Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 2 Ws 125/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Sicherungsverwahrung: Fortdauer der Sicherungsverwahrung über 10 Jahre hinaus bei Verweigerung der Exploration für das Sachverständigengutachten durch den Verurteilten; Anforderungen an das Prognosegutachten und Berücksichtigung der Ablehnung von Vollzugslockerungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67d; StPO § 74 § 463 Abs. 3 S. 4
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung und Verweigerung der Exploration durch einen Sachverständigen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der Vollzugslockerungseignung des Inhaftierten i.R.d. Prognosegutachtens über die fortdauernde Gefährlichkeit eines Täters; Fortdauer der Sicherungsverwahrung über 10 Jahre hinaus bei Verweigerung der Exploration für das Sachverständigengutachten durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 90
- StV 2006, 256 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 2 Ws 125/05
Mit diesen Voraussetzungen hat der Gesetzgeber in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (BVerfG NJW 2004, 739, 743) den Anforderungen, die sich aus dem Spannungsverhältnis zwischen dem mit zunehmender Dauer der Sicherungsverwahrung erstarkenden Freiheitsanspruch des betroffenen Einzelnen auf der einen Seite und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutsverletzungen auf der anderen Seite ergeben, Rechnung getragen, indem er die Fortdauer der Sicherungsverwahrung nach Ablauf von zehn Jahren an deutlich engere Voraussetzungen als die vorangegangenen Entscheidungen nach §§ 66, 67 c und 67 d Abs. 2 StGB knüpft.Eine Fortsetzung der Maßregel jenseits der Zehnjahresgrenze kommt nur bei demjenigen in Betracht, dessen nunmehr vermutete Ungefährlichkeit widerlegt ist (BVerfG NJW 2004, 739, 742).
Allgemeine Erwägungen und die schlichte Fortschreibung unwiderlegter Gefährlichkeitshypothesen genügen nicht (BVerfG NJW 2004, 739, 742).
Er muss also prüfen, ob das Gutachten wissenschaftlichen Mindeststandards genügt und das Ergebnis der Begutachtung einer kritischen Hinterfragung unterziehen (BVerfG NJW 2004, 739, 743; BGH StV 2005, 124f.).
Über das künftige Legalverhalten ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage zu treffen (BVerfG NJW 2004, 739, 743; vgl. dazu Kröber NStZ 1999, 593 ff.; Müller-Metz StV 2003, 42 ff.).
Ebenso wenig kann aus der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass nach einer Vollstreckungsdauer von zehn Jahren die Ungefährlichkeit zu vermuten sei (BVerfG NJW 2004, 739, 742), geschlossen werden, dass die Gefährlichkeitsprognose nur auf nach diesem Stichtag eingetretene Umstände und damit nicht auf die Ausgangsdelikte zu stützen seien.
Denn eine Prognose kann ohne Betrachtung der Anlassdelikte, der prädeliktischen Persönlichkeit, der Persönlichkeitsentwicklung seit der Tat und des sozialen Empfangsraums nicht gestellt werden (BVerfG NJW 2004, 739, 743 f.; Müller-Metz StV 2003, 42, 45).
Gerade bei einer nahezu fünfundzwanzigjährigen Unterbringung wie vorliegend ist neben der Betrachtung der Ausgangsdelikte ein besonderes Augenmerk auf die postdeliktische Persönlichkeitsentwicklung, den sozialen Empfangsraum sowie auf die Frage zu richten, wie sich der Verurteilte bei etwaigen Vollzugslockerungen verhält, die als Belastungserprobung einen geeigneten Indikator für die künftige Legalbewährung darstellen (BVerfG NJW 2004, 739, 744; Müller-Metz StV 2003, 42, 45).
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Nachträgliche Sicherungsverwahrung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 2 Ws 125/05
Eine bloß abstrakte, auf statistische Wahrscheinlichkeit gestützte Prognoseentscheidung ist dem Gericht untersagt (BVerfG NJW 2004, 750, 759).Sie würde vielmehr an Plausibilität verlieren, wenn sie einen zu schmalen Ausschnitt der Wirklichkeit zur Grundlage hätte (vgl. BVerfG NJW 2004, 750, 753, 758).
- BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04
Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 2 Ws 125/05
Er muss also prüfen, ob das Gutachten wissenschaftlichen Mindeststandards genügt und das Ergebnis der Begutachtung einer kritischen Hinterfragung unterziehen (BVerfG NJW 2004, 739, 743; BGH StV 2005, 124f.). - OLG Karlsruhe, 23.07.2001 - 3 Ws 50/01
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 2 Ws 125/05
Die Prognosegutachten im Rahmen der Fortdauerentscheidungen nach § 67d Abs. 3 StGB müssen sich deshalb zwingend auch mit der Lockerungseignung des Untergebrachten befassen, wobei nicht übersehen werden darf, dass der Maßstab für die Entscheidung über das Vorliegen einer die Gewährung von Lockerungen ausschließenden Flucht- oder Missbrauchsgefahr nach § 11 StVollzG nicht die Frage ist, ob überhaupt in der Person des Verurteilten die Gefahr der erneuten Begehung von Straftaten oder eine Fluchtgefahr besteht, sondern ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde eine bestimmte Lockerung zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; vgl. auch OLG Celle StV 2000, 572 f.). - OLG Celle, 19.04.2000 - 1 Ws 77/00
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 2 Ws 125/05
Die Prognosegutachten im Rahmen der Fortdauerentscheidungen nach § 67d Abs. 3 StGB müssen sich deshalb zwingend auch mit der Lockerungseignung des Untergebrachten befassen, wobei nicht übersehen werden darf, dass der Maßstab für die Entscheidung über das Vorliegen einer die Gewährung von Lockerungen ausschließenden Flucht- oder Missbrauchsgefahr nach § 11 StVollzG nicht die Frage ist, ob überhaupt in der Person des Verurteilten die Gefahr der erneuten Begehung von Straftaten oder eine Fluchtgefahr besteht, sondern ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde eine bestimmte Lockerung zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; vgl. auch OLG Celle StV 2000, 572 f.).
- OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20
Anforderungen an kriminalprognostisches Sachverständigengutachten nach langer …
Vielmehr müssen konkrete und gegenwärtige Anhaltspunkte (zur Bedeutung der Anlasstaten und des deliktischen Vorlebens im Rahmen der Prognoseentscheidung siehe unten 2. c) bb) (1); vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 8, und 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 7) dafür festgestellt werden, dass die Gefährlichkeit entgegen der gesetzlichen Vermutung fortbesteht.Das Sachverständigengutachten muss der besonderen Tragweite und dem Ausnahmecharakter der zu treffenden Entscheidung gerecht werden, namentlich hinreichend substantiiert sein und anerkannten wissenschaftlichen Standards genügen (vgl. - jeweils zur Sicherungsverwahrung - BVerfG…, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 114 = BVerfGE 109, 133 ff.;… Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 3, 7 f., und vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 4).
Es muss prüfen, ob das Gutachten wissenschaftlichen Mindeststandards genügt und das Ergebnis der Begutachtung einer kritischen Hinterfragung unterziehen (BVerfG…, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 115 f. = BVerfGE 109, 133 ff.; BGH…, Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, juris Rn. 14 = BGHSt 49, 347 ff.;… Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 3, und vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 4).
Rn. 11 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG…, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 115 ff. m.w.N. = BVerfGE 109, 133 ff.;… siehe auch Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 7 f., und vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 7,10; zu den Mindestanforderungen für Prognosegutachten eingehend Kröber u.a., NStZ 2019, 574 ff.; Boetticher u.a., NStZ 2006, 537 ff.; siehe auch Kröber, NStZ 1999, 593 ff. - jeweils m.w.N.; zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Prognosegutachten siehe Boetticher u.a., NStZ 2019, 553 ff.) muss der Sachverständige die für die Begutachtung maßgeblichen Einzelkriterien regelmäßig in einem sorgfältigen Verfahren erheben, das die Auswertung des Aktenmaterials, die eingehende Untersuchung des Probanden und die schriftliche Aufzeichnung des Gesprächsinhalts und des psychischen Befundes umfasst, dessen Ergebnisse gewichten und in einen Gesamtzusammenhang einstellen.
Dies gilt umso mehr, als mit zunehmender Dauer der Freiheitsentziehung die Umstände für die Prognose an Bedeutung gewinnen, die - wie das Verhalten im Vollzug, Hinweise auf Einstellungsänderungen, durchgeführte Therapiemaßnahmen usw. - Erkenntnisse über das Erreichen des Maßregelziels ( § 33 PsychKHG ) und damit wichtige Informationen für die Kriminalprognose vermitteln (vgl. zum Strafvollzug BVerfG…, Beschluss vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99, juris Rn. 22; siehe auch Senat, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 10).
Es geht um die Abklärung, welche Risikofaktoren deutlich abgeschwächt und welche unverändert sind und ob und ggf. welche protektiven Faktoren aufgebaut wurden (…zur notwendigen Prüfung, ob andere Persönlichkeitsaspekte - sei es durch Nachreifung, abnehmende Impulsivität, abnehmende Sexualität, Hospitalisierung usw. - die für die Tat ursächlichen Störungen und Persönlichkeitsstrukturen dergestalt überlagern, dass die Rückfallgefahr reduziert ist, siehe schon Senat, Beschlüsse vom 25. November 2005 - 2 Ws 76/05, juris Rn. 8, und vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05, juris Rn. 10).
- OLG Koblenz, 07.06.2010 - 1 Ws 108/10
Das Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. …
Rn. 25 Das vorliegende Sachverständigengutachten des Arztes für Psychiatrie, Neurologie und forensische Psychiatrie Univ.-Prof. Dr. G… in M… vom 11. September 2009 entspricht nicht in vollem Umfang den an ein Prognosegutachten zu stellenden Anforderungen der Vollständigkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit (BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 -, Absatz-Nr. 120 - 123, BVerfGE 109, 133 ff. = NJW 2004, 739 ff.; Senat, Beschluss vom 19. November 2007 - 1 Ws 141/07 - OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 90 ; Boetticher u.a., NStZ 2006, 537 ff.). - OLG Koblenz, 30.09.2010 - 1 Ws 108/10
Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in …
Es entspricht den an ein Prognosegutachten zu stellenden Anforderungen der Vollständigkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit (BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 -, Absatz-Nr. 120 - 123, BVerfGE 109, 133 ff. = NJW 2004, 739 ff.; Senat StV 1999, 496, 497 und Beschluss 1 Ws 141/07 vom 19.11.2007; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 90 ; KG NStZ 1999, 319, 320; Boetticher u.a., NStZ 2006, 537 ff.).
- OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09
Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über die Fortdauer der …
Die Strafvollstreckungskammer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sachverständigen auszuwählen, der dem Wunsch des Untergebrachten entspricht (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 90 ).Der Senat hat darüber hinaus in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass die Strafvollstreckungskammer sich der gutachterlichen Wahrscheinlichkeitsaussage über das zu erwartende Legalverhalten des Verurteilten nicht einfach anschließen darf (Senat, NStZ-RR 2006, 90 ; StV 2006, 426, stRspr).
- OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 Ws 284/13
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Absehen von der …
Rn. 24 Das Erfordernis der hochgradigen Gefahr, deren Vorliegen positiv festzustellen ist (vgl. schon BVerfG NJW 2004, 739, 742 = BVerfGE 109, 133; Senat NStZ-RR 2006, 90 und 93f.; auch BGHSt 56, 73), verlangt in diesem Zusammenhang eine hohe Wahrscheinlichkeit - eine Steigerung zu "hoch" ist dem Begriff "hochgradig" nicht zu entnehmen - neuer Straffälligkeit. - OLG Koblenz, 01.09.2010 - 2 Ws 370/10
Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in …
Dagegen spricht das schriftliche Gutachten des Sachverständigen Dr. ...[C] vom 6. April 2010, das nach derzeitiger Bewertung des Senats dem Gebot der Vollständigkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit (vgl. BVerfG 2 BvR 2029/01 vom 5.2.2004 Absatz-Nr. 121, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 90, 91/92; Senat StV 1999, 496, 497; KG NStZ 1999, 319, 320) entspricht. - OLG Koblenz, 19.11.2007 - 1 Ws 141/07
Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen für die Erledigung der Maßregel
Es entspricht dem Gebot der Vollständigkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit (…vgl. BverfG a.a.O. Rdn. 121, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 90, 91/92; Senat StV 1999, 496, 497; KG NStZ 1999, 319, 320). - OLG Köln, 04.09.2013 - 2 Ws 303/13
Ausübung des richterlichen Auswahlrechts zur Bestellung eines Sachverständigen im …
Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des OLG Karlsruhe an, nach der die Strafvollstreckungskammer nicht verpflichtet ist, einen anderen Gutachter, gegenüber dem der Verwahrte möglicherweise zur Untersuchung bereit ist, zu bestellen, solange der Verurteilte den gerichtlich bestellten Gutachter nicht aus berechtigten Gründen ablehnt (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 90). - OLG Hamm, 22.02.2018 - 3 Ws 41/18
Erledigung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; bestmögliche …
Diese Auffassung hatte zuvor im Übrigen auch das Oberlandesgericht Karlsruhe vertreten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 Ws 125/05 -, NStZ-RR 2006, 90). - OLG Koblenz, 14.05.2014 - 2 Ws 248/14
Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …
Rn. 16 Darauf aufbauend, wurden in der Rechtsprechung und in der forensischen Literatur unterschiedliche Anforderungen an Schuldfähigkeitsgutachten einerseits (vgl. Boetticher/Nedopil/ Bosinski/Saß, Mindestanforderungen an Schuldfähigkeitsgutachten, NStZ 2005, 57 ff.) und Prognosegutachten andererseits (Boetticher/Dittmann/Nedopil/Nawara/Wolf, Zum richtigen Umgang mit Prognoseinstrumenten durch psychiatrische Sachverständige und Gerichte, NStZ 2009, 478 ff.; Boetticher/ Kröber/ Müller-Isberner/Müller-Metz/Wolf, Mindestanforderungen für Prognosegutachten, NStZ 2006, 537 ff.; OLG Koblenz 2 Ws 20/12 v. 27.3.2012; 1 Ws 526/05 v. 31.8.2005; OLG Karlsruhe 2 Ws 125/05 v. 30.11.2005 - NStZ-RR 2006, 90 ff., zit. n. juris Rn. 4 ff.) aufgestellt. - LG Arnsberg, 06.08.2014 - 1 StVK 54/13
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 125/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StPO § 172
- rechtsportal.de
StPO § 172
Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Einhaltung der Beschwerdefrist, Zulässigkeit des Antrags - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hinreichende Darlegung des Sachverhalts und Tatverdachts in einem Klageerzwingungsverfahren; Einzuhaltende Fristen im Klageerzwingungsverfahren; Pflicht des Beschwerdeführers zur Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist; Vorliegen eines genügenden Anlasses zur ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01
Anforderungen an die Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist in einem …
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 125/05
Nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung und Literatur hat sich darüber hinaus aus dem Antrag selbst zu ergeben, dass die Fristen des § 172 Abs. 1 u. 2 StPO vom Antragsteller eingehalten sind (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. auch OLG Hamm DAR 2000, 368), wobei es aber bei offensichtlicher Fristwahrung der genauen Angabe eines Eingangsdatums nicht bedarf (vgl. BVerfG NJW 1993, 382; BVerfG NStZ 2004, 215).Ausnahmsweise könne der Antragsteller die Einhaltung der Beschwerdefrist aber auch durch die Angabe des Datums darlegen, an dem er Beschwerde "eingelegt" oder "erhoben" habe, sofern noch eine ausreichende Postlaufzeit bestehe und keine besonderen Umstände vorliegen, die einem rechtzeitigen Eingang der Beschwerdeschrift bei der Staatsanwaltschaft entgegenstehen (BVerfG NJW 1993, 382; BVerfG, Beschluss vom 08. Oktober 2003 in 2 BvR 1465/01, teilweise abgedr. in NStZ 2004, 215).
Gebe der Beschwerdeführer an, zu einem bestimmten Datum "Beschwerde eingelegt" zu haben, sei dieses als Posteinwurf der Beschwerdeschrift zu verstehen (BVerfG, Beschluss vom 08. Oktober 2003, a.a.O.).
- BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89
Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen …
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 125/05
Dabei ist jedoch eine wörtliche Wiedergabe der Bescheide nicht erforderlich, wenn sich deren Inhalt aus dem Klageerzwingungsantrag erschließt (vgl. BVerfG NJW 1993, 382); ebenso wenig bedarf es der Wiedergabe der kompletten Aussage des Geschädigten und aller Zeugen (vgl. SächsVerfGH NJW 2004, 2729).Nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung und Literatur hat sich darüber hinaus aus dem Antrag selbst zu ergeben, dass die Fristen des § 172 Abs. 1 u. 2 StPO vom Antragsteller eingehalten sind (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. auch OLG Hamm DAR 2000, 368), wobei es aber bei offensichtlicher Fristwahrung der genauen Angabe eines Eingangsdatums nicht bedarf (vgl. BVerfG NJW 1993, 382; BVerfG NStZ 2004, 215).
Ausnahmsweise könne der Antragsteller die Einhaltung der Beschwerdefrist aber auch durch die Angabe des Datums darlegen, an dem er Beschwerde "eingelegt" oder "erhoben" habe, sofern noch eine ausreichende Postlaufzeit bestehe und keine besonderen Umstände vorliegen, die einem rechtzeitigen Eingang der Beschwerdeschrift bei der Staatsanwaltschaft entgegenstehen (BVerfG NJW 1993, 382; BVerfG, Beschluss vom 08. Oktober 2003 in 2 BvR 1465/01, teilweise abgedr. in NStZ 2004, 215).
- BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99
Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 125/05
Hinreichender Tatverdacht ist dann gegeben, wenn nach dem gesamten Akteninhalt bei vorläufiger Tatbewertung die Verurteilung des Beschuldigten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (BGH StV 2001, 579).
- VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03
Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte …
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 125/05
Dabei ist jedoch eine wörtliche Wiedergabe der Bescheide nicht erforderlich, wenn sich deren Inhalt aus dem Klageerzwingungsantrag erschließt (vgl. BVerfG NJW 1993, 382); ebenso wenig bedarf es der Wiedergabe der kompletten Aussage des Geschädigten und aller Zeugen (vgl. SächsVerfGH NJW 2004, 2729). - BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit eines …
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 125/05
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass es grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wenn der Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren für einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat (BVerfG NJW 1988, 1773). - OLG Hamm, 24.02.2000 - 2 Ws 362/99
Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 125/05
Nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung und Literatur hat sich darüber hinaus aus dem Antrag selbst zu ergeben, dass die Fristen des § 172 Abs. 1 u. 2 StPO vom Antragsteller eingehalten sind (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. auch OLG Hamm DAR 2000, 368), wobei es aber bei offensichtlicher Fristwahrung der genauen Angabe eines Eingangsdatums nicht bedarf (vgl. BVerfG NJW 1993, 382; BVerfG NStZ 2004, 215).
- OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei …
Aus der gebotenen Sachdarstellung muss sich deshalb neben der Verletzteneigenschaft und damit der Antragsbefugnis des Antragstellers (OLG Stuttgart Justiz 2006, 236 f.; OLG Hamm VRS 109, 351 ff.) und den tatsächlichen Grundlagen etwaiger Verfahrenshindernisse auch - wenigstens in großen Zügen - der Gang des Ermittlungsverfahrens ergeben. - KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12
Vorbereitung der öffentlichen Klage: Anweisung zur Durchführung von Ermittlungen …
Da im vorliegenden Fall die Beschwerdefrist noch bis zum 24. Mai 2012 lief und davon auszugehen ist, dass die deutlich vor Fristablauf am 16. Mai 2012 abgefasste Beschwerde unter den Voraussetzungen eines normalen Kanzleibetriebes unverzüglich in die Post gegeben wurde, ist bei Zugrundelegung der normalen Postlaufzeiten unzweifelhaft davon auszugehen, dass die Beschwerde rechtzeitig bei der Staatsanwaltschaft eingegangen ist (vgl. BVerfG, NJW 1993, 382; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1468/04 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2005 - 2 Ws 125/05 - m.w.N., beides in Juris). - OLG Bamberg, 07.10.2008 - 3 Ws 60/08
Klageerzwingungsverfahren: Antragsbefugnis einer Erbengemeinschaft bei einem in …
Aus der gebotenen Sachdarstellung muss sich deshalb neben der Verletzteneigenschaft und damit der Antragsbefugnis des Antragstellers (OLG Stuttgart Justiz 2006, 236 f.; OLG Hamm VRS 109, 351 ff.) und den tatsächlichen Grundlagen etwaiger Verfahrenshindernisse auch - wenigstens in großen Zügen - der Gang des Ermittlungsverfahrens ergeben.
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