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| OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1990 - 2 W 17/89 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Februar 1990 - 2 W 17/89 (https://dejure.org/1990,13449)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beamter; Auskunftserteilung; Verpflichtung zur Auskunftserteilung; Strafrechtliche Verfolgung ; Disziplinarrechtliche Verfolgung ; Vorgesetzter; Disziplinarverfahren
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 16.03.1989 - 1 Q 8/88
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1990 - 2 W 17/89
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15
Disziplinarmaß, Justizvollzug, einmaliger Geschlechtsverkehr mit Gefangenen, …
Rn. 43 Dass der Beklagte auch außerhalb eines Straf- oder Disziplinarverfahrens aus rechtsstaatlichen Gründen (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG) grundsätzlich nicht verpflichtet ist, sich gegenüber seinem Dienstherrn selbst zu belasten, sondern berechtigt ist zu schweigen, wenn er sonst gezwungen wäre, eine von ihm begangene Pflichtwidrigkeit oder Straftat zu offenbaren (…so bereits BDH, Urt. v. 16. April 1958 - I D 83/57 -, BDHE 4, 59, 61 f.; ebenso OVG NRW, Beschl. v. 16. Februar 1990 - 2 W 17/89 -, juris Rn. 5;… HessVGH, Beschl. v. 13. Mai 2013 - 28 A 488/12.D -, juris Rn. 4;… Weiß, in: GKÖD Bd. II: DisR, Lfg. 4/16, M 20 Rn. 7, M 24 Rn. 117;… vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 -, juris Rn. 18 a. E.), befreit ihn nicht von der Meldepflicht nach Nr. 2 Abs. 1 Satz 2, Nr. 9 Satz 1 DSVollz.
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