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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.03.2017

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17830
BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16 (https://dejure.org/2017,17830)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 (https://dejure.org/2017,17830)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 2017 - 2 WD 16.16 (https://dejure.org/2017,17830)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung; Beweisantizipation; Ladung im Ausland; Ladung von Zeugen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verstoß gegen politische Treuepflicht; "Hitlergruß" und Alkoholkonsum im Ausland; Verhandlung in Abwesenheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 WDO 2002, § 58 Abs 7 WDO 2002, § 124 WDO 2002, § 7 SG, § 8 SG
    Verstoß gegen politische Treuepflicht; "Hitlergruß" und Alkoholkonsum im Ausland; Verhandlung in Abwesenheit

  • Wolters Kluwer

    Ausführen des Hitlergrußes als schwerwiegendes Dienstvergehen eines Obermaats wegen Verletzung der Treuepflichten; Beweiswürdigung der Zeugenaussagen zur Bezeichnung des Hotelpersonals als "Neger" oder "Nigger" i.R.d. Beweisaufnahme; Bemessung der Disziplinarmaßnahme ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausführen des Hitlergrußes als schwerwiegendes Dienstvergehen eines Obermaats wegen Verletzung der Treuepflichten; Beweiswürdigung der Zeugenaussagen zur Bezeichnung des Hotelpersonals als "Neger" oder "Nigger" i.R.d. Beweisaufnahme; Bemessung der Disziplinarmaßnahme ...

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen politische Treuepflicht; "Hitlergruß" und Alkoholkonsum im Ausland; Verhandlung in Abwesenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01

    Auslandseinsatz der Bundeswehr; Ausführen des so genannten Hitlergrußes; …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16
    Rn. 66 bb) Durch das wissentliche und willentliche Ausführen des "Hitlergrußes" hat der Soldat vorsätzlich die Pflicht verletzt, die freiheitlich demokratische Grundordnung anzuerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Einhaltung einzutreten (§ 8 SG); (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4, S. 23 f. und Beschluss vom 29. August 2002 - 2 WDB 6, 02 - S. 11).

    Rn. 68 Der Senat lässt offen, ob damit zugleich die Treuepflicht aus § 7 SG verletzt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - S. 22 f. und Beschluss vom 29. August 2002 - 2 WDB 6, 02 - S. 11), weil damit jedenfalls kein die Schwere der Dienstpflichtverletzung erhöhender Umstand gegeben wäre.

    Rn. 69 Darüber hinaus war das vom Soldaten gezeigte Verhalten auch geeignet, sein dienstliches Ansehen bei Untergebenen, Gleichgestellten und Vorgesetzten ernsthaft zu beeinträchtigen, so dass er auch vorsätzlich gegen seine außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht aus § 17 Abs. 2 Satz 2 SG verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4, S. 24 zur innerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht).

    Da die politische Treuepflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (BVerwG, Urteile vom 24. Januar 1984 - 2 WD 40.83 - NZWehrr 1984, 167, vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 58, vom 28. September 1990 - 2 WD 27.89 - BVerwGE 86, 321, vom 25. Januar 2000 - 2 WD 43.99 - BVerwGE 111, 45, vom 7. November 2000 - 2 WD 18.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 40, vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 f. …und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 39 Rn. 49).

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei Verletzungen dieser Pflicht durch das Zeigen eines "Hitlergrußes" ist grundsätzlich die Höchstmaßnahme (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 und Beschluss vom 29. August 2002 - 2 WDB 6, 02 - S. 15 f.).

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot; …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16
    Fraglich ist dies deswegen, weil § 7 SG nur insoweit zur Anwendung kommt, als die in den §§ 8 ff. SG normierten Dienstpflichten für ihren jeweiligen Anwendungsbereich ihm nicht als speziellere Vorschrift vorgehen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2010 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 Rn. 45).

    Es handelt sich auch hier nicht um eine bloße Nebenpflicht, vielmehr um eine Pflicht mit funktionellem Bezug zur Erfüllung des grundgesetzmäßigen Auftrages der Streitkräfte und zur Gewährleistung des militärischen Dienstbetriebes (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 = Buchholz 449 § 10 SG Nr. 60 jeweils Rn. 105).

    Die in § 10 Abs. 6 SG von jedem Offizier und Unteroffizier bei dienstlichen und außerdienstlichen Äußerungen verlangten Beschränkungen (Achtung der Rechte anderer, Besonnenheit, Toleranz und Sachlichkeit) sind für einen Vorgesetzten nach der vom Gesetzgeber getroffenen Entscheidung unerlässlich, um seine dienstlichen Aufgaben erfüllen und seinen Untergebenen im Sinne von § 10 Abs. 1 SG in Haltung und Pflichterfüllung Vorbild sein zu können (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - a.a.O. Rn. 33).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16
    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48, , vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (…stRspr, BVerwG, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO Nr. 29 m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30 ).

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung; …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16
    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48, , vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. …und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, BVerwG, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. …und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO Nr. 29 m.w.N., vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - Rn. 28 …und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 30 ).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16
    Beide erfüllen als verbindliche und konkrete Verhaltensanweisungen eines militärischen Vorgesetzten die vom Senat in Anwendung der genannten Legaldefinition geforderten Kriterien (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. September 2006 - 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1, 23 ff. und vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 49 Rn. 41) und sind von der Anschuldigung erfasst.

    Auch ehrverletzende und diffamierende Aussagen sind "Äußerungen", die gegen die Pflicht zur Zurückhaltung verstoßen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 59 Rn. 86 = NZWehrr 2009, 33 m.w.N.).

    Die Norm verpflichtet Vorgesetzte, ihre Meinung unter Achtung der Rechte anderer besonnen, tolerant und sachlich zu vertreten (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - a.a.O. Rn. 87 m.w.N. …und vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 38).

  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16
    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48, , vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. …und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Die Bundeswehr als Organ der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland kann erwarten und muss davon ausgehen, dass sich die Soldaten zu den rechtsstaatlichen Anforderungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes, insbesondere zu den Grundrechten, bekennen und für ihre Verwirklichung einsetzen (BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 58 und vom 20. Oktober 1999 - 2 WD 9.99 - BVerwGE 111, 25 ).

    Da die politische Treuepflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (BVerwG, Urteile vom 24. Januar 1984 - 2 WD 40.83 - NZWehrr 1984, 167, vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 58, vom 28. September 1990 - 2 WD 27.89 - BVerwGE 86, 321, vom 25. Januar 2000 - 2 WD 43.99 - BVerwGE 111, 45, vom 7. November 2000 - 2 WD 18.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 40, vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 f. …und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 39 Rn. 49).

  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16
    Rn. 72 Es handelt sich um außerdienstliches Verhalten im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 2 SG, da der Soldat das Verhalten sowohl außer Dienst als auch außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen zeigte (…zum kumulativen Erfordernis: BVerwG, Urteile vom 14. Oktober 2009 - 2 WD 16.08 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 43 Rn. 39 und vom 20. März 2014 - 2 WD 5.13 - BVerwGE 149, 224 Rn. 50).

    Erlaubt die Sanktionsdrohung der Strafrechtsnorm - wie hier § 185 StGB - noch keine Freiheitsstrafe im mittleren Bereich, bedarf es zur Begründung einer allein aus Zweifeln an der Rechtstreue des Soldaten resultierenden Disziplinarwürdigkeit außerdienstlichen Fehlverhaltens zusätzlicher Umstände (BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 WD 5.13 - a.a.O. Rn. 61).

  • BVerwG, 28.09.1990 - 2 WD 27.89

    NATO-Verbündete - Verbreitung antisemitischer Parolen - Rassenmord - Juden

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16
    Ein solcher Verstoß liegt dann vor, wenn sich ein Soldat für Ziele einsetzt, die geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung auszuhöhlen, oder wenn er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerwG, Urteil vom 28. September 1990 - 2 WD 27.89 - BVerwGE 86, 321 = NZWehrr 1991, 32 m.w.N.).

    Da die politische Treuepflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (BVerwG, Urteile vom 24. Januar 1984 - 2 WD 40.83 - NZWehrr 1984, 167, vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 58, vom 28. September 1990 - 2 WD 27.89 - BVerwGE 86, 321, vom 25. Januar 2000 - 2 WD 43.99 - BVerwGE 111, 45, vom 7. November 2000 - 2 WD 18.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 40, vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 f. …und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 39 Rn. 49).

  • BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die strafrechtliche Hauptverhandlung ohne …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16
    Diese Ziele sind mit dem Interesse des beschuldigten Soldaten am Beistand des von ihm gewählten Verteidigers zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 1983 - 2 BvR 1724/82 - juris Rn. 5).

    Rn. 28 Im Lichte dieser Anforderungen hat der Senat unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, namentlich der Bedeutung der Sache, der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, der Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalles, dem Anlass, der Voraussehbarkeit und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung sowie der Fähigkeit des beschuldigten Soldaten, sich selbst zu verteidigen (BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 1983 - 2 BvR 1724/82 - juris Rn. 6) auch ohne einen entsprechenden Antrag von Amts wegen eine Vertagung geprüft, jedoch beschlossen, dem Beschleunigungsgrundsatz des § 17 Abs. 1 WDO Vorrang vor dem Interesse des Soldaten an der Teilnahme seines Wahlverteidigers an der Berufungshauptverhandlung zu geben.

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen; …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11

    Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung; …

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium; …

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der …

  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und …

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 WD 32.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; strafbare Handlung im dienstlichen …

  • BVerwG, 25.01.2000 - 2 WD 43.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Verwendung von Kennzeichen …

  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr; …

  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit; …

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher …

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
  • BVerwG, 18.04.2013 - 2 WD 16.12

    Zugriff; Zugriffsobjekt; Entsorgung; anvertraut; Anvertrautsein; Materialgruppe; …

  • BVerwG, 30.03.2011 - 2 WD 5.10

    Rechtswidriger Umgang mit Waffen; Maßnahmebemessung; Milderungsgründe in den …

  • BVerwG, 20.10.1999 - 2 WD 9.99

    Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen Bestreitens der …

  • BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche …

  • BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens u. Verhängung eines …

  • BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00

    Disziplinarverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger …

  • BVerwG, 19.09.2001 - 2 WD 9.01
  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03

    Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an …

  • BVerwG, 24.01.1984 - 2 WD 40.83

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Sodaten wegen wiederholter Abgabe von …

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis; …

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der …

  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit; …

  • BVerwG, 08.12.2009 - 2 WD 36.09

    Schwerer, behebbarer Verfahrensmangel bei fehlerhafter Anwendung des Grundsatzes …

  • BVerwG, 08.03.2012 - 2 WD 30.11

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das Gericht bei Entscheid "im Zweifel …

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …

    Rn. 82 Mit seinen Tätowierungen und dem Auftreten jedenfalls unter Gleichgesinnten, bei dem er wiederholt den Hitlergruß gezeigt und damit die Gewalt- und Willkürherrschaft des Nazi-Regimes sichtbar verherrlicht hat (BVerwG…, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 32 Rn. 2; Urteil vom 23. März 2017 - 2 WD 16.16 - juris Rn. 67) und - mindestens einmal - auch eine Hakenkreuzflagge hochgehalten hat, sowie im Hinblick auf die bei ihm aufgefundenen Portraits herausgehobener Personen des Nationalsozialismus dokumentiert der Beklagte seine Identifizierung mit dem Nationalsozialismus und zieht hieraus Folgerungen für seine Einstellung zur verfassungsmäßigen Ordnung.
  • DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19

    Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen

    Mit dem Kläger ist festzustellen, dass bereits die Bezeichnung eines Menschen als "Neger" den Tatbestand einer Beleidigung im Sinne von § 185 Satz 1 StGB erfüllt, weil eine solche Bezeichnung eine rassistische und diskriminierende Abwertung der Person impliziert (BVerwG; Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 -, juris Rn. 72).

    Gegen diese verfassungsrechtlichen Grundsätze hat der Beklagte in seinem Posting vom 18.05.2017 in beträchtlicher Art und Weise verstoßen, wobei auch der Versuch des Beklagten, den Begriff des "Quotennegers" vom Begriff des "Quotenniggers" abzugrenzen und deshalb lediglich letzteren als "üble Beleidigung" anzuerkennen, keine andere rechtliche Bewertung zulässt, da dem Beklagten wohlbekannt gewesen ist, worauf seine Ausführungen auf Seite 8 seiner Berufungsbegründung vom 22.05.2018 schließen lassen, dass es im Hinblick auf die Verletzung von § 185 StGB (Beleidigung) vollkommen irrelevant ist, ob jemand als "Neger" oder "Nigger" bezeichnet wird (so zuletzt BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 -, juris Rn. 72).

    Da er durch beide Textbeiträge nicht zum ersten Mal die geltende Verfassungsordnung in Frage stellt und dadurch die Verfassungstreuepflicht erneut verletzt, gehören diese Pflichtwidrigkeiten zu den denkbar schwersten (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 -, juris Rn. 67).

  • VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20

    Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe, …

    Die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlangt, dass der Beamte sich zu dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, aktiv für sie eintritt und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. zu diesen für Soldaten, Richter und Beamte geltenden Grundsätzen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - und vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 - BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 2 WD 16.16 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2019 - 1 M 119/19 -, jeweils juris und m.w.N.; s.a. mit zahlreichen Fallbeispielen Baßlsperger, Die Pflichten des Beamten zur politischen Treue, zur Mäßigung und Zurückhaltung, PersV 2019, 204).
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   BVerwG, 20.03.2017 - 2 WD 16.16   

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https://dejure.org/2017,10827
BVerwG, 20.03.2017 - 2 WD 16.16 (https://dejure.org/2017,10827)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.2017 - 2 WD 16.16 (https://dejure.org/2017,10827)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 2017 - 2 WD 16.16 (https://dejure.org/2017,10827)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO § 91 Abs. 1 Satz 1
    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung; Beweisantizipation; Ladung im Ausland; Ladung von Zeugen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablehnung "des Senats" wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 1 S 1 WDO 2002, § 24 Abs 1 StPO, § 24 Abs 2 StPO, § 244 Abs 5 S 2 StPO
    Ablehnung "des Senats" wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis ihrer Befangenheit; Herleitung der Befangenheit aus der Mitwirkung an einer Verfügung betreffend die Ladung einer Zeugin zur Berufungshauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis ihrer Befangenheit; Herleitung der Befangenheit aus der Mitwirkung an einer Verfügung betreffend die Ladung einer Zeugin zur Berufungshauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung "des Senats" wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2017 - 2 WD 16.16
    Bei der Entscheidung über einen Beweisantrag, mit dem die Vernehmung eines im Ausland zu ladenden Zeugen beantragt wird, ist das Gericht vom Verbot der Beweisantizipation befreit (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60 ff.).

    Rn. 24 Zum einen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die in der Verfügung vom 10. Januar 2017 hingewiesen wurde, das Gericht bei der Entscheidung über einen Beweisantrag gemäß § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, anders als bei der Bescheidung sonstiger Beweisanträge gemäß § 244 Abs. 3 StPO, vom Verbot der Beweisantizipation befreit; es darf also seine Entscheidung davon abhängig machen, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese zu erwartenden Ergebnisse zu würdigen wären (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93 - BGHSt 40, 60 ).

  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2017 - 2 WD 16.16
    Insbesondere rechtfertigen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Mitwirkung des Richters an Zwischenentscheidungen in dem anhängigen Verfahren und die dabei geäußerten Rechtsmeinungen in der Regel nicht die Annahme der Befangenheit (vgl. auch zum Folgenden, BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 StR 169/02 - BGHSt 48, 4 ).
  • BGH, 10.07.2014 - 3 StR 262/14

    Recht des der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten auf Übersetzung der …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2017 - 2 WD 16.16
    Als einzelne Richterin bezeichnet hat der Soldat in der Begründung des Gesuchs nur die für das Verfahren zuständige Berichterstatterin Dr. C. Zulässig ist es jedoch, alle Richter abzulehnen, die an einer bestimmten Entscheidung mitgewirkt haben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1969 - 5 StR 468/69 - BGHSt 23, 200 und Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14 - NStZ 2014, 725); Entsprechendes gilt bei der Mitwirkung an prozessleitenden Verfügungen, wie hier der Ladung von Zeugen zur Hauptverhandlung.
  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2017 - 2 WD 16.16
    Als einzelne Richterin bezeichnet hat der Soldat in der Begründung des Gesuchs nur die für das Verfahren zuständige Berichterstatterin Dr. C. Zulässig ist es jedoch, alle Richter abzulehnen, die an einer bestimmten Entscheidung mitgewirkt haben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1969 - 5 StR 468/69 - BGHSt 23, 200 und Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14 - NStZ 2014, 725); Entsprechendes gilt bei der Mitwirkung an prozessleitenden Verfügungen, wie hier der Ladung von Zeugen zur Hauptverhandlung.
  • BVerwG, 05.10.2022 - 1 WB 48.22

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.d. …

    Das über weite Strecken durch polemisierende, allgemeinpolitische Erwägungen getragene und in Überlegungen zu "satanischem" Agieren und ahistorischen Vergleichen gipfelnde Vorbringen ist von vornherein, d. h. ohne Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens, ersichtlich ungeeignet, bei ihnen die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (…BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2022 - 9 A 12.21 - NVwZ 2022, 884 Rn. 8…, vom 18. August 2022 - 1 WB 46.22, 1 W-VR 15.22 - juris Rn. 5 m. w. N. und vom 20. März 2017 - 2 WD 16.16 - ThürVerfGH…, Beschluss vom 2. November 2016 - VerfGH 8/14 - juris Rn. 30;… Zöller, ZPO, Kommentar, 34. Aufl. 2022, § 44 Rn. 17).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 6.18

    Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten zur planmäßigen Beurteilung; …

    Sachliche oder rechtliche Fehler sind für sich genommen nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, solange die in Rede stehende Entscheidung nicht abwegig ist oder den Anschein der Willkür erweckt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2017 - 2 WD 16.16 - Buchholz 450.2 § 91 WDO 2002 Nr. 8 Rn. 18).
  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 WRB 6.18

    Rechtsbeschwerde in einem Wahlanfechtungsverfahren; Verletzung des rechtlichen …

    Sachliche oder rechtliche Fehler sind für sich genommen nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, solange die in Rede stehende Entscheidung nicht abwegig ist oder den Anschein der Willkür erweckt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2017 - 2 WD 16.16 - Rn. 18, Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 54 Rn. 11 b m.w.N. zur Befangenheit von Richtern).
  • BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 17.25

    Verzicht auf die Neuerstellung einer planmäßigen Beurteilung und einer …

    Sachliche oder rechtliche Fehler sind für sich genommen nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, solange die in Rede stehende Entscheidung nicht abwegig ist oder den Anschein der Willkür erweckt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 2017 - 2 WD 16.16 - juris Rn. 18 …und vom 21. März 2019 - 1 WB 6.18 - juris Rn. 45).
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