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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.04.2007 - 2 W 71/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1937
OLG Stuttgart, 16.04.2007 - 2 W 71/06 (https://dejure.org/2007,1937)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.04.2007 - 2 W 71/06 (https://dejure.org/2007,1937)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. April 2007 - 2 W 71/06 (https://dejure.org/2007,1937)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Störerhaftung bei verliehenem eBay-Account - Demjenigen, der einem Dritten gestattet, unter seinem Namen einen Account für eine Internet-Verkaufplattform zu eröffnen und hierunter als Verkäufer aufzutreten, obliegen besondere Prüfungspflichten, um Rechtsverstöße des ...

  • openjur.de

    Wettbewerbsrechtliche Störerhaftung: Inanspruchnahme auf Unterlassung wegen Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes durch einen Dritten; Zurverfügungstellung eines auf den eigenen Namen lautenden Internet-accounts zum Betrieb von Handelsgeschäften)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mitstörerhaftung des Accountinhabers bei eBay für Wettbewerbsverstöße

Kurzfassungen/Presse (7)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mann verkauft Modeartikel über eBay-Account der Freundin - Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sind der Inhaberin des Accounts zuzurechnen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung für überlassenen eBay-Account

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung für Wettbewerbsverstöße bei Überlassung eines Internetaccounts

  • beck.de (Leitsatz)

    Störerhaftung des Betreibers eines eBay-Shops

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung für überlassenen eBay-Account

  • 123recht.net (Kurzinformation, 5.9.2007)

    Und schon wieder Ebay.. .

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer geschäftlichen Betätigung im Internet ohne Hinweis auf den Abschluss eines Fernabsatzvertrages; Bestimmung des Täters eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes; Ausweitung der Haftung auf unbeteiligte Störer bei Gestattung der Nutzung ...

Besprechungen u.ä.

  • jurawelt.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Störerhaftung im Internet und ihre Entwicklung in der neueren Rechtsprechung zum Online-Recht (Alessandro Foderà-Pierangeli)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 199
  • GRUR-RR 2007, 336
  • MMR 2008, 135 (Ls.)
  • MIR 2007, Dok. 275
  • K&R 2007, 478
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.04.2007 - 2 W 71/06
    Dabei kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH GRUR 1997, 313, 316 - Architektenwettbewerb; GRUR 2002, 902, 904 - Vanity-Nummer; GRUR 2003, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen; GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten; GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb; GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten; GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).

    Die Beurteilung, ob und inwieweit eine Prüfung zuzumuten war oder ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wobei die Funktion und die Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat oder vornimmt, zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2003, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen; GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.04.2007 - 2 W 71/06
    Dabei kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH GRUR 1997, 313, 316 - Architektenwettbewerb; GRUR 2002, 902, 904 - Vanity-Nummer; GRUR 2003, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen; GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten; GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb; GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten; GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.04.2007 - 2 W 71/06
    Dabei kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH GRUR 1997, 313, 316 - Architektenwettbewerb; GRUR 2002, 902, 904 - Vanity-Nummer; GRUR 2003, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen; GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten; GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).

    Die Beurteilung, ob und inwieweit eine Prüfung zuzumuten war oder ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wobei die Funktion und die Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat oder vornimmt, zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2003, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen; GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten).

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.04.2007 - 2 W 71/06
    Dabei kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH GRUR 1997, 313, 316 - Architektenwettbewerb; GRUR 2002, 902, 904 - Vanity-Nummer; GRUR 2003, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen; GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten; GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).
  • OLG Frankfurt, 13.06.2005 - 6 W 20/05

    Überlassung eines eBay-Accounts an Dritte: Verantwortlichkeit des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.04.2007 - 2 W 71/06
    Sie traf daher eine gesteigerte Prüfungspflicht, in deren Rahmen sie verpflichtet war, sich kontinuierlich in kurzen Abständen durch persönliche Einsichtnahme in die unter ihrem Namen bei eBay veröffentlichten Verkaufsangebote davon zu überzeugen, dass diese den geltenden gesetzlichen Regelungen entsprachen (vgl. zur Prüfungspflicht bei Überlassung eines eBay-Account auch: OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1204, 1205).
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