Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 12.09.1996 - 2 Ws 170/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verweigerung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft; Voraussetzungen für die Begründung des dringenden Tatverdachts; Maßstab für die Bestimmung "einer nicht geringen Menge" im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes; Haftgrund der Fluchtgefahr
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 04.05.1996 - 4.5 Gs 269/96
- LG Frankfurt/Main, 23.07.1996 - 21 Qs 204/96
- LG Frankfurt/Oder, 23.07.1996 - 21 Qs 204/96
- OLG Brandenburg, 12.09.1996 - 2 Ws 170/96
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 107
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 29.01.1982 - 5 Ws 1/82
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.09.1996 - 2 Ws 170/96
Entspricht der Haftbefehl diesen Anforderungen nicht, kann zwar das Beschwerdegericht verpflichtet sein, den Haftbefehl im Rahmen seiner Sachentscheidung (§ 309 Abs. 2 StPO ) entsprechend zu ergänzen (OLG Stuttgart, Die Justiz 1985, 217; NJW 1982, 1296 ).Auch vorher ist eine solche Entscheidung möglich, wenn der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlaß eines Haftbefehls wenigstens durch seinen Zusammenhang mit dem übrigen Akteninhalt diejenige Tat erkennen läßt, die die Staatsanwaltschaft zur Grundlage des Haftbefehls gemacht wissen will (so im Falle OLG Stuttgart, NJW 1982, 1296 ).
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.09.1996 - 2 Ws 170/96
Berücksichtigt man, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Cannabiskraut mit einem Wirkstoffgehalt von 7, 5 g THC eine nicht mehr geringe Menge darstellt (BGHSt 33, 8), ergibt das für den im vorliegenden Verfahren festgestellten "Skunk" eine Mindestmenge von 67 g Cannabiskraut, die der Senat als nicht mehr gering ansieht. - BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
Nicht geringe Menge bei Kokain
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.09.1996 - 2 Ws 170/96
Bei Kokain hat er eine Menge von 5 g und mehr als nicht gering im Sinne der angeführten Bestimmung angesehen (BGH NStZ 1985, 366 ;… Körner, BtMG , 4. Aufl., § 29a Rdn. 50).
- LG Köln, 09.11.2020 - 101 Qs 72/20
Kriminelle Vereinigung, Begriff, Abgrenzung zur Bande
Rn. 10 Die Kammer ist sich bewusst, dass diese formellen Fehler nicht die Unwirksamkeit des Haftbefehls begründen (OLG Karlsruhe, NStZ 1986, 434; KG, StV 1994, 318) und im Beschwerdeverfahren - anders als im Haftprüfungsverfahren gemäß §§ 121, 122 StPO - durch eine Neufassung des Haftbefehls behoben werden können (OLG Brandenburg, StV 1997, 140; NStZ-RR 1997, 107; OLG Koblenz, NStZ-RR 2006, 143). - OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
Haftbefehl: Anforderungen an die Konkretheit der Darstellung des Tatvorwurfs im …
Stellt der Haftbefehl die Tat nicht mindestens so genau dar, dass der Beschuldigte die strafrechtlichen Vorwürfe nach Umfang und Tragweite eindeutig erkennen kann, kann das Beschwerdegericht dem Haftbefehl während des Ermittlungsverfahrens eine ordnungsgemäße Fassung dann geben, wenn die Staatsanwaltschaft, wie vorliegend, einen hinreichend bestimmten Antrag gestellt hat, die die verfahrensrechtlichen Taten, die sie dem Beschuldigten vorwirft, mit hinreichender Deutlichkeit ersichtlich machen (vgl. OLG Brandenburg, StV 97, 140 f.; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 107 f.). - OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96 In seinem Beschluß vom 12. September 1996 - 2 Ws 170/96 - hat der Senat folgendes ausgeführt:.
- LG Köln, 15.10.2020 - 101 Qs 64/20 Rn. 9 3. Die Kammer ist sich bewusst, dass diese formellen Fehler nicht die Unwirksamkeit des Haftbefehls begründen (OLG Karlsruhe, NStZ 1986, 434; KG, StV 1994, 318) und im Beschwerdeverfahren - anders als im Haftprüfungsverfahren gemäß §§ 121, 122 StPO - durch eine Neufassung des Haftbefehls behoben werden können (OLG Brandenburg, StV 1997, 140; NStZ-RR 1997, 107; OLG Koblenz, NStZ-RR 2006, 143).
- OLG Naumburg, 22.09.2025 - 1 Ws 293/25
Änderung und Anpassung des Haftbefehls bei veränderten oder unzutreffenden …
Rn. 22 Die Befugnis zur Änderung oder Anpassung des Haftbefehls steht auch dem Beschwerdegericht zu, insbesondere in den Fällen, in denen der Haftbefehl aufgehoben werden und der Beschuldigte auf freien Fuß gesetzt werden müsste (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14. März 2006, 3 Ws 12/06 - zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 1982, 5 Ws 1/82, NJW 1982, 1296, 1297; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. April 1996, 3 Ws 246/96, StV 1996, 440, 441; einschränkend nur nach Anklageerhebung OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 1997, 2 Ws 329/96, StV 1997, 140; bei Antrag der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. September 1996, 2 Ws 170/96, NStZ-RR 1997, 107, 108; einschränkend OLG Jena, Beschluss vom 21. Mai 2005, 1 Ws 185/05, StV 2005, 559; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 1979, 3 Ws 301/79, MDR 1980, 518;… vgl. auch Potthoff, a. a. O., § 117 Rn 14).
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