Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
StGB § 56 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; StGB § 64; ; StPO § 453 Abs. 1; ; StPO § 453 Abs. 2 S. 1; ; StPO § 453 Abs. 3; ; BtMG § 35 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässige Beschwerde gegen Aussetzung des Widerrufs der Strafaussetzung bei offenen Prognoseumständen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Fall der Aussetzung der Entscheidung über einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Nichtvorliegen der Widerrufsvoraussetzungen; Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer ...
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Bergedorf, 28.08.2002 - 411a Ls 6004 Js 501/01
- LG Hamburg, 13.01.2005 - 605 StVK 1078/04
- OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 221
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (14)
- OLG Nürnberg, 05.04.2002 - Ws 307/02
Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung bei Verurteilung zur Unterbringung …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05
Bei in anderer Sache anstehender Vollstreckung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt jedenfalls wegen Alkoholsucht wird ein alsbaldiger Widerruf der Strafaussetzung als nicht gehindert gesehen (vgl. OLG Düsseldorf in NStZ 2000, 55; OLG Nürnberg in NStZ-RR 2002, 365). - OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 1 Ws 366/99
Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05
Bei in anderer Sache anstehender Vollstreckung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt jedenfalls wegen Alkoholsucht wird ein alsbaldiger Widerruf der Strafaussetzung als nicht gehindert gesehen (vgl. OLG Düsseldorf in NStZ 2000, 55; OLG Nürnberg in NStZ-RR 2002, 365). - BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97
Pauschale Verweigerung von Vollzugslockerungen
Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05
Selbst wenn man bei rechtswidriger, aber unangefochten gebliebener Unterlassung einer Vollzugsgestaltung, die möglicherweise günstige Prognoseumstände hätte zutage treten lassen können, die Vollstreckungsgerichte rechtlich gehindert sehen wollte, eine günstige Prognose zu verneinen (so BVerfG in NJW 1998, 2202, 2204 und NStZ 2000, 109, 111; a.A. OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2001, 311), wäre eine solche - zumal in anderer Sache erfolgte - Unterlassung hier nicht ursächlich geworden.
- OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02
Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05
Jedenfalls bei einer derart eingeschliffenen Abhängigkeit wie vorliegend bedarf es eines hinreichenden Beobachtungszeitraumes während der Therapie, um einen trotz Bewährungsversagens die Wahrscheinlichkeit noch weiterer Straftatbegehungen ausräumenden Behandlungsverlauf und -teilerfolg feststellen zu können (siehe auch OLG Karlsruhe in NJW 2003, 1263, 1265; KG bei Kotz/Rahlf in NStZ-RR 2002, 135). - BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99
Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05
Selbst wenn man bei rechtswidriger, aber unangefochten gebliebener Unterlassung einer Vollzugsgestaltung, die möglicherweise günstige Prognoseumstände hätte zutage treten lassen können, die Vollstreckungsgerichte rechtlich gehindert sehen wollte, eine günstige Prognose zu verneinen (so BVerfG in NJW 1998, 2202, 2204 und NStZ 2000, 109, 111; a.A. OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2001, 311), wäre eine solche - zumal in anderer Sache erfolgte - Unterlassung hier nicht ursächlich geworden. - OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99
Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05
Selbst wenn man bei rechtswidriger, aber unangefochten gebliebener Unterlassung einer Vollzugsgestaltung, die möglicherweise günstige Prognoseumstände hätte zutage treten lassen können, die Vollstreckungsgerichte rechtlich gehindert sehen wollte, eine günstige Prognose zu verneinen (so BVerfG in NJW 1998, 2202, 2204 und NStZ 2000, 109, 111; a.A. OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2001, 311), wäre eine solche - zumal in anderer Sache erfolgte - Unterlassung hier nicht ursächlich geworden. - OLG Düsseldorf, 09.12.1996 - 1 Ws 1061/96
Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05
(2) Indes wird vertreten, dass in Fällen, in denen in anderer Sache die Vollstreckung der Strafe gemäß § 35 BtMG zurückgestellt und eine Drogenabstinenztherapie eingeleitet ist, die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zurückgestellt werden kann (OLG Zweibrücken in MDR 1983, 150: bei in absehbarer Zeit abgeschlossener Therapie; OLG Düsseldorf in StV 1989, 159; OLG Celle in StV 1998, 216: um den eingeleiteten Resozialisierungsprozess nicht zu gefährden insbesondere durch anderenfalls erforderlichen Widerruf auch der Zurückstellung;… Lackner, a.a.O.;… Tröndle/Fischer, a.a.O.), soweit die Therapieeinleitung nicht wegen gegenwärtig günstiger Prognose dem Widerruf schon gänzlich entgegensteht (KG in StV 1984, 341; OLG Düsseldorf in StV 1998, 215). - OLG Düsseldorf, 02.10.2001 - 3 Ws 409/01
Antrag der Staatsanwaltschaft; Widerruf der Strafaussetzung; Verlängerung der …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05
Diese ist auch dann eröffnet, wenn der Widerruf der Strafaussetzung abgelehnt wird, sei es ersatzlos (h.M., vgl. HansOLG Hamburg in MDR 1990, 564;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 453 Rdn. 13 m.w.N.) oder sei es, dass statt des beantragten Widerrufes der Strafaussetzung eine mildere Maßnahme im Sinne des § 56 f Abs. 2 StGB angeordnet wird (h.M., vgl. OLG Düsseldorf in NStZ-RR 2002, 28;… Meyer-Goßner, a.a.O., m.w.N.), weil darin zugleich eine Ablehnung des Widerrufes liegt. - OLG Hamburg, 20.02.1990 - 2 Ws 30/90
Sofortige Beschwerde; Antrag der Staatsanwaltschaft; Widerruf der …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05
Diese ist auch dann eröffnet, wenn der Widerruf der Strafaussetzung abgelehnt wird, sei es ersatzlos (h.M., vgl. HansOLG Hamburg in MDR 1990, 564;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 453 Rdn. 13 m.w.N.) oder sei es, dass statt des beantragten Widerrufes der Strafaussetzung eine mildere Maßnahme im Sinne des § 56 f Abs. 2 StGB angeordnet wird (h.M., vgl. OLG Düsseldorf in NStZ-RR 2002, 28;… Meyer-Goßner, a.a.O., m.w.N.), weil darin zugleich eine Ablehnung des Widerrufes liegt. - OLG Hamburg, 10.07.1997 - 1 Ws 183/97
Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05
Ob bei Zusammentreffen von Widerrufsreife wegen ungünstiger aktueller Legalprognose nach § 56 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB mit einer - prognostisch geringeren Anforderungen unterliegenden (vgl. HansOLG Hamburg in StV 1998, 390, 391;… Weber, BtMG, 2. Aufl., § 35 Rdn. 142, 149 m.w.N.) - Handhabung nach §§ 35 ff BtMG in anderer Sache ein in den letztgenannten Sondervorschriften zum Ausdruck gekommener Rechtsgedanke eine Ausnahme vom Grundsatz alsbaldiger Widerrufsentscheidung (siehe vorstehend Ziff. (1)) zulässt oder gar gebietet, kann hier dahinstehen. - OLG Düsseldorf, 04.04.1996 - 1 Ws 292/96
- OLG Düsseldorf, 16.12.1988 - 3 Ws 594/88
- OLG Celle, 03.09.1996 - 3 Ws 215/96
- KG, 09.01.1984 - 5 Ws 531/83
- OLG Saarbrücken, 30.04.2024 - 1 Ws 60/24
Widerruf der Strafaussetzung trotz einer anderweitigen Zurückstellung der …
Rn. 14 Grundsätzlich ist der Widerruf der Strafaussetzung zwingend, wenn und sobald das zuständige Gericht vom Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen überzeugt ist (st. Rspr. des Senats vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2023 - 1 Ws 148/23 - und vom 24. Mai 2019 - 1 Ws 74/19 - m.w.N.; vgl. auch OLG Hamburg NStZ-RR 2005, 221 ff. m.w.N.;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 56f Rn. 19).Rn. 15 Der bloße Beginn einer Entwöhnungsbehandlung erlaubt es daher nach überwiegender Auffassung nicht, die Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung zurückzustellen (…vgl. OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 29. März 2022 - 1 Ws 192/21 -, juris, Rn. 22, …und vom 26. September 2011 - Ws 280/11 -, juris, Rn. 9; OLG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 1 Ws (s) 356/21 -, juris Rn. 13; OLG Köln…, Beschluss vom 2. Januar 2014, III-2 Ws 720/13, juris Rn. 15; OLG Hamm…, Beschluss vom 18. August 2011 - 2 Ws 246-247/11 -, juris Rn. 5; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2005 - 2 Ws 24/05 -, juris Rn. 16 ff.).
Ein Zuwarten, ob in Zukunft durch ein Fortschreiten der Therapie andere Prognoseumstände eintreten könnten, sieht das Gesetz nicht vor (OLG Hamm…, Beschluss vom 18. August 2011 - 2 Ws 246-247/11 -, juris, Rn. 5; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2005 - 2 Ws 24/05 -, juris, Rn. 15).
Allein die Regelung in § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG, wonach die Zurückstellung der Strafvollstreckung zu widerrufen ist, wenn eine weitere gegen den Verurteilten erkannte Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung zu vollstrecken ist, rechtfertigt es aus Sicht des Senats nicht, entgegen der dargestellten Gesetzeslage nach einer Gesamtabwägung von einer Entscheidung gemäß § 56f StGB zeitweise abzusehen, um bei Zurückstellungen gemäß § 35 BtMG die zukünftige Entwicklung abzuwarten (so in der Tendenz bereits Senatsbeschluss vom 11. Mai 2007 - 1 Ws 87/07 - vgl. auch OLG Braunschweig…, Beschluss vom 17. Mai 2023 - 1 Ws 92-93/23 -, juris Rn. 15 f.;… Hubrach in LK-StGB, 13. Aufl, § 56f Rn. 48; a.A.: OLG Celle…, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 1 Ws 54/12 -, juris, Rn. 4 ff.; offengelassen: Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2005 - 2 Ws 24/05 -, juris Rn. 21).
- OLG Hamm, 15.03.2011 - 2 Ws 29/11
Verlängerung der Bewährungszeit; Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft; Umfang …
Eine Ausnahme gilt indes nach inzwischen überwiegender Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur für den Beschluss, mit welchem ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung abgelehnt wird; dieser ist nach herrschender Meinung aus Gründen der Rechtssicherheit entsprechend § 453 Abs. 2 Satz 3 nur mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, die - anders als die einfache Beschwerde (vgl. § 453 Abs. 2 S. 2 StPO) - eine uneingeschränkte Überprüfungsmöglichkeit eröffnet, anfechtbar (vgl. OLG Hamm NStZ 1988, 291 und NStZ 2010, 105; Beschluss vom 10. Februar 2011, 5 Ws 166/10; OLG Düsseldorf MDR 1989, 666 und NStZ-RR 2002, 28; OLG Hamburg StV 1990, 270 und NStZ-RR 2005, 221; OLG Saarbrücken MDR 1992, 205; OLG Stuttgart NStZ 1995, 53, 54; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 93; OLG Naumburg, Beschluss vom 19. September 2001, 1 Ws 343/01, bei juris;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 453 Rdnr. 13;… KK-Appl, StPO, 6. Aufl., § 453 Rdnr. 16). - OLG Karlsruhe, 26.11.2012 - 2 Ws 412/12
Strafaussetzung zur Bewährung: Verlängerung der Bewährungszeit über die …
Danach ist dem Verurteilten eine ungünstige Legalprognose zu stellen, woran die - durch den Abschluss eines Therapievertrages mit der Jugend- und Drogenberatung K. am 18.09.2012 belegte - Absicht, eine ambulante Drogentherapie durchzuführen nichts zu ändern vermag (vgl. Senat, B. v. 17.05.2010 - 2 Ws 88/10; OLG Hamburg NStZ-RR 2005, 221; OLG Jena StV 2007, 194).
- OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21
Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs gegenüber namentlich festgelegtem …
Rn. 29 Die Bestellung eines Bewährungshelfers gemäß § 56d Abs. 4 Satz 1 StGB erfordert, dass das Gericht den Bewährungshelfer namentlich bestellt (…Fischer, StGB § 56e Rn. 3;… Schönke/Schröder/Kinzig, StGB § 56d Rn. 10;… NK-StGB/Ostendorf, StGB § 56d Rn. 4;… Dölling/Duttge/König/Rössner, StGB § 56d Rn. 8; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2005, 2 Ws 24/05, NStZ-RR 2005, 221; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5.3. 2008, 2 ARs 24/08, NStZ 2008, 472). - OLG Bamberg, 12.04.2023 - 1 Ws 149/23
Nur sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung ihres …
Vielmehr enthält der Beschluss die Entscheidung in der Sache selbst im Sinne einer Ablehnung des Widerrufsantrags (Anschl. an OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2005 - 2 Ws 24/05 bei juris = NStZ-RR 2005, 221 = BeckRS 2005, 2341).Damit enthält die Zurückstellung der Entscheidung (Ziffer 1) nicht lediglich eine bloße Verfahrensentscheidung, sondern eindeutig eine Sachentscheidung dahingehend, dass die Voraussetzungen eines Widerrufs zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht vorlagen und damit eine (konkludente) Ablehnung des Widerrufsantrages als derzeit unbegründet (so auch OLG Hamburg Beschluss vom 11.02.2005 - 2 Ws 24/05 bei juris = NStZ-RR 2005, 221).
- OLG Braunschweig, 17.05.2023 - 1 Ws 92/23
Widerruf; Strafaussetzung; Therapie; Zurückstellung der Strafvollstreckung
Über den Widerruf einer Strafaussetzung gemäß § 56 f StGB ist vielmehr unabhängig von einer bereits begonnenen Entwöhnungsbehandlung zu entscheiden, sobald das Gericht vom Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen überzeugt ist (OLG Braunschweig…, Beschluss vom 29. März 2022, 1 Ws 192/21, juris, Rn. 22; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 26. September 2011, Ws 280/11, juris, Rn. 9; OLG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 22. Dezember 2021, 1 Ws (s) 356/21, juris, Rn. 13; OLG Hamm…, Beschluss vom 18. August 2011, 2 Ws 246 und 247/11, juris, Rn. 5; OLG Köln…, Beschluss vom 2. Januar 2014, III-2 Ws 720/13, juris, Rn. 15; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2005, 2 Ws 24/05, juris, Rn. 16 ff.). - OLG Celle, 01.10.2008 - 1 Ws 500/08
Vollziehung einer Maßregel nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) gegen den …
Dies gilt jedoch nicht, wenn in anderer Sache eine Maßregel nach § 64 StGB zu vollziehen ist (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 2005, 221. OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. Februar 2008, 1 Ws 46/08, juris, mit krit. Anm. Groß, juris-PR-StrafR 11/2008. - OLG Hamm, 24.02.2009 - 3 Ws 23/09
Sofortige Beschwerde
Anderenfalls bestünde dauerhaft Unsicherheit darüber, ob die Staatsanwaltschaft die Ablehnungsentscheidung doch noch mit der (einfachen) Beschwerde anficht und es doch noch zu einer Strafvollstreckung kommt (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 28; OLG Hamburg NStZ-RR 2005, 221; OLG Stuttgart NStZ 1995, 53, 54;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 453 Rdn. 13 m.w.N.; a.A.: OLG Köln NStZ 1995, 151;… Appl in KK-StPO 6. Aufl. § 453 Rdn. 16 m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 08.05.2025 - 1 Ws 77/25
Widerruf der Strafaussetzung bei Ankündigung eines Wiederaufnahmeantrags
Rn. 7 Steht damit zur Überzeugung des Senats fest, dass der Verurteilte in der Bewährungszeit neue Straftaten begangen hat, war weder die Beiziehung der Akten des Anlassverfahrens veranlasst, noch war es geboten, mit der Entscheidung über den Widerruf der durch Beschluss vom 10. Januar 2023 gewährten Strafaussetzung bis zur tatsächlichen Anstrengung eines Wiederaufnahmeverfahrens durch den Verurteilten und den Ausgang dieses Verfahrens zuzuwarten, weil die Entscheidung über den Widerruf zu treffen ist, sobald Widerrufsgründe nach § 56f Abs. 1 StGB feststehen; ein Zuwarten ist unzulässig (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 2005, 221, 222; OLG Oldenburg StV 2010, 312; Beschluss des 4. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 6. Oktober 2022 - 4 Ws 247/22 - m.w.N.). - OLG Celle, 27.01.2025 - 2 Ws 14/25
Strafaussetzung zur Bewährung, Widerrufsantrag, Verlängerung der Bewährungszeit, …
Die überwiegende Rechtsprechung und die herrschende Meinung in der Literatur halten hingegen die sofortige Beschwerde für statthaft (OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.1987 -4 Ws 602/87, beck-online; OLG Hamburg NStZ-RR 2005, S. 221f. [OLG Hamburg 11.02.2005 - 2 Ws 24/05];… OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, S. 28f. [OLG Düsseldorf 02.10.2001 - 3 Ws 409/01];… OLG Stuttgart NStZ 1995, S. 53f. (Beschluss vom 12.09.1994 - 4 Ws 182/94); OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998 S. 93 [OLG Zweibrücken 27.11.1997 - 1 Ws 605/97]; OLG Bamberg (1. Strafsenat), Beschluss vom 12.04.2023 - 1 Ws 149/23; KG (5. Strafsenat), Beschluss vom 27.07.2020 - 5 Ws 91/20 - 121 AR 114/20, beck-online;… OLG Köln StraFo 2024, S. 196f. (Beschluss vom 30.01.2024 - 3 Ws 28/24);… Meyer Goßner/Schmitt, 67. Auflage (2024), § 453, Rn. 13;… BeckOK StPO/Coen, 53. Ed. 1.10.2024, StPO § 453 Rn. 14;… BeckOK Strafvollzug Bund/Ganter, 26. Ed. 1.8.2024, StPO § 453 Rn. 22; Frommeyer StraFo 2023 S. 78 (S. 84); so auch der Senat in den beiden nicht veröffentlichen Beschlüssen vom 30.04.2019 - 2 Ws 102/19 und vom 27.01.2023 - 2 Ws 22/23). - OLG Celle, 15.12.2020 - 2 Ws 384/20
Voraussetzungen für einen Widerruf der Aussetzung der Rest-Strafe
- OLG Hamm, 10.02.2011 - 5 Ws 166/10
Beschwerde, Staatsanwaltschaift, Widerrufsantrag, Ablehnung, Beschwerdefrist
- OLG Hamm, 18.08.2011 - 2 Ws 246/11
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