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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.12.2024 - 2 Ws 153/24 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,37969
OLG Brandenburg, 05.12.2024 - 2 Ws 153/24 (S) (https://dejure.org/2024,37969)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.2024 - 2 Ws 153/24 (S) (https://dejure.org/2024,37969)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2024 - 2 Ws 153/24 (S) (https://dejure.org/2024,37969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zu frühe Sechs-Monats-Haftprüfung, Begriff derselben Tat und "neue" Vorwürfe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.2023 - AK 54/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Fristbeginn; dringender …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2024 - 2 Ws 153/24
    Der nun vollstreckte Haftbefehl betrifft nicht mehr dieselbe Tat wie der ursprüngliche Haftbefehl (siehe hierzu BGH NStZ-RR 2023, 349 m.w.Nachw.).

    Tragen dagegen die erst im laufe der Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse für sich genommen den Erlass eines Haftbefehls und ergeht deswegen ein neuer oder erweiterter Haftbefehl, so wird dadurch ohne Anrechnung der bisherigen Haftdauer eine neue Sechsmonatsfrist in Gang gesetzt (BGH, Beschluss vom 20. September 2023 - AK 54/23 -, Rn. 8, juris m. w. Nachw.).

    Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Haftbefehl spätestens an dem auf die Beweisgewinnung folgenden Tag der veränderten Sachlage anzupassen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2023 - AK 54/23 -, Rn. 8), insbesondere der Tag nach der Vernehmung des Zeugen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 25. März 2019 - 2 Ws 39 - 42/19 -, Rn. 8, juris)..

    Für den Beginn einer neuen Sechsmonatsfrist ist im Falle von Taten, denen der Beschuldigte erst durch Auswertung von Datenträgern dringend verdächtig ist und die zum Gegenstand eines (erweiterten) Haftbefehls gemacht werden, entscheidend, wann frühestens mit der Auswertung der Datenträger zu rechnen wäre (vgl. OLG Jena Beschl. v. 16.11.201 O - 1 Ws 446/10 (32), BeckRS 2011, 15235) und sodann der Tag nach der Vorlage der Auswertung maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2023 - AK 54/23 -, Rn. 24, juris).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung sind zur Berechnung neuer Sechsmonatsfristen Zeiträume von über drei Monaten von der Sicherstellung bis zur Auswertung von Datenträgern anerkannt (vgl. OLG Jena Beschl. v. 16.11.2010 - 1 Ws 446/10 (32), BeckRS 2011, 15235; BGH, Beschluss vom 20. September 2023 -AK 54/23 -, Rn. 24, juris).

  • OLG Jena, 16.11.2010 - 1 Ws 446/10

    Untersuchungshaftfortdauer: Begriff derselben Tat bei nachträglicher Erweiterung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2024 - 2 Ws 153/24
    Für den Beginn einer neuen Sechsmonatsfrist ist im Falle von Taten, denen der Beschuldigte erst durch Auswertung von Datenträgern dringend verdächtig ist und die zum Gegenstand eines (erweiterten) Haftbefehls gemacht werden, entscheidend, wann frühestens mit der Auswertung der Datenträger zu rechnen wäre (vgl. OLG Jena Beschl. v. 16.11.201 O - 1 Ws 446/10 (32), BeckRS 2011, 15235) und sodann der Tag nach der Vorlage der Auswertung maßgeblich (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. September 2023 - AK 54/23 -, Rn. 24, juris).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung sind zur Berechnung neuer Sechsmonatsfristen Zeiträume von über drei Monaten von der Sicherstellung bis zur Auswertung von Datenträgern anerkannt (vgl. OLG Jena Beschl. v. 16.11.2010 - 1 Ws 446/10 (32), BeckRS 2011, 15235; BGH…, Beschluss vom 20. September 2023 -AK 54/23 -, Rn. 24, juris).

  • OLG Hamm, 20.06.2023 - 4 Ws 88/23

    Analoge Anwendung des § 112 Abs. 3 StPO auf § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB a.F.; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2024 - 2 Ws 153/24
    Es besteht bezüglich der Tatvorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern jedenfalls der Haftgrund der Tatschwere (§ 112 Abs. 3 StPO), und zwar auch hinsichtlich § 176a Abs. 2 StGB alte Fassung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juni 2023 - 111-4 Ws 88/23 -, Rn. 8, juris), sodass bereits genügen würde, dass Fluchtgefahr nicht auszuschließen ist (…vgl. KK-StPO/Graf, 9. Aufl. 2023, StPO § 112 Rn. 42; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 2 Ws 160/22 (S)-, Rn. 16, juris), was hier der Fall ist.
  • BGH, 02.06.2021 - AK 33/21

    Aufrechterhalten des Vollzugs der Untersuchungshaft "wegen derselben Tat" vor dem …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2024 - 2 Ws 153/24
    Er erfasst alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in einen bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. BGH Beschl. v. 02.06.2021 - AK 33/21, BeckRS 2021, 15386 Rn. 6 m.w.Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 16.05.2018 - 1 Ws 149/18

    Definition der selbstständigen prozessualen Tat nach fristauslösendem Haftbefehl

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2024 - 2 Ws 153/24
    Entscheidend ist mithin, wann der neue bzw. erweiterte Haftbefehl hätte erlassen werden können (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 Ws 149/18 H -, Rn. 8), nicht hingegen, wann die Staatsanwaltschaft ihn erwirkt hat.
  • OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 2 Ws 160/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2024 - 2 Ws 153/24
    Es besteht bezüglich der Tatvorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern jedenfalls der Haftgrund der Tatschwere (§ 112 Abs. 3 StPO), und zwar auch hinsichtlich § 176a Abs. 2 StGB alte Fassung (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 20. Juni 2023 - 111-4 Ws 88/23 -, Rn. 8, juris), sodass bereits genügen würde, dass Fluchtgefahr nicht auszuschließen ist (…vgl. KK-StPO/Graf, 9. Aufl. 2023, StPO § 112 Rn. 42; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 2 Ws 160/22 (S)-, Rn. 16, juris), was hier der Fall ist.
  • OLG Celle, 08.10.2025 - 5 Ws 4/25
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung sind zur Berechnung neuer Sechsmonatsfristen Zeiträume von über drei Monaten von der Sicherstellung bis zur Auswertung von Datenträgern anerkannt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2023 - AK/23 -, juris; OLG Potsdam, Beschluss vom 5. Dezember 2024 - 2 Ws 153/24 -, OLGSt StPO § 121 Nr. 1; OLG Jena, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 Ws 446/10 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.12.2024 - 2 Ws 153/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,38330
OLG Schleswig, 23.12.2024 - 2 Ws 153/24 (https://dejure.org/2024,38330)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.12.2024 - 2 Ws 153/24 (https://dejure.org/2024,38330)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Dezember 2024 - 2 Ws 153/24 (https://dejure.org/2024,38330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 64 StGB, § 67 Abs 4 StGB, § 67 Abs 5 StGB, § 67d Abs 5 StGB
    Abbruch der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Verstößen gegen die Anstaltsordnung

  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Voraussetzung für die Feststellung der Aussichtslosigkeit des Maßregelvollzugs eines Untergebrachten; Erklärung der Erledigung des Maßregelvollzugs

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 328
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11

    Voraussetzungen für den Abbruch einer Entwöhnungstherapie

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2024 - 2 Ws 153/24
    Der Abbruch der gemäß § 64 StGB angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Verstößen gegen die Anstaltsordnung setzt voraus, dass aus diesen auf eine grundsätzlich therapiefeindliche Einstellung des Untergebrachten geschlossen werden muss und deshalb ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist (Fortführung OLG Schleswig, Beschluss vom 17. März 2011 - 2 Ws 53/11 (21/11), SchlHA 2011, 342 ff = NStZ-RR 2011, 388 ff. und bei juris).

    Andererseits rechtfertigt eine zu überwindende Krise allein ebenso wenig einen Behandlungsabbruch wie überprüft werden muss, ob eine - vorübergehende - mangelnde Therapiemotivation nicht doch wieder geweckt werden kann (zum Ganzen mit weiteren Nachweisen Senat, Beschluss vom 17. März 2011 - 2 Ws 53/11 (21/11), SchlHA 2011, 342 ff und NStZ-RR 2011, 388 ff sowie bei juris Rn. 7 m.w.N.).

  • OLG Celle, 22.02.2010 - 2 Ws 41/10

    Aussetzung der Maßregel zur Bewährung bei Missbrauch von Vollzugslockerungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2024 - 2 Ws 153/24
    Daher ist die Reaktion auf Defizite bei der Integration stets auf das Maßregelziel - den Therapieerfolg - selbst hin zu orientieren: Ebenso wie der Missbrauch von Vollzugslockerungen die Erledigung der Unterbringung erst bei konkreten Anlass für die Aussichtslosigkeit eines Therapieerfolgs insgesamt rechtfertigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10 -, bei juris), können Verstöße gegen die Anstaltsordnung einen Abbruch der Therapie nur dann rechtfertigen, wenn aus ihnen zugleich auf eine grundsätzlich therapiefeindliche Einstellung des Verurteilten geschlossen werden muss und deshalb eine Fortsetzung der Therapie keinen Therapieerfolg mehr erwarten lässt (…Senat a.a.O., Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.12.2024 - 2 Ws 153/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,41224
OLG Hamburg, 23.12.2024 - 2 Ws 153/24 (https://dejure.org/2024,41224)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.12.2024 - 2 Ws 153/24 (https://dejure.org/2024,41224)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2024 - 2 Ws 153/24 (https://dejure.org/2024,41224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 ; StGB § 67d Abs. 5
    Maßregelvollzug; Entziehungsanstalt; Therapieabbruch

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 ; StGB § 67d Abs. 5
    Maßregelvollzug; Entziehungsanstalt; Therapieabbruch

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11

    Voraussetzungen für den Abbruch einer Entwöhnungstherapie

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2024 - 2 Ws 153/24
    , Beschluss vom 17. März 2011 - 2 Ws 53/11 (21/11) -, SchlHA 2011, 342 ff = NStZ-RR 2011, 388 ff. und bei juris).

    Andererseits rechtfertigt eine zu überwindende Krise allein ebenso wenig einen Behandlungsabbruch wie überprüft werden muss, ob eine - vorübergehende - mangelnde Therapiemotivation nicht doch wieder geweckt werden kann (zum Ganzen mit weiteren Nachweisen Senat, Beschluss vom 17. März 2011 - 2 Ws 53/11 (21/11), SchlHA 2011, 342 ff und NStZ-RR 2011, 388 ff sowie bei juris Rn. 7 m. w. N.).

  • OLG Celle, 22.02.2010 - 2 Ws 41/10

    Aussetzung der Maßregel zur Bewährung bei Missbrauch von Vollzugslockerungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.12.2024 - 2 Ws 153/24
    Daher ist die Reaktion auf Defizite bei der Integration stets auf das Maßregelziel - den Therapieerfolg - selbst hin zu orientieren: Ebenso wie der Missbrauch von Vollzugslockerungen die Erledigung der Unterbringung erst bei konkreten Anlass für die Aussichtslosigkeit eines Therapieerfolgs insgesamt rechtfertigt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10 -, bei juris), können Verstöße gegen die Anstaltsordnung einen Abbruch der Therapie nur dann rechtfertigen, wenn aus ihnen zugleich auf eine grundsätzlich therapiefeindliche Einstellung des Verurteilten geschlossen werden muss und deshalb eine Fortsetzung der Therapie keinen Therapieerfolg mehr erwarten lässt (…Senat a. a. O., Rn. 9).
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