Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 189/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26298
OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 189/10 (https://dejure.org/2011,26298)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.01.2011 - 2 Ws 189/10 (https://dejure.org/2011,26298)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 2 Ws 189/10 (https://dejure.org/2011,26298)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,26298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Rechtsfolgen eines Wechsels der richterlichen Zuständigkeit; Umdeutung einer sofortigen Beschwerde nach Rechtskraft des arrestaufrechterhaltenden Urteils

  • Justiz Hamburg

    § 98 Abs 2 S 2 StPO, § 98 Abs 2 S 3 StPO, § 111g Abs 2 S 2 StPO, § 111h Abs 2 S 2 StPO, § 111i Abs 3 S 1 StPO
    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Rechtsfolgen eines Wechsels der richterlichen Zuständigkeit; Umdeutung einer sofortigen Beschwerde nach Rechtskraft des arrestaufrechterhaltenden Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 51
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.09.1977 - StB 196/77

    Beschwerden gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 189/10
    Dies ist für haftrichterliche Maßnahmen (vgl. BGHSt 29, 200, 202 f.;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 117 Rdn. 12 m.w.N.), für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO sowie für die Beschlagnahme (BGHSt 27, 253 ff.) und Anträge auf richterliche Untersuchungshandlungen im Ermittlungsverfahren anerkannt.

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHSt 27, 253) endet die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters nach § 162 Abs. 1 StPO dagegen mit der Anklageerhebung und geht auf das jeweils mit der Sache befasste Gericht über.

  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04

    Grundrecht auf effektiven, lückenlosen Rechtsschutz (Anspruch auf wirksame und …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 189/10
    Ein Grund, die Zuständigkeitsfrage hier anders als bei sonstigen Ermittlungshandlungen zu entscheiden, ist nicht ersichtlich (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2004 - Az.: 2 Ws 267/03 -, für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt durch BVerfG, StV 2005, 251, 253; OLG Celle, NStZ-RR 2001, 145 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf, JMBl. NRW 2003, 275; OLG Stuttgart, wistra 2003, 238 f.;… Nack in KK-StPO, 6. Aufl., § 98 Rdn. 31).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen" …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 189/10
    Wird in Fällen der vorliegenden Art nicht ausdrücklich eine Entscheidung des Beschwerdegerichts verlangt, so ist die Beschwerde in einen Antrag auf Überprüfung der angefochtenen Maßnahmen entsprechend § 98 Abs. 2 S. 2 StPO durch das nunmehr zuständige Gericht umzudeuten (vgl. BGHSt 29, 203;… Nack, a.a.O. sowie Senat…, Beschluss vom 3. Februar 2004, a.a.O., und BVerfG, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 23.01.2003 - 1 Ws 9/03

    Beschwerdefähigkeit einer nicht beschiedenen Beschwerde gegen eine vorläufige …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 189/10
    Ein Grund, die Zuständigkeitsfrage hier anders als bei sonstigen Ermittlungshandlungen zu entscheiden, ist nicht ersichtlich (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2004 - Az.: 2 Ws 267/03 -, für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt durch BVerfG, StV 2005, 251, 253; OLG Celle, NStZ-RR 2001, 145 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf, JMBl. NRW 2003, 275; OLG Stuttgart, wistra 2003, 238 f.;… Nack in KK-StPO, 6. Aufl., § 98 Rdn. 31).
  • BGH, 01.02.1980 - StB 3/80
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 189/10
    Dies ist für haftrichterliche Maßnahmen (vgl. BGHSt 29, 200, 202 f.;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 117 Rdn. 12 m.w.N.), für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO sowie für die Beschlagnahme (BGHSt 27, 253 ff.) und Anträge auf richterliche Untersuchungshandlungen im Ermittlungsverfahren anerkannt.
  • OLG Celle, 21.11.2000 - 2 Ws 221/00

    DNA-Identitätsfeststellung: Zuständigkeitswechsel nach rechtskräftigem …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 189/10
    Ein Grund, die Zuständigkeitsfrage hier anders als bei sonstigen Ermittlungshandlungen zu entscheiden, ist nicht ersichtlich (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2004 - Az.: 2 Ws 267/03 -, für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt durch BVerfG, StV 2005, 251, 253; OLG Celle, NStZ-RR 2001, 145 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf, JMBl. NRW 2003, 275; OLG Stuttgart, wistra 2003, 238 f.;… Nack in KK-StPO, 6. Aufl., § 98 Rdn. 31).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2013 - 1 Ws 178/13

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zuständiges Gericht für die Entscheidung …

    Im Stadium des § 111i Abs. 2 bis 4 StPO bleibt das ab Erhebung der Anklage mit der Sache befasste Gericht auch nach Rechtskraft zuständig für die Entscheidung über den Zulassungsantrag nach § 111g Abs. 2 Satz 1 StPO (entgegen OLG Hamburg, 11. Januar 2011, 2 Ws 189/10, NStZ 2012, 51).

    Zur Begründung hat die Jugendkammer unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Hamburg vom 11. Januar 2011 (NStZ 2012, 51) ausgeführt, dass das Landgericht für die Zulassung der Pfändung nicht zuständig sei.

    Rn. 11 Soweit das OLG Hamburg (NStZ 2012, 51, 52 f.) die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters nach Rechtskraft aus § 162 Abs. 3 Satz 3 StPO ableitet und dabei u.a. die vermeintlich parallelen Zuständigkeiten bei der Entscheidung nach § 111f Abs. 5 StPO heranzieht, kann der Senat dem nicht folgen.

  • KG, 12.06.2017 - 5 Ws 64/17

    Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung: Zugriffsmöglichkeit des Zessionars …

    Das ab Erhebung der Anklage mit der Sache befasste Gericht bleibt auch nach Urteilserlass im Stadium der Rückgewinnungshilfe und des Auffangrechtserwerbs des Staates für die Entscheidung über den Zulassungsantrag (§ 111g Abs. 2 Satz 1 StPO) zuständig (Anschluss: OLG Stuttgart…, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 Ws 178/13 -, juris Rn. 9; OLG Hamm…, Beschluss vom 2. September 2014 - 1 Ws 259/14 -, juris, Rn. 17; entgegen: OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 2 Ws 189/10 -, juris Rn. 13).

    Die allgemeinere Zuständigkeitsregel des § 162 Abs. 3 StPO wird insoweit verdrängt (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 2. September 2014 - III-1 Ws 259/14 -, juris, Rn. 17; a. A. OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 2 Ws 189/10 -, juris Rn. 13).

  • KG, 07.03.2013 - 4 Ws 35/13

    Untersuchungshaft: Untersuchungshaft als ultima ratio; Eröffnung des …

    Rn. 15 bb) Auch soweit die Wirtschaftsstrafkammer zur Begründung ihrer Ansicht, für den Angeklagten könne dem Erstverbüßerprivileg wegen seiner "eingeschliffenen Verhaltensmuster" keine entscheidende Bedeutung zukommen, auf die Entscheidung des 2. Strafsenats des Kammergerichts vom 27. Mai 2010 - 2 Ws 189-190/10 - hingewiesen hat, geht die Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Kammergerichts fehl.
  • LG Gera, 05.09.2025 - 1 Qs 280/25

    Beschlagnahme eines Fahrzeugs zur Sicherung der Einziehung; Schutzbehauptung bei …

    Zwar hätte es nach dem Zuständigkeitswechsel in Folge der Anklageerhebung vom 15.07.2025 nahegelegen, die ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich unzulässige Beschwerde des Angeschuldigten in einen erneuten Antrag auf Bestätigung der Beschlagnahme durch das nunmehr zuständige Tatgericht umzudeuten (vgl. BGH, Beschluss vom 15.9. 1977 - 1 StE 2/77 - StB 196/77; OLG Hamburg Beschl. v. 11.1.2011 - 2 Ws 189/10), dies kann jedoch dahinstehen, da die zuständige Strafrichterin des Amtsgerichts Gera durch den Nichtabhilfebeschluss vom 07.08.2025 inzident über die Bestätigung des Beschlagnahme entschieden und sich hierbei - wenn auch äußerst knapp - mit den Einwendungen des Beschwerdeführers auseinandergesetzt hat.
  • OLG Hamburg, 20.08.2019 - 2 Ws 85/19

    Disziplinarmaßnahmen in der Untersuchungshaft: Umdeutung einer Beschwerde in …

    Rn. 14 bb) Soweit auch außerhalb des Haftrechts dieser prozessuale Gedanke, dass zur Vermeidung widerstreitender Entscheidungen von neu zuständig gewordenem (Hauptsache-)Gericht und Beschwerdegericht der Beschwerdeinstanzenzug abbricht, Beachtung findet (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003, Az.: 2 Ws 61-67/03: nicht erledigte Beschwerde gegen die Ablehnung einer Bestellung zum Pflichtverteidiger; Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 2011, Az.: 2 Ws 184/10 , wistra 2011, 195 und Az.: 2 Ws 189/10 , NStZ 2012, 51 : unerledigte Beschwerden über Anordnungen zum dinglichen Arrest; OLG Karlsruhe, MDR 1974, 159; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Februar 2002, Az.: 4 Ws 38/02, juris: unerledigte Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO), ist für ein Entfallen des Beschwerderechtszugs und eine Umdeutung der Beschwerde in einen erneuten Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Rahmen des § 119a StPO indes kein Raum.
  • OLG Celle, 01.06.2016 - 1 AR 19/16

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Aufhebung der …

    Es stützt sich dabei auf die Rechtsprechung und des OLG Hamburg (NStZ 2012, 51).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - 2 Ws 434/13

    Zuständigkeit für Arrest- und darauf beruhende Vollzugsmaßnahmen nach …

    Rn. 11 Denn mit dem rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens endete die auf § 162 Abs. 3 Satz 1 StPO beruhende Zuständigkeit der Strafkammer und die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters lebte gemäß § 162 Abs. 3 Satz 3 StPO wieder auf (vgl. OLG Hamburg wistra 2011, 195; NStZ 2012, 51).
  • OLG Hamm, 02.09.2014 - 1 Ws 259/14

    Zuständigkeit des Gerichts für die Vollziehung des Arrestes nach dessen …

    Die allgemeinere Vorschrift des § 162 Abs. 3 StPO wird hierdurch verdrängt (a.A. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 11. Januar 2011, 2 Ws 189/10 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht