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Rechtsprechung
   BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R   

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BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R (https://dejure.org/1999,3606)
BSG, Entscheidung vom 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R (https://dejure.org/1999,3606)
BSG, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R (https://dejure.org/1999,3606)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Abfindung bei einer Übergangsleistung nach § 3 Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO) - Vorteilsausgleichung in der gesetzlichen Unfallversicherung - Kasulitätslehre in der gesetzlichen Unfallversicherung - Abweichende Würdigung des Sachverhaltes in ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zur Frage der Berücksichtigung einer Arbeitgeberabfindung bei der Berechnung der Übergangsleistungen nach § 3 Abs. 2 der BKV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKVO § 3 Abs. 2; SGB IV § 14
    Arbeitgeberabfindung als Arbeitsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 10.03.1994 - 2 RU 27/93

    Unfallversicherung - Berufskrankheit - Übergangsleistung

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R
    Ist aber ein Schaden zu ersetzen, der durch ein bestimmtes Ereignis entstanden ist, so sind grundsätzlich bei der Ermittlung der konkreten Höhe dieses Schadens auch die Vorteile zu berücksichtigen, die durch dieses Ereignis eingetreten sind (…stRspr des Bundessozialgerichts , s zB BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO;… BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).

    Bei diesem Vorteilsausgleich können im Rahmen des § 3 Abs. 2 BKVO den auf der BK beruhenden Nachteilen nur solche Vorteile gegenübergestellt werden, die ihrerseits in einem wesentlichen inneren Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis - dem berufskrankheitsbedingten Berufswechsel bzw der Tätigkeitsaufgabe - stehen (BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1; zuletzt BSG Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Benz in Schulin, HS-UV, § 47 RdNr 132).

    Der Senat hat die Frage, ob und ggf wie vom Arbeitgeber wegen einer berufskrankheitsbedingten Arbeitsaufgabe gewährte Abfindungen bei einer Übergangsleistung zu berücksichtigen sind, bisher offengelassen (s BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R
    Das Revisionsgericht darf die Auslegung eines Vertrages durch ein Tatsachengericht nur im Hinblick auf die Rechtsanwendung, also daraufhin prüfen, ob dieses Gericht die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ) beachtet und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat (BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 mwN).

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn es eine Erklärung gegen ihren als eindeutig erkannten Wortlaut ausgelegt hätte (BAG AP Nr. 34 zu § 133 BGB) oder den Sachverhalt, soweit er für die Auslegung des Vertrages von Bedeutung sein kann, nicht vollständig verwertet hätte (BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10; BAG AP Nr. 32 zu § 133 BGB).

  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R

    Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - Minderverdienst - …

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R
    Bei diesem Vorteilsausgleich können im Rahmen des § 3 Abs. 2 BKVO den auf der BK beruhenden Nachteilen nur solche Vorteile gegenübergestellt werden, die ihrerseits in einem wesentlichen inneren Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis - dem berufskrankheitsbedingten Berufswechsel bzw der Tätigkeitsaufgabe - stehen (…BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1; zuletzt BSG Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Benz in Schulin, HS-UV, § 47 RdNr 132).

    Dies ist der Fall, wenn der Vorteil iS der unfallversicherungsrechtlichen Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung auf der BK beruht, derentwegen der Versicherte zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit gezwungen worden ist (BSG Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; vgl Benz in Schulin, HS-UV, § 47 RdNr 134;… Elster, Berufskrankheitenrecht, 2. Aufl, § 3 BKVO Anm 13).

  • BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 14/98 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Abfindung - Einmalzahlung - …

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R
    Eine solche Abfindung wegen Beendigung der Beschäftigung stellt - anders als Abfindungen wegen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis (vgl BSG Urteile vom 28. Januar 1999 - B 12 KR 6/98 R - und - B 12 KR 14/98 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen) - kein Arbeitsentgelt iS des § 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch dar (…vgl zur Entlassungsabfindung BSG SozR 2200 § 587 Nr. 7).
  • BSG, 28.01.1999 - B 12 KR 6/98 R

    Beitragspflicht - Abfindung - Arbeitsentgelt - Einmalzahlung - Änderungskündigung …

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R
    Eine solche Abfindung wegen Beendigung der Beschäftigung stellt - anders als Abfindungen wegen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis (vgl BSG Urteile vom 28. Januar 1999 - B 12 KR 6/98 R - und - B 12 KR 14/98 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen) - kein Arbeitsentgelt iS des § 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch dar (…vgl zur Entlassungsabfindung BSG SozR 2200 § 587 Nr. 7).
  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 25/95

    Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Höhe einer Übergangsleistung nach …

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R
    Dagegen steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (BSGE 78, 261, 262 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 29.05.1963 - 2 RU 269/59
    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R
    Ist aber ein Schaden zu ersetzen, der durch ein bestimmtes Ereignis entstanden ist, so sind grundsätzlich bei der Ermittlung der konkreten Höhe dieses Schadens auch die Vorteile zu berücksichtigen, die durch dieses Ereignis eingetreten sind (stRspr des Bundessozialgerichts , s zB BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO;… BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar;… BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 25.09.1969 - 5 RKnU 2/69

    Aufgabe der Untertagearbeit - Wirtschaftlicher Nachteil - Verminderte …

    Auszug aus BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R
    Ist aber ein Schaden zu ersetzen, der durch ein bestimmtes Ereignis entstanden ist, so sind grundsätzlich bei der Ermittlung der konkreten Höhe dieses Schadens auch die Vorteile zu berücksichtigen, die durch dieses Ereignis eingetreten sind (…stRspr des Bundessozialgerichts , s zB BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar;… BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 26.11.2014 - L 2 U 484/11

    Berechnung Übergangsgeld: Berücksichtigung Abfindung

    Materiell-rechtlich verkenne die Beklagte das Urteil des BSG vom 4. Mai 1999 (B 2 U 9/98 R).

    Rn. 48 Sind alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs. 2 Satz 1 BKV (vgl. hierzu BSG…, Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R -, BSGE 108, 28 ff und juris Rn. 16 ff. m.w.N.) erfüllt, hat der Versicherte nach der neueren Rechtsprechung des BSG einen Anspruch auf eine ermessenfehlerfreie Entscheidung des Unfallversicherungsträgers sowohl über das "Ob" als auch ggf. die Art, den Inhalt und die Dauer der Übergangsleistungen (BSG…, Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R -, BSGE 108, 28 ff und juris Rn. 21;… anders noch BSG, Urteile vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, juris Rn. 18 m.w.N. und vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -, juris Rn. 18 m.w.N., jeweils zur vergleichbaren Vorgängerregelung in § 3 Abs. 2 BKVO).

    Die Frage, ob die Anrechnung zulässig ist, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BSG…, Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, juris Rn. 21 zur vergleichbaren Vorgängerregelung in § 3 Abs. 2 BKVO; ebenso auch BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -, juris Rn. 21; BSG…, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 15/11 R -, SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 und juris Rn. 21 m.w.N.).

    Dabei spielt es für den vorliegenden Fall keine entscheidende Rolle, dass das BSG seine Rechtsansicht, wonach es sich bei dem Anspruch auf Übergangsleistungen um einen echten Schadensersatzanspruch handeln soll (z.B. BSG…, Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, juris Rn. 19 m.w.N. und BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -, juris Rn. 19 m.w.N.), mittlerweile ausdrücklich aufgegeben hat und stattdessen den allein spezialpräventiven Charakter der Übergangsleistungen betont (BSG…, Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R -, BSGE 108, 28 ff und juris Rn. 23 ff.; BSG…, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 15/11 R -, SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 und juris Rn. 22).

    Dabei beschränkt sich die Berücksichtigung wirtschaftlicher Vorteile nicht auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern erfasst grundsätzlich alle Vorteile unabhängig von ihrem Zustandekommen (BSG…, Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, juris Rn. 20 m.w.N. und BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Die Berücksichtigung eines wirtschaftlichen Vorteils bei der Berechnung des durch die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit entstandenen Minderverdienstes im Wege der Vorteilsausgleichung ist indes nur dann gerechtfertigt, wenn er durch dieses Verhalten des Versicherten erlangt ist, also dieselbe Ursache hat (BSG…, Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, juris Rn. 23 und BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -, juris Rn. 22).

    Dies ist der Fall, wenn der Vorteil im Sinne der unfallversicherungsrechtlichen Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung auf der Berufskrankheit beruht, derentwegen der Versicherte zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit gezwungen worden ist (BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Denn jedenfalls in den bislang zu entscheidenden Fällen fehlte es bereits an dem für die Berücksichtigung eines Vermögensvorteils erforderlichen wesentlichen inneren Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis (BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -, juris Rn. 23 m.w.N. und BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 2 RU 27/93 -, juris; vgl. auch BSG, Beschluss vom 27. Juni 2000 - B 2 U 107/00 B -, juris Rn 7 ff.).

    Rn. 56 Maßgeblich ist insbesondere das Urteil vom 4. Mai 1999 (a.a.O., juris Rn. 24).

    Die Entscheidung beruht auf den Grundsätzen des Urteils des BSG vom 4. Mai 1999 (B 2 U 9/98 R).

  • BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Verjährung - Entschließungs- …

    Die Übergangsleistung ist eine präventive, zukunftsgerichtete Hilfe, die nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums nicht mehr rückwirkend erbracht werden kann; sie ist nicht zum Ausgleich eines konkreten Schadens gedacht (…Aufgabe von BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 = BSGE 30, 88 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; Aufgabe von BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R = HVBG-INFO 1999, 2387; Aufgabe von BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R = HVBG RdSchr VB 39/2002).

    Frühere insoweit anders lautende Rechtsprechung (BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 - BSGE 30, 88, 89; BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R; BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R) gibt der Senat auf.

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 23/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Witwenrente - Jahresarbeitsverdienst - Härte - …

    Schließlich sind auch Zahlungen, die anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit sie sich zeitlich der versicherungspflichtigen Beschäftigung zuordnen lassen, dh auf die Zeit der Beschäftigung und der Versicherungspflicht entfallen (…BSGE 66, 219 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2; BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R - HVBG-Info 1999, 2387).

    Dass derartige Abfindungen nicht als Arbeitsentgelt anzusehen sind, hat das BSG sowohl für das Beitragsrecht der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung (…vgl Urteile vom 21. Februar 1990 und 25. Oktober 1990, jeweils aaO) als auch für den Bereich des Leistungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherung (…SozR 2200 § 587 Nr. 7; Urteil vom 4. Mai 1999, aaO) entschieden.

    Im Leistungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung findet nur dort eine konkrete Schadensbemessung und damit auch eine sog Vorteilsausgleichung statt, wo dies - wie etwa bei der Übergangsleistung nach § 3 der Berufskrankheitenverordnung (vgl BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R - HVBG-Info 1999, 2387) - ausdrücklich normiert ist.

  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen - …

    Rn. 23 Deshalb wird die Übergangsleistung aus der Differenz zwischen früher erzielten und aktuellen Einkünften in der Art eines Vorteilsausgleichs berechnet (…vgl nur Palandt, BGB, 71. Aufl 2012, Vorb v § 249 RdNr 119 f). Bei der Ermittlung des Betrags sind grundsätzlich auch solche Vorteile zu berücksichtigen, die dem Versicherten durch die Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit entstehen (stRspr;… BSG vom 29.5.1963 - 2 RU 269/59 - BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO;… BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 - BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar;… BSG vom 10.3.1994 - 2 RU 27/93 - SozR 3-5670 § 3 Nr. 1; BSG vom 27.6.2000 - B 2 U 107/00 B - BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R - und vom 30.6.1999 - B 2 U 23/98 R -, die aber keine Aussage zur Höhe der aufgrund der umfassenden Betrachtung zu gewährenden Leistungen enthalten).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - L 15 U 614/17
    Bei der Ermittlung des Betrags sind grundsätzlich auch solche Vorteile zu berücksichtigen, die dem Versicherten durch die Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit entstehen (stRspr;… BSG vom 29.5.1963 - 2 RU 269/59 - BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO;… BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 - BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar;… BSG vom 10.3.1994 - 2 RU 27/93 - SozR 3-5670 § 3 Nr. 1; BSG vom 27.6.2000 - B 2 U 107/00 B - BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R - und vom 30.6.1999 - B 2 U 23/98 R - die aber keine Aussage zur Höhe der aufgrund der umfassenden Betrachtung zu gewährenden Leistungen enthalten; BSG vom 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R).

    Im Rahmen der Übergangsleistungen können den auf der BK beruhenden Nachteilen nur solche Vorteile gegenübergestellt werden, die ihrerseits in einem wesentlichen inneren Zusammenhang mit der BK-bedingten Tätigkeitsaufgabe stehen (BSG vom 10.03.1994 - 2 RU 27/93, SozR 3-5670 § 3 Nr. 1, BSG vom 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R, juris).

    Der Vorteil muss im Sinne der unfallversicherungsrechtlichen Kausalitätsnorm der wesentlichen Bedingung auf der BK beruhen, derentwegen der Versicherte zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit gezwungen ist (BSG vom 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R, juris m. w. N).

    Rn. 25 Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Frage, ob und ggfs. wie Abfindungen, die aus Anlass einer BK-bedingten Tätigkeitsaufgabe gewährt werden, bei einer Übergangsleistung zu berücksichtigen sind, bisher offen gelassen, weil es in den vom BSG bislang entschiedenen Fällen bereits an dem für die Berücksichtigung des Vermögensvorteils erforderlichen wesentlichen inneren Zusammenhang mit der BK-bedingten Arbeitsaufgabe fehlte (…BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1 ; BSG vom 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R, juris).

    Eine solche Abfindung wegen Beendigung der Beschäftigung stellt kein Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV dar (BSG vom 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R, juris m. w. N.).

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 27/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - Berechnung …

    Dabei sind alle Umstände des konkreten Einzelfalls, die sich auf die wirtschaftliche Lage auswirken, in die Berechnung mit einzubeziehen (Beschluss des Senats vom 27. Juni 2000 - B 2 U 107/00 B - sowie Urteile vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R - und vom 30. Juni 1999 - B 2 U 23/98 R -, die aber aufgrund der Deckelung der Übergangsleistung keine Aussage zur Höhe der aufgrund der umfassenden Betrachtung zu gewährenden Leistungen enthalten).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Jahresarbeitsverdienst - …

    Schließlich sind auch Zahlungen Arbeitsentgelt, die anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, soweit sie sich zeitlich der versicherungspflichtigen Beschäftigung zuordnen lassen, dh auf die Zeit der Beschäftigung und der Versicherungspflicht entfallen (…BSGE 66, 219, 220 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2; BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R = HVBG-Info 1999, 2388;… s auch BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 16, 17 mwN; BSG Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 23/02 R = HVBG-Info 2003, 428).
  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Ermessensausübung - …

    Dagegen steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (BSGE 78, 261, 262 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 2 mwN und zuletzt BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R- HVBG-Info 1999, 2387).

    Neben der Anreizfunktion zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit handelt es sich um einen echten Schadensersatzanspruch (…BSGE 78, 261, 264 = SozR aaO;… BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3; BSG Urteil vom 4. Mai 1999 aaO), so daß bei der Feststellung der Höhe des Schadens im Rahmen der sog Vorteilsausgleichung auch die durch und nach der Aufgabe der Tätigkeit dem Versicherten zuwachsenden wirtschaftlichen Vorteile zu berücksichtigen sind (…vgl BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3 mwN).

  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 23/98 R

    Arbeitgeberabfindung bei Übergangsleistung

    Bei diesem Vorteilsausgleich können im Rahmen des § 3 Abs. 2 BKVO den auf der Berufskrankheit (BK) beruhenden Nachteilen nur solche Vorteile gegenübergestellt werden, die ihrerseits in einem wesentlichen inneren Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis - dem berufskrankheitsbedingten Berufswechsel bzw der Tätigkeitsaufgabe - stehen (…BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1; zuletzt BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R - Benz in Schulin, HS-UV, § 47 RdNr 132).

    Der Senat hat die Frage, ob und ggf wie vom Arbeitgeber wegen einer berufskrankheitsbedingten Arbeitsaufgabe gewährte Abfindungen bei einer Übergangsleistung zu berücksichtigen sind, bisher offengelassen (…s BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1; BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 8 U 4645/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Rechtsstreits - Zugunstenverfahren …

    Schließlich sind auch Zahlungen Arbeitsentgelt, die anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, soweit sie sich zeitlich der versicherungspflichtigen Beschäftigung zuordnen lassen, d.h. auf die Zeit der Beschäftigung und der Versicherungspflicht entfallen (…BSGE 66, 219, 220 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2; BSG, Urteil vom 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R;… s. auch BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 16, 17 m.w.N.; BSG, Urteil vom 03.12.2002 - B 2 U 23/02 R).
  • LSG Berlin, 21.10.1999 - L 3 U 12/99

    Zur Höhe der Übergangsleistungen gem. § 3 BKV bei einer …

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 107/00 B

    Berechnung des Übergangsgeldes ohne Abfindungen

  • LSG Bayern, 02.03.2022 - L 2 U 21/15

    Unfallversicherung: Gewährung von Übergangsleistungen

  • LSG Hessen, 17.11.1999 - L 3 U 767/98

    Anspruch auf Übergangsleistung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus …

  • SG Karlsruhe, 30.03.2016 - S 4 U 4414/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistungen nach § 3 Abs 2 BKV: …

  • SG Ulm, 30.10.2008 - S 10 U 455/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - rechtlich wesentlicher …

  • SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 U 252/06

    Berücksichtigung des durch die Aufgabe einer beruflichen Tätigkeit eingetretenen …

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OLG Hamburg, 22.10.1998 - 2 U 9/98 (https://dejure.org/1998,14123)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.10.1998 - 2 U 9/98 (https://dejure.org/1998,14123)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 2 U 9/98 (https://dejure.org/1998,14123)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung eines Pflichtteilserwerbs wegen Pflichtteilsunwürdigkeit; Anordnung einer Vorerbfolge und Nacherbfolge im Falle der Wiederverheiratung; Vorliegen eines Berliner Testaments; Anfechtungsausschluss wegen Verzeihung; Auskunft über den Bestand des Nachlasses; ...

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 34/15

    Zulässigkeit eines Teilurteils über die Zahlung eines Mindest-Pflichtteils

    Dieses wäre nur der Fall, wenn die Überschuldung des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls sich herausstellte, welche die Ergänzung des Pflichtteils mit einem, mehreren oder allen zu ihrer Begründung angeführten Klaggründen verringerte oder ausschlösse, was angesichts des bisher bekannten Wertes des reinen Nachlasses von 341.694,72 EUR so unwahrscheinlich ist, dass auch die abstrakte Gefahr eines Widerspruchs, die zur Annahme eines unzulässigen Teil-Urteils ausreicht, sich nicht annehmen lässt (vgl. dazu: OLG Hamburg, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 2 U 9/98, juris Rn. 48 f.).
  • LG Kassel, 01.04.2008 - 9 O 1613/07
    Zwar ist anerkannt, dass im Falle der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Wege der Stufenklage ein Teil-Urteil zulässig ist, sofern feststeht, dass ein bestimmter Nachlass vorhanden ist (Hanseatisches Oberlandesgericht, Urt. v. 22. Oktober 1998 - 2 U 9/98 -).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 135/23

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Fall der Verbindung eines Antrags auf …

    Seinem Interesse, die tatsächliche Durchsetzbarkeit dieses Teilanspruchs nicht durch Zeitablauf gefährdet zu sehen und über die ihm zustehenden Mittel alsbald zu verfügen, stehen danach schutzwürdige Interessen des Schuldners nicht entgegen (OLG Hamburg, Urteil vom 22.10.1998 - 2 U 9/98, Rn. 48, juris unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit von Teilklagen auf Abfindung eines Personalgesellschafters [Urteil vom 08.12.1960 - II ZR 234/59, juris], auf Zugewinnausgleich [Urteil vom 15.06.1994 - XII ZR 128/93, juris] oder auf Kaskoentschädigung [Urteil vom 09.04.1997 - IV ZR 113/96, juris]).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2015 - 7 U 248/14
    Während das OLG Hamburg und das OLG Brandenburg von einer Teilbarkeit des Pflichtteilsanspruchs ausgehen (vgl. OLG Hamburg, OLGR 1999, 227, juris-Rn. 49 = NJW-FER 1999, 129; OLG Brandenburg, ZErb 2004, 132), hält das OLG Celle den Pflichtteilsanspruch für einen einheitlichen Anspruch, der sich aus unselbständigen Rechnungsposten zusammensetze, über die nicht teilweise vorab entschieden werden könne (vgl. OLG Celle…, Urteil vom 23.07.2015 - 6 U 34/15 -, juris-Rn. 16, abgedruckt in: ZEV 2015, 549).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19
    So liegt der Fall aber auch im Verhältnis zwischen den von den Klägern geltend gemachten Ansprüchen auf Zahlung des Mindest- und des (Gesamt-)Pflichtteils: Der Mindestpflichtteil ist Teil des im weiteren Prozessverlauf der Stufenklage konkret zu beziffernden Leistungsanspruchs, gründet sich auf denselben Lebenssachverhalt und dieselben Anspruchsnormen, bildet mithin einen Ausschnitt des auf der Zahlungsstufe geltend zu machenden, insoweit teilbaren, Pflichtteilsanspruchs (OLG Hamburg OLGR 1999, 227; OLG Brandenburg, 13. Zivilsenat, Zerb 2004, 132).
  • OLG Hamm, 06.03.2024 - 10 W 122/23

    Zulässigkeit einer Teilklage auf Zahlung eines Mindestpflichtteils

    Rn. 12 Ein Teilurteil über den Pflichtteilsanspruch ist aber nur dann zulässig, wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass dem Gläubiger ein Guthaben in bestimmter Höhe zusteht (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 2 U 9/98 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 26.08.1999 - 9 UF 7/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen im …

    Horizontale Teilentscheidungen in Unterhaltsprozessen sind deshalb grundsätzlich unzulässig (OLG Hamburg, NJWE-FER 1999, 129 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 755, 756; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 504 ; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1215 ; SchlHOLG , FamRZ 1988, 1293, 1294;… Zöller-Vollkommer, aaO.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 2 U 9/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,51097
OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 2 U 9/98 (https://dejure.org/1999,51097)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.1999 - 2 U 9/98 (https://dejure.org/1999,51097)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - 2 U 9/98 (https://dejure.org/1999,51097)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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