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   OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21, 2 Ws 155/21, 2 Ws 156/21, 2 Ws 157/21, 2 Ws 158/21   

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https://dejure.org/2021,19958
OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21, 2 Ws 155/21, 2 Ws 156/21, 2 Ws 157/21, 2 Ws 158/21 (https://dejure.org/2021,19958)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.06.2021 - 2 Ws 154/21, 2 Ws 155/21, 2 Ws 156/21, 2 Ws 157/21, 2 Ws 158/21 (https://dejure.org/2021,19958)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - 2 Ws 154/21, 2 Ws 155/21, 2 Ws 156/21, 2 Ws 157/21, 2 Ws 158/21 (https://dejure.org/2021,19958)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Bewährungswiderruf, Kontakt um Bewährungshelfer, namentliche Nennung, Anhörung per Videotelefonie

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 56d Abs. 1 StGB; § 56d Abs. 4 StGB; § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1-2 StGB; § 44 StPO; § 45 StPO; § 453 Abs. 1 S. 3 StPO; § 463e StPO; § 473 Abs. 1 StPO
    Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs gegenüber namentlich festgelegtem Bewährungshelfer bei fehlendem Kontakt; Zulässigkeit der Anhörung mittels Videotelefonie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs gegenüber namentlich festgelegtem Bewährungshelfer bei fehlendem Kontakt; Zulässigkeit der Anhörung mittels Videotelefonie

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs gegenüber namentlich festgelegtem Bewährungshelfer bei fehlendem Kontakt; Zulässigkeit der Anhörung mittels Videotelefonie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bewährung: Widerruf wegen fehlenden Kontakts zum Bewährungshelfer - Helfer namentlich benannt?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf der Strafaussetzung - und der noch nicht namentlich bestellte Bewährungshelfer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf der Strafaussetzung - nach namentlicher Bestellung des Bewährungshelfers und Videoanhörung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf der Strafaussetzung - wegen verweigerter Kontaktaufnahme zum Bewährungshelfer

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 165 BRs 2/21# 165 BRs 3/21# 165 BRs 8/21# 165 BRs 4/21# 165 BRs 13/21
  • OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21, 2 Ws 155/21, 2 Ws 156/21, 2 Ws 157/21, 2 Ws 158/21
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 15.12.2020 - 4 Ws 267/20

    Verpflichtung zu einer mündlichen Anhörung des Verurteilten angesichts der

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21
    Gegen die Zulässigkeit einer Anhörung mittels Videokonferenztechnik kann auch nicht angeführt werden, dass der Gesetzgeber trotz dahingehender Gesetzesinitiativen bewusst untätig geblieben sei und keine entsprechende Möglichkeit im Verfahrensrecht geschaffen habe (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Dezember 2020, 4 Ws 267/20, NStZ-RR 2021, 126), nachdem nunmehr mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften eine entsprechende Regelung verabschiedet wurde (§ 463e StPO n. F.).
  • KG, 30.10.2020 - 5 Ws 198/20

    Bewährungswiderruf nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21
    Diese bestimmte Formulierung der Weisungen muss durch das Gericht erfolgen und darf nicht dem Bewährungshelfer überlassen werden, weil der Gesetzgeber nur dem Richter die Befugnis eingeräumt hat, dem Verurteilten besondere Pflichten aufzuerlegen (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2011, 2 BvR 1165/11, StV 2012, 481; KG, Beschluss vom 30. Oktober 2020, 5 Ws 198-199/20, StV 2021, 380).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 3 Ws 811/06

    Aussetzung des Strafrestes: Mündliche Anhörung des Verurteilten in der Form einer

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21
    Anhörungen im Vollstreckungsverfahren können bereits nach geltendem Recht mittels Videokonferenz durchgeführt werden, wenn der Verurteilte damit einverstanden ist und das Gebot der umfassenden Sachaufklärung dem nicht entgegensteht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. August 2006, 3 Ws 811/06, NStZ-RR 2006, 357; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03. Mai 2012, 4 Ws 66/12, NStZ-RR 2012, 323; Löwe-Rosenberg/ Graalmann-Scheerer, StPO § 454 Rn. 36).
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89

    Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21
    Dieser Umstand begründet ein Indiz für die Richtigkeit des von ihm auf dem Umschlag vermerkten Abgabedatums (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. August 1999, EFG 1999, 1242; BAG, Urteil vom 19. April 1990, 2 AZR 487/89, BAGE 64, 315).
  • OLG Oldenburg, 16.09.2013 - 1 Ws 547/13

    Vertrauen eines Rechtsmittelführers auf Einhalten der normalen Postlaufzeit

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21
    wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass der Absender einer Briefsendung, mit der ein Rechtsmittel eingelegt werden soll, auf der Grundlage von § 2 Nr. 3 Satz 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung bei Aufgabe der Sendung - wie im vorliegenden Fall geschehen - an einem Werktag darauf vertrauen dürfe, dass die Briefsendung am folgenden Werktag und - sofern an diesem Tag die Rechtsmittelfrist abläuft - noch rechtzeitig bei Gericht eingehen wird, weshalb ihm beim Eintritt einer Verzögerung der Postbeförderung und der damit einhergehenden Überschreitung der Rechtsmittelfrist die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand der versäumten Rechtsmittelfrist zu gewähren sei (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2014, 113; OLG Hamm, NJW 2009, 2230).
  • BGH, 05.03.2008 - 2 ARs 24/08

    Namentliche Bestimmung des Bewährungshelfers (Zuständigkeit); Belehrung des

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21
    Die Bestellung eines Bewährungshelfers gemäß § 56d Abs. 4 Satz 1 StGB erfordert, dass das Gericht den Bewährungshelfer namentlich bestellt (Fischer, StGB § 56e Rn. 3; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB § 56d Rn. 10; NK-StGB/Ostendorf, StGB § 56d Rn. 4; Dölling/Duttge/König/Rössner, StGB § 56d Rn. 8; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2005, 2 Ws 24/05, NStZ-RR 2005, 221; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5.3.2008, 2 ARs 24/08, NStZ 2008, 472).
  • OLG Stuttgart, 03.05.2012 - 4 Ws 66/12

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Anhörung des Verurteilten in Form einer

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21
    Anhörungen im Vollstreckungsverfahren können bereits nach geltendem Recht mittels Videokonferenz durchgeführt werden, wenn der Verurteilte damit einverstanden ist und das Gebot der umfassenden Sachaufklärung dem nicht entgegensteht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. August 2006, 3 Ws 811/06, NStZ-RR 2006, 357; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03. Mai 2012, 4 Ws 66/12, NStZ-RR 2012, 323; Löwe-Rosenberg/ Graalmann-Scheerer, StPO § 454 Rn. 36).
  • BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11

    Recht auf Freiheit der Person; Strafaussetzung zur Bewährung (Widerruf);

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21
    Diese bestimmte Formulierung der Weisungen muss durch das Gericht erfolgen und darf nicht dem Bewährungshelfer überlassen werden, weil der Gesetzgeber nur dem Richter die Befugnis eingeräumt hat, dem Verurteilten besondere Pflichten aufzuerlegen (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2011, 2 BvR 1165/11, StV 2012, 481; KG, Beschluss vom 30. Oktober 2020, 5 Ws 198-199/20, StV 2021, 380).
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 37/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21
    wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass der Absender einer Briefsendung, mit der ein Rechtsmittel eingelegt werden soll, auf der Grundlage von § 2 Nr. 3 Satz 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung bei Aufgabe der Sendung - wie im vorliegenden Fall geschehen - an einem Werktag darauf vertrauen dürfe, dass die Briefsendung am folgenden Werktag und - sofern an diesem Tag die Rechtsmittelfrist abläuft - noch rechtzeitig bei Gericht eingehen wird, weshalb ihm beim Eintritt einer Verzögerung der Postbeförderung und der damit einhergehenden Überschreitung der Rechtsmittelfrist die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand der versäumten Rechtsmittelfrist zu gewähren sei (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2014, 113; OLG Hamm, NJW 2009, 2230).
  • OLG Braunschweig, 14.05.2020 - 1 Ws 49/20

    Ausnahmen vom normativen Entscheidungsverbund; Keine Beharrlichkeit durch

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21
    Der Weisungsverstoß gemäß § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB setzt in objektiver Hinsicht ein wiederholtes bzw. andauerndes Verhalten voraus, mit dem der Verurteilte den Einfluss des Bewährungshelfers immer wieder oder auf längere Dauer unmöglich macht (OLG Celle, Beschluss vom 7. August 2015, 1 Ws 382/15; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Mai 2020, 1 Ws 49/20, juris; Fischer, StGB § 56f Rn. 10).
  • OLG Hamm, 25.10.2004 - 3 Ws 550/04

    Unbegründeter Widerruf der Strafaussetzung bei einzelnen Unregelmäßigkeiten im

  • OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05

    Zulässige Beschwerde gegen Aussetzung des Widerrufs der Strafaussetzung bei

  • OLG Celle, 26.02.2024 - 1 Ws 69/24

    Bewährung; Widerruf; Kontakthaltung; Therapieweisung; Weisungsverstoß; Anhörung;

    Denn ein Bewährungswiderruf wegen fehlender Kontakthaltung zum Bewährungshelfer setzt voraus, dass der Bewährungshelfer namentlich bestellt worden ist ( OLG Celle, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 2 Ws 154/21 -, juris).
  • OLG Bremen, 26.04.2022 - 1 Ws 32/22

    Grundsätzlich keine mündliche Anhörung per Video bei Unterbringung in

    Bereits vor Einführung des § 463e Abs. 1 StPO ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vielfach vertreten worden, dass es jedenfalls bei Vorliegen der Zustimmung eines Verurteilten oder Untergebrachten zulässig sein kann, wenn das Gericht seine Anhörung vor einer Entscheidung über die Strafvollstreckung nach den §§ 449 ff. StPO statt in gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit aller Beteiligten auch im Wege einer Videokonferenz vornimmt (siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.09.2020 - 1 Ws 87/20, juris Rn. 6, StV 2021, 57 (Ls.); OLG Celle, Beschluss vom 22.06.2021 - 2 Ws 154/21 - 2 Ws 158/21, juris Rn. 37, NStZ-RR 2021, 243; OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.08.2006 - 3 Ws 811/06, juris Rn. 4, NStZ-RR 2006, 357; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2005 - 3 Ws 218/05, juris Rn. 14, NJW 2005, 3013; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.2012 - 4 Ws 66/12, juris Rn. 7, StV 2012, 613; Beschluss vom 15.12.2020 - 4 Ws 267/20, juris Rn. 16, NStZ-RR 2021, 126; zustimmend Graalmann-Scheerer, in: Löwe-Rosenberg, 26. Aufl., § 454 StPO Rn. 36 (anders nunmehr in der 27. Aufl. zu § 463e StPO Rn. 9); Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 463 StPO Rn. 12; MK-Nestler, § 454 StPO Rn. 37; einschränkend KK-Appl, 8. Aufl., § 454 StPO Rn. 17a).
  • OLG Bremen, 10.05.2022 - 1 Ws 30/22

    Haftungsbezogene Beschränkungen in der Untersuchungshaft; Anforderungen an Gefahr

    Bereits vor Einführung des § 463e Abs. 1 StPO ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vielfach vertreten worden, dass es jedenfalls bei Vorliegen der Zustimmung eines Verurteilten oder Untergebrachten zulässig sein kann, wenn das Gericht seine Anhörung vor einer Entscheidung über die Strafvollstreckung nach den §§ 449 ff. StPO statt in gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit aller Beteiligten auch im Wege einer Videokonferenz vornimmt (siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.09.2020 - 1 Ws 87/20, juris Rn. 6, StV 2021, 57 (Ls.); OLG Celle, Beschluss vom 22.06.2021 - 2 Ws 154/21 - 2 Ws 158/21, juris Rn. 37, NStZ-RR 2021, 243 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.08.2006 - 3 Ws 811/06, juris Rn. 4, NStZ-RR 2006, 357 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2005 - 3 Ws 218/05, juris Rn. 14, NJW 2005, 3013 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.2012 - 4 Ws 66/12, juris Rn. 7, StV 2012, 613 ; Beschluss vom 15.12.2020 - 4 Ws 267/20, juris Rn. 16, NStZ-RR 2021, 126 ; zustimmend Graalmann-Scheerer, in: Löwe-Rosenberg, 26. Aufl., § 454 StPO Rn. 36 (anders nunmehr in der 27. Aufl. zu § 463e StPO Rn. 9); Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 463 StPO Rn. 12; MK-Nestler, § 454 StPO Rn. 37; einschränkend KK-Appl, 8. Aufl., § 454 StPO Rn. 17a).
  • OLG Celle, 26.02.2024 - 1 Ws 71/24

    Bewährung; Widerruf; Kontakthaltung; Therapieweisung; Weisungsverstoß; Anhörung;

    Denn ein Bewährungswiderruf wegen fehlender Kontakthaltung zum Bewährungshelfer setzt voraus, dass der Bewährungshelfer namentlich bestellt worden ist ( OLG Celle, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 2 Ws 154/21 -, juris).
  • OLG Celle, 26.02.2024 - 1 Ws 70/24

    Bewährung; Widerruf; Kontakthaltung; Therapieweisung; Weisungsverstoß; Anhörung;

    Denn ein Bewährungswiderruf wegen fehlender Kontakthaltung zum Bewährungshelfer setzt voraus, dass der Bewährungshelfer namentlich bestellt worden ist ( OLG Celle, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 2 Ws 154/21 -, juris).
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