Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Zur Anwendbarkeit des § 315 BGB auf die Bestimmung von Netznutzungsentgelten.
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Geltendmachung der Unbilligkeit einer Leistungsbestimmung durch den Vertragsgegner durch eine Gestaltungsklage; Beweislast für die Billigkeit der getroffenen Leistungsbestimmung; Anwendbarkeit des § 315 Abs. 3 BGB bei Bestimmung der Leistung in einem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 10.02.2004 - 41 O 38/03
- LG Stuttgart, 17.02.2005 - 41 O 38/03
- OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04
- BGH, 07.02.2006 - KZR 9/05
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 6 U 22/04
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04
Diese Grundsätze, die auf die besondere Situation des für sein Dasein auf bestimmte Leistungen und Waren angewiesenen Einzelnen Bedacht nehmen, sind wegen der nicht vergleichbaren Interessenlage nicht auf den Streit von zwei Handelsgesellschaften über die Angemessenheit der zwischen ihnen jedenfalls im Ansatz ausgehandelten Preise übertragbar (so auch OLG Karlsruhe Urteil vom 27.10.2004 - 6 U 22/04 - US. 6 = BB 7 = Bl. 629).Rn. 75 Der Senat schließt sich in maßgeblichen Punkten der Entscheidung des OLG Karlsruhe (U. v. 27.10.2004 - 6 U 22/04) an, welche ihrerseits die Revision zugelassen hat.
- BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90
Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04
Der Bestimmungsberechtigte ist, sofern die andere Seite substantiierte Einwendungen erhebt, auch für die Billigkeit der getroffenen Bestimmung grundsätzlich beweisbelastet (BGH NJW 2003, 1449, 1450; 1992, 171, 174;… Gehrlein a.a.O. § 315, 13;… Gottwald a.a.O. § 315, 53;… Rieble a.a.O. § 315, 229;… krit. Palandt/Heinrichs a.a.O. § 315, 19); der Gegner kann unter Umständen zur Offenlegung seiner Kalkulation verpflichtet sein (…BGH a.a.O. 174;… Palandt/Heinrichs a.a.O. 19).Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass die Tarife von Unternehmen, die - im Rahmen eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses - Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist, grundsätzlich der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH NJW 1992, 171, 173;… Erman/Battes a.a.O. § 315, 2;… Hk-BGB/Schulze a.a.O. § 315, 1;… abl. Rieble in Staudinger a.a.O. § 315, 48).
- BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02
Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04
Der Bestimmungsberechtigte ist, sofern die andere Seite substantiierte Einwendungen erhebt, auch für die Billigkeit der getroffenen Bestimmung grundsätzlich beweisbelastet (BGH NJW 2003, 1449, 1450; 1992, 171, 174;… Gehrlein a.a.O. § 315, 13;… Gottwald a.a.O. § 315, 53;… Rieble a.a.O. § 315, 229;… krit. Palandt/Heinrichs a.a.O. § 315, 19); der Gegner kann unter Umständen zur Offenlegung seiner Kalkulation verpflichtet sein (…BGH a.a.O. 174;… Palandt/Heinrichs a.a.O. 19).Zwar mag die Tarifgenehmigung nach dieser Vorschrift für sich keinen allgemeinen Billigkeitsnachweis erbringen (offen gelassen in BGH NJW 2003, 1449, 1450).
- EuGH, 28.01.1986 - 161/84
Pronuptia
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04
Das Vorliegen einer Wettbewerbsstörung könne vor allem dann zweifelhaft erscheinen, wenn sich die Vereinbarung gerade für das Eindringen eines Unternehmens in ein Gebiet als notwendig erweist (EuGH GRUR Ausl. 1966, 586, 587 - Société Technique Minière; vgl. auch allg. EuGH NJW 1986, 1415, 1416 - Pronuptia [Tz. 15 und 27(2)]). - BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04
Dabei wird auch nicht der Gehalt der Beweiswirkung des § 314 ZPO überdehnt, indem aus der Nichterwähnung von Vortrag im Tatbestand oder dem Tatbestand gleichkommenden Urteilspassagen geschlussfolgert würde, er sei gar nicht gehalten worden (vgl. hierzu BGHZ 158, 269 = NJW 2004, 1876, 1879). - KG, 10.04.2002 - 24 U 65/01
Überhöhte Strompreise; Darlegung günstigerer Preise von Konkurrenzanbietern; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 83/04
Ihr kommt jedoch gleichwohl Indizwirkung für die Angemessenheit und Billigkeit der Tarife zu (KG ZNER 2002, 209, 210; m.krit.Anm. Säcker 211).
- BGH, 07.02.2006 - KZR 8/05
Stromnetznutzungsentgelt II
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen; die Berufung ist ohne Erfolg geblieben (OLG Stuttgart ZNER 2005, 71). - BGH, 07.02.2006 - KZR 9/05
Festlegung des Durchleitungsentgelts im Rahmen eines Stromnetznutzungsvertrages
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen; die Berufung ist ohne Erfolg geblieben (OLG Stuttgart ZNER 2005, 71). - LG Ulm, 08.04.2005 - 10 O 23/04
Energie-Contracting: Gerichtliche Billigkeitskontrolle von Fernwärmepreisen
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 17.11.2005 - 2 U 83/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit einer blickfangmäßig hervorgehobenen Werbung bei Lieferverzögerungen. Zu den Umständen unter denen, bei einer hervorgehobenen Werbung, Lieferschwierigkeiten dem Werbenden nicht zugerechnet werden müssen. Zu den Anforderungen an den Werbenden zur ...
- advogarant.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Werbung für einen PC
Verfahrensgang
- LG Bremen - 12 O 106/04
- OLG Bremen, 17.11.2005 - 2 U 83/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97
Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus OLG Bremen, 17.11.2005 - 2 U 83/04
Bei derart hervorgehoben beworbenen Waren besteht die Verkehrserwartung, dass sie zum Zeitpunkt der Werbung sofort lieferbar sind (siehe BGH, GRUR 2002, 187, 188 f [BGH 16.03.2000 - I ZR 229/97] "Lieferstörung"; BGH, GRUR 2000, 911, 913 [BGH 17.02.2000 - I ZR 254/97] "Computerwerbung I").Allerdings entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass unter besonderen Umständen auch bei einer hervorgehobenen Bewerbung der Verkehr die fehlende Verfügbarkeit akzeptiert, insbesondere, wenn der Werbende aus Gründen höherer Gewalt daran gehindert ist, die Ware vorrätig zu halten, denn der Verkehr erwartet grundsätzlich nicht, dass die Ankündigung auch solche Fälle einschließt (siehe BGH, GRUR 1987, 52, 53 "Tomatenmark"; GRUR 1999, 1011, 1013 [BGH 04.02.1999 - I ZR 71/97] "Werbebeilage"; GRUR 2002, 187, 188 [BGH 16.03.2000 - I ZR 229/97] "Lieferstörung").
Dabei erhöhen sich die Anforderungen an die Maßnahmen des Werbenden zur Sicherstellung seiner Lieferfähigkeit mit der besonderen Herausstellung des Artikels in der Werbung und mit der in der Werbung dargestellten Attraktivität (siehe BGH, GRUR 2002, 187, 189 [BGH 16.03.2000 - I ZR 229/97] ).
- LG Frankfurt/Main, 05.11.2004 - 12 O 106/04
Auszug aus OLG Bremen, 17.11.2005 - 2 U 83/04
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Bremen, 2. Kammer für Handelssachen, vom 15. Juli 2004, Az.: 12 O 106/04, teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt,.unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Bremen, Az.: 12 O 106/04, vom 15.07.2004.
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98
Entfernung der Herstellungsnummer II
Auszug aus OLG Bremen, 17.11.2005 - 2 U 83/04
Andernfalls würde der Ausforschung unter Vernachlässigung allgemein gültiger Beweisregeln Tür und Tor geöffnet werden (siehe BGH, GRUR 2001, 841, 844 [BGH 17.05.2001 - I ZR 291/98] "Anspruch auf Drittauskunft").
- BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97
Computerwerbung
Auszug aus OLG Bremen, 17.11.2005 - 2 U 83/04
Bei derart hervorgehoben beworbenen Waren besteht die Verkehrserwartung, dass sie zum Zeitpunkt der Werbung sofort lieferbar sind (siehe BGH, GRUR 2002, 187, 188 f [BGH 16.03.2000 - I ZR 229/97] "Lieferstörung"; BGH, GRUR 2000, 911, 913 [BGH 17.02.2000 - I ZR 254/97] "Computerwerbung I"). - BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96
Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus OLG Bremen, 17.11.2005 - 2 U 83/04
Dies hängt vielmehr entscheidend von der jeweiligen Art der Bewerbung ab, so dass der nicht auf eine blickfangmäßig hervorgehobene Werbung beschränkte Antrag der Klägerin auch wettbewerbsrechtlich zulässige Bewerbungen umfasst und daher insoweit unzulässig ist (siehe BGH, GRUR 1999, 509, 511 [BGH 10.12.1998 - I ZR 141/96] "Vorratslücken"; BGH, GRUR 2004, 70, 71 f "Preisbrecher"). - BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00
Preisempfehlung für Sondermodelle
Auszug aus OLG Bremen, 17.11.2005 - 2 U 83/04
Ferner hat sie den Auskunfts- und Feststellungsantrag unter Hinweis auf BGH, GRUR 2003, 446, 447 [BGH 14.11.2002 - I ZR 137/00] , als zu weitgehend moniert. - BGH, 04.02.1999 - I ZR 71/97
Werbebeilage - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus OLG Bremen, 17.11.2005 - 2 U 83/04
Allerdings entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass unter besonderen Umständen auch bei einer hervorgehobenen Bewerbung der Verkehr die fehlende Verfügbarkeit akzeptiert, insbesondere, wenn der Werbende aus Gründen höherer Gewalt daran gehindert ist, die Ware vorrätig zu halten, denn der Verkehr erwartet grundsätzlich nicht, dass die Ankündigung auch solche Fälle einschließt (siehe BGH, GRUR 1987, 52, 53 "Tomatenmark"; GRUR 1999, 1011, 1013 [BGH 04.02.1999 - I ZR 71/97] "Werbebeilage"; GRUR 2002, 187, 188 [BGH 16.03.2000 - I ZR 229/97] "Lieferstörung"). - BGH, 06.03.2001 - KZR 32/98
Werbung für Remailing
Auszug aus OLG Bremen, 17.11.2005 - 2 U 83/04
Dieser setzt eine Verletzungshandlung voraus, aus der ein Schaden entstehen und sich so konkretisieren kann, dass eine Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung der Sache nach in Betracht kommt (siehe BGH, GRUR 2001, 849, 851 [BGH 06.03.2001 - KZR 32/98] "Prospektankündigung eines Wettbewerbsverstoßes"). - BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01
Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen …
Auszug aus OLG Bremen, 17.11.2005 - 2 U 83/04
Dies hängt vielmehr entscheidend von der jeweiligen Art der Bewerbung ab, so dass der nicht auf eine blickfangmäßig hervorgehobene Werbung beschränkte Antrag der Klägerin auch wettbewerbsrechtlich zulässige Bewerbungen umfasst und daher insoweit unzulässig ist (siehe BGH, GRUR 1999, 509, 511 [BGH 10.12.1998 - I ZR 141/96] "Vorratslücken"; BGH, GRUR 2004, 70, 71 f "Preisbrecher"). - BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84
Tomatenmark; Irreführung des Verkehrs wegen Nichtlieferbarkeit eines von mehreren …
Auszug aus OLG Bremen, 17.11.2005 - 2 U 83/04
Allerdings entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass unter besonderen Umständen auch bei einer hervorgehobenen Bewerbung der Verkehr die fehlende Verfügbarkeit akzeptiert, insbesondere, wenn der Werbende aus Gründen höherer Gewalt daran gehindert ist, die Ware vorrätig zu halten, denn der Verkehr erwartet grundsätzlich nicht, dass die Ankündigung auch solche Fälle einschließt (siehe BGH, GRUR 1987, 52, 53 "Tomatenmark"; GRUR 1999, 1011, 1013 [BGH 04.02.1999 - I ZR 71/97] "Werbebeilage"; GRUR 2002, 187, 188 [BGH 16.03.2000 - I ZR 229/97] "Lieferstörung").
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