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Rechtsprechung
   KG, 25.02.2020 - 2 Ws 183/19 - 161 AR 258/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16570
KG, 25.02.2020 - 2 Ws 183/19 - 161 AR 258/19 (https://dejure.org/2020,16570)
KG, Entscheidung vom 25.02.2020 - 2 Ws 183/19 - 161 AR 258/19 (https://dejure.org/2020,16570)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - 2 Ws 183/19 - 161 AR 258/19 (https://dejure.org/2020,16570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 267 StPO, § 115 StVollzG, § 119a Abs 1 StVollzG, § 119a Abs 2 S 2 StVollzG, § 119a Abs 6 S 3 StVollzG
    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an Beschlussfassung nach § 119a StVollzG ; Begründungserfordernisse eines Beschlusses nach § 119a StVollzG ; Verweisungsverbot in Beschlüssen nach § 119a StVollzG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18

    Anfechtbarkeit eines strafvollzugsbegleitenden Beschlusses

    Auszug aus KG, 25.02.2020 - 2 Ws 183/19
    Aus der Verweisung ergibt sich, dass Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer nach § 119a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 StVollzG den Anforderungen genügen müssen, die § 267 StPO an die Begründung strafrechtlicher Urteile stellt; insoweit gilt nichts anderes als für Beschlüsse im Sinne des § 115 StVollzG (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 2 Ws 233/18 mwN, juris).

    Hierzu gehören eine nachvollziehbare Darstellung des Störungsbildes und der Defizite des Gefangenen, denen mit der Behandlung begegnet werden soll, die Wiedergabe des Ergebnisses der Behandlungsuntersuchung und der - den Überprüfungszeitraum betreffenden - Vollzugspläne (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 Ws 233/18 - mwN).

  • BGH, 30.05.2018 - 3 StR 486/17

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe (gesetzliche Vorgaben; Auswahl …

    Auszug aus KG, 25.02.2020 - 2 Ws 183/19
    Wie in einem Urteil soll die Sachverhaltsschilderung kurz, klar und bestimmt sein; alles Unwesentliche ist wegzulassen (vgl. insoweit zur Abfassung tatrichterlicher Urteile BGH NStZ 2020, 102 und Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 -, juris).
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19

    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit, …

    Auszug aus KG, 25.02.2020 - 2 Ws 183/19
    Wie in einem Urteil soll die Sachverhaltsschilderung kurz, klar und bestimmt sein; alles Unwesentliche ist wegzulassen (vgl. insoweit zur Abfassung tatrichterlicher Urteile BGH NStZ 2020, 102 und Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 -, juris).
  • KG, 19.08.2015 - 2 Ws 154/15

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder …

    Auszug aus KG, 25.02.2020 - 2 Ws 183/19
    Rn. 12 Daher ist es erforderlich, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung maßgebend gewesen sind, so wiedergegeben werden, dass sie sowohl vom Betroffenen, der Vollzugsbehörde, als auch von künftigen Gerichten ohne aufwändige eigene Bemühungen erfasst und verstanden werden können (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. April 2018 - 2 Ws 55/18 - und 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 -, juris mwN).
  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung …

    Auszug aus KG, 25.02.2020 - 2 Ws 183/19
    Hinzu tritt in diesen Fällen, dass pauschales Einkopieren (insbesondere vollkommen irrelevanter Inhalte) auch immer Symptom einer mangelhaften Befassung mit den rechtlich bedeutsamen Umständen sein kann (vgl. KG Berlin, Urteil vom 13. Dezember 2006 - [5] 1 Ss 305/06 [49/06] -, juris Rn. 21, zum Einkopieren von Bundeszentralregisterauszügen).
  • OLG Celle, 09.09.2015 - 1 Ws 353/15

    Verlängerung der Überprüfungsfrist der Sicherungsverwahrung bei Vollstreckung …

    Auszug aus KG, 25.02.2020 - 2 Ws 183/19
    Da § 119a Abs. 6 Satz 3 StVollzG nicht auf § 119 Abs. 4 StVollzG verweist, sind über § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG die Regelungen der §§ 308 Abs. 2, 309 Abs. 2 StPO entsprechend anwendbar, nach denen das Beschwerdegericht die in der Sache erforderliche Entscheidung selbst zu treffen und eigene Ermittlungen anzustellen hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 1 Vollz (Ws) 340/18 -, BeckRS 2018, 34393; OLG Celle, Beschluss vom 9. September 2015 - 1 Ws 353/15 [StrVollz] -, BeckRS 2015, 19041).
  • KG, 09.04.2018 - 2 Ws 55/18

    Psychotherapeutische Behandlung von Sicherungsverwahrten

    Auszug aus KG, 25.02.2020 - 2 Ws 183/19
    Rn. 12 Daher ist es erforderlich, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung maßgebend gewesen sind, so wiedergegeben werden, dass sie sowohl vom Betroffenen, der Vollzugsbehörde, als auch von künftigen Gerichten ohne aufwändige eigene Bemühungen erfasst und verstanden werden können (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. April 2018 - 2 Ws 55/18 - und 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 -, juris mwN).
  • OLG Hamm, 11.10.2018 - 1 Vollz (Ws) 340/18

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder …

    Auszug aus KG, 25.02.2020 - 2 Ws 183/19
    Da § 119a Abs. 6 Satz 3 StVollzG nicht auf § 119 Abs. 4 StVollzG verweist, sind über § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG die Regelungen der §§ 308 Abs. 2, 309 Abs. 2 StPO entsprechend anwendbar, nach denen das Beschwerdegericht die in der Sache erforderliche Entscheidung selbst zu treffen und eigene Ermittlungen anzustellen hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 1 Vollz (Ws) 340/18 -, BeckRS 2018, 34393; OLG Celle, Beschluss vom 9. September 2015 - 1 Ws 353/15 [StrVollz] -, BeckRS 2015, 19041).
  • BGH, 28.01.2025 - 2 StR 305/24

    Konkurrenzen (Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften; Herstellen …

    Das besondere gesetzgeberische Interesse an der Durchführung und Kontrolle entsprechender Maßnahmen findet in § 119a StVollzG Ausdruck, nach dessen Absatz 1 bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung eine periodische strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle darüber vorgesehen ist, ob dem Gefangenen eine § 66c Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB entsprechende Betreuung angeboten wurde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 1 Ws 169/15, NStZ-RR 2016, 260 ff.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 4. Juli 2017 - III-1 Vollz (Ws) 310/16, und vom 11. Oktober 2018 - 1 Vollz (Ws) 340/18; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 3 Ws 366/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 4 Ws 859/19, Rn. 9 ff.; KG, Beschlüsse vom 25. Februar 2020 - 2 Ws 183/19, StraFo 2020, 246 ff.; vom 31. August 2021 - 2 Ws 55/21, und vom 18. Juli 2023 - 2 Ws 59/23, Rn. 11 ff.; OLG Celle, Beschlüsse vom 19. April 2021 - 3 Ws 8/21 (StrVollz), FS 2021, 288 ff., und vom 30. August 2022 - 3 Ws 383/22, StraFo 2022, 403 f.).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2021 - 2 Ws 111/21

    Inhaltliche Anforderungen an Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer Pflicht zur …

    Im Hinblick auf die in § 119a Abs. 7 StVollzG geregelte Bindungswirkung ist es erforderlich, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung maßgebend gewesen sind, so wiedergegeben werden, dass sie auch von der Vollzugsbehörde und weiteren mit der Sache befassten Gerichten aus sich heraus erfasst und verstanden werden können; ein Verweis auf Aktenbestandteile ist insofern nicht zulässig, was sich auch daraus ergibt, dass eine dem § 115 Abs. 3 Sätze 3 und 4 StVollzG entsprechende Regelung zur Verweisungsmöglichkeiten nichtin die Vorschrift des § 119a Abs. 6 Satz 3 StVollzG aufgenommen wurde (…vgl. BT-Drs. 17/9874, S. 29; KG, Beschl. v. 25. Februar 2020 - 2 Ws 183/19. zit. nach Juris).

    Trotz der dem Senat im Beschwerdeverfahren nach § 119a Abs. 5 StVollzG an sich zustehenden umfassenden Prüfungs- und Entscheidungskompetenz ist bei dieser Sachlage eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückverweisung an das Landgericht veranlasst (vgl. KG, Beschl. v. 25. Februar 2020 - 2 Ws 183/19, zit. nach Juris).

  • OLG Celle, 30.08.2022 - 3 Ws 383/22

    Gleiche Anforderungen an Inhalt von Beschlüssen der Strafvollstreckungskammer wie …

    Es handelt sich bei der gesetzlichen Darstellungsverpflichtung nach § 119a Abs. 6 Satz 3 i.V.m. § 115 Abs. 1 Satz 2 StVollzG bereits deshalb nicht um eine die Qualität der juristischen Arbeitsweise charakterisierende Stilfrage, sondern um einen elementaren Verfahrensbestandteil (KG Berlin, Beschluss vom 25. Februar 2020 - 2 Ws 183/19 -, juris).
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