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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4862
VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87 (https://dejure.org/1992,4862)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.06.1992 - 2 UE 1238/87 (https://dejure.org/1992,4862)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Juni 1992 - 2 UE 1238/87 (https://dejure.org/1992,4862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 S 1 FStrG, § 17 FStrG, §§ 17 ff FStrG, § 18 Abs 8 S 1 FStrG, § 113 Abs 1 S 1 VwGO
    Planfeststellung für Bundesstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG - …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87
    Ob hieraus aber der Schluß auf einen Abwägungsfehler gezogen werden kann, erscheint schon im Hinblick darauf fraglich, daß die Behörde nicht sämtliche bei bestimmten Straßenneubauvorhaben denkbaren Trassenführungen - insbesondere nicht solche, denen eine gänzlich andere Konzeption zugrundeliegt - mit gleicher Intensität auf ihre jeweiligen Vor- und Nachteile untersuchen muß, sondern die Anforderungen an den zu betreibenden Ermittlungsaufwand um so mehr zunehmen, je eher sich eine bestimmte andere (beispielsweise landschaftsschonendere) Trassenführung der Planfeststellungsbehörde selbst hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1990 - 4 C 26.87 -, VRS 80 S. 59, 67).

    Ob hieraus jedoch mit dem Verwaltungsgericht gefolgert werden kann, die von diesen zuletzt vorgeschlagene Lösung habe, weil sie sich als Alternative zur Planung der B 46 (neu) geradezu hätte aufdrängen müssen, noch näher auf ihre - möglicherweise nicht auszuschließende - Gleichwertigkeit mit der Amtsplanung untersucht werden müssen, erscheint angesichts der gerade bei der Trassendiskussion weiten planerischen Gestaltungsfreiheit (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1990, a. a. O., sowie Steinberg, Das Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen, 1988, Rz. 168 bis 170 mit weiteren Nachweisen) und der damit korrelierenden Pflicht zur Ermittlung weiteren Abwägungsmaterials als zweifelhaft.

  • BVerwG, 21.02.1992 - 7 C 11.91

    Abfallrechtliche Planfeststellung: Prüfungszeitpunkt für Fragen des Gewässer- und …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87
    Insoweit gilt hier nichts anderes als im Falle eines erst im Laufe des verwaltungsgerichtlichen Streitverfahrens geänderten Planfeststellungsbeschlusses (vgl. dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 1992 - 7 C 11.91 -, DVBl. 1992 S. 713 ff.).

    Rn. 115 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat u. a. durch Beschluß vom 21. Juni 1989 - 2 R 768/89 - angeschlossen hat, ist ein Planfeststellungsbeschluß insgesamt aufzuheben, wenn er ohne den rechtswidrigen Teil nicht mehr eine selbständige und rechtmäßige, vom Träger des Vorhabens und der Planfeststellungsbehörde so gewollte Planung zum Inhalt hat (Beschluß vom 7. Dezember 1988 - 7 B 98.88 -, DVBl. 1989 S. 510, sowie Urteil vom 21. Februar 1992 - 7 C 11.91 -, DVBl. 1992 S. 713, 716 f. mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87
    Dies ist ersichtlich deshalb nicht geschehen, weil die Behörde von der zwar grundsätzlich rechtlich unbedenklichen Möglichkeit der Abschnittsbildung (vgl. dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1981 - 4 C 5.78 -, BVerwGE 62 S. 342, 353) Gebrauch gemacht, zugleich aber die Reichweite des auch insoweit zu beachtenden Abwägungsgebots verkannt hat.

    Ein Verstoß gegen das Abwägungsgebot ist insbesondere dann anzunehmen, wenn durch Bildung zu kurzer Abschnitte ein für einen größeren Bereich möglicher und bei gerechter Abwägung gebotener Interessenausgleich verhindert wird (BVerwGE 62 S. 342, 354); er liegt aber, wie zu ergänzen ist, ferner dann vor, wenn ein einzelner Streckenabschnitt eines einheitlichen Fernstraßenzugs - mag ihm auch schon ein gewisser eigener Verkehrswert zuzubilligen sein - ohne Rücksicht auf die im nachfolgenden Abschnitt zwangsläufig aufgeworfenen Probleme festgestellt wird und diese zugleich ein solches Gewicht haben, daß sie die Realisierung des Gesamtvorhabens in Frage zu stellen geeignet sind.

  • VGH Hessen, 03.12.1991 - 2 A 2893/86
    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87
    Für die Beurteilung der Frage, ob die Belange eines Anliegers durch eine Planänderung stärker als bisher berührt werden, dürfen aber die Vor- und Nachteile einer Anordnung nicht in der Weise saldiert werden, daß bei einem objektiven Übergewicht der positiven Auswirkungen eine erneute Anhörung der Betroffenen unterbleiben darf (Senatsurteil vom 3. Dezember 1991 - 2 A 2893/86 - unter Hinweis auf Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 5. Aufl. 1991, § 73 RZ. 61 sowie auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1989 - 4 C 12.87 -, BVerwGE 84 S. 31 ff.).

    Die Kläger sind deshalb zwar durch die unterlassene Anhörung nicht bloß in einer rein verfahrensrechtlichen, sondern in einer materiellen Rechtsposition berührt mit der - regelmäßigen - Folge, daß die Verletzung der Verfahrensvorschrift die gerichtliche Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses nach sich zieht (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 1991, a. a. O., unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1991 - 7 B 99.91 und 7 ER 301.91 - ferner Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl. 1985, Kapitel 35, Rz. 9).

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87
    Für die Beurteilung der Frage, ob die Belange eines Anliegers durch eine Planänderung stärker als bisher berührt werden, dürfen aber die Vor- und Nachteile einer Anordnung nicht in der Weise saldiert werden, daß bei einem objektiven Übergewicht der positiven Auswirkungen eine erneute Anhörung der Betroffenen unterbleiben darf (Senatsurteil vom 3. Dezember 1991 - 2 A 2893/86 - unter Hinweis auf Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 5. Aufl. 1991, § 73 RZ. 61 sowie auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1989 - 4 C 12.87 -, BVerwGE 84 S. 31 ff.).

    Wenn auch die nachträgliche Anordnung einer Schallschutzeinrichtung durchaus als eine unwesentliche Planänderung anzusehen ist (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1989, a. a. O., S. 33 ff.), hat dies doch nur zur Folge, daß die Planfeststellungsbehörde - anstelle eines neuen Planfeststellungsverfahrens - eine vereinfachte Planänderung nach § 18 Abs. 8 FStrG durchführen kann.

  • BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89

    Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87
    Rn. 72 Die bestimmungsgemäße Verkehrsfunktion einer Straße ergibt sich, wie der erkennende Senat durch Urteil vom 6. Dezember 1988 - 2 UE 427/85 - (Leitsätze in UPR 1989 S. 280, vgl. hierzu - bestätigend - Beschluß des BVerwG vom 3. April 1990 - 4 B 50.89 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 86 = NVwZ-RR 1990 S. 454) näher ausgeführt hat, entweder aus einer - der Einstufung oder Planfeststellung vorhergehenden - planerischen Entscheidung oder aus einer tatsächlichen Entwicklung, die Rückschlüsse auf die dem Vorhaben zugrundeliegende Verkehrskonzeption zuläßt.

    Rn. 73 Ob eine Straße im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 des FStrG einem weiträumigen Verkehr zu dienen bestimmt ist und für ihre Planfeststellung deshalb das Bundesfernstraßengesetz als Rechtsgrundlage heranzuziehen ist, richtet sich u.a. nach den in den Fernstraßenausbaugesetzen verlautbarten Bedarfsentscheidungen des Bundes; über die Rechtmäßigkeit eines konkreten Vorhabens, insbesondere seine Planrechtfertigung, ist damit aber noch nicht abschließend entschieden (Beschluß des BVerwG vom 3. April 1990 a.a.O., unter Hinweis auf das Urteil vom 3. Mai 1988 - 4 C 26.84 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 74 =NVwZ 1989 S. 149).

  • VGH Hessen, 06.12.1988 - 2 UE 427/85

    Zur fernstraßenrechtlichen Planfeststellung - Qualifizierung als Bundesfernstraße …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87
    Rn. 72 Die bestimmungsgemäße Verkehrsfunktion einer Straße ergibt sich, wie der erkennende Senat durch Urteil vom 6. Dezember 1988 - 2 UE 427/85 - (Leitsätze in UPR 1989 S. 280, vgl. hierzu - bestätigend - Beschluß des BVerwG vom 3. April 1990 - 4 B 50.89 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 86 = NVwZ-RR 1990 S. 454) näher ausgeführt hat, entweder aus einer - der Einstufung oder Planfeststellung vorhergehenden - planerischen Entscheidung oder aus einer tatsächlichen Entwicklung, die Rückschlüsse auf die dem Vorhaben zugrundeliegende Verkehrskonzeption zuläßt.

    Für die Ermittlung der bestimmungsgemäßen Verkehrsbedeutung der B 46 (neu) sind daher Aussagen der Straßenbauverwaltung und der Planfeststellungsbehörde, aus denen sich eine Absicht ergeben könnte, die Straße letztlich nur zwecks Lösung lokaler oder allenfalls regionaler Verkehrsprobleme zu bauen, rechtlich unerheblich (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87
    Läßt sich, wie nach Überzeugung des Senats im vorliegenden Planungsfall, eine Schutzauflage nachholen, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt wird und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 u. a. -, BVerwGE 56 S. 110 ff., 133); ein im Bereich nachträglicher Planergänzung unterlaufender Anhörungsfehler vermag deshalb nicht den Bestand des Planes in seiner Gesamtheit in Frage zu stellen, sondern führt auf die Klage des im Sinne des § 18 Abs. 8 FStrG erstmalig oder stärker als bisher Betroffenen nur zur Aufhebung der ihn in seinen Rechten verletzenden Schutzauflage.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG ; Abgrenzung zur …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. das Urteil vom 9. März 1990 - 7 C 21.89 -, DVBl. 1990 S. 589, 5991, unter Hinweis auf BVerwGE 71, 166, 170 und 72, 15, 24), der der erkennende Senat seit jeher gefolgt ist, verwirklicht sich der Schutz des Eigentums gegenüber einem mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung versehenen Planfeststellungsbeschluß im wesentlichen dadurch, daß dieser Beschluß den Anforderungen der Planrechtfertigung und des Gebots der Abwägung aller von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander genügen muß.
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1238/87
    Der Eigentümer des durch eine straßenrechtliche Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstücks kann deshalb nicht nur eine gerechte Abwägung seiner eigenen Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen beanspruchen, sondern darüber hinaus die Verletzung des Abwägungsgebots grundsätzlich auch mit der Begründung geltend machen, öffentliche Belange (z.B. des Landschaftsschutzes) seien bei der Beurteilung des Wohls der Allgemeinheit im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG nicht hinreichend beachtet worden (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1983 - 4 C 80.79 -, BVerwGE 67, 74 ff., sowie vom 21. März 1986 - 4 C 48.82 -, BVerwGE 74, 109).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche …

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung - …

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der …

  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung …

  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen - …

  • BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88

    Planung von Erweiterungsflächen einer Mülldeponie; Teilbarkeit einer …

  • BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86

    Landesrechtlich erforderliche Verkehrsanalyse als Teil des Abwägungsmaterials im …

  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • BVerwG, 15.10.1991 - 7 B 99.91

    Planfeststellungsbeschluss - Bundeswasserstraße

  • VGH Hessen, 16.01.1991 - 4 UE 681/87

    Ausweisung eines Campingplatzes im Flächennutzungsplan

  • VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluß für Autobahnabschnitt

  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 465/86
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 53.82

    Aufhebung - Planfeststellungsbeschluss - Aufgabe des Straßenbauvorhabens - …

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 40.80

    Fernstraßen - Einstufung - Bundesautobahn - Qualifikationsmerkmale - Vorbelastung …

  • VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Abwägungsgebot

  • VG Darmstadt, 15.01.1987 - II/1 E 1180/84
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2024 - 11 D 40/24

    Klage gegen Ausbau der L 419 in Wuppertal-Ronsdorf erfolgreich

    Rn. 93 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 9 B 104.09 -, NVwZ 2010, 1299 = juris, Rn. 5; Hess. VGH, Urteil vom 16. Juni 1992 - 2 UE 1238/87 -, juris, Rn. 71.
  • VGH Hessen, 09.07.2019 - 2 C 720/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumfahrung …

    Für Planfeststellungsbeschlüsse bedeutet dies insbesondere, dass der aufrechterhalten bleibende Teil nach wie vor eine ausgewogene, die rechtlichen Bindungen einer planerischen Entscheidung einhaltende Regelung ist, die überdies dem Planungsträger nicht ein (Rest-)Vorhaben aufdrängt, das er in dieser Gestalt gar nicht verwirklichen möchte (BVerwG…, Beschluss vom 7. Dezember 1988 - 7 B 98.88 -, juris Rn. 9; Hess. VGH, Urteil vom 16. Juni 1992 - 2 UE 1238/87 -, juris Rn. 115 ).
  • VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Abwägungsgebot

    Rn. 108 Einer weiteren gerichtlichen Tatsachenfeststellung im Sinne des im Verfahren 2 UE 1238/87 gestellten Beweisantrags (Anlage 1 zum Protokoll vom 2. Juni 1992) bedarf es nicht; die dort unter Beweis gestellten Tatsachen können als wahr unterstellt werden, ohne daß sich dadurch auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen zugunsten der Kläger eine andere Beurteilung der Teilaufhebungsproblematik ergäbe.
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