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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.01.2012 - 2 W 57/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4034
OLG Schleswig, 25.01.2012 - 2 W 57/11 (https://dejure.org/2012,4034)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.01.2012 - 2 W 57/11 (https://dejure.org/2012,4034)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 2 W 57/11 (https://dejure.org/2012,4034)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2524
  • FGPrax 2012, 79
  • NZG 2012, 678
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 23.11.2010 - 15 W 419/10

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Regelung der Einberufung der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2012 - 2 W 57/11
    Die in Betracht kommenden Formen der "Berufung", d. h. der Einladung zur Mitgliederversammlung, kann die Vereinssatzung grundsätzlich frei wählen, solange sichergestellt ist, dass jedes teilnahmeberechtigte Vereinsmitglied Kenntnis von der Anberaumung einer Mitgliederversammlung erlangen kann (OLG Hamm NJW-RR 2011, 395;… Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Aufl., Rn. 171;… Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrecht, Rn. 1356).

    Die Satzung darf die Bestimmung der Form nicht dem Vorstand überlassen (OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 995;… Palandt/Ellenberger, BGB, 71. Aufl., § 58 Rn. 4;… Staudinger /Habermann, BGB, Neubearb. 2005, § 58 Rn. 7) und die Form der Berufung muss hinreichend bestimmt sein (OLG Hamm NJW-RR 2011, 395;… Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 58 Rn. 4;… Staudinger/Habermann, a.a.O.).

    Letzteres wird etwa verneint bei einer Satzung, die vorsieht, die Einberufung könne "grundsätzlich durch Schaukasten oder durch Presseveröffentlichung" erfolgen, weil die Formulierungen "grundsätzlich"" und "Presseveröffentlichung" unklar seien, da sich nicht erschließe, ob dies nur der Regelfall sei und ausnahmsweise auch eine andere Form genügen könne, und keine sachliche Beschränkung auf bestimmte Presseerzeugnisse enthalten sei, so dass sich dem einzelnen Mitglied weder Art (Zeitung, Rundfunk) noch Ort (welche Tageszeitung) der Veröffentlichung hinreichend sicher und für die Zukunft vorhersehbar bestimmt erschließe (OLG Hamm NJW-RR 2011, 395;… Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 58 Rn. 4 und § 32 Rn. 3;… Sauter/Schweyer/Waldner, a.a.O.).

  • OLG Zweibrücken, 16.07.1984 - 3 W 87/84

    Festlegung der Form der Einberufung von Mitgliederversammlungen; Möglichkeit der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2012 - 2 W 57/11
    Nicht erforderlich ist, dass alle Mitglieder tatsächlich Kenntnis bekommen, so dass grundsätzlich auch solche Einladungsformen zulässig sind, die den Mitgliedern ohne Erschwernisse, insbesondere ohne unzumutbare Erkundigungen, die Möglichkeit der Kenntniserlangung von einer bevorstehenden Mitgliederversammlung verschaffen (…OLG Hamm a.a.O.; OLG Zweibrücken Rpfleger 1985, 31 m.w.N.;… Sauter/Schweyer/Waldner, a.a.O.;… Reichert, a.a.O.).

    Auch die Formulierung durch "ortsübliche Bekanntmachung" reicht nicht aus (OLG Zweibrücken MDR 1985, 230; Reuter, MüKo, BGB, 6. Aufl., § 58 Rn. 5;.

  • BGH, 22.04.1996 - II ZR 65/95

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch satzungsmäßige …

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2012 - 2 W 57/11
    § 127 BGB ist jedenfalls auch für die in Vereinssatzungen für vorgesehene Willenserklärungen vorgeschriebene Form anwendbar (BGH NJW-RR 1996, 866 für eine in der Vereinssatzung vorgesehene Form einer Austrittserklärung).
  • OLG Stuttgart, 27.01.1986 - 8 W 252/85

    Vereinsrechtliche Ausgestaltung des Minderheitenschutzes gem. § 37 BGB; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2012 - 2 W 57/11
    Die Satzung darf die Bestimmung der Form nicht dem Vorstand überlassen (OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 995;… Palandt/Ellenberger, BGB, 71. Aufl., § 58 Rn. 4;… Staudinger /Habermann, BGB, Neubearb. 2005, § 58 Rn. 7) und die Form der Berufung muss hinreichend bestimmt sein (OLG Hamm NJW-RR 2011, 395;… Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 58 Rn. 4;… Staudinger/Habermann, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 326/09

    Regelung zur Einberufung der Mitgliederversammlung in Vereinssatzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2012 - 2 W 57/11
    Für die hier maßgebliche Frage der Form der Einberufung einer Mitgliederversammlung muss deshalb die Definition in § 126b BGB herangezogen werden können, auch wenn § 127 BGB direkt lediglich für materiell-rechtliche Rechtsgeschäfte gelten dürfte (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. November 2009 - 20 W 326/09 - juris).
  • OLG Oldenburg, 13.07.2017 - 12 W 92/17

    Eingetragener Verein: Satzungsbestimmung über die Einberufung zur …

    Vielmehr könne das einzelne Mitglied untätig bleiben und abwarten, weil es unmittelbar und direkt benachrichtigt werde (vgl. OLG Schleswig, NJW 2012, 2524 , zit. aus juris, RN 21f; OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.11.2009, 20 W 326/09, zit. aus juris, RN 3ff).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2024 - 3 Wx 69/24

    Zulässigkeit einer Satzungsbestimmung über die Einladung zu einer …

    Die Einladungsform und der Übermittlungsweg müssen nur so gewählt werden, dass jedes Mitglied ohne Erschwernisse Kenntnis von der Anberaumung einer Mitgliederversammlung erlangen kann (OLG Hamm, Beschluss vom 23.11.2010, I-15 W 419/10; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 25.1.2012, 2 W 57/11; OLG Köln, Beschluss vom 20.4.2016, 2 Wx 54/16).

    Nicht erforderlich ist, dass alle Mitglieder tatsächlich Kenntnis bekommen, solange die gewählte Einladungsform sicherstellt, dass sie allen Mitgliedern ohne Erschwernisse, insbesondere ohne unzumutbare Erkundigungen, die Möglichkeit der Kenntniserlangung von einer bevorstehenden Mitgliederversammlung verschafft (OLG Hamm, Beschluss vom 23.11.2010, I-15 W 419/10; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 25.1.2012, 2 W 57/11).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2023 - 7 Sa 423/21

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsordnung - Auslegung - Antrag - …

    Hierunter fallen Erklärungen auf Papier, aber beispielsweise auch ein Fax (…BGH 27.04.2016 - VIII ZR 46/15 - Rn. 28, juris;… BAG 16.12.2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 36 mwN., juris), ein Computerfax, eine E-Mail (…BGH 27.04.2016 - VIII ZR 46/15 - Rn. 28, juris;… BAG 16.12.2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 36 mwN., juris) oder eine SMS (OLG Schleswig 25.01.2012 - 2 W 57/11 - Rn. 20 mwN.).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2024 - 3 Wx 69/243 Wx 69/24
    Die Einladungsform und der Übermittlungsweg müssen nur so gewählt werden, dass jedes Mitglied ohne Erschwernisse Kenntnis von der Anberaumung einer Mitgliederversammlung erlangen kann (OLG Hamm, Beschluss vom 23.11.2010, I-15 W 419/10; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 25.1.2012, 2 W 57/11; OLG Köln, Beschluss vom 20.4.2016, 2 Wx 54/16).

    Nicht erforderlich ist, dass alle Mitglieder tatsächlich Kenntnis bekommen, solange die gewählte Einladungsform sicherstellt, dass sie allen Mitgliedern ohne Erschwernisse, insbesondere ohne unzumutbare Erkundigungen, die Möglichkeit der Kenntniserlangung von einer bevorstehenden Mitgliederversammlung verschafft (OLG Hamm, Beschluss vom 23.11.2010, I-15 W 419/10; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 25.1.2012, 2 W 57/11).

  • OLG Köln, 20.11.2012 - 2 Wx 241/12
    Um § 58 Nr. 4 BGB zu erfüllen, muss die Satzung sicherstellen, dass jedes Mitglied auch Kenntnis von der Anberaumung einer Mitgliederversammlung erlangt oder zumindest ohne wesentliche Erschwernisse erlangen kann (OLG Hamm, Beschl. vom 23.11.2010 - 15 W 419/10 - NJW-RR 2011, 395; OLG Schleswig, Beschl. v. 25.1. 2012 - 2 W 57/11 - NJW 2012, 2524, 2525).
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