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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8381
BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08 (https://dejure.org/2009,8381)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.2009 - 2 WD 4.08 (https://dejure.org/2009,8381)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 2 WD 4.08 (https://dejure.org/2009,8381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    SG § 23 Abs. 1; StGB § 15; Wdo §§ 17, 99 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, § 107 Abs. 1, § 120 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2
    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive Tatbestandsmerkmale (Schuldform etc.) in der Anschuldigungsschrift; Vorsatz oder/hilfsweise Fahrlässigkeit; Zurückverweisung.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit von Ausführungen zur Schuldform in der Anschuldigungsschrift i.R.d. gerichtlichen Disziplinarverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit von Ausführungen zur Schuldform in der Anschuldigungsschrift i.R.d. gerichtlichen Disziplinarverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 129
  • NVwZ-RR 2009, 521
  • DÖV 2009, 595
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 18.05.2001 - 2 WD 42.00

    Verletzung der politischen Treuepflicht eines Soldaten durch politische …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Zum anderen hat die Anschuldigungsschrift die Aufgabe, dem Soldaten die Vorbereitung seiner Verteidigung zu ermöglichen; der ihm gegenüber erhobene Vorwurf muss so deutlich und klar sein, dass er sich mit seiner Verteidigung darauf einstellen kann (stRspr, z.B. Urteile vom 18. Mai 2001 - BVerwG 2 WD 42.00, 43.00 - 8 SG Nr. 3> und vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - NZWehrr 2007, 28 ).

    Da nach der genannten Vorschrift zu dieser Verfahrensweise aber nicht der Senat, sondern nur der Vorsitzende der Truppendienstkammer befugt ist, macht der Senat von seinem Ermessen gemäß § 120 Abs. 1 Nr. 2 WDO Gebrauch und verweist die Sache unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils an eine andere Kammer des Truppendienstgerichts Süd zurück mit dem Ziel, nach § 99 Abs. 3 WDO zu verfahren (vgl. dazu Urteil vom 18. Mai 2001 - BVerwG 2 WD 42.00, 43.00 - 8 SG Nr. 3>;… Dau, a.a.O. § 99 Rn. 28 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.09.2003 - 2 WD 3.03

    Bedingter Vorsatz; Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit; Reisekostenbetrug; …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Eine solche Konkretisierung des Tatvorwurfs ist aus rechtsstaatlichen Gründen unerlässlich, weil sonst nicht ausreichend gewährleistet ist, dass sich der betreffende Soldat hinreichend verteidigen kann (Urteil vom 18. September 2003 - BVerwG 2 WD 3.03 - BVerwGE 119, 76 = Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 11 jeweils m.w.N.).

    Es ist vielmehr erforderlich, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 18. September 2003 (a.a.O.).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 WD 25.04

    Kinderpornografie; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weiterleitung …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Zum anderen hat die Anschuldigungsschrift die Aufgabe, dem Soldaten die Vorbereitung seiner Verteidigung zu ermöglichen; der ihm gegenüber erhobene Vorwurf muss so deutlich und klar sein, dass er sich mit seiner Verteidigung darauf einstellen kann (stRspr, z.B. Urteile vom 18. Mai 2001 - BVerwG 2 WD 42.00, 43.00 - 8 SG Nr. 3> und vom 28. April 2005 - BVerwG 2 WD 25.04 - NZWehrr 2007, 28 ).

    Dies ergibt sich aufgrund der allein in Betracht kommenden engen Auslegung der Anschuldigungsschrift bei der nach dem Empfängerhorizont gebotenen objektiven Betrachtungsweise (vgl. dazu Urteile vom 28. April 2004 - BVerwG 2 WD 20.03 - und vom 28. April 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.02.1994 - 2 WD 36.93

    Anschuldigungsschrift - Soldat - Fahrlässige Dienstpflichtverletzung - …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Rn. 17 Der Senat hat allerdings wiederholt entschieden, dass eine Anschuldigungsschrift, die dem Soldaten (nur) eine fahrlässige Verletzung seiner Dienstpflichten vorwirft, einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Fehlverhaltens nicht entgegensteht (z.B. Urteil vom 23. Februar 1994 - BVerwG 2 WD 36.93, 37.93 - BVerwGE 103, 69 m.w.N.).

    Entscheidend sei grundsätzlich der Zweck der Anschuldigungsschrift, durch den Wehrdisziplinaranwalt als Vertreter der Einleitungsbehörde deren Willen - für den Soldaten erkennbar - klarzustellen, einen bestimmten Vorwurf zum Gegenstand eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens zu machen (Urteil vom 23. Februar 1994 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 29.06.1978 - 2 WD 18.78

    Trunkenheitsfahrt als fahrlässiger Verstoß gegen die Pflicht zu einem …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Rn. 13 Ebenso wie im Strafverfahren die Mitteilung der von der Staatsanwaltschaft angenommenen Schuldform (Vorsatz, Fahrlässigkeit) als "gesetzliches Merkmal der Straftat" in den Anklagesatz gehört (vgl. § 200 Abs. 1 StPO, dazu z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 1979 - 5 Ss 252/79 - 261/79 II - JMBl NW 1979, 259;… Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 200 Rn. 17), sind auch im Disziplinarverfahren gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 WDO die Umstände in die Anschuldigungsschrift aufzunehmen, die die subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Dienstpflichtverletzung erfüllen (stRspr, z.B. Urteile vom 29. Juni 1978 - BVerwG 2 WD 18.78 - und vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 = Buchholz 236.1 § 11 SG Nr. 1).

    Ohne sichere Anhaltspunkte könne in diesem Fall jedoch grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass dies auch dem Willen der Einleitungsbehörde entspreche, da in einem solchen Fall auch in Betracht käme, von einer Anschuldigung abzusehen und das Verfahren einzustellen (vgl. Urteil vom 29. Juni 1978 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit; …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Rn. 13 Ebenso wie im Strafverfahren die Mitteilung der von der Staatsanwaltschaft angenommenen Schuldform (Vorsatz, Fahrlässigkeit) als "gesetzliches Merkmal der Straftat" in den Anklagesatz gehört (vgl. § 200 Abs. 1 StPO, dazu z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 1979 - 5 Ss 252/79 - 261/79 II - JMBl NW 1979, 259;… Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 200 Rn. 17), sind auch im Disziplinarverfahren gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 WDO die Umstände in die Anschuldigungsschrift aufzunehmen, die die subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Dienstpflichtverletzung erfüllen (stRspr, z.B. Urteile vom 29. Juni 1978 - BVerwG 2 WD 18.78 - und vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 = Buchholz 236.1 § 11 SG Nr. 1).
  • BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94

    Verfassungsbeschwerde - Berufssoldat - Aberkennung - Ruhegehalt - Faires …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Das Beschleunigungsgebot (§ 17 Abs. 1 WDO) steht der Zurückverweisung schon deshalb nicht entgegen, weil diese zur Sicherstellung des Anspruchs des Soldaten auf ein faires rechtsstaatliches Disziplinarverfahren (speziell zum gerichtlichen Wehrdisziplinarverfahren BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juni 2000 - 2 BvR 993/94 - ZBR 2001, 208) unvermeidbar ist; immerhin geht es um die Rechtmäßigkeit einer Dienstgradherabsetzung.
  • BVerwG, 06.05.2003 - 2 WD 29.02

    Gehorsamspflicht; Anschuldigungsschrift; Konkretisierung der …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Soweit Ungehorsam gegenüber einem Befehl angeschuldigt werden soll - wovon die Truppendienstkammer ausgegangen ist -, bedarf es einer präzisen Bezeichnung des nicht befolgten Befehls (stRspr, vgl. Urteil vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - BVerwGE 118, 161 = Buchholz 235.01 § 107 WDO 2002 Nr. 1 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.2004 - 2 WD 3.04

    Berichtigung der Urteilsformel; Vorlagefrist für schriftliches Urteil; …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Die entsprechenden Anhörungen sind aber am 6. und 7. Februar 2007 - vor Fertigung der Anschuldigungsschrift vom 9. Juli 2007 - nachgeholt und das Ergebnis der Anhörung der Vertrauensperson dem Soldaten anschließend bekannt gegeben worden, sodass die Verfahrensfehler rechtzeitig geheilt worden sind (stRspr, vgl. zu § 93 Abs. 1 Satz 2 WDO z.B. Urteil vom 16. März 2004 - BVerwG 2 WD 3.04 - BVerwGE 120, 193 ff. = Buchholz 235.01 § 93 WDO 2002 Nr. 1; Beschluss vom 22. Juli 2004 - BVerwG 2 WDB 4, 03 - Buchholz 235.01 § 93 WDO 2002 Nr. 3; zu § 27 Abs. 2 SBG z.B. Beschluss vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 ff.; Urteil vom 26. April 2001 - BVerwG 2 WD 47.00 -).
  • BVerwG, 28.04.2004 - 2 WD 20.03

    Ungenehmigte Nebentätigkeit; Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten; …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
    Dies ergibt sich aufgrund der allein in Betracht kommenden engen Auslegung der Anschuldigungsschrift bei der nach dem Empfängerhorizont gebotenen objektiven Betrachtungsweise (vgl. dazu Urteile vom 28. April 2004 - BVerwG 2 WD 20.03 - …und vom 28. April 2005 a.a.O.).
  • BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91

    Wehrrecht - Anhörung der Vertrauensperson - Einwilligung des Soldaten

  • BVerwG, 10.12.2008 - 2 WD 8.08

    Aufhebung; Zurückweisung; schwerer Mangel des Verfahrens; beschränkte Berufung.

  • BVerwG, 26.04.2001 - 2 WD 47.00

    Falschangabe der Wohnanschrift in einem Antrag auf Erstbewilligung von …

  • OLG Düsseldorf, 12.06.1979 - 5 Ss 252/79
  • BVerwG, 01.04.1976 - 2 WD 6.76

    Eigenmächtige Abwesenheit als Dienstvergehen - Fahrlässiges Fernbleiben von der …

  • BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21

    Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten …

    Dies führt aber nicht zu einer Freistellung vom Anschuldigungspunkt 1, weil die Anschuldigungsschrift ungeachtet dessen ihrer Umgrenzungs- und Informationsfunktion (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 2 WD 4.08 - BVerwGE 133, 129 Rn. 12) gerecht wird; die angeschuldigte Pflichtverletzung ist daraus zweifelsfrei ersichtlich.
  • BGH, 15.11.2021 - NotSt (Brfg) 2/21

    Entfernung eines Notars aus dem Amt i.R.e. Disziplinarverfahrens wegen …

    Eine disziplinarische Verurteilung wegen Vorsatzes kommt nicht in Betracht, weil der Kläger dem Beklagten in der Disziplinarklage (lediglich) eine fahrlässige Verletzung von § 14 Abs. 2 Satz 1 Hs 2 BeurkG zur Last gelegt hat, § 52 Abs. 1 Satz 2, § 60 Abs. 2 Satz 1, § 65 Abs. 1 BDG (vgl. BVerwGE 133, 129 Rn. 13, 17 f. zu § 107 Abs. 1 WDO …und Urteil vom 28. März 2011 - 2 B 59/10, juris Rn. 6).
  • VG Wiesbaden, 25.02.2014 - 28 K 419/12

    Entfernung einer Professorin (FH) aus dem Beamtenverhältnis

    Die Klageschrift führt auch aus, gegen welche Dienstpflichten das Verhalten der Beklagten verstoßen soll (BVerwG, Beschluss vom 11.02.2009 - 2 WD 4/08 -, zitiert nach Juris); hier ist es nicht erforderlich, dass die Klageschrift die angeschuldigten Sachverhalte disziplinarrechtlich zutreffend würdigt (BVerwG, Beschluss vom 28.03.2011 - 2 B 59/10 -, zitiert nach Juris).
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