Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.04.2000 - 2 W 45/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5846
OLG Schleswig, 06.04.2000 - 2 W 45/2000 (https://dejure.org/2000,5846)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.04.2000 - 2 W 45/2000 (https://dejure.org/2000,5846)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. April 2000 - 2 W 45/2000 (https://dejure.org/2000,5846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 64; AuslG § 57 Abs. 2 S. 4
    D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Untersuchungshaft, Drogendelikte, Strafverfahren, Zustimmung, Staatsanwaltschaft, Drei-Monats-Frist, Sofortige weitere Beschwerde, Pass, Reisedokumente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG §§ 57, 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kiel - XIV B 3/00
  • LG Kiel - 3 T 83/00
  • OLG Schleswig, 06.04.2000 - 2 W 45/2000

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 167
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2000 - 2 W 45/00
    Ferner teilt der Senat die Auffassung, daß die Anordnung der Sicherungshaft im Anschluß an eine im Zeitpunkt der Entscheidung bestehende Untersuchungshaft zulässig ist, weil es nicht ausgeschlossen ist, daß der Betroffene überraschend aus der Untersuchungshaft entlassen wird und die Dauer der Sicherungshaft hinreichend bestimmt ist (BGH FGPrax 1995, 130, 131; NJW 1995, 2226, 2227).
  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2000 - 2 W 45/00
    Ferner teilt der Senat die Auffassung, daß die Anordnung der Sicherungshaft im Anschluß an eine im Zeitpunkt der Entscheidung bestehende Untersuchungshaft zulässig ist, weil es nicht ausgeschlossen ist, daß der Betroffene überraschend aus der Untersuchungshaft entlassen wird und die Dauer der Sicherungshaft hinreichend bestimmt ist (BGH FGPrax 1995, 130, 131; NJW 1995, 2226, 2227).
  • OLG Hamm, 24.08.1992 - 15 W 219/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2000 - 2 W 45/00
    Nach Wortlaut und Sinn des § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG ("nicht innerhalb der nächsten drei Monate" aus der Sicht des beurteilenden Richters) kann nicht zweifelhaft sein, daß die Dreimonatsfrist nicht erst mit dem Vollzug der Abschiebungshaft, sondern bereits mit der Anordnung - hier also mit dem 27.01.2000 - beginnt (KG FGPrax 1995, 83, 84; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273).
  • KG, 06.12.1994 - 1 W 6129/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2000 - 2 W 45/00
    Nach Wortlaut und Sinn des § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG ("nicht innerhalb der nächsten drei Monate" aus der Sicht des beurteilenden Richters) kann nicht zweifelhaft sein, daß die Dreimonatsfrist nicht erst mit dem Vollzug der Abschiebungshaft, sondern bereits mit der Anordnung - hier also mit dem 27.01.2000 - beginnt (KG FGPrax 1995, 83, 84; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273).
  • BayObLG, 01.12.1988 - BReg. 3 Z 159/88
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2000 - 2 W 45/00
    Schließlich wird gegebenenfalls aufzuklären sein, ob hier eine (maximal) dreimonatige Abschiebungshaft erforderlich ist (OLG Düsseldorf NVwZ-Beilage 1/1995 S. 7; für die Strafhaft BayObLGZ 1988, 382, 383).
  • OLG Saarbrücken, 05.09.2007 - 5 W 201/07

    Vom Tatsachengericht einzuholende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur …

    Ungeachtet des Umstandes, dass diese Entscheidungen andere Fallkonstellationen zum Gegenstand haben - in dem vom OLG Zweibrücken entschiedenen Fall ist auf die Einholung des Einvernehmens mangels drittschützender Wirkung des § 64 Abs. 3 AuslG (jetzt § 72 Abs. 4 AufenthG) verzichtet worden, die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 15.3.1995(3 Wx 39/95, InfAuslR 1995, 365), des OLG Frankfurt vom 6.3.2000 (20 W 525/99, StV 2000, 377), des OLG Schleswig vom 6.4.2000(2 W 45/00, InfAuslR 2000, 449) und des OLG München vom 7.6.2005 (34 Wx 64/05, ) beispielsweise betreffen die Anordnung von Sicherungshaft gegen einen Ausländer, der sich bereits in Untersuchungs- bzw. Strafhaft befand - , ist auch dort entscheidend gewesen, ob die Tatsachengerichte - das Amtsgericht oder jedenfalls das Landgericht als Erstbeschwerdegericht - aufgeklärt haben, ob die Staatsanwaltschaft mit einer sofortigen Abschiebung einverstanden ist.
  • OLG Schleswig, 25.09.2003 - 2 W 158/03

    Keine Unzulässigkeit der Sicherungshaft bei Wechsel von geplanter Zurückschiebung …

    Ferner ist zu ermitteln, ob das Abschiebungshindernis des fehlenden Einverständnisses der zuständigen ermittelnden Staatsanwaltschaft nach § 64 Abs. 3 AuslG gegeben ist (Senatsbeschlüsse vom 6.04.2000 FGPrax 2000, 167; vom 28.07.2000 FGPrax 2000, 214).
  • OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02

    Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Strafhaft

    Diese Frist beginnt in dem hier gegebenen Fall der Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern mit der Anordnung selbst, also hier ab dem 06.03.2002 zu laufen; denn die Sicherungshaft darf nicht dazu dienen, es der Ausländerbehörde zu ermöglichen, den Ausgang eines längeren Ermittlungs- oder Strafverfahrens abzuwarten (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130 = InfAuslR 2001, 340; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 = InfAuslR 2000, 449; KG FGPrax 1995, 83; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347).
  • OLG Köln, 28.05.2003 - 16 Wx 115/03

    Sicherungshaft als Überhaft zu einer Untersuchungshaft

    Eine derartige Handhabung widerspricht dem hohem Rang des Freiheitsgrundrechts eines Betroffenen und hätte vor allem die Folge, dass die nach Art. 104 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. GG erforderliche richterliche Kontrolle der Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG nicht mehr gewährleistet wäre; denn die Dreimonatsfrist des § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG beginnt im Falle der Anordnung von Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern bereits mit der Anordnung selbst (vgl. z. B. Senatsbeschlüsse vom 16.12.2002 - 16 Wx 252/02 - und 24.05.2002 - 16 Wx 91/02 - = OLGR 2002, 364 = NVwZ-Beilage I 4/2003, 8; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130 = InfAuslR 2001, 340; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 = InfAuslR 2000, 449; KG FGPrax 1995, 83; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347).
  • OLG Schleswig, 28.07.2000 - 2 W 120/00

    Anordnung der Auslieferungshaft bei ungewissem Ausgang eines noch anhängigen …

    Dabei hat es sich eingehend mit der Entscheidung des Senats vom 6.4.2000 (2 W 45/00, NVwZ Beilage 2000, 87 = SchlHAnz 2000, 163) zur Frage der Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung nach § 64 Abs. 3 AuslG und der Dreimonatsfrist nach § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG auseinandergesetzt und seine davon abweichende Auffassung begründet.
  • BayObLG, 18.07.2001 - 3Z BR 181/01

    Voraussetzungen der Abschiebungshaft im Anschluss an Untersuchungshaft

    Nachdem diese nicht eingeholt worden war, bestand ein Abschiebungshindernis, das der Betroffene nicht zu vertreten hatte (vgl. SchlHOLG FGPrax 2000, 167 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.08.2001 - 3Z BR 277/01

    Ausländerrechtlicher Aufenthaltswechsel bei vorübergehendem Verlassen des Bezirks …

    Im Hinblick auf die Schwere des Tatvorwurfs kommt in Betracht, dass sich der staatliche Strafanspruch nicht innerhalb von drei Monaten ab Haftanordnung durch Einstellung, rechtskräftigen Freispruch oder Beendigung der Strafvollstreckung endgültig erledigt und der Betroffene innerhalb der genannten Frist nicht ohne die Zustimmung der Staatsanwaltschaft abgeschoben werden kann (§ 64 Abs. 3 AuslG; vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 13.07.2005 - 2 Wx 28/05

    Ausländerrecht: Wegfall der Pflicht zur Benachrichtigung einer Vertrauensperson …

    Daher ist stets -wie auch im vorliegenden Fall- gemäß § 12 FGG von Amts wegen zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft mit der sofortigen Abschiebung trotz des laufenden Strafverfahrens einverstanden ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6.4.2000, FGPrax 2000, 167 (zitiert nach juris) m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Schleswig
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht