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Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 26.06.1998

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.05.1998 - 2 W 48/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8855
OLG Schleswig, 18.05.1998 - 2 W 48/98 (https://dejure.org/1998,8855)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.05.1998 - 2 W 48/98 (https://dejure.org/1998,8855)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Mai 1998 - 2 W 48/98 (https://dejure.org/1998,8855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §§ 15 Abs. 1, 175; GmbHG § 39
    Vertretung bei Handelsregisteranmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB §§ 15 175; GmbHG § 39
    Prüfung der Wirksamkeit einer Anmeldung zum Handelsregister von Amts wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1998, 1320
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 3 Z 54/88

    Registergerichtliche Prüfung der Werthaltigkeit einer Sicherheitsleistung bei …

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.1998 - 2 W 48/98
    Eine nachträgliche Erhöhung ist auch dem Rechtsbeschwerdegericht möglich (BayObLGZ 1988, 248, 259; JB 1996, 267, 268).
  • OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 182/09

    Beschwerdebefugnis mehrerer gesamtvertretungsberechtigter Gesellschafter im …

    Das Registergericht hat indes Anmeldungen von Amts wegen auf ihre Wirksamkeit, einschließlich erforderlicher Vertretungsmacht, zu überprüfen (vgl. nur Senat, FGPrax 1998, S. 150 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 26.06.1998 - 2 W 48/98, 12 O 116/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,23842
OLG Bremen, 26.06.1998 - 2 W 48/98, 12 O 116/96 (https://dejure.org/1998,23842)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.06.1998 - 2 W 48/98, 12 O 116/96 (https://dejure.org/1998,23842)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. Juni 1998 - 2 W 48/98, 12 O 116/96 (https://dejure.org/1998,23842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 16.08.2011 - 5 W 189/11

    Sachverständigenablehnung: Umstände für eine Besorgnis der Befangenheit bei …

    Rn. 17 Der Kläger meint, der Sachverständige habe den Anschein der Parteilichkeit dadurch erweckt, dass er den Ortstermin am 7.1.2011 ohne Mitwirkung des Klägers durchgeführt habe (zur - analogen - Anwendbarkeit des § 357 ZPO auf den Ortstermin eines Sachverständigen zur Vorbereitung des Gutachtens siehe OLG Bremen, OLGR Bremen 1998, 422; OLG München, OLGZ 1983, 355).

    Die Tatsache, dass Feststellungen in einem Gutachten mit der Einschätzung einer Partei nicht im Einklang stehen, ist indessen nicht geeignet, die Neutralität des Sachverständigen infrage zu stellen, selbst wenn die Feststellungen möglicherweise inhaltlich falsch sein sollten (vgl. OLG Bremen, OLGR Bremen 1998, 422).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 5 U 151/04

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Andererseits ist der Sachverständige nicht ohne weiteres als befangen anzusehen, weil er die von ihm zu treffenden Feststellungen in der Weise vorbereitet hat, dass er sich die für die Erstellung seines Gutachtens erforderlichen Kenntnisse ohne Anwesenheit der Parteien verschafft hat (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 26.06.1998, 2 W 48/98, OLGR 1998, 422; OLG München Beschluss vom 11.02.1983, 25 W 736/83, OLGZ 1983, 355ff = Rpfleger 1983, 319f; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.05.1995, 2 W 3/95, NZV 1996, 323).

    Dass der Sachverständige sich die für die Erstellung seines Gutachtens nach seiner Ansicht erforderlichen Kenntnisse an einem nicht streitgegenständlichen Objekt ohne Anwesenheit der Parteien verschafft hat, stellt auch keinen Verstoß gegen die Parteiöffenlichkeit gemäß § 357 Abs. 1 ZPO dar, da ein Anwesenheitsrecht der Parteien hierfür nicht besteht (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 26.06.1998, 2 W 48/98, OLGR Bremen 1998, 422f; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.05.1995, 2 W 3/95, NZV 1996, 323).

  • OLG Stuttgart, 19.12.2005 - 3 U 28/05

    Zivilprozessrecht: Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der …

    Die Bandbreite reicht von der Annahme der Befangenheit bei Verlust des Honoraranspruchs (vom Beklagten angeführte Entscheidung OLG Oldenburg BauR 2004, 1817; ebenso OLG München NJW-RR 1998, 1123) bis hin zu der Ansicht, jedenfalls bei Vorliegen sachlicher Gründe könne der Sachverständige seine Feststellungen auch ohne Anwesenheit der Parteien treffen (OLG Bremen OLGR Bremen 1998, 422).
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