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Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 09.07.2014

Rechtsprechung
   OLG Jena, 24.09.2014 - 2 Verg 3/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,57218
OLG Jena, 24.09.2014 - 2 Verg 3/14 (https://dejure.org/2014,57218)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.09.2014 - 2 Verg 3/14 (https://dejure.org/2014,57218)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. September 2014 - 2 Verg 3/14 (https://dejure.org/2014,57218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 25.09.2012 - 1 Verg 5/12

    Holzhackgut - Vergabenachprüfungsverfahren: Fehlende Nennung des erfolgreichen …

    Auszug aus OLG Jena, 24.09.2014 - 2 Verg 3/14
    Der obsiegende Bieter ist also grundsätzlich bekannt gegeben worden (anders bei: Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. September 2010 - 9 Verg 4/10 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.9.2012 - 1 Verg 5/12 -, juris).
  • OLG Jena, 09.09.2010 - 9 Verg 4/10

    Anforderungen an die Vorabinformation; Rechtsfolgen von Dokumentationsmängeln im …

    Auszug aus OLG Jena, 24.09.2014 - 2 Verg 3/14
    Der obsiegende Bieter ist also grundsätzlich bekannt gegeben worden (anders bei: Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. September 2010 - 9 Verg 4/10 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.9.2012 - 1 Verg 5/12 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 11 Verg 6/09

    Erfordernis einer erneuten Rüge, nachdem die Vorabinformation nach § 101a GWB als …

    Auszug aus OLG Jena, 24.09.2014 - 2 Verg 3/14
    Die Rügepflicht soll sicherstellen, dass die Vergabestelle Fehler rasch abstellen kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 8.12.2009 - 11 Verg 6/09 -, juris).
  • OLG Naumburg, 29.10.2009 - 1 Verg 5/09

    Rechtsfolgen einer Verletzung der Rügeobliegenheit im vergaberechtlichen …

    Auszug aus OLG Jena, 24.09.2014 - 2 Verg 3/14
    (4) Die Versäumung der Rügefrist für die Geltendmachung einer Verletzung der Vorabinformationspflicht (in Bezug auf die Benennung des obsiegenden Bieters) hat über die Präklusion der vorgenannten Rüge hinaus zur Folge, dass ein Zugang zum vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren mit dieser und mit anderen Rügen nicht mehr gegeben ist (so auch OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Verg 5/09 -, juris).
  • VK Thüringen, 17.07.2014 - 250-4003-4163/2014-E-019-EF
    Auszug aus OLG Jena, 24.09.2014 - 2 Verg 3/14
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Freistaats Thüringen vom 17.7.2014 - 250-4003-4163/2014-E-019-EF - wird zurückgewiesen.
  • OLG Naumburg, 14.07.2017 - 7 Verg 1/17

    Nachprüfung einer Vergabe von Empfangsdienstleistungen: Anforderungen an die …

    Rn. 93 b) Zu berücksichtigen ist bei der Auslegung des vergaberechtlichen Begriffs "Name des Unternehmens" zwar nicht nur dieser (systematische, formale) Gesichtspunkt, sondern vor allem Sinn und Zweck der Regelung des § 134 GWB (vgl. OLG Jena, Urteil vom 24. September 2014, 2 Verg 3/14 m.w.N. zitiert nach juris).

    Sinn und Zweck der Vorabinformationspflicht gebieten eine genauere Konkretisierung des Namens jedoch zumindest dann, wenn dies für die Identifizierung des Bieters ausnahmsweise von ausschlaggebender Bedeutung sein könnte (vgl. OLG Jena, Urteil vom 24. September 2014, 2 Verg 3/14 zitiert nach juris).

  • VK Sachsen, 29.08.2018 - 1/SVK/027-18

    Konzeptionelle oder innovative Leistungen dürfen funktional beschrieben werden!

    Es war nach Auffassung der Vergabekammer nicht notwendig, dass die hinter der Firmenbezeichnung "XXX" stehende natürliche Person im Informationsschreiben vom 21. Juni 2018 mitgeteilt wird, da auch ohne diese Angabe eine Identifizierung möglich war (OLG Jena, Urteil vom 24. September 2014 - 2 Verg 3/14) und in diesem Fall die weitere Nennung von Firmenzusätzen (Rechtsform) oder die hinter der Firma stehende natürliche Person nicht notwendig ist.
  • VK Rheinland, 29.08.2018 - VK K 28/18

    Nicht jede Vorabinformation setzt Wartefrist in Gang...

    OLG Dresden, Beschl.v. 07.05.2010 - WVerg 0006/10; OLG Rostock, Beschl.v. 20.10.2010 - 17 Verg 5/10; OLG Jena, Beschl.v. 24.09.2014 - 2 Verg 3/14, 28; VK Hessen, Beschl.v. 21.03.2013 - 69d VK-01/2013; VK Bund, Beschl.v. 26.11.2013 - VK2-104/13; VK Schleswig-Holstein, Beschl.v. 06.05.2015 - VK-SH 04/15; VK Südbayern, Beschl.v. 04.07.2017 - Z3-3-3194-1-17-04/17.
  • VK Thüringen, 08.10.2014 - 250-4003-5614/2014-E-014-IK
    Eine intensivere Befassung mit der Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 (C-406/08 und C-456/08) betreffend die Festlegung klarer Fristen für die Ausübung und Gewährung des Primärrechtsschutzes wird deshalb als nicht erforderlich erachtet (siehe hierzu auch OLG Thüringen, B. v. 24.09.2014, 2 Verg 3/14, welches eine 10- Tagesfrsit als richtlinienkonform erachtet).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.07.2014 - 2 Verg 3/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38375
OLG Naumburg, 09.07.2014 - 2 Verg 3/14 (https://dejure.org/2014,38375)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.07.2014 - 2 Verg 3/14 (https://dejure.org/2014,38375)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 2 Verg 3/14 (https://dejure.org/2014,38375)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GWB § 128 Abs. 3 S. 5; GWB § 120 Abs. 2 ; GWB § 78
    Wirksamkeit der Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücknahme des Nachprüfungsantrags auch im Beschwerdeverfahren wirksam

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 17.08.2007 - 1 Verg 5/07

    Rücknahme des Nachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.07.2014 - 2 Verg 3/14
    Die Rücknahme des Nachprüfungsantrags ist wirksam, insbesondere bedarf es hierfür keiner förmlichen Einwilligung der Antragsgegnerinnen bzw. der Beigeladenen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 17.08.2007, 1 Verg 5/07, VergabeR 2008, 150;… Thiele in: Kulartz/ Kus/ Portz, GWB, 3. Aufl. 2014, § 114 Rn. 55 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11

    Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: …

    Rn. 9 1. Allerdings hatte der Senat über die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der jeweiligen Aufwendungen der Beteiligten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Beschwerdeverfahren von Amts wegen zu entscheiden; eines Kostenantrags der Beigeladenen bedurfte es - entgegen der Ansicht der Antragstellerin - nicht (vgl. zuletzt OLG Naumburg, Beschluss v. 09.07.2014, 2 Verg 3/14 ).

    Rn. 14 c) Eine Kostenerstattung zugunsten des Beigeladenen wird regelmäßig abgelehnt, wenn sich der Beigeladene am Beschwerdeverfahren nicht aktiv beteiligt; die Anwendung der Grundgedanken der §§ 101, 100 Abs. 1 ZPO findet im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nur eingeschränkt statt (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.04.2012, VII-Verg 107/11; OLG München, Beschluss v. 26.10.2012, Verg 20/12; OLG Naumburg, Beschluss v. 09.07.2014, 2 Verg 3/14 ).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - Verg 32/20

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer des Bundes Vergabe …

    Grundsätzlich entspricht es der Billigkeit, dem Antragsteller, der sich bei offenem Verfahrensausgang durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags in die Position des Unterlegenen begibt, die Kosten aufzuerlegen (BGH, Beschluss vom 25. September 2007, KVZ 22/07; Senatsbeschluss vom 20. Mai 2019, VII-Verg 60/18; OLG Naumburg, Beschluss vom 9. Juli 2014, 2 Verg 3/14 - juris, Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2020 - Verg 13/20

    Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer hat die Kosten zu tragen?

    Dies gilt umso mehr, als sich der Antragsteller, der seinen Antrag zurücknimmt, selbst in die Rolle eines Unterlegenen begibt (vgl. Senatsbeschluss vom 20.05.2019 - VII-Verg 60/18; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.07.2014 - 2 Verg 3/14, zitiert nach juris, Tz. 4).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - Verg 32
    Grundsätzlich entspricht es der Billigkeit, dem Antragsteller, der sich bei offenem Verfahrensausgang durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags in die Position des Unterlegenen begibt, die Kosten aufzuerlegen (BGH, Beschluss vom 25. September 2007, KVZ 22/07; Senatsbeschluss vom 20. Mai 2019, VII-Verg 60/18; OLG Naumburg, Beschluss vom 9. Juli 2014, 2 Verg 3/14 - juris, Rn. 4).
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