Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.10.2009 - 2 U 963/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8211
OLG Koblenz, 08.10.2009 - 2 U 963/08 (https://dejure.org/2009,8211)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.10.2009 - 2 U 963/08 (https://dejure.org/2009,8211)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 2 U 963/08 (https://dejure.org/2009,8211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2; ; VV RVG Teil 3 Vorb. 3 Abs. 3; ; VV RVG Nr. 3104; ; BRAO § 49 b Abs. 5; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 280; ; BGB § 311 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfallen der Terminsgebühr bei außergerichtlichen Einigungsbesprechungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 3104 VV RVG
    Terminsgebühr auf Beklagtenseite für außergerichtliche Verhandlungen vor Klageeinreichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfallen der Terminsgebühr bei außergerichtlichen Einigungsbesprechungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.2007 - IX ZR 215/05

    Erfallen der Terminsgebühr vor Anhängigkeit des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2009 - 2 U 963/08
    Eine Terminsgebühr bei außergerichtlichen Einigungsbesprechungen kommt auch dann in Betracht, wenn diese Besprechung der Abwehr eines Anspruchs dient und der Gegner seinem Prozessbevollmächtigten unbedingten Klageauftrag erteilt hat (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 08.02.2007 - IX ZR 215/05).

    Die Terminsgebühr nach Nr. 3.104 VV RVG entsteht nach der Vorbemerkung Nr. 3 der VV RVG auch für die "...Mitwirkung an auf die Vermeidung oder die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts..." Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 08.02.2007 - IX ZR 215/05) soll Voraussetzung der Terminsgebühr ein unbedingter Klageauftrag sein, nicht jedoch die Einreichung der Klage selbst (…vgl. auch Hartung /Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl, Vorb. VV Rn. 25 ff, 36; S. 746 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 08.02.2007 - IX ZR 215/05) könnten damit die Prozessbevollmächtigten der Ehefrau des Beklagten für die Besprechung am 20.02.2006 eine Terminsgebühr beanspruchen, da Klageauftrag seitens der Ehefrau zur Durchsetzung ihrer Ansprüche erteilt worden ist, die Prozessbevollmächtigten des Beklagten hingegen, die diesen Anspruch versucht haben, abzuwehren bei wortgenauer Übernahme der Rechtsprechung des BGH nicht.

    Im Interesse der Vereinfachung und insbesondere zur Beseitigung früherer Streitfragen sind durch die Fassung des Gebührentatbestandes die Unterschiede zwischen einer streitigen oder nicht streitigen Verhandlung, ein- oder zweiseitiger Erörterung sowie zwischen Verhandlungen zur Sache oder zur Prozess- und Sachleitung entfallen (BT-Drucks. 15/1971 S. 209; vgl. hierzu BGH Beschluss vom 20.11.2006 - II ZB 9/06; BGH Urteil vom 08.02.20007 - IX ZR 215/05).

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06

    Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe …

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2009 - 2 U 963/08
    Nach der Gesetzesregelung selbst ist der Anwalt nicht verpflichtet, ohne weitere Nachfrage Angaben zur Höhe der Gebühr oder des Gegenstandswertes zu machen (BGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 89/06 - NJW 2007, 2332).
  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 9/06

    Voraussetzungen des Erfallens der Terminsgebühr bei außergerichtlicher …

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2009 - 2 U 963/08
    Im Interesse der Vereinfachung und insbesondere zur Beseitigung früherer Streitfragen sind durch die Fassung des Gebührentatbestandes die Unterschiede zwischen einer streitigen oder nicht streitigen Verhandlung, ein- oder zweiseitiger Erörterung sowie zwischen Verhandlungen zur Sache oder zur Prozess- und Sachleitung entfallen (BT-Drucks. 15/1971 S. 209; vgl. hierzu BGH Beschluss vom 20.11.2006 - II ZB 9/06; BGH Urteil vom 08.02.20007 - IX ZR 215/05).
  • KG, 08.08.2024 - 5 W 98/24

    Rechtsanwaltsgebühr: Voraussetzungen für die Reduzierung der Terminsgebühr

    Vor diesem Hintergrund entspricht es allgemeiner Auffassung, dass selbst reine gerichtliche Güteverhandlungen eine Terminsgebühr auslösen (…vgl. statt vieler Ahlmann, a. a. O., Vorbemerkung 3 VV-RVG Rdnr. 50), wobei der Satz der Terminsgebühr für Erörterungen zur gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits Nr. 3104 VV-RVG entnommen wird (OLG Koblenz, Urteil vom 08.10.2009 - 2 U 963/08 - AGS 2010, 66, Rdnrn. 20 ff. nach juris; vgl. auch BAG, Beschluss vom 17.02.2014 - 10 AZB 81/13 - NJW 2014, 1837, Rdnrn. 1, 2, 11 nach juris).
  • AG Kehl, 08.09.2011 - 3 C 416/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzungen der Entstehung einer Terminsgebühr bei …

    In jedem Fall ist aber, wie für alle Gebührentatbestände des Teils 3 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG, Voraussetzung, dass der Rechtsanwalt einen (unbedingten) Klageauftrag erhalten hat (…vgl. BGH a.a.O.; BGH NJW 2011, 530; OLG Koblenz, 08.10.2009, Az. 2 U 963/08, ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Koblenz
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht