Patentgesetz
Dritter Abschnitt - Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (§§ 34 - 64) |
(1) Der Anmeldetag der Patentanmeldung ist der Tag, an dem die Unterlagen nach § 34 Abs. 3 Nr. 1 und 2 und, soweit sie jedenfalls Angaben enthalten, die dem Anschein nach als Beschreibung anzusehen sind, nach § 34 Abs. 3 Nr. 4
eingegangen sind.
(2) 1Wenn die Anmeldung eine Bezugnahme auf Zeichnungen enthält und der Anmeldung keine Zeichnungen beigefügt sind oder wenn mindestens ein Teil einer Zeichnung fehlt, so fordert das Deutsche Patent- und Markenamt den Anmelder auf, innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung der Aufforderung entweder die Zeichnungen nachzureichen oder zu erklären, dass die Bezugnahme als nicht erfolgt gelten soll. 2Reicht der Anmelder auf diese Aufforderung die fehlenden Zeichnungen oder die fehlenden Teile nach, so wird der Tag des Eingangs der Zeichnungen oder der fehlenden Teile beim Deutschen Patent- und Markenamt Anmeldetag; anderenfalls gilt die Bezugnahme auf die Zeichnungen als nicht erfolgt.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend für fehlende Teile der Beschreibung.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 10.08.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
18.08.2021 | Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts | 10.08.2021 | |
08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 | |
01.04.2014 | Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes | 19.10.2013 |
Rechtsprechung zu § 35 PatG
365 Entscheidungen zu § 35 PatG in unserer Datenbank:
- BGH, 14.07.2020 - X ZB 4/19
Druckstück
Zum selben Verfahren:
- BPatG, 17.05.2018 - 10 W (pat) 23/17
- BPatG, 11.10.2018 - 10 W (pat) 23/17
Patentbeschwerdeverfahren - "Freilaufkupplung" - Zurückweisung der Anmeldung - ...
- BPatG, 22.07.2010 - 10 W (pat) 10/08
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Zum selben Verfahren:
- BPatG, 23.09.2020 - 20 W (pat) 1/19
Patentbeschwerdeverfahren - zum Austausch irrtümlich eingereichter Unterlagen - ...
- BPatG, 04.04.2012 - 10 W (pat) 46/08
Virtuelle Arbeitspunktbestimmung - Patentbeschwerdeverfahren - "Virtuelle ...
- BGH, 18.07.2011 - X ZB 11/10
Fremdsprachige Patentanmeldung: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Übersetzung
Zum selben Verfahren:
- BPatG, 22.07.2010 - 10 W (pat) 23/09
Patentbeschwerdeverfahren - zur Frage der Voraussetzungen für die Zuerkennung ...
- BPatG, 22.07.2010 - 10 W (pat) 23/09
Querverweise
Auf § 35 PatG verweisen folgende Vorschriften:
- Patentgesetz (PatG)
- Deutsches Patent- und Markenamt
- § 31
- Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
- § 39