Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 13.03.2025 - 2 Ws 144/24 (S) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
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StGB § 211 ; StGB § 25
Wiederaufnahme des Verfahrens wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 25.07.2024 - 23 Ks 1/23
- OLG Brandenburg, 13.03.2025 - 2 Ws 144/24 (S)
Papierfundstellen
- NStZ 2026, 261
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.12.1992 - StB 6/92
Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2025 - 2 Ws 144/24
Ein vom Tatgericht nicht hinzugezogener weiterer Sachverständiger ist nicht bereits dann ein neues Beweismittel, wenn behauptet wird, er werde zu anderen Ergebnissen kommen als der bereits angehörte (BGH, Beschl. v. 3. Dezember 1992 - StB 6/92, NJW 1993, 1481; OLG Rostock, Beschl. v. 7. April 2004 - I Ws 117/04, zit. nach Juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 67. Aufl. § 359 Rdnr. 35; aA BeckOK StPO/Singelnstein § 359;… Karlsruher Kommentar/Tiemann, 9. Aufl. § 359 Rdnr. 26). - BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 93/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Wiederaufnahmeverfahren bei nova …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2025 - 2 Ws 144/24
Eine Änderung oder Ersetzung dieser Feststellungen in einer Kernfrage der Beweisaufnahme durch Annahme eines alternativen Geschehensablaufs ist im Wiederaufnahmeverfahren ohne erneute Hauptverhandlung unzulässig (BVerfG, Beschl. v. 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93, NJW 1995, 2024, 2025; Beschl. v. 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, BeckRS 2007, 23783). - BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2025 - 2 Ws 144/24
Eine Änderung oder Ersetzung dieser Feststellungen in einer Kernfrage der Beweisaufnahme durch Annahme eines alternativen Geschehensablaufs ist im Wiederaufnahmeverfahren ohne erneute Hauptverhandlung unzulässig (BVerfG, Beschl. v. 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93, NJW 1995, 2024, 2025; Beschl. v. 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, BeckRS 2007, 23783). - KG, 11.11.1991 - 5 (7) (2) StE 15/56
Otto John
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2025 - 2 Ws 144/24
Bei der anzustellenden Eignungsprüfung gemäß § 359 Nr. 5, § 368 Abs. 1 StPO ist im Rahmen einer Schlüssigkeitsprüfung zu unterstellen, dass die in dem Antrag behaupteten Tatsachen richtig sind und die beigebrachten Beweismittel den ihnen zugedachten Erfolg haben werden, wobei eine Bewertung der Beweiskraft der beigebrachten Beweismittel ohne eine förmliche Beweisaufnahme zulässig und vom Standpunkt des erkennenden Gerichts aus zu prüfen ist, ob das ergangene Urteil bei Berücksichtigung der neuen Beweise bzw. Tatsachen anders ausgefallen wäre; dabei ist das Antragsvorbringen zu dem gesamten Inhalt der Akten und zu dem früheren Beweisergebnis in Beziehung zu setzen, wobei die behaupteten neuen Tatsachen gedanklich in die Urteilsgründe einzufügen sind; eigene neue Feststellungen zur Tat dürfen im Zulassungsverfahren nicht getroffen werden (Kammergericht NJW 1992, 450 Kammergericht, Beschluss vom 10.08.1998 - 4 Ws 138/98;… Meyer-Goßner/Schmidt, StPO aaO. § 368 Rdnr. 9). - KG, 10.08.1998 - 4 Ws 138/98
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2025 - 2 Ws 144/24
Bei der anzustellenden Eignungsprüfung gemäß § 359 Nr. 5, § 368 Abs. 1 StPO ist im Rahmen einer Schlüssigkeitsprüfung zu unterstellen, dass die in dem Antrag behaupteten Tatsachen richtig sind und die beigebrachten Beweismittel den ihnen zugedachten Erfolg haben werden, wobei eine Bewertung der Beweiskraft der beigebrachten Beweismittel ohne eine förmliche Beweisaufnahme zulässig und vom Standpunkt des erkennenden Gerichts aus zu prüfen ist, ob das ergangene Urteil bei Berücksichtigung der neuen Beweise bzw. Tatsachen anders ausgefallen wäre; dabei ist das Antragsvorbringen zu dem gesamten Inhalt der Akten und zu dem früheren Beweisergebnis in Beziehung zu setzen, wobei die behaupteten neuen Tatsachen gedanklich in die Urteilsgründe einzufügen sind; eigene neue Feststellungen zur Tat dürfen im Zulassungsverfahren nicht getroffen werden (Kammergericht NJW 1992, 450 Kammergericht, Beschluss vom 10.08.1998 - 4 Ws 138/98;… Meyer-Goßner/Schmidt, StPO aaO. § 368 Rdnr. 9).
- BGH, 09.06.2026 - StB 20/26
Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil …
Rn. 23 a) Ein weiterer Sachverständiger als solcher beziehungsweise dessen Gutachten ist angesichts Austauschbarkeit von Sachverständigen grundsätzlich kein neues Beweismittel, selbst wenn er zu anderen Schlussfolgerungen oder anderen Bewertungen gelangt als der Sachverständige, den das Gericht herangezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 83 f.; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 10;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 359 Rn. 35).Ein weiterer Sachverständiger kann jedoch ein neues Beweismittel sein, wenn er einem anderen Fachgebiet als der frühere Sachverständige angehört, auf anderes Erfahrungswissen zurückgreifen kann oder über Forschungsmittel verfügt, die denen des Erstgutachtens überlegen sind (KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146, 147; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 10;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 359 Rn. 35; s. ferner BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84).
Vielmehr ist zudem erforderlich, dass das neue Gutachten geeignet ist, allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen zur Freisprechung des Verurteilten, in Anwendung eines milderen Strafgesetzes zu einer geringeren Bestrafung oder zu einer wesentlich anderen Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu führen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146, 147; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 10), also neben der Neuheit des Beweismittels auch dessen Geeignetheit als zentrales Element für die Zulässigkeit eines jeden Wiederaufnahmeantrages (…vgl. KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 359 Rn. 26) bejaht werden kann.
Eine Beweiserhebung durch einen solchen weiteren Sachverständigen muss mithin für die entscheidungserhebliche Frage erfolgversprechend erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146, 147; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 10).
Angesichts dessen sind die vom Erstgutachten nicht ausgewerteten Sequenzen des IS-Tatvideos sowie die vom neuen Sachverständigen erstellten Lichtbilder vom Verurteilten als neue Tatsachen einzustufen (vgl. KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146, 147;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 359 Rn. 35; s. ferner OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 13).
Vielmehr ist das neue Beweismittel oder die neue Tatsache bereits in diesem Verfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 45; vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735, 2736;… BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1999 - StB 4/99, BGHR StPO § 359 Neue Tatsache 7 mwN; vom 13. Januar 1999 - StB 13/98, BeckRS 1999, 30041780; vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84 f.; vom 19. Juni 1962 - 5 StR 189/62, BGHSt 17, 303, 304; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln…, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51;… MüKoStPO/Engländer/Zimmermann, 2. Aufl., § 359 Rn. 28 ff.;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 368 Rn. 9).
Das Wiederaufnahmevorbringen ist mithin gedanklich in das Beweisgebäude des früheren gerichtlichen Erkenntnisses einzufügen, und zwar unter Zugrundelegung des Standpunktes und der Rechtsauffassung des damaligen Tatgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 85 f.; Urteil vom 18. Januar 1963 - 4 StR 385/62, BGHSt 18, 225, 226; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln…, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51).
Jedoch bedarf es keiner an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit für einen anderen Verfahrensausgang (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 46; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15, 23; OLG Köln…, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51).
Zu diesem Zweck ist das Antragsvorbringen zu dem gesamten Inhalt der Akten und zu dem früheren Beweisergebnis in Beziehung zu setzen, wobei das Wiederaufnahmegericht an die (denkgesetzlich mögliche) Beweiswürdigung und an die (nicht offensichtlich unhaltbare) Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts gebunden ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln…, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51;… s. ferner BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37; vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735, 2736).
- BGH, 09.06.2026 - StB 35/26
Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Verwerfung seines Antrages auf …
Vielmehr ist das neue Beweismittel oder die neue Tatsache bereits in diesem Verfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 45; vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735, 2736;… BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1999 - StB 4/99, BGHR StPO § 359 Neue Tatsache 7 mwN; vom 13. Januar 1999 - StB 13/98, BeckRS 1999, 30041780; vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84 f.; vom 19. Juni 1962 - 5 StR 189/62, BGHSt 17, 303, 304; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln…, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51;… MüKoStPO/Engländer/Zimmermann, 2. Aufl., § 359 Rn. 28 ff.;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 368 Rn. 9).Das Wiederaufnahmevorbringen ist mithin gedanklich in das Beweisgebäude des früheren gerichtlichen Erkenntnisses einzufügen, und zwar unter Zugrundelegung des Standpunktes und der Rechtsauffassung des damaligen Tatgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 85 f.; Urteil vom 18. Januar 1963 - 4 StR 385/62, BGHSt 18, 225, 226; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln…, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51).
Jedoch bedarf es keiner an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit für einen anderen Verfahrensausgang (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 46; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15, 23; OLG Köln…, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51).
Zu diesem Zweck ist das Antragsvorbringen zu dem gesamten Inhalt der Akten und zu dem früheren Beweisergebnis in Beziehung zu setzen, wobei das Wiederaufnahmegericht an die (denkgesetzlich mögliche) Beweiswürdigung und an die (nicht offensichtlich unhaltbare) Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts gebunden ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln…, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51;… s. ferner BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37; vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735, 2736).
- OLG Köln, 25.03.2026 - 3 Ws 66/25
Steuerhinterziehung durch sog. Cum/Ex-Geschäfte (hier: Leerverkaufsgeschäfte); …
Dabei ist zu unterstellen, dass die in dem Antrag behaupteten Tatsachen richtig sind und die beigebrachten Beweismittel den ihnen zugedachten Erfolg haben werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.03.2025 - 2 Ws 144/24 (2), juris Rn. 15;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 368 Rn. 8).Unter dieser Prämisse ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschlüsse vom 30.04.1993 - 2 BvR 525/93, NJW 1994, 510; vom 16.05.2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37) - vom Standpunkt des erkennenden Gerichts - hier des Landgerichts Bonn - zu prüfen, ob dessen Urteil bei Berücksichtigung der neuen Beweise anders ausgefallen wäre (BGH, Beschluss vom 03.12.1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 86; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.03.2025 - 2 Ws 144/24 (2), juris Rn. 15;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 368 Rn. 9).
Hierzu ist das Antragsvorbringen zu dem gesamten Inhalt der Akten und dem früheren Beweisergebnis in Beziehung zu setzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.03.2025 - 2 Ws 144/24 (2), juris Rn. 15; KG, Beschluss vom 12.07.2021 - 5 Ws 112/20, juris Rn. 37;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 368 Rn. 9 mwN).
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Rechtsprechung
| KG, 14.11.2024 - 2 Ws 144/24, 2 Ws 144/24 - 121 GWs 155/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 66c Abs 2 StGB, § 244 Abs 2 StPO, § 267 StPO, § 110 StVollzG, § 115 Abs 1 S 2 StVollzG
Darlegungs- und Begründungsanforderungen bei der strafvollzugsbegleitenden gerichtlichen Kontrolle - rechtsportal.de
StGB § 66c Abs. 1 Nr. 1 ; StGB § 66c Abs. 2
Ansehen der Strafvollstreckungskammer als erkennendes Gericht im Vollstreckungsverfahren; Anträge auf Anberaumung eines Anhörungstermins und auf Feststellung einer Missachtung der Überprüfungsfrist; Besorgnis der Befangenheit eines Richters
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.01.2018 - 234 Js 137/13
- LG Berlin, 17.01.2018 - 529 Ks 10/17
- LG Berlin, 11.07.2018 - 234 Js 137/13
- LG Berlin, 11.07.2018 - 529 Ks 2/18
- KG, 27.02.2019 - 5 Ws 174/18
- LG Berlin, 09.07.2024 - 234 Js 137/13
- KG, 14.11.2024 - 2 Ws 144/24, 2 Ws 144/24 - 121 GWs 155/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus KG, 14.11.2024 - 2 Ws 144/24
Schon während des Strafvollzugs müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Gefährlichkeit des Verurteilten zu reduzieren (ultima-ratio-Prinzip, vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 -, juris Rn. 112). - OLG München, 21.09.2020 - 1 Ws 685/20
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde in Strafvollstreckungssachen gegen …
Auszug aus KG, 14.11.2024 - 2 Ws 144/24
Der Ablehnende muss daher Gründe für sein Ablehnungsbegehren vorbringen, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. September 2020 - 1 Ws 685/20 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 67. Aufl., § 24 Rn. 8, 8a). - KG, 28.01.2016 - 2 Ws 26/16
Strafvollstreckungsverfahren: Anfechtbarkeit der Bestellung eines …
Auszug aus KG, 14.11.2024 - 2 Ws 144/24
Rn. 17 Im Vollstreckungsverfahren ist die Strafvollstreckungskammer als erkennendes Gericht anzusehen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 2 Ws 72-73/24 - KG, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 5 Ws 238-239/17 - Senat, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 26/16 -, juris), daher war die Anfechtung des Beschlusses vom 9. April 2024 in entsprechender Anwendung von § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO erst zusammen mit der Endentscheidung zulässig (vgl. KG, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 5 Ws 39-40/03 -, juris; Senat, Beschluss vom 22. März 2012 - 2 Ws 112/12 -). - KG, 18.07.2023 - 2 Ws 59/23
Überprüfungsfrist bei der gerichtlichen Kontrolle der Betreuung von Gefangenen …
Auszug aus KG, 14.11.2024 - 2 Ws 144/24
Gegebenenfalls muss der Vortrag der Beteiligten herausgearbeitet und dargelegt werden, warum die Strafvollstreckungskammer diesen für zutreffend und entscheidungserheblich gehalten hat (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Juli 2023 - 2 Ws 59/23 - StraFo 2020, 246 ; jeweils mwN). - KG, 22.01.2003 - 5 Ws 39/03
Ablehnung eines Richters der Strafvollstreckungskammer: Anfechtbarkeit der das …
Auszug aus KG, 14.11.2024 - 2 Ws 144/24
Rn. 17 Im Vollstreckungsverfahren ist die Strafvollstreckungskammer als erkennendes Gericht anzusehen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 2 Ws 72-73/24 - KG, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 5 Ws 238-239/17 - Senat, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 26/16 -, juris), daher war die Anfechtung des Beschlusses vom 9. April 2024 in entsprechender Anwendung von § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO erst zusammen mit der Endentscheidung zulässig (vgl. KG, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 5 Ws 39-40/03 -, juris; Senat, Beschluss vom 22. März 2012 - 2 Ws 112/12 -).
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