Rechtsprechung
| BSG, 24.02.2000 - B 2 U 8/99 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- lexetius.com
- Judicialis
RVO § 1150 Abs 2 Satz 2 Nr 2
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Übergangsrecht - ehemalige DDR - NVA-Soldat - Wehrdienstunfall - Wehrdienstbeschädigung - Unfallteilrente - Eingliederung - Fremdrentenrecht - Rentenüberleitung - Stichtag - Härteausgleich
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unfallrente - Entschädigung - DDR - Soldaten - Wehrdienstbedingter Schaden - Ausnahmefall - Arbeitsunfall - Fremdrentenrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung für ehemalige Wehrpflichtige der Nationalen Volksarmee
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä. (2)
- nomos.de
, S. 59 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
§ 1150 RVO; §§ 5 Abs. 2, 7 FRG; § 9 AAÜG; Art. 19 EinigungsV
Entschädigung bei Dienstunfall/DDR-Soldaten - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Entscheidungsanmerkung)
Keine Entschädigung eines DDR-Wehrdienstunfalles
Verfahrensgang
- SG Köln, 12.11.1996 - S 12 V 32/93
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - L 10 V 39/97
- BSG, 24.02.2000 - B 2 U 8/99 R
Papierfundstellen
- NJ 2000, 446
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94
Versorgung für Soldaten der NVA
Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 8/99 R
Maßgebend ist nicht der Entscheidungserfolg bereits vor dem Stichtag, sondern das rechtzeitige Ingangsetzen des auf Eingliederung gerichteten Verfahrens (vgl Senatsbeschluß vom 21. Januar 1997 - 2 BU 267/96 - = HVBG-Info 1997, 974; BSGE 78, 265, 269 f = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2; Hessisches LSG Urteil vom 9. Juli 1998 - L 5 V 382/93 - = HVBG-Info 1999, 1720; Raschke in Schulin, HS-UV, § 72 RdNr 262).Der Kläger hat seinen Leistungsantrag - und damit sein Eingliederungsbegehren - nach den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) bereits im Juli 1989, also vor dem Stichtag, beim BMVtdg gestellt; daß es sich dabei um die unzuständige Stelle handelte, ist gemäß § 16 Abs. 2 SGB I für die Fristwahrung unschädlich (vgl BSGE 78, 265, 270 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2).
Diese Voraussetzungen liegen zwar grundsätzlich vor, da sich der Unfall des Klägers nach den Feststellungen des LSG außerhalb des Bundesgebiets nach dem Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990 ereignet hat, und der Kläger als Wehrpflichtiger der NVA nach dem Recht der DDR bei dem FDGB, einem deutschen Unfallversicherungsträger im Sinne der Vorschrift (BSGE 78, 265, 268 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2), gegen Arbeitsunfall versichert war.
Er weicht damit nicht von der Entscheidung des 9. Senats des BSG vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94 - = BSGE 78, 265 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2 ab, da es dort um einen ehemaligen Soldaten der NVA ging, der freiwilligen Wehrdienst leistete.
Der 9. Senat lehnt diese, jedenfalls im Hinblick auf freiwillig Wehrdienst leistende NVA-Soldaten, im wesentlichen mit der Begründung ab, damit werde nicht nur - wie von § 5 Abs. 2 iVm § 7 FRG vorgeschrieben - der Unfallort in das Gebiet der Bundesrepublik verlegt und gefragt, ob der Verletzte nach dem hier geltenden Recht wegen des Unfalls versichert gewesen wäre, sondern darüber hinaus würde aus dem Soldaten der NVA ein Soldat der Bundeswehr; eine solche Änderung des Sachverhalts, die NVA-Soldaten generell von einer Eingliederung ausschlösse, lasse das FRG nicht zu (BSGE 78, 265, 268 = SozR 3 aaO).
- BSG, 25.10.1989 - 2 RU 40/86
Anspruch auf Entschädigung gesundheitlicher Schädigungen durch einen während der …
Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 8/99 R
Allerdings könne die Eingliederung des Klägers als eines ehemaligen NVA-Soldaten auch nicht über das FRG durch Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen, da nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; Hinweis auf Urteile des Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - und vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 63/89 -) beim Zusammentreffen von Unfall- und Versorgungsansprüchen aus demselben Sachverhalt die Versorgung als Sondersystem gegenüber der Unfallversicherung vorrangig sei und demnach die Eingliederung von ehemaligen Angehörigen der NVA, die in Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht eine gesundheitliche Schädigung erlitten hätten, vorrangig im sozialen Entschädigungsrecht im Wege des Härteausgleichs nach § 82 Abs. 2 iVm § 89 Abs. 1 BVG zu erfolgen habe.Nach der Rechtsprechung des Senats sind daher ehemalige Soldaten der NVA, die in Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, von einer Eingliederung in das Arbeits- und Sozialgefüge der Bundesrepublik Deutschland nach dem Fremdrentenrecht ausgeschlossen; die Eingliederung hat vielmehr vorrangig im sozialen Entschädigungsrecht zu erfolgen (Senatsurteile vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86- = HV-Info 1990, 314 …und vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 63/89 - = SozR 3-2200 § 541 Nr. 2).
Der 9. Senat hat in dieser Entscheidung im übrigen selbst erklärt, er weiche von der Entscheidung des Senats vom 25. Oktober 1989 (aaO) nicht ab.
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 1989 (aaO) in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (BMA) zum Ausdruck gebracht, daß es im Hinblick auf den Grundgedanken des § 82 Abs. 2 BVG als eine besondere Härte iS des § 89 Abs. 1 BVG angesehen werden muß, ehemalige Angehörige der NVA allein wegen ihrer fehlenden Vertriebeneneigenschaft von der Versorgung auszuschließen, ehemaligen Wehrpflichtigen vielmehr bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Versorgungsleistungen zu gewähren sind.
- BSG, 17.10.1990 - 2 RU 63/89
Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 541 Abs. 1 …
Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 8/99 R
Allerdings könne die Eingliederung des Klägers als eines ehemaligen NVA-Soldaten auch nicht über das FRG durch Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen, da nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; Hinweis auf Urteile des Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - und vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 63/89 -) beim Zusammentreffen von Unfall- und Versorgungsansprüchen aus demselben Sachverhalt die Versorgung als Sondersystem gegenüber der Unfallversicherung vorrangig sei und demnach die Eingliederung von ehemaligen Angehörigen der NVA, die in Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht eine gesundheitliche Schädigung erlitten hätten, vorrangig im sozialen Entschädigungsrecht im Wege des Härteausgleichs nach § 82 Abs. 2 iVm § 89 Abs. 1 BVG zu erfolgen habe.Nach der Rechtsprechung des Senats sind daher ehemalige Soldaten der NVA, die in Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, von einer Eingliederung in das Arbeits- und Sozialgefüge der Bundesrepublik Deutschland nach dem Fremdrentenrecht ausgeschlossen; die Eingliederung hat vielmehr vorrangig im sozialen Entschädigungsrecht zu erfolgen (Senatsurteile vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86- = HV-Info 1990, 314 und vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 63/89 - = SozR 3-2200 § 541 Nr. 2).
- LSG Hessen, 09.07.1998 - L 5 V 382/93
Beschädigtenrente - DDR - Nationale Volksarmee - Wehrpflichtiger - Unfall - …
Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 8/99 R
Maßgebend ist nicht der Entscheidungserfolg bereits vor dem Stichtag, sondern das rechtzeitige Ingangsetzen des auf Eingliederung gerichteten Verfahrens (vgl Senatsbeschluß vom 21. Januar 1997 - 2 BU 267/96 - = HVBG-Info 1997, 974;… BSGE 78, 265, 269 f = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2; Hessisches LSG Urteil vom 9. Juli 1998 - L 5 V 382/93 - = HVBG-Info 1999, 1720; Raschke in Schulin, HS-UV, § 72 RdNr 262). - BSG, 21.01.1997 - 2 BU 267/96
Weiterzahlung einer in der ehemaligen DDR erworbenen Unfallteilrente - …
Auszug aus BSG, 24.02.2000 - B 2 U 8/99 R
Maßgebend ist nicht der Entscheidungserfolg bereits vor dem Stichtag, sondern das rechtzeitige Ingangsetzen des auf Eingliederung gerichteten Verfahrens (vgl Senatsbeschluß vom 21. Januar 1997 - 2 BU 267/96 - = HVBG-Info 1997, 974;… BSGE 78, 265, 269 f = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2; Hessisches LSG Urteil vom 9. Juli 1998 - L 5 V 382/93 - = HVBG-Info 1999, 1720; Raschke in Schulin, HS-UV, § 72 RdNr 262).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2001 - L 7 V 3/01
Sozialrechtliche Ausgestaltung des Entschädigungsanspruchs wegen eines während …
Diese Grundregel gilt dann nicht, wenn der Versorgungsberechtigte den vor dem 19.05.1990 aus der DDR in das (Alt-)Bundesgebiet verlegten gewöhnlichen Aufenthalt dort über den 31.12.1991 hinaus beibehalten hat (vgl. BSG, Urteil vom 24.02.2000, B 2 U 8/99 R).Als ehemaliger Wehrpflichtiger kann er auch keinen Anspruch auf Unfallentschädigung aus den Bestimmungen des FRG ableiten (vgl. BSG, Urteil vom 24.02.2000, B 2 U 8/99 R; Urteil vom 25.10.1989, 2 RU 50/86).
Ein Anspruch des Klägers auf Weitergewährung der Unfallrente als Folge der Bindungswirkung des Bewilligungsbescheides des FDGB vom 01.04.1986 gegenüber den Unfallversicherungsträgern als Schuldner wird von der unfallversicherungsrechtlichen Rechtsprechung nicht angenommen (vgl. BSG, Urteil vom 24.02.2000, B 2 U 8/99 R; anders für Dienstbeschädigungsrenten von Berufs- und Zeitsoldaten, BSG, Urteil vom 18.11.1996, 4 RA 67/94; LSG NW, Urteil vom 03.12.1998, L 7 VS 27/98; Urteil vom 24.98.1998, L 10 (6) V 250/94).
Ein Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Unfallrente als Folge der Bindungswirkung des Bewilligungsbescheides des FDGB gegenüber dem Unfallversicherungs träger als Schuldner, unabhängig von der materiell-rechtlichen Rechtslage, wird von der unfallversicherungsrechtlichen Rechtsprechung nicht angenommen (vgl. BSG, Urteil vom 24.02.2000, B 2 U 8/99 R; anders für Dienstbeschädigungsrenten von Berufs- und Zeitsoldaten, BSG, Urteil vom 18.11.1996, 4 RA 67/94).
- BSG, 16.04.2002 - B 9 V 7/01 R
Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienstunfall eines Wehrpflichtigen der NVA im Jahre …
Dem vom LSG herangezogenen Urteil des BSG vom 24. Februar 2000 - B 2 U 8/99 R - dürfe nicht gefolgt werden.Hieran ist festzuhalten (…vgl zu den hier nicht einschlägigen Fällen eines freiwilligen Dienstes die Senatsurteile vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94 -, BSGE 78, 265 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2 sowie - 9 RV 13/95 -, SozR 3-8110 Kap XIX B III Nr. 5 Nr. 1, und das Urteil des BSG vom 4. Mai 1999 - B 2 U 19/98 R -, SozR 3-2200 § 1150 Nr. 2 S 5), zumal auch der zuständige 2. Senat des BSG durch seine Urteile vom 24. Februar 2000, SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3, und 11. September 2001, aaO Nr. 5, den Ausschluss der wehrpflichtigen Soldaten der NVA von der Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung - gestützt auf § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RVO in der Fassung durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) - bestätigt hat.
Hierdurch werden die originären Ansprüche nach dem Sozialversicherungsrecht der DDR endgültig verdrängt (BSG vom 24. Februar 2000 aaO S 10 mwN;… Urteil vom 11. September 2001 aaO S 22).
- BSG, 11.09.2001 - B 2 U 41/00 R
Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall - Antrag auf Weiterzahlung einer …
Dem hat sich die Rechtsprechung auch des Senats angeschlossen (…BSGE 78, 265, 269 f = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3; BSG Beschluß vom 21. Januar 1997 - 2 BU 267/96 - HVBG-Info 1997, 974).Auf das Eingliederungsbegehren nach dem FRG ist zwar § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I anwendbar (…BSGE 78, 265, 270 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3); ein solcher Antrag ist hier aber nicht bei einer der in § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB I genannten Stellen eingegangen.
- LSG Brandenburg, 22.02.2005 - L 22 RA 314/02
Entschädigung für eine infolge des Dienstes von Mai 1952 bis November 1955 bei …
Dies folge aus den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Februar 2000 - B 2 U 8/99 R und vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94.Allerdings habe er keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, da er nach bundesdeutschem Recht als Soldat unfallversicherungsfrei gewesen wäre (Hinweis auf das Urteil des BSG vom 24. Februar 2000 - B 2 U 8/99 R).
Dies betrifft jedoch nicht solche Soldaten, die einen freiwilligen Wehrdienst leisteten (BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 8/99 R und BSG, Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94).
Diese Vorschrift ist dahingehend auszulegen, dass es nicht auf den Entscheidungserfolg (also auf den einen Anspruch auf Entschädigung nach § 5 Abs. 1 FRG gewährenden Verwaltungsakt), sondern auf das rechtzeitige In-Gang-Setzen des auf Eingliederung gerichteten Verfahrens durch einen Antrag vor dem Stichtag des 01. Januar 1992 ankommt (BSG…, Urteil vom 16. April 2002 - B 9 V 7/01 R, abgedruckt in SozR 3-3100 § 89 Nr. 9; BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 8/99 R, abgedruckt in SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3; BSG…, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 41/00 R, abgedruckt in SozR 3-2200 § 1150 Nr. 5; BSG, Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94).
- BSG, 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R
Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - anerkannter Arbeitsunfall - …
Als Wehrdienstleistender wäre der Kläger nach dem Recht des Dritten Buches der RVO jedoch nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert gewesen, weil ihm bei einer Wehrdienstbeschädigung nach Maßgabe der §§ 80 ff des Soldatenversorgungsgesetzes Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt worden wäre und für ihn daher nach § 541 Abs. 1 Nr. 2 RVO Versicherungsfreiheit bestanden hätte (vgl BSG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - SGb 1990, 465; BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3;… BSG Urteil vom 16. April 2002 - B 9 V 7/01 R - mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen). - LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11
NVA-Wehrpflichtiger - Arbeitsunfall - die dem Wehrdienst eigentümlichen …
Als Wehrdienstleistender wäre der Kläger nämlich nach dem Recht des Dritten Buches der RVO nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert gewesen, weil ihm bei einer Wehrdienstbeschädigung nach Maßgabe der §§ 80 ff. des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt worden wäre und für ihn daher nach § 541 Abs. 1 Nr. 2 RVO Versicherungsfreiheit bestanden hätte (vgl. BSG, Urteile vom 25. Oktober 1989, 2 RU 40/86, in: SGb 1990, 465; vom 24. Februar 2000, B 2 U 8/99 R, in: SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3; vom 16. April 2002, B 9 V 7/01 R und vom 10. Oktober 2002, B 2 U 10/02 R, in: HVGB-INFO 2002, 3454ff.; Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 04. Juni 2010, L 3 U 269/09 , zitiert nach Juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - L 17 U 247/05
Anspruch auf Verletztenrente wegen einer möglichen Dienstbeschädigung während der …
Als Wehrdienstleistender wäre der Kläger nach dem Recht des Dritten Buches der RVO jedoch nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert gewesen, weil ihm bei einer Wehrdienstbeschädigung nach Maßgabe der §§ 80 ff. des Soldatenversorgungsgesetzes Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt worden wäre und für ihn daher nach § 541 Abs. 1 Nr. 2 RVO Versicherungsfreiheit bestanden hätte (vgl. BSG, Urteile vom 25. Oktober 1989, Az.: 2 RU 40/86 , SGb 1990, 465, vom 24. Februar 2000, Az.: B 2 U 8/99 R, SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3, vom 16. April 2002, Az.: B 9 V 7/01 R und vom 10. Oktober 2002, Az.: B 2 U 10/02 R, HVGB-INFO 2002, 3454ff.). - LSG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - L 8 U 30/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Entschädigung eines ehemaligen NVA-Soldaten …
Rn. 48 Gegen dieses Ergebnis spricht nicht das Urteil des 2. Senats des BSG vom 24. Februar 2000 (- B 2 U 8/99 R, zitiert nach juris, Rn. 26, 27). - LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - L 3 U 269/09
Unfall bei organisierter gesellschaftlicher, kultureller oder sportlicher …
Als Wehrdienstleistender wäre der Kläger nämlich nach dem Recht des Dritten Buches der RVO nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert gewesen, weil ihm bei einer Wehrdienstbeschädigung nach Maßgabe der §§ 80 ff. des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt worden wäre und für ihn daher nach § 541 Abs. 1 Nr. 2 RVO Versicherungsfreiheit bestanden hätte (vgl. BSG, Urteile vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 -, in SGb 1990, 465, vom 24. Februar 2000 - B 2 U 8/99 R -, in SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3, vom 16. April 2002 - B 9 V 7/01 R - und vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 10/02 R -, in HVGB-INFO 2002, 3454ff.). - LSG Bayern, 24.04.2007 - L 3 KN 10/04
Anspruch auf Verletztenrente wegen eines noch in der ehemaligen DDR …
Aus dieser Einschränkung, insbesondere der Verknüpfung mit Halbsatz 2 in Nr. 2 aaO ist der Grundgedanke zu entnehmen, dass jedenfalls dann, wenn der Berechtigte seinen vor dem 19. Mai 1990 aus der DDR ins (Alt-)Bundesgebiet verlegten gewöhnlichen Aufenthalt dort auch bis zum 31. Dezember 1991 beibehalten hat, seine Ansprüche nach dem Recht des Gebiets fortbestehen sollen, in das der Betreffende vor dem Inkrafttreten des RÜG eingegliedert bzw - wie hier - aufgrund seines Eingliederungsantrages noch einzugliedern war (BSG, Urteil vom 24.02.2000, B 2 U 8 /99 R, SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3). - LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2003 - L 6 U 428/01
Feststellung eines zuständigen Versicherungsträger für einen Arbeitsunfall in der …
- SG Augsburg, 17.05.2010 - S 8 U 47/10
Anerkennung eines Sturzes i.R.e. Grundwehrdienstes bei der Nationalen Volksarmee …
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Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 21.02.2001 - L 2 U 8/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
UV-Übergangsrecht - nicht begünstigender DDR-Bescheid - Durchbrechung der Bestandkraft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Aufhebung von Bescheiden der DDR; Verwaltungsakte der Unfallversicherungsträger der DDR; Zusammenhang zwischen Unfall und Arbeitsprozess; Verkehrsunfall während der Mittagspause
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 08.12.1998 - S 4 U 6/96
- LSG Sachsen, 21.02.2001 - L 2 U 8/99
- BSG, 04.12.2001 - B 2 U 12/01 R
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BSG, 23.03.1999 - B 2 U 8/98 R
Übergangsrecht - Unfallversicherung - nicht begünstigender DDR-Bescheid - …
Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2001 - L 2 U 8/99
Ferner beruft sich die Beklagte auf das Urteil des Bundessozialgericht (BSG) vom 23.03.1999 - B 2 U 8/98 R -.Der entgegenstehenden Auffassung des 2. Senats des Bundessozialgerichts (, Urt. v. 23.03.1999 - B 2 U 8/98 R - BSGE 84, 22, 26 ff.) folgt der Senat nicht.
Hiernach soll die Überprüfung der DDR-Bescheide unter Beachtung des Gesichtspunktes des vorrangigen Bestandsschutzes nach den §§ 45, 48 SGB X (…BSG, Urt. v. 18.03.1997 - B 2 RU 19/96 R - BSGE 80, 119, 122) bzw. nach den §§ 44, 45 und 48 SGB X (BSG Urt. v. 23.03.1999 - B 2 U 8/98 R - BSGE 84, 22, 28) nur eingeschränkt möglich sein.
Nach dem Urteil des BSG vom 23.03.1999 (B 2 U 8/98 R - BSGE 84, 22, 23 und 26) eröffnet auch ein Zweitbescheid grundsätzlich - mit Ausnahme des Art. 19 Satz 2 EinigVrt - keine Überprüfbarkeit der DDR-Rechtslage.
Die Revision wird insoweit zugelassen, als dieses Urteil von dem Urteil des BSG vom 23.03.1999 - B 2 U 8/98 R - abweicht (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG).
- BSG, 18.03.1997 - 2 RU 19/96
Abschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X bei vor dem 3.10.1990 bindend anerkannten …
Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2001 - L 2 U 8/99
bb) Das BSG geht mit insoweit zutreffenden Erwägungen davon aus, dass nach dem Willen des Gesetzgebers bereits festgestellte Renten nicht allein aus Anlass der Überleitung der RVO von Amts wegen zu überprüfen und neu festzustellen seien; nicht zuletzt wegen des Umstandes, dass es bereits an der erforderlichen Gutachterkapazität fehlen würde, rund 300.000 übergeleitete Rentenfälle (innerhalb eines kurzen Zeitraums) auf die Richtigkeit der seinerzeit vorgenommenen Bemessung des Grades des Körperschadens bzw. auf die Richtigkeit der Kausalitätsbeurteilung zwischen versicherter Tätigkeit und Körperschaden zu beurteilen (BSGE 80, 119, 124 m. w. N.).Hiernach soll die Überprüfung der DDR-Bescheide unter Beachtung des Gesichtspunktes des vorrangigen Bestandsschutzes nach den §§ 45, 48 SGB X (BSG, Urt. v. 18.03.1997 - B 2 RU 19/96 R - BSGE 80, 119, 122) bzw. nach den §§ 44, 45 und 48 SGB X (…BSG Urt. v. 23.03.1999 - B 2 U 8/98 R - BSGE 84, 22, 28) nur eingeschränkt möglich sein.
- LSG Sachsen, 30.05.2000 - L 2 U 19/95
Zur Frage der Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung eines …
Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2001 - L 2 U 8/99
Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 30.05.2000 (L 2 U 19/95; Revision anhängig unter dem Az.: B 2 U 32/00 R) ausführlich dargelegt.Auch besteht, wie schon die einfachrechtliche Auslegung des Art. 19 Satz 2 und Satz 3 EinigVrt zeigt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30.05.2000 - L 2 U 19/95 - HVBG-INFO 2000, 2777 ff.), nicht einmal die Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung, um einen Gleichheitsverstoß zu vermeiden.
- BSG, 02.07.1996 - 2 RU 34/95
Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme
Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2001 - L 2 U 8/99
Es kann dahingestellt bleiben, ob der Unfall des Klägers auch nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ein Arbeitsunfall wäre - wovon der Senat ausgeht (vgl. BSG, Urteil v. 11.05.1995 - 2 RU 30/94 - NJW 1995, 2942, 2943; Urteil v. 02.07.1998 - 2 RU 34/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 15 S. 55) -, weil der Beklagten noch vor dem 01.01.1994 der Unfall des Klägers durch das Schreiben des stellvertretenden D-Arztes Dr. Morgenstern vom 15.12.1993 bekannt wurde (Blatt 1a Beklagtenakte). - BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79
Berufskrankheiten
Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2001 - L 2 U 8/99
Eine Grundrechtsverletzung liegt aber nicht nur dann vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern ebenfalls dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (BVerfGE 58, 369, 374). - BSG, 11.05.1995 - 2 RU 30/94
Kauf von Lebensmitteln - Alsbaldiger Verzehr - Mittagspause - Gesetzliche …
Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2001 - L 2 U 8/99
Es kann dahingestellt bleiben, ob der Unfall des Klägers auch nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ein Arbeitsunfall wäre - wovon der Senat ausgeht (vgl. BSG, Urteil v. 11.05.1995 - 2 RU 30/94 - NJW 1995, 2942, 2943;… Urteil v. 02.07.1998 - 2 RU 34/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 15 S. 55) -, weil der Beklagten noch vor dem 01.01.1994 der Unfall des Klägers durch das Schreiben des stellvertretenden D-Arztes Dr. Morgenstern vom 15.12.1993 bekannt wurde (Blatt 1a Beklagtenakte). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2001 - L 2 U 8/99
Aus den Urteilen des BVerfG vom 28.04.1999 (BVerfGE 100, 1 ff.; 59 ff.; 104 ff.; 138 ff.) zur Überleitung der im Beitrittsgebiet erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche und -anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung geht hervor, dass der auf das Beitrittsgebiet bezogene Binnenvergleich maßgeblich sein soll. - BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90
Kindererziehungszeiten
Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2001 - L 2 U 8/99
Innerhalb dieser Grenzen ist er in seiner Entscheidung frei (BVerfGE 94, 241, 260). - BSG, 11.09.2001 - B 2 U 32/00 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - DDR-Bescheid - Aufhebung - Rücknahme - …
Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2001 - L 2 U 8/99
Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 30.05.2000 (L 2 U 19/95; Revision anhängig unter dem Az.: B 2 U 32/00 R) ausführlich dargelegt.
- LSG Sachsen, 20.12.2001 - L 2 U 106/00
Feststellung und Entschädigung der Wirbelsäulenbeschwerden eines …
Für den vorliegenden Fall kann dahinstehen, ob bindend gewordene Bescheide der Sozialversicherung der DDR wegen Art. 19 Satz 2 EinigVtr nur dann aufgehoben werden können, wenn sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen oder den Regelungen des EinigVtr unvereinbar sind oder ob eine Überprüfung derartiger Bescheide auch über § 44 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) möglich ist (vgl. hierzu im Einzelnen Urteil vom 21.02.2001, Az. L 2 U 8/99, nachfolgend und a.A. BSG, Urteil vom 04.12.2001 - Az. B 2 U 12/01 R; Urteil vom 30.05.2000, Az. L 2 U 19/95), nachfolgend und a.A. BSG, Urteil vom 11.09.2001, Az. B 2 U 32/00 R).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 11.11.1999 - 2 U 8/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kosten für die Erneuerung eines Regenwasserkanals und Schmutzwasserkanals; Ausgleich unter Gesamtschuldnern
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gelten die Bedingungen des Hauptauftrags auch für Zusatzaufträge? (IBR 2001, 662)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Gesamtschuldnerausgleich: Quotenregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen? (IBR 2002, 16)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 27.08.1998 - 17 O 54/98
- OLG Schleswig, 11.11.1999 - 2 U 8/99
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 05.07.1996 - 12 U 168/95
Vereinbarung der VOB/B-Nachtragsaufträge; Voraussetzungen für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.11.1971 - VII ZR 48/70
VOB-Vertrag: Besondere Vertragsbedingungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 10.11.1986 - 6 U 74/85
Vereinbarung der Geltung der VOB bei einem Bauvorhaben; Geltung bei Ergänzungs- …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08
Haftung des Bauunternehmers bei Eindringen von Wasser in dem von ihm erstellten …
Die nachträglich vereinbarten Erweiterungen dienten sämtlich dem gleichen Leistungsziel, nämlich der Erstellung eines funktionstauglichen Fertigkellers (vgl. zur Abgrenzung eines einheitlichen Vertrages von mehreren unterschiedlichen Verträgen BGH, NJW 2002, 1492 ; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 599, 600; OLG Schleswig, Urteil vom 11.11.1999 - 2 U 8/99 - zitiert nach Juris). - LG Leipzig, 08.02.2008 - 4 HKO 7871/03
Keine Nachtragsvereinbarung der Höhe nach: Arbeitseinstellung?
Es ist zwar streitig, ob ein auf den Hauptvertrag gewährter Nachlass auch bei Zusatzleistungen in Abzug zu bringen ist (so OLG Düsseldorf BauR 1993, 479; grds. auch OLG Hamm BauR 1995, 564, aber einschränkend für spätere ersetzende Leistungen, und OLG Schleswig IBR 2001, 662;… grds. auch Schoofs, in: Leinemann, VOB/B, 2. Aufl., § 2 Rn. 136 f., wenn keine schuldhafte unvollständige Ausschreibung vorliegt; aA OLG Köln NJW-RR 2003, 661 = BauR 2003, 431; LG Berlin Berlin NZBau 2001, 559;… Riedl aaO. § 2 VOB/B Rn. 138 und für den Regelfall Werner/Pastor Rn. 1159 mwN zum Streitstand).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 09.11.2000 - 2 U 8/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
GmbHG § 30 Abs. 1
Haftung des Gesellschafters für von ihm veranlasste Auszahlungen des Stammkapitals - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZG 2001, 226 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98
Anforderungen an Gesellschafterbeschluß zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen …
Auszug aus OLG Bremen, 09.11.2000 - 2 U 8/99
Die Haftung wegen einer unter Verletzung der gesellschafterlichen Treuepflicht erfolgten Auszahlung zu Lasten des Stammkapitals ist der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist (BGH, NJW 1999, 2817 = DB 1999, 1651 = DStR 1999, 1366 unter 1. d). - BGH, 10.12.1984 - II ZR 308/83
Rückzahlungsverpflichtung eines Gesellschafters wegen unzulässiger Entnahme auch …
Auszug aus OLG Bremen, 09.11.2000 - 2 U 8/99
Das in § 30 GmbHG normierte Auszahlungsverbot richtet sich nicht nur an den Geschäftsführer, sondern "auch und sogar in erster Linie" an die Gesellschafter (BGHZ 93, 146, 149).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 29.10.1999 - 2 U 8/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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