Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 06.05.2013 - 2 W 35/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 58 BGB, § 127 BGB
Eingetragener Verein: Wirksamkeit der Einberufung der Mitgliederversammlung per E-Mail - kanzlei.biz
Wirksamkeit einer Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
E-Mail und Telefax wahren (satzungsgemäßes) Schriftformerfordernis!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Einladung zur Hauptversammlungen via Internet oder Fax
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail rechtlich wirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einladung zu der Mitgliederversammlung eines Vereins per E-Mail
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einladung zur Mitgliederversammlung per Brief, Fax oder E-Mail?
Besprechungen u.ä.
- e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)
Vereinsrecht: Reicht es aus, zur Mitgliederversammlung per E-Mail einzuladen?
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 11.04.2013 - VR 15026
- OLG Hamburg, 06.05.2013 - 2 W 35/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.04.1996 - II ZR 65/95
Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch satzungsmäßige …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2013 - 2 W 35/13
Rn. 18 Die in Vereinssatzungen vorgeschriebene Schriftform ist grundsätzlich als gewillkürte Schriftform i.S. des § 127 BGB und nicht wie eine durch das Gesetz - z.B. in § 51 GmbHG - vorgeschriebene Schriftform i.S. des § 126 BGB zu behandeln ( vgl. BGH NJW-RR 1996, 866 f, 867 ). - BGH, 12.12.1985 - III ZR 200/84
Ergänzende Auslegung einer zwischen Pflegesohn und -mutter getroffenen …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2013 - 2 W 35/13
Es ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass auch mittels Telefax wie auch Fernschreiben oder Teletext schriftliche Erklärungen formgerecht abgegeben werden können (BGH NJW-RR 1986, 866).
- OLG Hamm, 24.09.2015 - 27 W 104/15
Schriftform in der Vereinssatzung - Email kann reichen
Zulässigkeit der Einladung der Mitglieder eines Vereins zur Mitgliederversammlung per E-Mail (Anschließung an OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2013, 2 W 35/13, RPfleger 2013, 457 f.).Rn. 16 1.) Der Senat nimmt inhaltlich vollständig auf die nachfolgend zitierten Ausführungen des OLG Hamburg im Beschluss vom 06.05.2013 - 2 W 35/13 (abgedruckt in Rpfleger 2013, 457 f., juris Rn.14 - 25) Bezug.
- OLG Hamm, 04.10.2016 - 21 U 142/15
E-Mail wahrt vereinbartes Schriftformerfordernis!
Rn. 78 Die sich aus dem Zusammentreffen der wechselseitigen Erklärungen ergebende Einigung ist formwirksam zustande gekommen, denn die telekommunikative Übermittlung der beiderseitigen Willenserklärungen per e-Mail war jedenfalls gem. § 127 II BGB ausreichend, um die gewillkürte Schriftform zu erfüllen (OLG Frankfurt, Beschluss v. 16.03.2015, Az. 4 U 265/14, BeckRS 2016, 02467 = IBR 2016, 2472; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2013, Az. 2 W 35/13, BeckRS 2013, 08576;… MüKo/Einsele, BGB, 7. Aufl., § 127 Rn. 10-11). - OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 5 U 130/18
Einstweilige Verfügung gegen verfassungsändernden Beschluss des Stiftungsrates
Der Gedanke kann sowohl auf die Satzung einer Stiftung wie auch auf die Einladung zur Stiftungsratssitzung übertragen werden, weshalb bei vorgesehener Schriftform die Einladung per E-Mail genügt (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 06. Mai 2013 - 2 W 35/13 -, Rn. 18 ff, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 24. September 2015 - I-27 W 104/15 -, Rn. 15, juris, beide für Einladung zur Mitgliederversammlung des Vereins). - OLG Frankfurt, 10.02.2015 - 4 U 265/14
Kündigung unterschrieben, eingescannt und per E-Mail verschickt: Schriftform …
Zu dieser gehören aufgrund des inzwischen modernen technischen Standards und der mittlerweile weiten Verbreitung nicht nur das Telegramm oder Telefax, sondern auch die E-Mail oder das Computerfax (vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg vom 06.05.2013, Az. 2 W 35/13 Rn. 23 - juris).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.11.2013 - 2 W 35/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3 ; GKG § 51 Abs. 1
Streitwert eines Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung im Rahmen einer Stufenklage - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 10.01.2013 - 4a O 59/11
- LG Düsseldorf, 29.08.2013 - O 59/11
- OLG Düsseldorf, 11.11.2013 - 2 W 35/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
Beschwerdebefugnis einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2013 - 2 W 35/13
Das gilt auch dann, wenn sich der Beschwerdeführer gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten zu einer über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Honorarzahlung verpflichtet hat (Senat, InstGE 2, 299 - Unzulässige Streitwertbeschwerde; OLG Köln, MDR 2012, 185;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 2489). - OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 2 W 69/99
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2013 - 2 W 35/13
Das gilt auch dann, wenn sich der Beschwerdeführer gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten zu einer über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Honorarzahlung verpflichtet hat (Senat, InstGE 2, 299 - Unzulässige Streitwertbeschwerde; OLG Köln, MDR 2012, 185;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 2489). - OLG Hamburg, 18.10.2004 - 3 W 40/04
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2013 - 2 W 35/13
Die Beschwer des Prozessbevollmächtigten ergibt sich regelmäßig daraus, dass der Honoraranspruch des Anwaltes streitwertabhängig ist und sich deshalb mit einer Heraufsetzung des Streitwertes erhöht, aber auch dann, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Honorar im Einzelfall nach einer mit der Partei getroffenen Gebührenvereinbarung liquidiert (OLG Hamburg, InstGE 6, 124 - Streitwertkorrektur;… Kühnen, a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 03.05.2023 - 15 W 9/23
Beschwerde gegen Streitwertbeschluss durch Prozessbevollmächtigten …
Seine Beschwer ergibt sich regelmäßig aus dem Umstand, dass der Honoraranspruch des Anwalts streitwertabhängig ist und sich deshalb mit einer Heraufsetzung des Streitwerts erhöht (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.03.2013 - I-2 W 7/13, BeckRS 2013, 17055 m.w.N.; Beschl. v. 11.11.2013 - I-2 W 35/13, BeckRS 2013, 204449 Rn. 3). - OLG Düsseldorf, 28.08.2017 - 2 W 21/17
Streitwert des Anspruchs auf Auskunft/Rechnungslegung wegen Verletzung eines …
Ohne diese Auskünfte ist die Entschädigungs- und Schadenersatzfeststellung wirtschaftlich weitgehend wertlos und praktisch nur für die Verjährungsunterbrechung relevant (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2013 - I-2 W 35/13).Dies rechtfertigt es, den Rechnungslegungsanspruch, sofern keine Besonderheiten gegeben sind, mit dem doppelten Betrag anzusetzen, der dem Schadenersatzfeststellungsantrag zugemessen wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2013 - I-2 W 35/13).
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