Rechtsprechung
| KG, 06.11.2008 - 2 W 11/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 103; ; ZPO § 104; ; RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1 Teil 3; ; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3; ; RVG VV Nr. 3104
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe der Terminsgebühr bei telefonischer Besprechung deren Inhalt mehrere Parallelverfahren sind
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Terminsgebühr aufgrund telefonischer Besprechung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenrechtliche Ausgestaltung der Terminsgebühr für die Mitwirkung an auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts; Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Terminsgebühr - Telefonische Besprechung in Parallelverfahren
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.11.2007 - 38 O 14/07
- KG, 06.11.2008 - 2 W 11/08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.02.2007 - XI ZB 39/05
Voraussetzungen der Terminsgebühr
Auszug aus KG, 06.11.2008 - 2 W 11/08
Dabei kann es gerade bei komplexen Sachverhalten und mehreren Parallelverfahren für das Entstehen der Terminsgebühr ausreichend sein, wenn bestimmte Rahmenbedingungen für eine mögliche Einigung abgeklärt oder unterschiedliche Vorstellungen für die Erledigung der Verfahren unter Einschluss des streitigen Verfahrens ausgetauscht werden (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2007 - XI ZB 39/05 - NJW-RR 2007, 1578).Die Rechtsbeschwerde war zuzulassen, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung hat und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (§ 574 Abs. 2 ZPO), denn der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2007 (XI ZB 39/05) zwar nicht ausdrücklich zur Feststellung der Höhe in derartigen Fällen Stellung genommen, in dem dort gegebenen vergleichbaren Fall aber die Terminsgebühr in voller Höhe festgesetzt.
- BGH, 20.11.2006 - II ZB 9/06
Voraussetzungen des Erfallens der Terminsgebühr bei außergerichtlicher …
Auszug aus KG, 06.11.2008 - 2 W 11/08
Den Erfolg einer gütlichen Einigung setzt der Gebührentatbestand nicht voraus (BGH, Beschluss vom 20. November 2006 - II ZB 9/06 - NJW-RR 2007, 286). - BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06
Voraussetzungen des Kostenfestsetzungsverfahrens
Auszug aus KG, 06.11.2008 - 2 W 11/08
Hierfür ist es lediglich erforderlich, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Kostentatbestandes mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen müssen (BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - III ZB 79/06 - NJW 2007, 2493). - BGH, 10.05.2007 - VII ZB 110/06
Festsetzung einer streitigen Terminsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren
Auszug aus KG, 06.11.2008 - 2 W 11/08
Eine derartige Terminsgebühr kann auch im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen für den Anfall der Gebühr zwischen den Parteien streitig sind (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2007 - VII ZB 110/06 - MDR 2007, 1160). - OLG Köln, 08.11.1972 - 2 U 45/72
Schriftlich übernommene Verpflichtung; Beweis; Schriftvertrag; Kostenbelastung; …
Auszug aus KG, 06.11.2008 - 2 W 11/08
Der Grundsatz der Wertaddition wird auch dann angewendet, wenn mehrere Rechtsstreitigkeiten mit verschiedenen Parteien in einem Verfahren durch einen Gesamtvergleich erledigt werden (OLG Köln MDR 1973, 324).
- BGH, 13.12.2011 - II ZB 4/11
Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr für eine Besprechung im Berufungsverfahren …
Es findet auch keine Begrenzung auf den Wert einer einheitlichen Terminsgebühr aus der Addition der Streitwerte beider Verfahren statt (OLG München, JurBüro 2010, 191;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 3104 Rn. 98 f.; Enders, JurBüro 2005, 294, 297; Hansens, RVGreport 2010, 102, 103; ders., RVGreport 2009, 72, 73; Mayer, FD-RVG 2010, 298250; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 2007 - XI ZB 38/05, NJW 2007, 2858; Beschluss vom 27. Februar 2007 - XI ZB 39/05, NJW-RR 2007, 1578; aA KG, JurBüro 2009, 80, 81). - OLG Köln, 15.05.2009 - 17 W 81/09
Terminsgebühr; Telefongespräch
Von einer Besprechung ist daher auszugehen, wenn der Gegner sich auf das Gespräch einlässt, indem er die ihm unterbreiteten Vorschläge zur Kenntnis nimmt und - zumindest konkludent durch die Ankündigung der Weiterleitung an die eigene Partei - deren Prüfung zusagt (vgl. BGH AGS 2007, 129; KG AGS 2009, 175). - OLG München, 19.01.2010 - 11 W 2794/09
Kostenerstattung: Anwaltliche Terminsgebühren für außergerichtliche Verhandlungen …
14 bb) Der unter anderem vom Kammergericht (JurBüro 2009, 80 = AGS 2009, 175;… ebenso ohne nähere Begründung: Riedel/Sußbauer/Keller, RVG, 9. Auflage, VV Teil 3 Abschnitt 1 Rn. 55) vertretenen Gegenmeinung, die sich auf Parallelen zur Einigungsgebühr beruft, vermag der Senat nicht zu folgen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2016 - 8 E 651/15
Entstehen einer Terminsgebühr bei Vornahme zusätzlicher zur Einigung über andere …
Rn. 20 vgl. einerseits KG Berlin, Beschluss vom 6. November 2008 - 2 W 11/08 -, JurBüro 2009, 80 = juris Rn. 7 ff.; andererseits OLG München, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 11 W 2794/09 -, MDR 2010, 531 = juris Rn. 12 ff.,.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.01.2009 - I-2 W 11/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO §§ 91 ff.; ; ZPO § 572 Abs. 3; ; GKG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; PatG § 30 Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Übersetzung zuzustellender Schriftstücke im Patentverletzungsverfahren
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Übersetzung zuzustellender Schriftstücke im Patentverletzungsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 08.11.2005 - C-443/03
VERWEIGERT DER EMPFÄNGER EINES GERICHTLICHEN ODER AUSSERGERICHTLICHEN …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2009 - 2 W 11/08
Auch wenn die Zustellung im Falle einer berechtigten Annahmeverweigerung durch Nachreichen der fehlenden Übersetzungen geheilt werden kann (vgl. EuGH, NJW 2006 491 ff. - Götz Leffler/Berlin Chemie AG), ist dem Gläubiger einer einstweiligen Verfügung der mit dieser Verfahrensweise regelmäßig verbundene Zeitverlust nicht zuzumuten.
- KG, 07.06.2013 - 5 W 117/13
Kostenansatzverfahren: Beanstandung der Übersetzungskosten einer Klage durch den …
Diese Frage ist zwischen den Parteien in dem jeweiligen Kostenfestsetzungsverfahren zu klären, in dem der Kläger die Erstattung dieser Kosten begehrt (vergleiche OLG Düsseldorf, InstGE 10, 294, juris Rn. 4ff). - OLG Hamburg, 29.01.2026 - 4 W 178/25
Kostenerstattung für die grenzüberschreitende Zustellung einer einstweiligen …
Rn. 17 Die Kosten der Übersetzung eines im Ausland zuzustellenden Schriftstücks sind jedenfalls dann notwendige Kosten der Rechtsverfolgung, wenn damit gerechnet werden kann, dass ohne Übersetzung die Annahme verweigert wird, denn der Antragsteller darf sich von vornherein für den sicheren Weg einer Zustellung mit Übersetzung entscheiden, um die Gefahr der Annahmeverweigerung und des mit der Erstellung der dann nachzureichenden Übersendung verbundenen Zeitverlusts auszuschalten ( OLG Hamburg…, Beschluss vom 22.05.2023 - 4 W 26/23 Rn. 7 ; KG…, Beschluss vom 04.04.2023 - 19 W 188/22, Rn. 2 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2009 - 2 W 11/08). - KG, 04.04.2023 - 19 W 188/22
Kostenfestsetzung: Festsetzung von Übersetzungskosten im Zusammenhang mit der …
Um dies zu vermeiden, war der sicherste Weg die Beifügung einer Übersetzung ins Englische (vgl auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.1.2009, 2 W 11/08).
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