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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7195
BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11 (https://dejure.org/2013,7195)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2013 - 2 WD 27.11 (https://dejure.org/2013,7195)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 2 WD 27.11 (https://dejure.org/2013,7195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Soldaten bei vorsätzlichem Verstoß gegen die Pflicht zu treuem Dienen (hier: gefährliche Körperverletzung durch einen Schlag mit einem Glas ins Gesicht eines Geschädigten)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Soldaten bei vorsätzlichem Verstoß gegen die Pflicht zu treuem Dienen (hier: gefährliche Körperverletzung durch einen Schlag mit einem Glas ins Gesicht eines Geschädigten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11
    Auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel muss der Angegriffene nur dann zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unter den gegebenen Umständen unzweifelhaft ist und genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12 - juris Rn. 8, m.w.N.).

    Weitere Einschränkungen hinsichtlich der Wahl des Abwehrmittels bestehen dann, wenn der Angegriffene den Angriff durch ein rechtswidriges Verhalten im Vorfeld mindestens leichtfertig provoziert hat (BGH, Urteil vom 27. September 2012 a.a.O. Rn. 15).

    Folge dessen wäre die Erhöhung des Risikos gewesen, dass die Abwehrhandlung fehl schlägt; dieses Risiko einzugehen mutet die Rechtsordnung dem rechtswidrig Angegriffenen nicht zu (BGH, Urteil vom 27. September 2012 a.a.O. Rn. 8).

  • BGH, 09.08.2005 - 1 StR 99/05

    Fortdauern eines Angriffs bei befürchteter Wiederholung; Erforderlichkeit bei …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11
    Rn. 35 Die konkrete Situation, in der sich der Soldat befand, schloss es aus, sowohl das Bierglas zuvor abzustellen als auch in eine - wie vom Verteidiger des Soldaten betont - zeitbeanspruchende Abwägung darüber einzutreten, welches mildere, indes gleichermaßen wirksame Abwehrmittel ihm noch zur Verfügung stand (BGH, Urteil vom 9. August 2005 - 1 StR 99/05 - juris Rn. 18).
  • OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ss 234/10

    Notwehr: Dauer eines gegenwärtigen Angriffs; Vorliegen eines subjektiven …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11
    Ein Angriff bleibt gegenwärtig im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB, solange die Gefahr einer Rechtsgutverletzung oder deren Vertiefung andauert und noch abgewendet werden kann; er dauert namentlich auch dann fort, wenn - wie vorliegend - die Wiederholung einer Verletzungs- oder Angriffshandlung unmittelbar zu befürchten ist (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 17. Januar 2011 - 2 Ss 234/10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11

    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11
    Die vom Soldaten begangene gefährliche Körperverletzung (a) war durch Notwehr gerechtfertigt (b), so dass der Soldat mit seinem Verhalten nicht die Loyalität zur Rechtsordnung hat vermissen lassen, deren Wahrung § 7 SG verlangt (Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - Rn. 49).
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11
    Mangels eines Dienstvergehens verbot sich somit die Einstellung des Verfahrens nach § 108 Abs. 3 Satz 2 WDO (vgl. Urteil vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 -), zumal der berufliche Werdegang des Soldaten, der durch die unterbliebene Beförderung ohnehin bereits nachteilig beeinflusst worden ist, dadurch weiterhin mit einem unberechtigten Makel behaftet wäre.
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 177/12

    Beweiswürdigung (richterliche Überzeugung)

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11
    Zur Erlangung dieser nach § 123 Satz 3, § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO in Verbindung mit § 261 StPO erforderlichen Gewissheit reicht ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit aus, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt; insbesondere haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich auf die Annahme einer lediglich denktheoretischen Möglichkeit gründen (vgl. Urteil vom 12. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 9.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 55;… BGH, Urteile vom 3. Februar 2005 - 4 StR 540/04 - NStZ-RR 2005, S. 149, und vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12 - juris Rn. 11).
  • BGH, 03.02.2005 - 4 StR 540/04

    Beweiswürdigung (Überzeugungsmaßstab; überspannte Anforderungen an die zur …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11
    Zur Erlangung dieser nach § 123 Satz 3, § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO in Verbindung mit § 261 StPO erforderlichen Gewissheit reicht ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit aus, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt; insbesondere haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich auf die Annahme einer lediglich denktheoretischen Möglichkeit gründen (vgl. Urteil vom 12. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 9.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 55; BGH, Urteile vom 3. Februar 2005 - 4 StR 540/04 - NStZ-RR 2005, S. 149, …und vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 12.05.2011 - 2 WD 9.10

    Schusswaffenmissbrauch; Regelmaßnahme; Herabsetzung im Dienstgrad

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11
    Zur Erlangung dieser nach § 123 Satz 3, § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO in Verbindung mit § 261 StPO erforderlichen Gewissheit reicht ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit aus, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt; insbesondere haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich auf die Annahme einer lediglich denktheoretischen Möglichkeit gründen (vgl. Urteil vom 12. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 9.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 55;… BGH, Urteile vom 3. Februar 2005 - 4 StR 540/04 - NStZ-RR 2005, S. 149, …und vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12 - juris Rn. 11).
  • VG Karlsruhe, 26.07.2018 - DL 17 K 342/17

    Verletzung der allgemeinen Dienstpflichten eines Beamten; Verweigerung eines …

    Zwar gehören die Notwehr (§ 32 StGB), der rechtfertigende (§ 34 StGB) wie auch der entschuldigende Notstand (§ 35 StGB) zu den im Disziplinarrecht anerkannten Rechtfertigungsgründen (vgl. zur Notwehr: BVerwG, Urt. v. 14.02.2013 - 2 WD 27.11 - juris Rn. 18;… zum rechtfertigenden Notstand: BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 - 2 WD 14.03 - juris Rn. 23;… zum entschuldigenden Notstand: BVerwG, Urt. v. 13.04.1978 - I D 84.76 - juris Rn. 78).
  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines rechtsextremen Soldaten aus dem Dienst

    Rn. 22 Zur Erlangung der nach § 123 Satz 3, § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO i. V. m. § 261 StPO erforderlichen Überzeugungsgewissheit zum Vorliegen der Tatumstände reicht ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit aus, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt; insbesondere haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich auf die Annahme einer lediglich denktheoretischen Möglichkeit gründen (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2013 - 2 WD 27.11 - juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der Besoldungsgruppe A …

    Soweit er sich erstinstanzlich auf eine Notwehrsituation berufen hat, steht dies dem nicht entgegen (vgl. zur Notwehr als Rechtfertigungsgrund: Urteil vom 14. Februar 2013 - BVerwG 2 WD 27.11 - Rn. 18).
  • BVerwG, 16.01.2025 - 2 WD 13.24

    Fernbleiben bei irrtümlicher Annahme einer Urlaubsbewilligung

    Rn. 17 1. Zur Erlangung der nach § 123 Satz 3, § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO i. V. m. § 261 StPO erforderlichen Überzeugungsgewissheit zum Vorliegen disziplinarischer Tatumstände reicht ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit aus, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt; insbesondere haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich auf lediglich denktheoretische Möglichkeit gründen (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2013 - 2 WD 27.11 - juris Rn. 20 m. w. N.).
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