Rechtsprechung
| BVerwG, 16.04.2002 - 2 WD 43.01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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SG § 10 Abs. 1, 3, § 12 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 7 i. V. m. § 38 Abs. 1, § 64; BGB § 1353 Abs. 1, 2, § 1565 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 1566 Abs. 1, 2
Intime Beziehungen eines Soldaten zu einer Kameradin (zugleich Ehefrau eines Kameraden); Anbahnung der intimen Beziehungen durch die Kameradin; Soldat als Disziplinarvorgesetzter gegenüber beiden. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sex in der Bundeswehr
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Maßnahmebemessung bei intimen Beziehungen eines Soldaten zu einer Kameradin, die die Ehefrau eines anderen Soldaten ist; Intime Beziehungen zwischen dem Vorgesetzten und einer Soldatin, auf ihre Initiative hin; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verstoßes gegen die ...
Papierfundstellen
- NJW 2002, 3722
- NVwZ 2003, 755 (Ls.)
- FamRZ 2002, 1474
- DÖV 2002, 868
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 01.07.1992 - 2 WD 14.92
Soldatengesetz - Dienstvergehen - Eindringen in die Ehe
Auszug aus BVerwG, 16.04.2002 - 2 WD 43.01
Der Senat hat jedoch bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 1. Juli 1992 - BVerwG 2 WD 14.92 -) mildernd berücksichtigt, wenn sich die Ehefrau eines Kameraden aus Enttäuschung über die Entwicklung ihrer Ehe bewusst einem Soldaten zugewandt und ihrerseits offensichtlich zielgerichtet darauf hingewirkt hatte, dass es zum wiederholten Austausch von Zärtlichkeiten kam, die über ein rein freundschaftliches Ausmaß hinausgingen. - BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 8.91
Ehebruch eines Soldaten - Ehefrau eines Kameraden - Dienstvergehen - …
Auszug aus BVerwG, 16.04.2002 - 2 WD 43.01
Eine sexuelle oder sonst ehewidrige Beziehung zu der Ehefrau eines Kameraden hat, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Urteile vom 9. Dezember 1971 - BVerwG 2 WD 38.71 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 -) stets hervorgehoben hat, erhebliches disziplinarrechtliches Gewicht. - BVerwG, 09.12.1971 - II WD 38.71
Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Vorsätzliche Verletzung der Pflichten …
Auszug aus BVerwG, 16.04.2002 - 2 WD 43.01
Eine sexuelle oder sonst ehewidrige Beziehung zu der Ehefrau eines Kameraden hat, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Urteile vom 9. Dezember 1971 - BVerwG 2 WD 38.71 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 -) stets hervorgehoben hat, erhebliches disziplinarrechtliches Gewicht.
- BVerwG, 06.07.1976 - 2 WD 11.76
Pflicht eines Soldaten zum Gehorsam - Pflicht eines Soldaten zu achtungs- und …
Auszug aus BVerwG, 16.04.2002 - 2 WD 43.01
Dies gilt auch für immaterielle Schäden (vgl. Urteil vom 6. Juli 1976 - BVerwG 2 WD 11.76 -). - BVerwG, 02.06.1981 - 2 WD 22.80
Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten aufgrund Bestechlichkeit - …
Auszug aus BVerwG, 16.04.2002 - 2 WD 43.01
Soweit sich ein einheitlich zu bewertendes Verhalten - wie hier das Bestehen einer ehewidrigen Beziehung zu einer Untergebenen - teils innerhalb, teils außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen ereignet hat, ist die Frage der Pflichtwidrigkeit allein nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SG, nicht jedoch nach der Vorschrift § 17 Abs. 2 Satz 2 SG zu beurteilen, die lediglich solches Fehlverhalten erfasst, das allein und ausschließlich dem außerdienstlichen Bereich zuzurechnen ist (vgl. Urteile vom 13. März 1973 - BVerwG 2 WD 19.72 - und vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 -). - BVerwG, 13.03.1973 - II WD 19.72
Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem …
Auszug aus BVerwG, 16.04.2002 - 2 WD 43.01
Soweit sich ein einheitlich zu bewertendes Verhalten - wie hier das Bestehen einer ehewidrigen Beziehung zu einer Untergebenen - teils innerhalb, teils außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen ereignet hat, ist die Frage der Pflichtwidrigkeit allein nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SG, nicht jedoch nach der Vorschrift § 17 Abs. 2 Satz 2 SG zu beurteilen, die lediglich solches Fehlverhalten erfasst, das allein und ausschließlich dem außerdienstlichen Bereich zuzurechnen ist (vgl. Urteile vom 13. März 1973 - BVerwG 2 WD 19.72 - und vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 -). - BVerwG, 31.10.1979 - 2 WD 108.78
Verhängung einer mittleren gerichtlichen Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten …
Auszug aus BVerwG, 16.04.2002 - 2 WD 43.01
Die Gefährdung eines solchen Rechts reicht regelmäßig aus (vgl. dazu u. a. Urteil vom 31. Oktober 1979 - BVerwG 2 WD 108.78 -), da es bereits dann an der vom Gesetz geforderten hinreichenden "Achtung" fehlt.
- BVerwG, 22.01.2025 - 2 WD 14.24
Soldaten und Ehebruch
Rn. 21 b) Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung in der Beteiligung am Ehebruch einer Kameradenehefrau regelmäßig eine Verletzung der Kameradschaftspflicht in Form einer Missachtung der Rechte des Kameraden gesehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1971 - 2 WD 38.71 - BVerwGE 43, 293 ; vom 9. August 1973 - 2 WD 16.73 - BVerwGE 46, 146 ; vom 27. Juni 1991 - 2 WD 8.91 - NZWehrr 1991, 252 ; vom 1. Juli 1992 - 2 WD 14.92 - BVerwGE 93, 269 und vom 16. April 2002 - 2 WD 43.01 - NJW 2002, 3722 ).Soweit er teilweise zudem auf eine Missachtung der Ehre und Würde des Kameraden abgestellt hat, hält er daran seit seiner Entscheidung vom 16. April 2002 - 2 WD 43.01 - nicht mehr fest. Ausnahmen hat er angenommen, wenn sich alle Beteiligten über das Scheitern ihrer Ehen einig waren und ihrem jeweiligen Ehepartner die freie Entscheidung über sein weiteres Verhalten zubilligten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1980 - 2 WD 55.79 - BVerwGE 73, 15 LS 1) oder wenn das Verhältnis erst begann, nachdem der Kamerad eindeutig zum Ausdruck gebracht hatte, dass er seine Ehe als gescheitert betrachtet und an ihr nicht mehr festhalten will (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1991 - 2 WD 8.91 - NZWehrr 1991, 252 LS b und vom 1. Juli 1992 - 2 WD 14.92 - BVerwGE 93, 269 LS 2).
Wann dies der Fall ist, ergibt sich aus den einschlägigen familienrechtlichen Bestimmungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 2002 - 2 WD 43.01 - NJW 2002, 3722 ).
Nach der bisherigen Senatsrechtsprechung ist dies bei einer Beteiligung am Bruch einer Kameradenehe ein Beförderungsverbot (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1982 - 2 WD 50.81 - juris LS und vom 16. April 2002 - 2 WD 43.01 - NJW 2002, 3722 ).
- BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19
Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem …
Eine solche Tat offenbart grundlegende charakterliche Mängel, einen Verlust des unverzichtbaren Respekts und der Achtung vor dem Kameraden und dessen Familie und beeinträchtigt die Vertrauenswürdigkeit, das Ansehen und die Autorität des Soldaten zutiefst (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 2002 - 2 WD 43.01 - Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 18 Rn. 9 m.w.N. zum sog. Einbruch in die Kameradenehe). - BVerwG, 24.04.2007 - 2 WD 9.06
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Meinungsäußerungsfreiheit; …
Das gilt auch für immaterielle Schäden (Urteil vom 16. April 2002 - BVerwG 2 WD 43.01 - Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 18 = NZWehrr 2002, 254 = DÖV 2002, 868 = NJW 2002, 3722).
- BVerwG, 10.03.2022 - 2 WD 7.21
Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich …
- BVerwG, 07.10.2021 - 2 WD 23.20
1. Die Kameradschaftspflicht gebietet, das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines …
- BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04
Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; Zusenden von SMS; Funktionale …
Das gilt auch für immaterielle Schäden (Urteil vom 16. April 2002 - BVerwG 2 WD 43.01 -DÖV 2002, 868 = NJW 2002, 3722 = DokBer(B) 2002, 230>). - BVerwG, 13.11.2009 - 1 WDS-VR 6.09 Sie schützt (unter anderem) die persönlichen Rechte des Kameraden im Rahmen des gesetzlichen Schutzzwecks des § 12 SG, im Interesse der Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Truppe das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft der Soldaten, füreinander einzustehen, nicht zu gefährden, zu beeinträchtigen oder zu verletzen (vgl. zu diesem Schutzzweck: Urteile vom 1. Juli 1992 - BVerwG 2 WD 14.92 - BVerwGE 93, 269 = NZWehrr 1993, 72 und vom 16. April 2002 - BVerwG 2 WD 43.01 - Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 18 = NZWehrr 2002, 254;… s.a. Walz/Eichen/Sohm, SG, 2006, § 12 Rn. 6, Scherer/Alff/Poretschkin, SG, 8. Aufl. 2008, § 12 Rn. 2, 7).
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