrten Feststellung schon deshalb bejaht werden, weil sowohl Auskunft als auch Auszahlung des Pflichtteils verlangt sind und das - notwendigerweise zeitlich vorgehende - Urteil über den Auskunftsanspruch zum Grund des Pflichtteilsanspruchs keine Rechtskraft schafft (BGH LM § 254 ZPO Nrn. 9 und 10; zur Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage: vgl. RGZ 144, 54/59; 170, 328/330; BGH MDR 1968, 36). - RG, 20.10.1942 - VI 24/42
1. Zur Frage der Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81
Davon abgesehen muß ein rechtliches Interesse der Klägerin an der begehrten Feststellung schon deshalb bejaht werden, weil sowohl Auskunft als auch Auszahlung des Pflichtteils verlangt sind und das - notwendigerweise zeitlich vorgehende - Urteil über den Auskunftsanspruch zum Grund des Pflichtteilsanspruchs keine Rechtskraft schafft (BGH LM § 254 ZPO Nrn. 9 und 10; zur Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage: vgl. RGZ 144, 54/59; 170, 328/330; BGH MDR 1968, 36). - RG, 20.02.1919 - IV 367/18
Entziehung des Pflichtteils durch Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmung in der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81
Allerdings ist in der Regel die Angabe eines abstrakten Entziehungstatbestandes ebensowenig ausreichend wie die Angabe eines abstrakten Straftatbestandes, sondern es muß sich zumindest durch Auslegung ein Kern des Sachverhaltes ermitteln lassen, den der Erblasser für die Pflichtteilsentziehung heranziehen wollte (OLG Nürnberg NJW 1976, 2020 [OLG Nürnberg 22.06.1976 - 3 U 22/76] ; a. A. für den Entziehungsgrund nach § 2333 Nr. 5: RGZ 95, 24). - OLG Nürnberg, 22.06.1976 - 3 U 22/76
Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81
Allerdings ist in der Regel die Angabe eines abstrakten Entziehungstatbestandes ebensowenig ausreichend wie die Angabe eines abstrakten Straftatbestandes, sondern es muß sich zumindest durch Auslegung ein Kern des Sachverhaltes ermitteln lassen, den der Erblasser für die Pflichtteilsentziehung heranziehen wollte (OLG Nürnberg NJW 1976, 2020 [OLG Nürnberg 22.06.1976 - 3 U 22/76] ; a. A. für den Entziehungsgrund nach § 2333 Nr. 5: RGZ 95, 24).
- LG Berlin, 13.11.2018 - 57 O 104/17
Notarielles Nachlassverzeichnis - Pflichten eines Notars bei Erstellung
Nur bei einem komplexen und unübersichtlichen Nachlass (wirtschaftlich verschachteltes Vermögen) kann ausnahmsweise die Titulierung der Verpflichtung zur Vorlage von Belegen ohne deren nähere Bezeichnung erfolgen, wenn nur auf diese Weise dem Zweck des Auskunftsanspruchs Rechnung getragen werden kann (OLG Zweibrücken, Urteil vom 17. September 1986 - 2 U 58/81). - LG Berlin, 11.12.2018 - 57 O 104/17
Pflichtteilsrecht: Pflichten eines Notars im Zusammenhang mit der Erstellung …
Nur bei einem komplexen und unübersichtlichen Nachlass (wirtschaftlich verschachteltes Vermögen) kann ausnahmsweise die Titulierung der Verpflichtung zur Vorlage von Belegen ohne deren nähere Bezeichnung erfolgen, wenn nur auf diese Weise dem Zweck des Auskunftsanspruchs Rechnung getragen werden kann (OLG Zweibrücken, Urteil vom 17. September 1986 - 2 U 58/81). - OLG Koblenz, 18.08.2014 - 10 U 1434/13 Ein Recht auf Vorlage von Belegen und Buchführungsunterlagen besteht nach ganz überwiegender Ansicht nur bei Unternehmen (…Palandt/Weidlich, 73. Aufl., § 2314 Rn. 10 m. w. N.) oder ähnlich komplexen Gegenständen, wie etwa bei weit gestreuten und verschachtelten Vermögen, zu dem im wesentlichen Umfang auch Unternehmen gehören (OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.09.1986 - 2 U 58/81, BeckRS 2009, 24566).
- LG Wiesbaden, 13.07.2012 - 1 O 49/05
Zur Ermittlung des Verkehrswertes bei einem teilweise unter Denkmalschutz …
Der Kläger übersieht jedoch, dass ein Recht auf Vorlage von Belegen und Buchführungsunterlagen nach ganz überwiegender Ansicht, der sich die Kammer anschließt, nur bei Unternehmen (…Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2314 Rn. 10; van der Auwera, ZEV 2008, 359, 362 ff.) oder ähnlich komplexen Gegenständen, wie etwa bei weit gestreutem und verschachteltem Vermögen, zu dem im wesentlichen Umfang auf Unternehmen gehören (OLG Zweibrücken, Urt. v. 17.09.1986 - 2 U 58/81, BeckRS 2009, 24566), besteht. - OLG Hamm, 18.01.1993 - 8 U 132/92
Gesellschaftsrecht; Einsichtsrecht des ausgeschiedenen Kommanditisten in …
Zur Begründung wird darauf hingewiesen, daß der Pflichtteilsberechtigte zur Vorbereitung der Zahlungsklage darauf angewiesen ist, den gegenständlichen Umfang des realen und des fiktiven Nachlasses wie auch dessen Wert zu kennen, er sich also umfassend unterrichten muß, und daß der Pflichtteilsberechtigte - wenn ein Unternehmen zur Erbmasse gehört - regelmäßig nicht in der Lage ist, bereits im Auskunftsverfahren diejenigen Geschäftsunterlagen zu bezeichnen, die vorhanden und insbesondere für eine sachgerechte Prüfung der Bilanzen und der Ertragslage des Unternehmens jeweils erforderlich sind (BGH NJW 1975, 1774, 1777; OLG Zweibrücken FamRZ 1987, 1197, 1198). - BGH, 05.12.1986 - IVa ZR 247/86
Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus einem Urteil - …
Der Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 17. September 1986 - 2 U 58/81 - einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.
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