Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 25.09.2003 - 2 W 154/03, 2 W 155/03, 2 W 158/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
AuslG § 49; ; AuslG § 57 II; ; AuslG § 61; ; AuslG § 63; ; FEVG § 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Unzulässigkeit der Sicherungshaft bei Wechsel von geplanter Zurückschiebung zu Abschiebung
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz bei einem Antrag gemäß § 10 FEVG; "Wegfall des Grundes" bei Abschiebung statt Zurückschiebung; Voraussetzungen der Sicherungshaft bei Ab- und Zurückschiebung
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz bei einem Antrag gemäß § 10 FEVG; "Wegfall des Grundes" bei Abschiebung statt Zurückschiebung; Voraussetzungen der Sicherungshaft bei Ab- und Zurückschiebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz bei einem Antrag gemäß § 10 FEVG; "Wegfall des Grundes" bei Abschiebung statt Zurückschiebung; Voraussetzungen der Sicherungshaft bei Ab- und Zurückschiebung
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 31.07.2003 - 20b XIV 122/03
- LG Lübeck, 17.09.2003 - 3 T 370/03
- LG Lübeck, 17.09.2003 - 3 T 397/03
- AG Oldenburg, 18.09.2003 - 20b XIV 122/03
- LG Lübeck, 19.09.2003 - 3 T 370/03
- LG Lübeck, 19.09.2003 - 3 T 404/03
- OLG Schleswig, 25.09.2003 - 2 W 154/03, 2 W 155/03, 2 W 158/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- KG, 19.08.2003 - 2 W 154/03
Einstweilige Verfügung: Behandlung neuer Hilfsanträge in der Beschwerde gegen die …
Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2003 - 2 W 158/03
2 W 154/03 2 W 155/03 2 W 158/03.hat der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig auf die sofortigen weiteren Beschwerden des Betroffenen vom 18.09.2003 und 19.09.2003 gegen die Beschlüsse des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 17.09.2003 (3 T 370+397/03 - 2 W 155/03), 17.09.2003 (3 T 397/03 - 2 W 158/03) und 19.09.2003 (3 T 404/03 - 2 W 154/03) sowie auf das Prozeßkostenhilfegesuch vom 19.09.2003 (zu 2 W 154/03) am 25.09.2003 beschlossen: .
Dem Betroffenen wird für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde (2 W 154/03) Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung seines Verfahrensbevollmächtigten bewilligt.
Die sofortige weitere Beschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts vom 19.09.2003 (3 T 404/03 - 2 W 154/03) ist nach §§ 3 Satz 2 FEVG, 27, 29 FGG zulässig und nach Maßgabe des Ausspruchs begründet.
- OLG Schleswig, 28.07.2000 - 2 W 120/00
Anordnung der Auslieferungshaft bei ungewissem Ausgang eines noch anhängigen …
Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2003 - 2 W 158/03
Ferner ist zu ermitteln, ob das Abschiebungshindernis des fehlenden Einverständnisses der zuständigen ermittelnden Staatsanwaltschaft nach § 64 Abs. 3 AuslG gegeben ist (Senatsbeschlüsse vom 6.04.2000 FGPrax 2000, 167; vom 28.07.2000 FGPrax 2000, 214). - OLG Schleswig, 06.04.2000 - 2 W 45/00
D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, …
Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2003 - 2 W 158/03
Ferner ist zu ermitteln, ob das Abschiebungshindernis des fehlenden Einverständnisses der zuständigen ermittelnden Staatsanwaltschaft nach § 64 Abs. 3 AuslG gegeben ist (Senatsbeschlüsse vom 6.04.2000 FGPrax 2000, 167; vom 28.07.2000 FGPrax 2000, 214).
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Rechtsprechung
| KG, 19.08.2003 - 2 W 154/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 922 Abs. 1 S. 1 § 936 § 937 Abs. 2 § 572
Abhilfeentscheidung bei neuen Hilfsanträgen im einstweiligen Verfügungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Berlin - 2 O 341/03
- KG, 19.08.2003 - 2 W 154/03
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 20.08.2019 - 21 W 17/19
Anspruch auf Übergabe einer fertiggestellten Wohneinheit an Erwerber durch …
Dieser auf Beschwerdeverfahren im Allgemeinen zutreffende Befund gilt jedoch nicht einschränkungslos für das Verfahren der einstweiligen Verfügung, das dem Erkenntnisverfahren nahe steht und deshalb gem. § 937 Abs. 2 ZPO die Entscheidung durch Urteil sogar als das generell vorrangige Prozedere vorsieht (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2013, 8 U 10/13, BeckRS 2013, 6722; KG, Beschluss vom 19.08.2003, 2 W 154/03, BeckRS 2013, 22209;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Auflage 2018, § 922 Rn. 14 mwN). - OLG Schleswig, 25.09.2003 - 2 W 158/03
Keine Unzulässigkeit der Sicherungshaft bei Wechsel von geplanter Zurückschiebung …
2 W 154/03 2 W 155/03 2 W 158/03.hat der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig auf die sofortigen weiteren Beschwerden des Betroffenen vom 18.09.2003 und 19.09.2003 gegen die Beschlüsse des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 17.09.2003 (3 T 370+397/03 - 2 W 155/03), 17.09.2003 (3 T 397/03 - 2 W 158/03) und 19.09.2003 (3 T 404/03 - 2 W 154/03) sowie auf das Prozeßkostenhilfegesuch vom 19.09.2003 (zu 2 W 154/03) am 25.09.2003 beschlossen: .
Dem Betroffenen wird für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde (2 W 154/03) Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung seines Verfahrensbevollmächtigten bewilligt.
Die sofortige weitere Beschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts vom 19.09.2003 (3 T 404/03 - 2 W 154/03) ist nach §§ 3 Satz 2 FEVG, 27, 29 FGG zulässig und nach Maßgabe des Ausspruchs begründet.
- OLG Hamburg, 27.02.2013 - 8 U 10/13
Einstweiliges Verfügungsverfahren: Anberaumung einer mündlichen Verhandlung über …
Zu Recht ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung betont worden, dass die Auffassung nach der die Abhilfeentscheidung in der selben Entscheidungsart ergehen muss wie die angefochtenen Entscheidung, für das dem Erkenntnisverfahren nahe stehende Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht uneingeschränkt gelten kann, welches die Entscheidung durch Urteil sogar als das generell vorrangige Prozedere vorsieht (KG Berlin, Beschluss vom 19.08.2003, 2 W 154/03, Rn. 5 - zitiert nach juris).
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