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Weitere Entscheidungen unten: BSG | OLG Düsseldorf, 13.01.2017

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.01.2017 - 2 U 68/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21789
OLG Oldenburg, 17.01.2017 - 2 U 68/16 (https://dejure.org/2017,21789)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.01.2017 - 2 U 68/16 (https://dejure.org/2017,21789)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 2 U 68/16 (https://dejure.org/2017,21789)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    HOAI § 73; BGB § 249; BGB § 631
    Haftung eines Ingenieurs für Fehler des von ihm beauftragten Tragwerksplaners; Voraussetzungen der Kürzung von Gewährleistungsansprüchen nach dem Gesichtspunkt "neu für alt"

  • IWW

    HOAI § 73; BGB § 249; BGB § 631
    HOAI, BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI § 73 ; BGB § 249 ; BGB § 631
    Haftung eines Ingenieurs für Fehler des von ihm beauftragten Tragwerksplaners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Haftung eines Ingenieurs für Fehler des von ihm beauftragten Tragwerksplaners; Voraussetzungen der Kürzung von Gewährleistungsansprüchen nach dem Gesichtspunkt "neu für alt"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftet der planende Ingenieur auch für Fehler des Tragwerkplaners?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Ingenieurs für Fehler eines von ihm beauftragten Tragwerkplaners

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Objektplaner auch für Fehler des Tragwerkplaners? (IBR 2017, 509)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schwimmbecken saniert: "Abzug neu für alt"? (IBR 2017, 504)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1429
  • NZBau 2017, 675
  • BauR 2017, 1743
  • BauR 2017, 2023
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • LG Kiel, 05.08.2016 - 6 O 108/15
    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.2017 - 2 U 68/16
    Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die Prozesskosten zu ersetzen, die ihr dadurch entstanden sind, dass sie sich auf den im Verfahren 6 O 108/15 vor dem Landgericht Oldenburg gegen die K…-K… GmbH geltend gemachten Kostenvorschussanspruch wegen fehlerhafter Herstellung des Beckenkopfes ein Planungsverschulden des Beklagten im Umfang von 70 % anrechnen lassen musste.

    Der Beklagte haftet insoweit mit der Beklagten des Verfahrens 6 O 108/15 vor dem Landgericht Oldenburg als Gesamtschuldner als diese zur Tragung von Kosten des selbständigen Beweisverfahrens verurteilt wurde.

    Dieser wurde bei dem Landgericht Oldenburg unter dem Aktenzeichen 6 O 108/15 geführt.

    Rn. 27 3. klageerweiternd festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Prozesskostenschaden zu ersetzen, der der Klägerin dadurch entstanden ist, dass sich die Klägerin auf den im Verfahren 6 O 108/15 LG Oldenburg geltend gemachten Kostenvorschussanspruch ein Planungsverschulden des Beklagten im Umfang von 70 % anrechnen lassen musste,.

    Rn. 90 3. Die klageerweiternd begehrte Feststellung, dass der Beklagte den Prozesskostenanteil aus dem Parallelverfahren vor dem Landgericht Oldenburg unter dem Aktenzeichen 6 O 108/15 gegen das ausführende Unternehmen K…-K… GmbH zu erstatten hat, der darauf beruht, dass die Klägerin sich dort ein Planungsverschulden des Beklagten wegen der Herstellung des Beckenkopfes von 70% anrechnen lassen musste, ist ebenfalls zulässig und begründet.

    Rn. 92 b) Das Feststellungsinteresse der Klägerin nach § 256 ZPO resultiert daraus, dass der tatsächlich entstandene Schaden ohne das Vorliegen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses in dem Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg unter dem Aktenzeichen 6 O 108/15 betragsmäßig nicht abzugrenzen ist.

    Im Übrigen war zu berücksichtigen, dass die Klägerin in dem selbständigen Beweisverfahren Angriffe gegen den Beklagten dieses Rechtsstreits sowie gegen den Beklagten des Rechtsstreits 6 O 108/15 vor dem Landgericht Oldenburg führte, die Angriffe unterschiedliche Umfänge aufwiesen und zu unterschiedlichen Erfolgen führten.

  • BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.2017 - 2 U 68/16
    Rn. 52 (1) Eine Haftung des Beklagten für Fehler des von ihm beauftragten Tragwerkplaners ist nicht allein aus dem Grund gegeben, dass er den Tragwerksplaner im eigenen Namen beauftragt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1996 - VII ZR 233/95 -, juris).

    Vielmehr ist - sofern die Parteien eine Verpflichtung des Beklagten zur Erbringung der Tragwerksplanung nicht gesondert beschrieben haben - durch Auslegung zu klären, ob ihn eine entsprechende Verpflichtung trifft (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1996 - VII ZR 233/95 -, juris).

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.2017 - 2 U 68/16
    Denn nur die Erfüllung der sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben für einen jeden Werkvertrag ergebenden Prüfungs- und Hinweispflichten befreit den Architekten von seiner Sachmängelhaftung (vgl. Urteil des BGH vom 08. November 2007, AZ VII ZR 183/05 - juris).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.2017 - 2 U 68/16
    Bei der damit anzustellenden wertenden Betrachtung darf nicht übersehen werden, dass die Klägerin einen vertraglich begründeten Anspruch geltend macht, dessen Inhalt vor allem durch die getroffenen Vereinbarungen bestimmt wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82 -, zitiert nach juris Rn.19).
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.2017 - 2 U 68/16
    Eine Anrechnung des durch eine deutlich verlängerte Nutzungsdauer entstehenden Vorteils ist deswegen nur dann zu erwägen, wenn der Mangel sich verhältnismäßig spät auswirkt und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2001 - VII ZR 392/00 -, juris Rn.22).
  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01

    Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.2017 - 2 U 68/16
    Rn. 55 (b) Soweit - wie hier - die Tragwerksplanung nicht zu den primären Leistungspflichten des Beklagten gehörte, kommt seine Haftung in Ansehung der fehlerhaften Tragwerksplanung des von ihm zugezogenen Statikers nur in Betracht, wenn er einen unzuverlässigen Statiker ausgewählt hat, wenn der Fehler in der Statik auf unzureichenden Vorgaben des Beklagten beruht oder wenn er Mängel der Statik nicht beanstandet, die für ihn nach den von ihm zu erwartenden Kenntnissen erkennbar waren (…vgl. BGH a.a.O.; Urteil vom 08. Mai 2003 - VII ZR 407/01 -, juris Rn.21; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juni 2007 - 21 U 38/05 -, juris Rn.40; OLG Köln, Urteil vom 17. August 2011 - 11 U 16/11 -, juris Rn.8).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 283/95

    Umfang der Pflichten eines Architekten oder Ingenieurs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.2017 - 2 U 68/16
    Denn die rein preisrechtlichen Vorschriften der HOAI enthalten keine normativen Leitbilder für den Inhalt von Architekten- und Ingenieurverträgen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1996 - VII ZR 283/95 - juris).
  • OLG Koblenz, 08.01.2009 - 5 U 1597/07

    Vorteilsausgleichung beim Werkvertrag

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.2017 - 2 U 68/16
    Solange die verlängerte Nutzungsdauer darauf beruht, dass sich der Auftragnehmer dauerhaft und trotz ständiger Leistungsaufforderungen seiner Einstandspflicht entzieht, muss der Auftraggeber sich ohnehin nicht darauf verweisen lassen, dass er das - fehlerhafte - Werk längere Zeit genutzt habe (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Juni 1989 - VII ZR 14/88 -, juris Rn. 33;… OLG Oldenburg a.a.O. sowie Urteil vom 05. Februar 2013 - 2 U 46/12 -, juris Rn.48; OLG Koblenz, Urteil vom 08. Januar 2009 - 5 U 1597/07 -, juris Rn.44;… Palandt - Grüneberg, 76. Auflage, BGB, Vor § 249 Rn.100;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rn.2949).
  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 14/88

    Unterbrechung der Verjährung durch fehlgeschlagene Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.2017 - 2 U 68/16
    Solange die verlängerte Nutzungsdauer darauf beruht, dass sich der Auftragnehmer dauerhaft und trotz ständiger Leistungsaufforderungen seiner Einstandspflicht entzieht, muss der Auftraggeber sich ohnehin nicht darauf verweisen lassen, dass er das - fehlerhafte - Werk längere Zeit genutzt habe (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1989 - VII ZR 14/88 -, juris Rn. 33;… OLG Oldenburg a.a.O. sowie Urteil vom 05. Februar 2013 - 2 U 46/12 -, juris Rn.48; OLG Koblenz, Urteil vom 08. Januar 2009 - 5 U 1597/07 -, juris Rn.44;… Palandt - Grüneberg, 76. Auflage, BGB, Vor § 249 Rn.100;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rn.2949).
  • BGH, 23.10.2003 - VII ZR 448/01

    Verhältnis der Haftung des Architekten und des Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.2017 - 2 U 68/16
    Der Architekt oder Ingenieur kann sich weder bei Planungs- noch bei Überwachungsfehlern auf ein mitwirkendes Verschulden des Bauunternehmers im Verhältnis zum Bauherrn berufen (BGH NJW-RR 2004, 165;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage, 12. Teil Rn. 745).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 38/05

    Gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und Statiker - Anforderungen an die …

  • OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 2 U 46/12

    Aufwendungsersatzansprüche bei Vorliegen mangelhaft eingebauter Fenster wegen …

  • OLG Köln, 17.08.2011 - 11 U 16/11

    Widerklagend geltend gemachte Ansprüche des auf Zahlung von Werklohn in Anspruch …

  • OLG Celle, 25.05.1999 - 16 U 236/98

    Vereinbarung einer Gewährleistungsfrist im Architektenvertrag

  • OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 56/99

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines mangelhaften Werks; Vorliegen einer …

  • OLG Jena, 17.02.2022 - 8 U 1133/20

    Bauüberwachungspflicht des Architekten; Einbeziehung eines Verhandlungsprotokolls …

    Der Vorteilsausgleichung sind daher regelmäßig nur diejenigen Vorteile zugänglich, die der Auftraggeber allein durch die Gewährleistung außerhalb ohnehin bestehender vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers erlangt (OLG Oldenburg, Urteil vom 17.01.2017 - 2 U 68/16, juris Rn. 67 mwN).

    Eine Anrechnung des durch eine deutlich verlängerte Nutzungsdauer entstehenden Vorteils hat deswegen nur dann zu erfolgen, wenn der Mangel sich verhältnismäßig spät auswirkt und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste (OLG Oldenburg, Urteil vom 17.01.2017 - 2 U 68/16, juris Rn. 67 mwN).

  • OLG Frankfurt, 16.09.2024 - 29 U 61/23

    Schadensersatz auf Vorfinanzierung eines Vorschusses gegen bauüberwachenden …

    Solange aber, wie hier, die verlängerte Nutzungsdauer darauf beruht, dass sich die Beklagte dauerhaft und trotz Leistungsaufforderungen ihrer Einstandspflicht entzieht, muss der Auftraggeber sich nicht darauf verweisen lassen, dass er das - fehlerhafte - Werk längere Zeit genutzt habe (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Juni 1989 - VII ZR 14/88 -, BGHZ 108, 65-73 Rz. 33; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 U 68/16 -, juris).
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Rechtsprechung
   BSG - B 2 U 68/16 B   

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 2 U 68/16   

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OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 2 U 68/16 (https://dejure.org/2017,74065)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Düsseldorf, 31.01.2017 - 4c O 61/15

    Patentfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung …

    Mit Beschluss vom 13. Januar 2017 (I-2 U 68/16) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die C die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der Kammer vom 12. Dezember 2016, 4c O 48/16, eingestellt.
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