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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,2248
BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25 (https://dejure.org/2026,2248)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2026 - 2 VR 17.25 (https://dejure.org/2026,2248)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2026 - 2 VR 17.25 (https://dejure.org/2026,2248)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 33 Abs. 2; BBG § 21 Abs. 1 und 2
    Wesentliche Verschlechterung einer dienstlichen Beurteilung wegen fehlender Personalführung

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Wesentliche Verschlechterung einer dienstlichen Beurteilung wegen fehlender Personalführung (jurisPR-BVerwG 17/2026 Anm. 1)

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23

    Stellenbesetzung eines höhenwertigen Dienstpostens

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25
    Rn. 17 Die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung für die Dienstpostenvergabe vermag die Rechtsstellung des Antragstellers aus Art. 33 Abs. 2 GG aber dennoch zu beeinträchtigen, weil sie Vorwirkungen auf die nachfolgende Vergabe von Statusämtern entfalten kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - NVwZ 2024, 827 Rn. 14 ff. m. w. N.).

    Da diese dienstliche Beurteilung der Auswahlentscheidung (noch) nicht zugrunde lag, kann sie hierauf beruhende Auswahlfehler nicht heilen (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung BVerwG, Beschluss 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 18).

    Da der Antragsteller mit dem streitgegenständlichen Eilverfahren nur eine vorläufige Freihaltung der Stelle erreichen kann und nicht eine Vergabe an sich selbst, ist eine weitere Halbierung des Betrags geboten, sodass der Wert auf ein Viertel des sich aus § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG berechneten Betrags festzusetzen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 - BVerwGE 182, 59 Rn. 46).

  • BVerwG, 20.05.2025 - 2 VR 3.25

    Zwingende Anforderung des Nachweises von Führungseignung in einer …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25
    Im Hinblick auf zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 13. Mai 2025 - 2 VR 5.24 - und vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 -) ist das Verfahren durch Auswahlvermerk vom 24. Juni 2025 aktualisiert und den Vorgaben der Rechtsprechung angepasst worden.

    Ein Beamter mit einem Statusamt der Besoldungsgruppe A 15 BBesO ist im Geschäftsbereich des BND zwar typischerweise - als Sachgebietsleiter - mit Personalführungsaufgaben betraut (vgl. zur abweichenden Lage bei Statusämtern der Besoldungsgruppe A 14 BBesO: BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - BVerwGE 185, 385 Rn. 32).

    Das Begehren des Antragstellers war nur auf ein Auswahlverfahren bezogen, sodass sich die beantragte Zahl der freizuhaltenden Stellen nicht streitwerterhöhend auswirkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2025 - 2 VR 3.25 - BVerwGE 185, 385 Rn. 53).

  • BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25

    Begründungsmängel einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25
    Rn. 12 Die streitgegenständliche Auswahlentscheidung ist durch ein weiteres Eilverfahren streitbefangen (Az: 2 VR 16.25 ) und war bereits Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -).

    Insoweit ist der Erlass der vom Antragsteller begehrten einstweiligen Anordnung nicht gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO zur Sicherung der Verwirklichung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 - juris Rn. 42).

    Dies gilt auch im Hinblick auf den Umstand, dass die streitgegenständliche Auswahlentscheidung bereits Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war (Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -) und ein weiteres Eilrechtsschutzverfahren gegen die Cluster-Ausschreibung anhängig ist (Az: 2 VR 16.25 ).

  • BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 16.25
    Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25
    Rn. 12 Die streitgegenständliche Auswahlentscheidung ist durch ein weiteres Eilverfahren streitbefangen (Az: 2 VR 16.25 ) und war bereits Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -).

    Dies gilt auch im Hinblick auf den Umstand, dass die streitgegenständliche Auswahlentscheidung bereits Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war (Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -) und ein weiteres Eilrechtsschutzverfahren gegen die Cluster-Ausschreibung anhängig ist (Az: 2 VR 16.25 ).

  • BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 7.22

    Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25
    Der Erstbeurteiler hat in dieser Situation das potentielle Konkurrenzverhältnis zwischen dem Ersteller des Beurteilungsbeitrags und dem statusgleichen Beamten zu berücksichtigen und in seine Würdigung einzubeziehen (BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 2 A 7.22 - BVerwGE 180, 292 Rn. 17 und 28 m. w. N.).

    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Beamte, wie hier, inzwischen auf einem anderen Dienstposten tätig ist, dessen Aufgaben wesentlich von den dienstlichen Tätigkeiten im vorangegangenen Beurteilungszeitraum abweichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 2 A 7.22 - BVerwGE 180, 292 Rn. 45).

  • BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23

    Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25
    Rn. 16 Mit der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens ist auch keine "Anwartschaft" oder in sonstiger Weise rechtlich gesicherte Position im Hinblick auf die Vergabe des höherwertigen Statusamts verbunden (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - BVerwGE 180, 275 Rn. 12).

    Eine Überprüfung des Streitgegenstands in tatsächlicher Hinsicht wird so jedenfalls massiv beeinträchtigt und erschwert (vgl. hierzu bereits BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - BVerwGE 180, 275 Rn. 17; zur Erforderlichkeit des Vorliegens der maßgeblichen Verwaltungsvorgänge auch BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ).

  • BVerwG, 03.03.2025 - 2 VR 4.24

    Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung einer vom Dienst …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25
    Sofern die neue dienstliche Beurteilung rechts- und beurteilungsfehlerfrei erneut zum selben Gesamturteil kommen sollte, könnte es aber an der ernstlichen Möglichkeit einer Vergabe der streitbefangenen Dienstposten fehlen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2025 - 2 VR 4.24 - BVerwGE 185, 111 Rn. 66 ff.).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25
    Rn. 15 Zwar ist Gegenstand des Verfahrens nicht die Vergabe eines statusrechtlichen Amts, die nach Ernennung des ausgewählten Bewerbers nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nur noch rückgängig gemacht werden könnte, wenn der unterlegene Bewerber unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG an der Ausschöpfung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten gehindert worden wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27 …und vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 - BVerwGE 164, 84 Rn. 22 ff.).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25
    Eine Überprüfung des Streitgegenstands in tatsächlicher Hinsicht wird so jedenfalls massiv beeinträchtigt und erschwert (vgl. hierzu bereits BVerwG…, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 - BVerwGE 180, 275 Rn. 17; zur Erforderlichkeit des Vorliegens der maßgeblichen Verwaltungsvorgänge auch BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 17.25
    Diese müssen deshalb in Umfang und Tiefe so beschaffen sein, dass sie die Erstellung der dienstlichen Beurteilung in der erforderlichen Differenzierung ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 21 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 …

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung; …

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung; …

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung; …

  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9). …

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt - …

  • BVerwG, 25.09.2024 - 2 VR 1.24

    Konkurrentenstreit um höherwertigen Dienstposten

  • BVerwG, 13.05.2025 - 2 VR 5.24

    Aufklärung der gesundheitlichen Eignung im Auswahlverfahren

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2026 - 5 LA 104/24

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Lehrer; Lehrkraft; Dienstliche …

    Diese müssen deshalb in Umfang und Tiefe so beschaffen sein, dass sie die Erstellung der dienstlichen Beurteilung in der erforderlichen Differenzierung ermöglichen (BVerwG, Beschluss vom 28.1.2026 - BVerwG 2 VR 17.25 -, juris Rn. 25; Nds. OVG…, Beschluss vom 11.6.2025 - 5 ME 39/25 -, juris Rn. 16 jeweils m. w. N.; in diesem Zusammenhang kann die Formulierung in der Handreichung "Erstellung dienstlicher Beurteilungen der Lehrkräfte - Orientierung für die Beratungsarbeit" der Regionalen Landesämter für J. unter Nr. 3 "Umgang mit dem Formblatt ,Beurteilungsbeitrag'", wonach der Schulleiter "eine knappe [...] Bewertung des dienstlichen Wirkens der zu beurteilenden Lehrkraft" vornehme, missverständlich sein).

    Diese müssen deshalb in Umfang und Tiefe so beschaffen sein, dass sie die Erstellung der dienstlichen Beurteilung in der erforderlichen Differenzierung ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.1.2026 - BVerwG 2 VR 17.25 -, juris Rn. 25; Nds. OVG…, Beschluss vom 11.6.2025 - 5 ME 39/25 -, juris Rn. 16;… Beschluss vom 20.4.2026 - 5 ME 120/25 -, juris Rn. 20).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2026 - 4 S 21.26

    Bestenauslese; Beförderung; Gesamturteil; arithmetische Bildung; keine Begründung …

    Das trifft auf die übrigen Beigeladenen nicht zu (ebenso BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2026 - 2 VR 17.25 - juris Rn. 59).
  • BVerwG, 11.12.2025 - 2 VR 19.25

    Begründungsmängel einer dienstlichen Beurteilung

    Rn. 12 Gegen die streitgegenständliche Auswahlentscheidung sind zwei weitere Eilverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig (Az: 2 VR 16.25 und 2 VR 17.25 ).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2026 - 5 ME 120/25

    Anlassbeurteilung; Anlassbeurteilungssystem; Leistungssprung; Leistungsabfall; …

    Diese müssen deshalb in Umfang und Tiefe so beschaffen sein, dass sie die Erstellung der dienstlichen Beurteilung in der erforderlichen Differenzierung ermöglichen (BVerwG, Beschluss vom 28.1.2026 - BVerwG 2 VR 17.25 -, juris Rn. 25; Nds. OVG…, Beschluss vom 11.6.2025 - 5 ME 39/25 -, juris Rn. 16 jeweils m. w. N.; in diesem Zusammenhang kann die Formulierung in der Handreichung "Erstellung dienstlicher Beurteilungen der Lehrkräfte - Orientierung für die Beratungsarbeit" der Regionalen Landesämter für J. unter Nr. 3 "Umgang mit dem Formblatt ,Beurteilungsbeitrag'", wonach der Schulleiter "eine knappe [...] Bewertung des dienstlichen Wirkens der zu beurteilenden Lehrkraft" vornehme, missverständlich sein).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu Anlassbeurteilungen in einem Regelbeurteilungssystem ausgesprochen, dass je kürzer der betrachtete Zeitraum seit der letzten Regelbeurteilung ist und je größer der einem Bewerber nunmehr attestierte Bewertungsunterschied ausfällt, desto mehr trifft den Beurteiler die Pflicht, einen solchen Leistungssprung oder -abfall zu begründen und ggf. zu plausibilisieren (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22.11.2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris Rn. 30;… Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 2 C 1.18 -, juris Rn. 41;… Beschluss vom 2.7.2020 - BVerwG 2 A 6.19 -, juris Rn. 11; BVerwG…, Urteil vom 12.10.2023 - BVerwG 2 A 7.22 -, juris Rn. 30 ff.; BVerwG, Beschluss vom 28.1.2026 - 2 VR 17.25 -, juris Rn. 40 ff.).

  • VG Schleswig, 22.07.2026 - 12 B 28/26

    Beförderungen

    Anhaltspunkte dafür, dass die Erstellung einer Anlassbeurteilung, insbesondere aufgrund bestehender krankheitsbedingter Fehlzeiten, weiterhin nicht möglich sein sollte, hat der Antragsgegner nicht vorgetragen (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2026 - 2 VR 17.25 -, juris Rn. 56; siehe jüngst auch: OVG Schleswig…, Beschluss vom 17. Juni 2026 - 2 MB 2/26 -, juris Rn. 21 ff.).

    Rn. 24 Ein Antragsteller hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, sämtliche der ausgeschriebenen Beförderungsstellen freizuhalten, wenn eine Bewerberreihenfolge dergestalt feststeht, dass sich die Bestplatzierten von übrigen den Bewerbern hinreichend deutlich absetzen und die Beschränkung des Freihaltungsanspruch auf eine Stelle allein zur Folge haben wird, dass sich der Antragsteller im Rahmen einer erneuten Auswahlentscheidung nicht mehr gegen die bestbeurteilten Bewerber behaupten muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2026 - 2 VR 17.25 -, juris Rn. 57 m. w. N.).

  • OVG Bremen, 27.02.2026 - 2 B 294/25

    Auswahlentscheidung über die Vergabe des Beförderungsamtes bzgl. Verletzung des …

    Der Umstand, dass ein Beamter auf einem Dienstposten ohne Personalführungsaufgaben verwendet wird, rechtfertigt zwar nicht, dass der Beamte deswegen innerhalb seiner Vergleichsgruppe wesentlich schlechter beurteilt wird, wenn das Beförderungsamt nicht zwingend mit der Wahrnehmung von Führungsaufgaben einhergeht (BVerwG, Beschl. v. 28.01.2026 - 2 VR 17.25, juris Rn. 44).

    Es ist nicht zulässig, Beamte, denen ein Arbeitsposten ohne Personalführungsaufgaben übertragen worden ist, allein deswegen schlechter zu beurteilen, weil sie im Beurteilungszeitraum keine Führungsaufgaben wahrgenommen haben, wenn mit dem angestrebten Statusamt solche Aufgaben nicht verbunden sind (vgl. zur Verschlechterung einer dienstlichen Beurteilung allein wegen des Wegfalls von Personalführungsaufgaben BVerwG, Beschl. v. 28.01.2026 - 2 VR 17.25, juris Leitsatz und Rn. 43 f.).

  • OVG Bremen, 09.06.2026 - 8 B 322/25

    Abschluss des Verfahrens; Grundständiger Studiengang; Härtefall; Härtefallquote; …

    Bezugspunkt für die Möglichkeit der Auswahl ist damit der sicherungsfähige Anspruch der Antragstellerin auf die erneute rechtsfehlerfreie Entscheidung der Antragsgegnerin über das Studienplatzbegehren (…so die Rspr. zu beamtenrechtlichen Auswahlverfahren vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15, juris Rn. 83; BVerwG, Beschl. v. 28.01.2026 - 2 VR 17.25, juris Rn. 55;… OVG Bremen, Beschl. v. 27.02.2026 - 2 B 294/25, juris Rn. 37).
  • OVG Bremen, 03.06.2026 - 8 B 322/25

    Numerus-clausus-Verfahren, Klinische Psychologie und Psychotherapie (Master), 8 B …

    Bezugspunkt für die Möglichkeit der Auswahl ist damit der sicherungsfähige Anspruch der Antragstellerin auf die erneute rechtsfehlerfreie Entscheidung der Antragsgegnerin über das Studienplatzbegehren (…so die Rspr. zu beamtenrechtlichen Auswahlverfahren vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15, juris Rn. 83; BVerwG, Beschl. v. 28.01.2026 - 2 VR 17.25, juris Rn. 55;… OVG Bremen, Beschl. v. 27.02.2026 - 2 B 294/25, juris Rn. 37).
  • BVerwG, 28.01.2026 - 2 VR 16.25
    Rn. 9 Die streitgegenständliche Auswahlentscheidung ist durch ein weiteres Eilverfahren streitbefangen (Az: 2 VR 17.25 ) und war bereits Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 2 VR 19.25 -).
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