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Weitere Entscheidungen unten: LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 | BSG, 02.08.2011

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14285
OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11 (https://dejure.org/2011,14285)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.08.2011 - 2 U 84/11 (https://dejure.org/2011,14285)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. August 2011 - 2 U 84/11 (https://dejure.org/2011,14285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Vorwegnahme der Hauptsache

    § 314 Abs 3 Alt 1 BGB, § 935 ZPO, § 938 Abs 1 ZPO, § 940 ZPO
    Einstweilige Unterlassungsverfügung bei vertragswidriger Drittbelieferung von Hubarbeitsbühnen zur Sicherung eines unternehmerischen Alleinvertriebsrechts; angemessene Frist zur Liefervertragskündigung aus wichtigem Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Herstellung und des Vertriebs selbstfahrender Hubarbeitsbühnen zur Sicherung des Alleinvertriebsrechts des Inhabers der EG-Baumusterprüfbescheinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abwägung der Interessen beider Vertragsteile, einstweilige Verfügung, Einstweiliger Rechtsschutz und Gesellschafterliste, Ermessensentscheidung, Verfügungsgrund, Verfügungsgrund GL, Voraussetzungen für vorläufigen Rechtsschutz gegen Gesellschafterliste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersagung der Herstellung und des Vertriebs selbstfahrender Hubarbeitsbühnen zur Sicherung des Alleinvertriebsrechts eines Inhabers der EG-Baumusterprüfbescheinigung

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 12.11.2008 - 6 W 183/08

    Einstweilige Verfügung gegen die Sperre eines eBay-Accounts

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11
    In diesem Zusammenhang kommt bei der im Rahmen der vom Gericht zu treffenden Ermessensentscheidung vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Interessen dem Umstand entscheidungserhebliche Bedeutung zu, dass zwangsläufig eine Existenzgefährdung der Klägerin herbeigeführt würde, wenn die Beklagte unter Missachtung des Alleinvertriebsrechts der Klägerin, für welche gegenwärtig keine Rechtfertigung erkennbar ist, Drittbelieferungen vornähme (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2008, 6 W 183/08, MDR 2009, 526).
  • KG, 16.04.2009 - 8 U 249/08

    Einstweilige Verfügung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11
    Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung"; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.10.2007, 5 W 215/07, MDR 2008, 335 m. w. N.; OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.1984, 6 U 49/84, NJW 1985, 1295; vgl. für den Fall einer fast vollständig ausgenutzten einmonatigen Berufungsbegründungsfristverlängerung: KG Berlin, Beschluss vom 16.04.2009, 8 U 249/08, MDR 2009, 888 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 01.10.2007 - 5 W 215/07

    Keine PKH im Verfügungsverfahren wegen Untätigkeit des Antragstellers

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11
    Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung"; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.10.2007, 5 W 215/07, MDR 2008, 335 m. w. N.; OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.1984, 6 U 49/84, NJW 1985, 1295; vgl. für den Fall einer fast vollständig ausgenutzten einmonatigen Berufungsbegründungsfristverlängerung: KG Berlin, Beschluss vom 16.04.2009, 8 U 249/08, MDR 2009, 888 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 09.08.1990 - 6 U 888/90

    Auswirkungen des Abschlusses von Verträgen durch die Geschäftsführer ohne …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11
    Rn. 60 b) Darüber hinaus ist im Hinblick auf die in Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Garantie effektiven Rechtsschutzes zu beachten, dass die Ablehnung der einstweiligen Verfügung praktisch eine Rechtsverweigerung bedeuten würde, da sie die Klägerin aufgrund des langwierigen Erkenntnisverfahrens und der hierdurch bedingten Unmöglichkeit einer unverzüglichen Durchsetzung ihres Unterlassungsanspruchs weitgehend rechtsschutzlos stellen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.1983, 2 U 6/83, WRP 1983, 410).
  • OLG Frankfurt, 06.09.1984 - 6 U 49/84

    Portraitfotos

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11
    Durch langes Zuwarten wird die gesetzliche Dringlichkeitsvermutung widerlegt (sog. "Selbstwiderlegung"; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.10.2007, 5 W 215/07, MDR 2008, 335 m. w. N.; OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.1984, 6 U 49/84, NJW 1985, 1295; vgl. für den Fall einer fast vollständig ausgenutzten einmonatigen Berufungsbegründungsfristverlängerung: KG Berlin, Beschluss vom 16.04.2009, 8 U 249/08, MDR 2009, 888 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.1983 - 2 U 6/83
    Auszug aus OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 84/11
    Rn. 60 b) Darüber hinaus ist im Hinblick auf die in Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Garantie effektiven Rechtsschutzes zu beachten, dass die Ablehnung der einstweiligen Verfügung praktisch eine Rechtsverweigerung bedeuten würde, da sie die Klägerin aufgrund des langwierigen Erkenntnisverfahrens und der hierdurch bedingten Unmöglichkeit einer unverzüglichen Durchsetzung ihres Unterlassungsanspruchs weitgehend rechtsschutzlos stellen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.02.1983, 2 U 6/83, WRP 1983, 410).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 W 15/26

    Gigabit-Infrastrukturverordnung: Kein Netzausbau gegen den Eigentümerwillen

    Dies mag grundsätzlich auch für einen auf Unterlassung gerichteten Verfügungsanspruch gelten, dessen bis zur Hauptsacheentscheidung vorübergehende - insoweit endgültige und insoweit unumkehrbare - Befolgung mit der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden soll (vgl. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 16. Januar 2008 - VI-U (Kart) 23/07, Rn. 7 ff mwN; OLG Köln…, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 13 W 79/11, juris Rn. 2, 5;… MünchKommZPO/Drescher, 7. Aufl., § 938 Rn. 34;… BeckOK-ZPO/Elzer, Stand März 2026, § 940 Rn. 58 mwN; siehe auch OLG Naumburg, Urteil vom 11. August 2011 - 2 U 84/11, juris Rn. 60 mwN; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 5 W 35/15, juris Rn. 40, jeweils mwN), zumindest sofern damit nicht lediglich negatorischer Rechtsschutz begehrt wird (…Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 36. Aufl., § 940 ZPO Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 26 W 6/22

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist mit Blick auf den vorläufigen Charakter des …

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger andernfalls in eine existentielle Notlage geriete (…Senat, a.a.O.;… OLG Brandenburg, Urt. v. 21.07.2022 - 10 U 65/22, Rn. 69 ff.;… Beschl. v. 27.09.2018 - 17 Kart 5/18, Rn. 9;… OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.12.2015 - 5 W 35/15, Rn. 40;… OLG Köln, Beschl. v. 20.12.2011 - 13 W 79/11, Rn. 5;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2008 - VI-U (Kart) 23/07, Rn. 10; OLG Naumburg, Urt. v. 11.08.2011 - 2 U 84/11, Rn. 60; OLG Hamm, Beschl. v. 29.11.1991 - 26 W 15/91, Rn. 5; sämtl.
  • OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22

    Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber …

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger anderenfalls in eine existentielle Notlage geriete (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.11.2020 - 4 W 50/20; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 27.09.2018 - 17 Kart 5/18, juris Rn. 9; siehe auch Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 12.11.2008 - 6 W 183/08, juris Rn. 7; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 02.12.2015 - 5 W 35/15, juris Rn. 40; OLG Köln…, Beschluss vom 20.12.2011 - 13 W 79/11, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 16.01.2008 - VI-U (Kart) 23/07, juris Rn. 10; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 02.02.2004 - 19 U 240/03, juris Rn. 4; OLG Naumburg, Urteil vom 11.08.2011 - 2 U 84/11, juris Rn. 60).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2022 - 26 W 5/22

    1. Zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen effektiven …

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger andernfalls in eine existentielle Notlage geriete (…OLG Brandenburg, Urt. v. 21.07.2022 - 10 U 65/22, Rn. 69 ff.;… Beschl. v. 27.09.2018 - 17 Kart 5/18, Rn. 9;… OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.12.2015 - 5 W 35/15, Rn. 40;… OLG Köln, Beschl. v. 20.12.2011 - 13 W 79/11, Rn. 5;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2008 - VI-U (Kart) 23/07, Rn. 10; OLG Naumburg, Urt. v. 11.08.2011 - 2 U 84/11, Rn. 60; OLG Hamm, Beschl. v. 29.11.1991 - 26 W 15/91, Rn. 5; sämtl.
  • OLG Naumburg, 18.07.2013 - 2 U 76/13

    Hubarbeitsmaschinen - Wettbewerbsbeschränkungen durch Individualverträge: …

    Rn. 43 Mit Urteil vom 11.08.2011 ( 2 U 84/11 ) hat der Senat - unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils vom 11.05.2011 - es der Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, ohne Zustimmung des Klägers selbstfahrende Hubarbeitsbühnen der Typen A. 800, 1000, 1200/1204, 1205, A. XXL 750 und A. XXL 1000 sowie baugleiche und/oder bauähnliche Hubarbeitsbühnen für Dritte herzustellen und/oder an Dritte zu verkaufen und/oder auszuliefern.

    Rn. 94 a) Insoweit hat der Senat zwar in seinem im einstweiligen Verfügungsverfahren erlassenen Urteil vom 11.08.2011 ( 2 U 84/11 ) entschieden, dass, da weder die Einräumung des Alleinvertriebsrechts noch der Vertragsstrafenanspruch mit einer Einschränkung versehen sei, die Annahme gerechtfertigt sei, dass sich die Verpflichtung zum Herstellungs- und Vertriebsverbot nicht nur auf die in § 19 Abs. 3 und 4 ausdrücklich erwähnten Typen, sondern auf sämtliche Typen, mithin auch auf den nicht im Liefervertrag aufgeführten A. 1205 beziehe, da auch Maschinen dieses Typs von der Beklagten für den Kläger hergestellt worden seien und nicht erkennbar sei, auf welcher anderen als der vertraglichen Grundlage vom 15.03.2002 diese Herstellung erfolgt sein solle.

  • OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13
    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es an der für den Erlass der Verfügung zu fordernden Dringlichkeit, wenn der Antragsteller in Kenntnis der Umstände untätig geblieben ist und den Antrag erst nach längerer Zeit stellt, denn durch langes Zuwarten wird die Annahme der Dringlichkeit widerlegt (vergleiche OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.08.2011, 2 U 84/11, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2018 - 17 Kart 5/18
    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger anderenfalls in eine existentielle Notlage geriete (Senat, B. v. 12.11.2008 - 6 W 183/08 Rn 7; OLG Frankfurt, B. v. 02.12.2015 - 5 W 35/15; OLG Köln, B. v. 20.12.2011 - 13 W 79/11 Rn 5;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2009 - VI-U (Kart) 23/07 Rn 10; OLG Naumburg, Urt. v. 11.08.2011 - 2 U 84/11 Rn 60; jew. zit. nach juris).
  • LG Flensburg, 06.09.2024 - 8 O 117/24

    Vergütungsvereinbarung - Intransparenz von Klauseln in einer "Vereinbarung über …

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Verfügungskläger andernfalls in eine existentielle Notlage geriete (…OLG Brandenburg, Urt. v. 21.07.2022, 10 U 65/22, Rn. 69 ff.;… Beschluss vom 27.9.2018, 17 Kart 5/18, Rn. 9; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 02.12.2015, 5 W 35/15, Rn. 40; OLG Köln…, Beschluss vom 20.12.2011, 13 W 79/11, Rn. 5; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 16.01.2008, VI-U (Kart) 23/07, Rn. 10; OLG Naumburg, Urteil vom 11.08.2011, 2 U 84/11, Rn. 60; OLG Hamm…, Beschluss vom 29.11.1991, 26 W 15/91, Rn. 5; jeweils Juris).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 84/11   

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https://dejure.org/2012,45621
LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 84/11 (https://dejure.org/2012,45621)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2012 - L 2 U 84/11 (https://dejure.org/2012,45621)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2012 - L 2 U 84/11 (https://dejure.org/2012,45621)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 10 Buchst a SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - ehrenamtliche Tätigkeit - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - subjektive Sicht - objektiver Nachweis - Gemeindevertreter - Kontrollgang

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 1 Nr 10a SGB 7
    Gemeindevertreter - versicherte Tätigkeit - innerer oder sachlicher Zusammenhang

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Wegeunfall - Gemeindevertreter - angebliche Besichtigung gemeindlicher Baustelle - fraglicher Versicherungsschutz bei allgemeiner Informationsgewinnung - konkreter Bezug zum Ehrenamt erforderlich - fehlender sachlicher Zusammenhang

  • rechtsportal.de

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeindevertreter

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeindevertreter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 84/11
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R BSGE 94, 262, RdNr 5; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R BSGE 94, 269, RdNr 5; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R BSGE 96, 196, 198 RdNr 10;… Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).

    Maßgebliche Frage ist dabei, ob die zum Unfall führende Verrichtung wesentlich dazu bestimmt war, dem Unternehmen bzw. der versicherten Tätigkeit - hier der ehrenamtlichen Tätigkeit als Mitglied der Gemeindevertretung - zu dienen, wobei alle entscheidenden Einzelheiten in der Person des Handelnden und im Arbeitsvorgang sowie das sich daraus ergebende Gesamtbild in Betracht zu ziehen sind (vgl. etwa BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 Rn. 13-15 m. w. N.).

  • BSG, 31.01.1980 - 8a RU 46/79

    Vorbereitungshandlung - Ausschußsitzung - Ratsherr - Ehrenamtliche Tätigkeit - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 84/11
    Der Versicherungsschutz sei auch nicht ausschließlich auf die Teilnahme an Veranstaltungen der Gremien selbst beschränkt, denen der Betroffene als Mitglied angehöre (Bundessozialgericht, Urteil vom 31. Januar 1980 - 8a RU 46/79).

    Zu Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes eines Gemeindevertreters hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 31. Januar 1980 (Az. 8a RU 46/79), auf welches auch das Sozialgericht Bezug genommen hat, u. a. ausgeführt:.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 84/11
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R BSGE 94, 262, RdNr 5; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R BSGE 94, 269, RdNr 5; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R BSGE 96, 196, 198 RdNr 10;… Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 84/11
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R BSGE 94, 262, RdNr 5; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R BSGE 94, 269, RdNr 5; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R BSGE 96, 196, 198 RdNr 10;… Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 84/11
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R BSGE 94, 262, RdNr 5; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R BSGE 94, 269, RdNr 5; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R BSGE 96, 196, 198 RdNr 10; Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 84/11
    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis zu erbringen; es muss bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können; es muss also sicher feststehen, dass eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSG, Urteil vom 20. Januar 1987, 2 RU 27/86, BSGE 61, 127, 128 m. w. N.).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 2 U 84/11
    Vielmehr ist der innere Zusammenhang wertend zu ermitteln, wobei es darauf ankommt, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG, Urteil vom 05. Mai 1994 - 2 RU 26/93 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 m. w. N.).
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   BSG, 02.08.2011 - B 2 U 84/11 B   

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https://dejure.org/2011,42158
BSG, 02.08.2011 - B 2 U 84/11 B (https://dejure.org/2011,42158)
BSG, Entscheidung vom 02.08.2011 - B 2 U 84/11 B (https://dejure.org/2011,42158)
BSG, Entscheidung vom 02. August 2011 - B 2 U 84/11 B (https://dejure.org/2011,42158)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Nichtannahmebeschluss: Reichweite der Begründungserleichterungen für …

    Auszug aus BSG, 02.08.2011 - B 2 U 84/11 B
    6 Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - FamRZ 2011, 540 ff).
  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus BSG, 02.08.2011 - B 2 U 84/11 B
    3 Soweit sich der Kläger auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG beruft, ist versäumt worden, eine abstrakte Rechtsfrage klar zu formulieren und deren allgemeine Bedeutung, Klärungsbedürftig- sowie Klärungsfähigkeit aufzuzeigen (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr 19 und Nr. 9 RdNr 4, jeweils mwN).
  • BSG, 28.07.2009 - B 2 U 97/09 B
    Auszug aus BSG, 02.08.2011 - B 2 U 84/11 B
    Er hat zumindest darzustellen, wann und wie er dem LSG gegenüber den aus seiner Sicht noch notwendigen Aufklärungsbedarf geltend gemacht hat und über welche Tatsachen im Einzelnen Beweis erhoben werden sollte (BSG vom 28.7.2009 - B 2 U 97/09 B).
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