Patentgesetz
| Dritter Abschnitt - Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (§§ 34 - 64) |
(1) Dem Anmelder steht innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag einer beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichten früheren Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für die Anmeldung derselben Erfindung zum Patent ein Prioritätsrecht zu, es sei denn, daß für die frühere Anmeldung schon eine inländische oder ausländische Priorität in Anspruch genommen worden ist.
(2) Für die Anmeldung kann die Priorität mehrerer beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichter Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen in Anspruch genommen werden.
(3) Die Priorität kann nur für solche Merkmale der Anmeldung in Anspruch genommen werden, die in der Gesamtheit der Anmeldungsunterlagen der früheren Anmeldung deutlich offenbart sind.
(4) Die Priorität kann nur innerhalb von zwei Monaten nach dem Anmeldetag der späteren Anmeldung in Anspruch genommen werden; die Prioritätserklärung gilt erst als abgegeben, wenn das Aktenzeichen der früheren Anmeldung angegeben worden ist.
(5) 1Ist die frühere Anmeldung noch beim Deutschen Patent- und Markenamt anhängig, so gilt sie mit der Abgabe der Prioritätserklärung nach Absatz 4 als zurückgenommen. 2Dies gilt nicht, wenn die frühere Anmeldung ein Gebrauchsmuster betrifft.
(6) Wird die Einsicht in die Akte einer späteren Anmeldung beantragt (§ 31), die die Priorität einer früheren Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung in Anspruch nimmt, so nimmt das Deutsche Patent- und Markenamt eine Abschrift der früheren Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung zu den Akten der späteren Anmeldung.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 10.08.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 18.08.2021 | Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts | 10.08.2021 |
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Rechtsprechung zu § 40 PatG
529 Entscheidungen zu § 40 PatG in unserer Datenbank:
- BPatG, 16.12.2014 - 35 W (pat) 26/13
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Schwingungsabsorbierende Aufhängung" - zum ...
- BPatG, 28.10.2010 - 11 W (pat) 14/09
Unterbekleidungsteil - Patentbeschwerdeverfahren - "Unterbekleidungsteil" - ...
- BPatG, 14.09.2023 - 1 W (pat) 11/23
Beschwerdesache - zur nachträglichen Durchführung einer Recherche bei Darlegung ...
- BPatG, 12.09.2019 - 4 Ni 73/17
Lacosamid - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lacosamid" - Inanspruchnahme der ...
- BGH, 22.09.1988 - X ZB 2/88
Voraussetzungen der Rücknahmefiktion
- BPatG, 11.10.2018 - 10 W (pat) 23/17
Patentbeschwerdeverfahren - "Freilaufkupplung" - Zurückweisung der Anmeldung - ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 14.07.2020 - X ZB 4/19
Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 PatV in der Fassung bis 11. Mai 2004 - ...
- BGH, 14.07.2020 - X ZB 4/19
- OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05
Verletzung eines Patents durch Benutzung von Klimageräten die nach der ...
- BPatG, 06.06.2013 - 10 W (pat) 6/09
Patentbeschwerdeverfahren - "Kompakt-Heizzentrale" - Bewirkung der Zahlung durch ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 06.05.2014 - X ZB 11/13
PatKostG § 10 Abs. 2
- BGH, 06.05.2014 - X ZB 11/13
Querverweise
Auf § 40 PatG verweisen folgende Vorschriften:
- Patentgesetz (PatG)
- Gemeinsame Vorschriften
- § 123