Patentgesetz
Dritter Abschnitt - Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (§§ 34 - 64) |
Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 54 PatG
7 Entscheidungen zu § 54 PatG in unserer Datenbank:
- LG München I, 12.10.2022 - 21 O 513/22
Zur Konzentrationsmaxime in Patentstreitsachen
- BGH, 14.07.1966 - Ia ZR 79/64
Verzichtbare prozesshindernde Einrede der wegen Verletzung eines weiteren Patents ...
- BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 119/63
Rechtsmittel
- BGH, 03.07.1973 - X ZR 27/70
Inanspruchnahme eines Beklagten mit einer weiteren Klage auf Grund eines anderen ...
- OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - 2 U 58/10
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum ...
- BGH, 10.07.1956 - I ZR 48/54
Rechtsmittel
- BGH, 20.09.1960 - I ZR 45/59
Zulässigkeit der Trennung von mehreren in einer Klage geltend gemachten ...
Querverweise
Auf § 54 PatG verweisen folgende Vorschriften:
- Patentgesetz (PatG)
- Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
- § 56