Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
4. Titel - Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 56 - 58) |
Zitiervorschläge
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§ 56Strafaussetzung
§ 56aBewährungszeit
§ 56bAuflagen
§ 56cWeisungen
§ 56dBewährungshilfe
§ 56eNachträgliche Entscheidungen
§ 56fWiderruf der Strafaussetzung
§ 56gStraferlaß
§ 57Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe
§ 57aAussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe
§ 57bAussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe
§ 58Gesamtstrafe und Strafaussetzung
Rechtsprechung zu § 56e StGB
129 Entscheidungen zu § 56e StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20
Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt
- BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11
Strafaussetzung zur Bewährung (Geldauflage: allgemeine Handlungsfreiheit, ...
- KG, 20.11.2015 - 2 Ws 234/15
Nachträgliche Erteilung von Auflagen in der Bewährungszeit
- KG, 23.01.2014 - 2 Ws 11/14
Elektronische Fußfessel
- OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21
Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs gegenüber namentlich festgelegtem ...
- BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14
Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen ...
- KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
Fortdauer der unbefristeten Führungsaufsicht; nachträgliche Änderung von ...
- OLG München, 14.02.2020 - 2 Ws 130/20
Beginn der verlängerten Bewährungszeit
- OLG Rostock, 02.06.2015 - 20 Ws 110/15
Verständigung im Strafprozess: Konsequenzen einer fehlenden Verständigung über ...
- OLG Dresden, 07.09.2012 - 2 Ws 401/12
Arbeitsauflage; Bewähungswiderruf
Querverweise
Auf § 56e StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 453 (Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt)
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Betäubungsmittelabhängige Straftäter
- § 36 (Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung)