Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 30.05.1986 - 2 VAs 20/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG §§ 23 ff.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Akteneinsicht in im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens beschlagnahmte Geschäftsunterlagen einer insolventen Aktiengesellschaft (AG); Einsicht in Akten durch den Konkursverwalter (Insolvenzverwalter) zur Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche des Unternehmens; Erfordernis der ...
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 30.05.1986 - 2 VAs 20/85
- OLG Koblenz, 21.11.1986 - 2 VAs 20/85
- BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 1203/86
Papierfundstellen
- NJW 1986, 3093
- NStZ 1987, 289
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 22.02.1985 - 2 VAs 21/84
Auszug aus OLG Koblenz, 30.05.1986 - 2 VAs 20/85
Der Senat verweist insoweit auf seine Beschlüsse vom 22. und 26.2.1985 (NStZ 1985, 426, m. Anmerkung Herrmann aaO. S. 565, und WM 1985, 1019).
- OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92
Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 03.07.2000 - 4 VAs 15/00
Auskünfte an Dritte
Akteneinsicht bzw. Auskunft aus Strafakten an Dritte kann daher nur in Ausnahmefällen erteilt werden (vgl. OLG Koblenz NJW 1986, 3093; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1489 jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Koblenz, 15.03.1999 - 2 VAs 15/98 Die Auffassung, Nrn. 182 ff. RiStBV hätten die Qualität von Bundesrecht erlangt (Schaefer, NStZ 1985, 202), ist auf Ablehnung gestoßen und vermag nicht zu überzeugen (vgl. OLG Koblenz, NJW 1986, 3093; OLG Hamm, NStZ 1986, 236).
Deshalb läßt die Rechtsprechung die Akteneinsicht Dritter nur dann zu, wenn sie aus Gründen des Gemeinwohls geboten ist (OLG Koblenz, NJW 1986, 3093; OLG Celle, NJW 1992, 253; OLG Frankfurt a. M., NJW 1996, 1484; OLG Karlsruhe, MDR 1993, 1229; OLG Bremen, NStZ 1989, 276).
So wurden in der Vergangenheit etwa Akteneinsichtsgesuche von Konkursverwaltern mit der Begründung zurückgewiesen, diese verfolgten ausschließlich private Interessen, staatliche oder sonstige Gemeinwohlinteressen seien nicht betroffen (OLG Koblenz, NJW 1986, 3093 [3094]; OLG Frankfurt a. M., NJW 1996, 1484 [1485]).
- OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95
Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen …
Für einen Eingriff in das Recht eines Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung ist deshalb eine gesetzliche Grundlage notwendig, die Umfang und Voraussetzungen des Eingriffs klärt (BVerfGE 65, 1 ff [44]; BVerfGE NJW 1984, 2271 ff, 2275 ff, OLG Koblenz NStZ 1987, 289 ).Sie genügen deshalb den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zur gesetzlichen Grundlage eines Eingriffs in das informationelle Selbstbestimmungsrecht nicht (…KK-Pfeiffer, StPO , 3. Aufl., RiStBV , Vorbem.; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 12; OLG Koblenz NStZ 1987, 289 ).
- OLG Koblenz, 14.10.1987 - 2 VAs 17/87
Akteneinsicht durch unbeteiligte Dritte; Gerichtliche Überprüfbarkeit der …
In dem - ebenfalls von den Antragstellern zu 1) bis 5) betriebenen - Verfahren 2 VAs 20/85 (= NStZ 1987, S. 289) hat der Senat entschieden, daß die Entschließung der Staatsanwaltschaft, innerhalb eines Ermittlungsverfahrens nicht beteiligten Personen Einblick in beschlagnahmte Akten zu gewähren, keine Prozeßhandlung, sondern ein Justizverwaltungsakt sei und folglich der gerichtlichen Nachprüfung gemäß § 23 ff EGGVG unterliege (vgl. auch die im genannten Senatsbeschluß vom 30. Mai 1986 zitierte Literatur und Rechtsprechung).In seinem Beschluß vom 30. Mai 1986 - 2 VAs 20/85 - hatte der Senat die Einsichtnahme durch den Konkursverwalter als rechtswidrig beurteilt, weil sie hinsichtlich der Antragsteller zu 1) und 2) einen Eingriff in deren Rechte aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit 1 Abs. 1 GG und hinsichtlich der Antragsteller zu 3) bis 5) einen Eingriff in deren Rechte aus Art. 12 Abs. 1 GG sah, jedoch die für die Rechtmäßigkeit solcher Eingriffe notwendige klare gesetzliche Grundlage vermißte.
- OLG Köln, 15.01.2002 - Ss 456/01
Wirksame Überleitung des Bußgeldverfahrens in das Strafverfahren trotz …
Anderenfalls hätte eine Pflicht zur vorherigen Anhörung dort ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden und nicht lediglich in den RiStBV (Nr. 290), die Verwaltungsvorschriften, denen die Gesetzesqualität fehlt, sind (vgl. zu letzterem OLG Koblenz NJW 1986, 3093). - OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96 Die Würdigung, die 1953 erstmals in Kraft getretenen RiStBV hätten die Qualität eines Bundesgewohnheitsrechts (so Schäfer in NStZ 1985, 198 ff., 202), ist einhellig abgelehnt worden (…vgl. u.a. OLG Hamm a.a.O.), zumal "die Richter jedenfalls nicht an die Bestimmungen der RiStBV gebunden sind" (so OLG Koblenz, Beschl. v. 30.05.86 - 2 VAs 20/85 -, NStZ 1986, 289 ff.; Herrmann in NStZ 1985, 565 ff., 566, Anm. zu OLG Koblenz, Beschl. v. 22.02.85 - 2 VAs 21/84 -, NStZ 1985, 426 ff.;… LG Regensburg a.a.O.).
Das OLG Koblenz führte bereits mit dem Beschluß vom 30.05.86 (NStZ 1987, 289 ff., 290) aus, die insbesondere vom OLG Hamm (NStZ 86, 236) zugrundegelegte Übergangslösung sei an die Bedingung gebunden, "daß die bisherige Praxis nicht ohne gravierende Nachteile für das Gemeinwohl ... aufgegeben werden kann".
- BayObLG, 22.03.2024 - 102 VA 255/23
Behandlung einer einseitigen Erledigung bei Akteneinsichtsverfahren
Der Vollzug der Akteneinsicht führt zur Erledigung der angefochtenen Maßnahme, da er keine fortdauernden rechtlichen Wirkungen erzeugt und der durch die Kenntnisnahme vom Akteninhalt bewirkte tatsächliche Zustand auch nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. Januar 2019, 6 VA 89/18, BeckRS 2019, 1553 Rn. 29; KG…, Beschluss vom 8. Mai 1990, 1 VA 7/89, NJW-RR 1991, 1085 [juris Rn. 7]; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 1986, 2 VAs 20/85, NJW 1986, 3093, 3094). - VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 4 S 3038/87
Mitteilungen und Akteneinsichtgewährung in Strafsachen
Lediglich ergänzend sei ausgeführt, daß insoweit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Auffassung vertreten wird, daß die Akteneinsicht jedenfalls an nichtbeteiligte Dritte im Verhältnis zum Betroffenen eine Maßnahme nach § 23 EGGVG darstellt (vgl. OLG Hamm, NJW 1985, 2040; OLG Koblenz, NJW 1985, 2038, NJW 1986, 3093).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 21.11.1986 - 2 VAs 20/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 30.05.1986 - 2 VAs 20/85
- OLG Koblenz, 21.11.1986 - 2 VAs 20/85
- BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 1203/86
Papierfundstellen
- NJW 1987, 855
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 28.02.2006 - 2 BvR 157/06
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (fehlendes Erheben der Gehörsrüge nach § …
Rn. 3 Im Hinblick auf diesen von ihm gerügten Gehörsverstoß hätte der Beschwerdeführer zunächst die Anhörungsrüge gemäß § 33a StPO erheben müssen, die nach der Verweisungsnorm des § 29 Abs. 2 EGGVG auch im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG zulässig ist (vgl. OLG Koblenz, NJW 1987, S. 855;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 29 EGGVG, Rz. 4).
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