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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - I-2 U 65/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8209
OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - I-2 U 65/05 (https://dejure.org/2007,8209)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2007 - I-2 U 65/05 (https://dejure.org/2007,8209)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - I-2 U 65/05 (https://dejure.org/2007,8209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • d-prax.de

    Klimagerät

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung eines Patents durch Benutzung von Klimageräten die nach der technischen Lehre des Klagepatents hergestellt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Patentrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Rechnungslegung und Schadensersatz des Inhabers eines Patents für Klimageräte gegen den Hersteller eines Klimageräts mit bifunktionalem Redundanzventilator; Voraussetzungen eines privaten Vorbenutzungsrechts im Hinblick auf ...

 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (12)

  • RG, 14.11.1938 - V 37/38

    1. Über die Grenzen der Revisibilität reichsrechtlicher Vorschriften, die im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05
    Gleichwohl habe D damals auch schon über entsprechende Geräte mit Kälteanlage verfügt; dies ergebe sich aus den am 20. Oktober, am 15. November und am 22. November 1993 an den damaligen Patentanwalt übersandten Unterlagen zur Vorbereitung und Ausarbeitung der späteren Gebrauchsmusteranmeldung 94 00 xxx (vgl. Anlagen B 37/38, B 2/B 33 und B 39).

    Des weiteren ergibt sich der Erfindungsbesitz von D aus den Unterlagen, die D unter dem 20. Oktober 1993 und dem 15. November 1993 an ihren damaligen Patentanwalt übersandte, wobei es zunächst um die Prüfung der Frage ging, ob die neue Konstruktion möglicherweise Patente der Klägerin verletzt und ob sie ihrerseits patentfähig ist (vgl. Anlagen B 37/38) und die später den Auftrag an den Patentanwalt zur Ausarbeitung der am 10. Januar 1994 dann eingereichten Anmeldung des Gebrauchsmusters 94 00 xxx enthielten (vgl. Anlage B 2, 33 und 39).

  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05
    Da die Auslegung des Klagepatentes im übrigen im wesentlichen eine Rechtsfrage ist (BGH GRUR 1999, 977, 980 - Räumschild; GRUR 2004, 1023, 1025 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; Urteil vom 7. Juni 2006 - X ZR 105/04 - Luftabscheider für Milchsammelanlage, Umdruck Tz. 13), hat die Klägerin letztlich nur eine Rechtsauffassung geäußert, was ihr unabhängig von § 531 Abs. 2 ZPO stets unbenommen bleibt (…vgl. Baumbach/Albers, ZPO, 60. Auflage, § 531 Rdnr. 11 a.E.).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05
    Da die Auslegung des Klagepatentes im übrigen im wesentlichen eine Rechtsfrage ist (BGH GRUR 1999, 977, 980 - Räumschild; GRUR 2004, 1023, 1025 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; Urteil vom 7. Juni 2006 - X ZR 105/04 - Luftabscheider für Milchsammelanlage, Umdruck Tz. 13), hat die Klägerin letztlich nur eine Rechtsauffassung geäußert, was ihr unabhängig von § 531 Abs. 2 ZPO stets unbenommen bleibt (…vgl. Baumbach/Albers, ZPO, 60. Auflage, § 531 Rdnr. 11 a.E.).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05
    Der Offenbarungsgehalt umfasst allerdings nicht nur ausdrücklich in den Ansprüchen und/oder der Beschreibung erwähnte oder in der Zeichnung dargestellte Merkmale, sondern auch alles, was für den Durchschnittsfachmann als selbstverständlich oder nahezu unerlässlich zu ergänzen ist oder was er bei aufmerksamer Lektüre der Schrift ohne weiteres erkennt und in Gedanken gleich mitliest (vgl. BGH GRUR 1995, 330, 332 - Elektrische Steckverbindung).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98

    Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05
    Das gilt auch für die Ermittlung des Inhaltes einer für die wirksame Inanspruchnahme eines Prioritätsrechtes maßgeblichen ursprünglichen Anmeldung mit der Maßgabe, dass es darauf ankommt, ob der Durchschnittsfachmann eine solche selbstverständliche Ergänzung als zur angemelIn Erfindung gehörend entnehmen kann (BGH GRUR 2002, 146, 148 - Luftverteiler. Glatte Äquivalente, wie sie die frühere Rechtsprechung auf der Grundlage der Dreiteilungslehre mit berücksichtigt hatte (vgl. BGH GRUR 1977, 483, 484 - Gardinenrollenaufreiher m. w. Nachw.), können jedenfalls nach den nunmehr geltenden Regeln der Neuheitsprüfung nicht mehr einbezogen werden (in diesem Sinne aber noch Benkard/Schäfers, a.a.O., § 34 PatG Rdnr. 14 e a.E).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05
    Da die Auslegung des Klagepatentes im übrigen im wesentlichen eine Rechtsfrage ist (BGH GRUR 1999, 977, 980 - Räumschild; GRUR 2004, 1023, 1025 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; Urteil vom 7. Juni 2006 - X ZR 105/04 - Luftabscheider für Milchsammelanlage, Umdruck Tz. 13), hat die Klägerin letztlich nur eine Rechtsauffassung geäußert, was ihr unabhängig von § 531 Abs. 2 ZPO stets unbenommen bleibt (…vgl. Baumbach/Albers, ZPO, 60. Auflage, § 531 Rdnr. 11 a.E.).
  • BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00

    "Elektronische Funktionseinheit"; Voraussetzungen der Inanspruchnahme der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05
    Für die Beurteilung der identischen Offenbarung gelten die Grundsätze der Neuheitsprüfung (BGH GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99

    Biegevorrichtung; Rechte des Vorbenutzers eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05
    Diese Regelung soll aus Billigkeitsgründen einen vorhandenen oder bereits angelegten gewerblichen Besitzstand schützen und die unbillige Zerstörung zulässig und rechtlich unbedenklich geschaffener Werte verhindern (BGH GRUR 2002, 231, 233 f. - Biegevorrichtung m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 60/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05
    Der Senat verkennt nicht, dass die erhobenen Beweise zum Nachweis der ein Vorbenutzungsrecht begründenden Tatsachen sehr kritisch zu würdigen und an ihren Beweis strenge Anforderungen zu stellen sind (…Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 12 Rdnr. 52), weil erfahrungsgemäß nach Offenlegung brauchbarer Erfindungen häufig andere Personen behaupten, entsprechendes schon vorher gemacht zu haben (vgl. BGH GRUR 1963, 311, 312 rechte Spalte - Stapelpresse;… Bruchhausen, GRUR Int.1964, 405, 408).
  • BGH, 23.11.1976 - X ZR 42/73

    Anmeldung des Patentes eines Gardinenschnellaufreiher - Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05
    Das gilt auch für die Ermittlung des Inhaltes einer für die wirksame Inanspruchnahme eines Prioritätsrechtes maßgeblichen ursprünglichen Anmeldung mit der Maßgabe, dass es darauf ankommt, ob der Durchschnittsfachmann eine solche selbstverständliche Ergänzung als zur angemelIn Erfindung gehörend entnehmen kann (BGH GRUR 2002, 146, 148 - Luftverteiler. Glatte Äquivalente, wie sie die frühere Rechtsprechung auf der Grundlage der Dreiteilungslehre mit berücksichtigt hatte (vgl. BGH GRUR 1977, 483, 484 - Gardinenrollenaufreiher m. w. Nachw.), können jedenfalls nach den nunmehr geltenden Regeln der Neuheitsprüfung nicht mehr einbezogen werden (in diesem Sinne aber noch Benkard/Schäfers, a.a.O., § 34 PatG Rdnr. 14 e a.E).
  • BGH, 27.09.1973 - X ZR 66/70
  • RG, 16.09.1938 - I 65/38

    Unter welchen Voraussetzungen entsteht ein Vorbenutzungsrecht ans Veranstaltungen …

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2025 - 2 U 13/24

    Bodenverdichtungsgerät

    Der Beklagte muss die unter Schutz gestellte technische Lehre derart erkannt haben, dass ihm die Nacharbeitung planmäßig, dauerhaft und nicht nur in Form von "Zufallstreffern" möglich war und er auch nicht mehr ausprobieren musste, ob er auf dem richtigen Weg war (Senat, Urt. v. 11.01.2007 - I-2 U 65/05, BeckRS 2008, 5814 Rn. 44;… Urt. v. 26.10.2006 - I-2 U 109/03, BeckRS 2008, 5802 Rn. 30).

    Rn. 162 Der Begriff der Inbenutzungnahme nach § 12 PatG umfasst wie § 139 PatG die in den §§ 9, 10 PatG umschriebenen Benutzungsarten, zu denen der Schutzrechtsinhaber ausschließlich befugt ist und die er jedem anderen untersagen kann, wobei jede einzelne der Benutzungsarten genügt und alle einander gleichwertig sind (…vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2006 - I-2 U 109/03, BeckRS 2008, 5802 Rn. 30; Urt. v. 11.01.2007 - I-2 U 65/05, BeckRS 2008, 5814 Rn. 44;… GRUR 2018, 814 Rn. 94 - Schutzverkleidung für funktechnische Anlagen;… Benkard/Scharen, PatG, 12. Aufl. 2023, § 12 Rn. 11 m.w.N.).

    Auch wenn die Benutzungshandlungen nach § 12 PatG ihrer Art nach den in §§ 9, 10 PatG beschriebenen Handlungen entsprechen, die Anforderungen an eine Benutzungshandlung i.S.v. § 12 PatG also nicht weiter gehen als diejenigen, die an eine Benutzung nach den in §§ 9, 10 PatG zu stellen sind (…BGH, GRUR 2019, 1171 Rn. 49 - Schutzverkleidung), begründen sie ein privates Vorbenutzungsrecht aber nur dann, wenn sie bereits die Ernsthaftigkeit einer gewerblichen Nutzungsabsicht in die Tat umsetzen (…Senat, Urt. v. 26.10.2006 - I-2 U 109/03, BeckRS 2008, 5802 Rn. 30; Urt. v. 11.01.2007 - I-2 U 65/05, BeckRS 2008, 5814 Rn. 44).

    Auch die Herstellung eines noch zu testenden Prototyps verwirklicht noch keine ernsthafte Benutzungsabsicht, weil der Produktionsbeginn noch völlig offen ist (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2006 - I-2 U 109/03, BeckRS 2008, 5802 Rn. 30; Urt. v. 11.01.2007 - I-2 U 65/05, BeckRS 2008, 5814 Rn. 44;… Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 16. Aufl., Abschn. E Rn. 656).

    Es ist stets der Erfahrungssatz zu beachten, dass nach der Offenlegung brauchbarer Erfindungen häufig andere Personen behaupten, Entsprechendes schon vorher gemacht zu haben (vgl. BGH, GRUR 1963, 311, 312 - Stapelpresse; Senat, Urt. v. 11.01.2007 - I-2 U 65/05, BeckRS 2008, 5814 Rn. 42;… Bruchhausen, GRUR Int. 1964, 405, 408).

    In solchen Fällen treten die einer Zeugenaussage in aller Regel anhaftenden und insbesondere durch das nachlassende Erinnerungsvermögen der Zeugen verursachten Unsicherheiten umso weiter zurück, je mehr objektive Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Aussage sprechen (Senat, Urt. v. 11.01.2007 - I-2 U 65/05, BeckRS 2008, 5814 Rn. 42).

    Rn. 180 Da der modifizierten XXX XX auf den Baustellen der Beklagten zum Einsatz gekommen ist, handelte es sich bei diesem nicht etwa nur um einen rein zu internen Testzwecken hergestellten Prototypen (vgl. hierzu z.B. OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2007 - I-2 U 65/05, BeckRS 2008, 5814 Rn. 51;… GRUR-RR 2024, 61 Rn. 133 - Rollwagen).

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2025 - 2 U 21/24

    Gebotenheit der Auslegung eines Patentanspruchs; Ermittlung des Sinngehalts eines …

    An den Nachweis einer Vorbenutzung sind strenge Anforderungen zu stellen (Senat, Urt. v. 11.01.2007 - I-2 U 65/05, BeckRS 2008, 5814 Rn. 42 - Klimagerät;… Urt. v. 15.05.2025 - I-2 U 48/24, GRUR-RS 2025, 11692 Rn. 139 - Adalimumab).

    Der Beklagte muss die unter Schutz gestellte technische Lehre derart erkannt haben, dass ihm die Nacharbeitung planmäßig, dauerhaft und nicht nur in Form von "Zufallstreffern" möglich war und er auch nicht mehr ausprobieren musste, ob er auf dem richtigen Weg war (Senat, Urt. v. 11.01.2007 - I-2 U 65/05, BeckRS 2008, 5814 Rn. 44;… Urt. v. 26.10.2006 - I-2 U 109/03, BeckRS 2008, 5802 Rn. 30).

    Rn. 280 b)Der Begriff der Inbenutzungnahme nach § 12 PatG umfasst wie § 139 PatG die in den §§ 9, 10 PatG umschriebenen Benutzungsarten, zu denen der Schutzrechtsinhaber ausschließlich befugt ist und die er jedem anderen untersagen kann, wobei jede einzelne der Benutzungsarten genügt und alle einander gleichwertig sind (…vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2006 - I-2 U 109/03, BeckRS 2008, 5802 Rn. 30; Urt. v. 11.01.2007 - I-2 U 65/05, BeckRS 2008, 5814 Rn. 44;… GRUR 2018, 814 Rn. 94 - Schutzverkleidung für funktechnische Anlagen;… Urt. v. 15.05.2025 - I-2 U 48/24, GRUR-RS 2025, 11692 Rn. 152 - Adalimumab;… Urt. v. 03.07.2025 - I-2 U 13/24, GRUR-RS 2025, 15548 Rn. 76 - Bodenverdichtungsgerät;… Benkard/Scharen, PatG, 12. Aufl. 2023, § 12 Rn. 11 m.w.N.).

    Auch wenn die Benutzungshandlungen nach § 12 PatG ihrer Art nach den in §§ 9, 10 PatG beschriebenen Handlungen entsprechen, die Anforderungen an eine Benutzungshandlung i.S.v. § 12 PatG also nicht weiter gehen als diejenigen, die an eine Benutzung nach den §§ 9, 10 PatG zu stellen sind (…BGH, GRUR 2019, 1171 Rn. 49 - Schutzverkleidung), begründen sie ein privates Vorbenutzungsrecht aber nur dann, wenn sie bereits die Ernsthaftigkeit einer gewerblichen Nutzungsabsicht in die Tat umsetzen (…Senat, Urt. v. 26.10.2006 - I-2 U 109/03, BeckRS 2008, 5802 Rn. 30; Urt. v. 11.01.2007 - I-2 U 65/05, BeckRS 2008, 5814 Rn. 44;… Urt. v. 15.05.2025 - I-2 U 48/24, GRUR-RS 2025, 11692 Rn. 152 - Adalimumab;… Urt. v. 03.07.2025 - I-2 U 13/24, GRUR-RS 2025, 15548 Rn. 76 - Bodenverdichtungsgerät).

    Auch die Herstellung eines noch zu testenden Prototyps verwirklicht noch keine ernsthafte Benutzungsabsicht, weil der Produktionsbeginn noch völlig offen ist (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2006 - I-2 U 109/03, BeckRS 2008, 5802 Rn. 30; Urt. v. 11.01.2007 - I-2 U 65/05, BeckRS 2008, 5814 Rn. 44;… Urt. v. 03.07.2025 - I-2 U 13/24, GRUR-RS 2025, 15548 Rn. 76 - Bodenverdichtungsgerät;… Kühnen, a.a.O., Kap. E Rn. 656).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 2 U 66/18

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Damit soll verhindert werden, dass ein vom Vorbenutzer redlich erworbener Besitzstand durch die nachträgliche Gewährung eines Schutzrechtes zerschlagen wird (BGH, GRUR 2002, 231, 233 - Biegevorrichtung;… GRUR 2010, 47 Rn. 16 - Füllstoff; Senat, Urt. v. 11.1.2007 - 2 U 65/05, BeckRS 2008, 5814;… Urt. v. 26.10.2006 - 2 U 109/03, BeckRS 2008, 5802).
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